Chris75 Oktober 8, 2021 Hallo, meine Frau ist im öffentlichen Dienst als Verwaltungsangestellte beschäftigt. Benötigen wir eine Erweiterung der Haftpflichversicherung oder ist das eher für Beamte sinnvoll. Unser Makler hat das empfohlen, daher hab ich den Schutz jetzt seit einem Jahr mit drinnen. So ganz überzeugt und sicher bin ich allerdings nicht. Gibt es da einen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten der Verwaltung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 8, 2021 · bearbeitet Oktober 8, 2021 von Ramstein Sind eigentlich Beamte/öffentlich Beschäftigte besonders risikoscheu? Eigentlich müsste doch „jeder“ nach einer Berufshaftpflichtversicherung streben. Höre ich aber kaum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Oktober 8, 2021 vor 18 Minuten von Ramstein: Sind eigentlich Beamte/öffentlich Beschäftigte besonders risikoscheu? Eigentlich müsste doch „jeder“ nach einer Berufshaftpflichtversicherung streben. Höre ich aber kaum. Das Problem ist, dass ein normaler Arbeitnehmer für grob fahrlässige Fehler nicht haftet. Das ist bei Beamten und Angestellten im öD anders. Im Beamtenrecht gibt es die Regel, dass der Dienstherr für grob fahrlässige Verstöße Regress nehmen kann. Analog gilt dieses Beamtenrecht nach den Tarifverträgen des öD auch für Angestellte des öD. Das ist in der sogenannten "freien Wirtschaft" nicht der Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Oktober 8, 2021 · bearbeitet Oktober 8, 2021 von CorMaguire vor 13 Minuten von satgar: Das Problem ist, dass ein normaler Arbeitnehmer für grob fahrlässige Fehler nicht haftet. .... Das ist in der sogenannten "freien Wirtschaft" nicht der Fall. Das wäre mir neu. Soweit ich weiß, haftet der AN grundsätzlich voll bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Möglicherweise gibt es in Tarifverträgen dazu Begrenzungen auf x Monatsgehälter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Oktober 8, 2021 vor 1 Minute von CorMaguire: Das wäre mir neu. Soweit ich weiß, haftet der AN voll bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Du könntest dazu ja mal die Rechtsgrundlage raus suchen, ich kenne die nicht. Wenn dem so wäre, würde es im Beamtenrecht ja nicht extra den besonderen Passus geben, und in den Tarifverträgen des ÖD (TVöD oder TV-L z.B) den entsprechenden Verweis darauf, wenn das ohnehin alle betreffen würde. Vorsatz ist ja was komplett anderes. Aber grobe Fahrlässigkeit für normale AN wär mir neu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Oktober 8, 2021 vor 2 Minuten von satgar: Du könntest dazu ja mal die Rechtsgrundlage raus suchen, ich kenne die nicht. ... Du hast doch die Behauptung aufgestellt, dass AN bei grober Fahrlässigkeit nicht haften. Also suchst Du bitte selbst Als Start mag --> https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitnehmerhaftung-und-innerbetrieblicher-schadensausgleich_76_426928.html dienen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Oktober 8, 2021 · bearbeitet Oktober 8, 2021 von Peski Ich möchte beitragen, dass ich nach dem Versicherungsschutz für normale Angestellte schon immer gesucht habe. Der Arbeitnehmer haftet nämlich z.B. Dritten gegenüber voll und konnte sich bisher dagegen kaum selber versichern. Er war also auf eine bestehende Haftpflicht seines Arbeitgebers angewiesen auf den Bestehen er keinen Einfluss hat. Neueste Tarife gehen langsam das Thema Arbeitnehmerhaftung an. Hatte mal einen besonders guten PHV Vertrag der Deutschen Familienversicherung. Dieser gewährte nach meiner Erinnerung gemäß den Bedingungen Versicherungsschutz gegenüber Dritten für den Fall, dass der Arbeitnehmer keinen Regress gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann. Ein erhebliches Risiko wie ich finde und von der DFV sehr gut gelöst. Ich habe das in diesem Umfang noch bei keinem anderen Versicherer entdeckt, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Oktober 8, 2021 vor einer Stunde von CorMaguire: Du hast doch die Behauptung aufgestellt, dass AN bei grober Fahrlässigkeit nicht haften. Also suchst Du bitte selbst Als Start mag --> https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitnehmerhaftung-und-innerbetrieblicher-schadensausgleich_76_426928.html dienen. Interessant. Ich ging auch nur davon aus, das dem so sein müsse. Ich bin kein Arbeitsrechtler. Eine Berufshaftpflicht für normale Angestellte gibt es aber meines Wissens nicht, oder so gut wie nicht. Für öD und Beamte ist die Diensthaftpflicht bei den meisten Privathaftpflichtversicherern aber Gang und Gebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 8, 2021 · bearbeitet Oktober 8, 2021 von Ramstein vor 2 Minuten von satgar: Interessant. Ich ging auch nur davon aus, das dem so sein müsse. Ich bin kein Arbeitsrechtler. Eine Berufshaftpflicht für normale Angestellte gibt es aber meines Wissens nicht, oder so gut wie nicht. https://www.google.de/search?q=berufshaftpflichtversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Oktober 8, 2021 vor 2 Minuten von Ramstein: https://www.google.de/search?q=berufshaftpflichtversicherung Na dir sind meist für Selbständige oder Freiberufler, nicht sozialversicherungspflichtige Angestellte vor 18 Minuten von Peski: Neueste Tarife gehen langsam das Thema Arbeitnehmerhaftung an. Hatte mal einen besonders guten PHV Vertrag der Deutschen Familienversicherung. Dieser gewährte nach meiner Erinnerung gemäß den Bedingungen Versicherungsschutz gegenüber Dritten für den Fall, dass der Arbeitnehmer keinen Regress gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann. Ein erhebliches Risiko wie ich finde und von der DFV sehr gut gelöst. Ich habe das in diesem Umfang noch bei keinem anderen Versicherer entdeckt, Da muss man aber auch aufpassen… Auszug aus den Bedingungen der DFV: „ Tätigkeiten als Arbeitnehmer, soweit es sich um gesetzliche Schadenersatzansprüche handelt, • gegenüber den Arbeitgebern oder den Arbeits- kollegen; • gegenüber Dritten, soweit keine Betriebshaft- pflicht besteht und der Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber wegen Insolvenz des Arbeitgebers scheitert.“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Oktober 8, 2021 Ja, die Lösung bezüglich der Schäden gegenüber Dritten finde ich hervorragend und ich kenne keinen anderen Tarif, der das Risiko so umfänglich absichert. Worauf soll ich dann noch aufpassen, wenn mir dieses Risiko wichtig ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Oktober 8, 2021 · bearbeitet Oktober 8, 2021 von CorMaguire vor 26 Minuten von Peski: ...Der Arbeitnehmer haftet nämlich z.B. Dritten gegenüber voll und konnte sich bisher dagegen kaum selber versichern. .... Warum? Hier fehlt ja sogar die Rechtsbeziehung. --> https://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/fileadmin/content/Dokumente/Veroeffentlichungen/Arbeitsrecht/Grundzuege_der_Arbeitnehmerhaftung.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Oktober 8, 2021 Dann lies Dir noch mal die Gesetze durch. Der Arbeitnehmer haftet voll gegenüber Dritten, die er während seiner Arbeit schädigt. Da braucht es keine Rechtsbeziehung. Das ist normales Haftungsrecht. Der Geschädigte kann sich aussuchen, ob er sich an den AG oder AN wendet. Der Arbeitnehmer hat einen Freistellungsanspruch gegenüber dem AG. Hilft nur nichts, wenn der AG nicht zahlen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Oktober 8, 2021 · bearbeitet Oktober 8, 2021 von CorMaguire vor 15 Minuten von Peski: Dann lies Dir noch mal die Gesetze durch. ... Ach ich würde erstmal der Ausarbeitung von Bartsch siehe Link oben vertrauen (also wenn ich noch AN wäre). Wenn Du eine bessere Quelle hast freue ich mich drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Oktober 8, 2021 § 75 BBG Pflicht zum Schadensersatz (1) Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben zwei oder mehr Beamtinnen und Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie gesamtschuldnerisch. (2) Hat der Dienstherr Dritten Schadensersatz geleistet, gilt als Zeitpunkt, zu dem der Dienstherr Kenntnis im Sinne der Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches erlangt, der Zeitpunkt, zu dem der Ersatzanspruch gegenüber Dritten vom Dienstherrn anerkannt oder dem Dienstherrn gegenüber rechtskräftig festgestellt wird. (3) Leistet die Beamtin oder der Beamte dem Dienstherrn Ersatz und hat dieser einen Ersatzanspruch gegen Dritte, geht der Ersatzanspruch auf sie oder ihn über. In welchem Ausmaß diese Bestimmungen angewandt werden, ist ja nach Dienstherr sehr unterchiedlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chris75 Oktober 9, 2021 · bearbeitet Oktober 9, 2021 von Chris75 Hallo, danke für die Antworten. Ich habe folgendes gefunden: "Angestellte brauchen keine Berufshaftpflicht – aber es gibt Ausnahmen! Allgemein gilt: „Normale“ Angestellte einer Firma sind haftungsprivilegiert. Das heißt, wenn sie in ihrem Job – während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen, bei dem sie angestellt sind – einen Schaden verursachen, sind sie über ihren Arbeitgeber in den meisten Fällen abgesichert. Selbständige und Freiberufler haben diesen Schutz nicht." Mein Arbeitgeber hat für seine Mitarbeiter und leitenden Angstellten eine Berufshaftpflicht, von daher benötige ich keine. Aber: gibt es einen Unterschied zwischen einem normelen Angestellten der Verwaltung und Beamten? Ich meine hier normale Tätigkeiten ohne eigene Entscheidungshoheit. z.B. Zahlungsausführung von Rechnungen, interne Statistiken etc. Auch hier könnte normale Fahrlässigkeit vorkommen. z.B. statt 1.000 EUR werden 100.000 EUR überwiesen und in allem Stress das 4-Augen-Prinzig nicht eingehalten oder an eine falsche Kontonummer überwiesen etc. Ist da ein normaler Angestellter im ÖD in der Haftung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Oktober 9, 2021 Ja, bitte Tarifvertrag deiner Frau lesen. Dort wird es einen Verweis auf das Beamtenrecht geben, dass Haftung und damit Regressmöglichkeit besteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag