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TonyS

eTrade Steuern amerikanische Unternehmensaktien

Empfohlene Beiträge

TonyS

Hallo zusammen,

 

ich arbeite für ein großes amerikanisches Unternehmen und habe die Möglichkeit Unternehmensaktien zum Vorzugspreis zu bekommen. Als Depot steht mir eTrade zur Verfügung. Über die letzten Jahre habe ich zahlreiche dieser Aktien gekauft und da mir das Klumpenrisiko zu groß wurde, habe ich nun verkauft.

 

Kann mir jemand sagen, ob die Steuer (heißt die Quellensteuer?) auf meine sehr üppigen Gewinne wie bei deutschen Brokern bereits direkt abgegolten werden? Ich habe nämlich das Gefühl keine Steuern bezahlt zu haben und möchte natürlich keine Steuerhinterziehung betreiben.

 

LG

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alsuna

Deine Bank im Ausland kümmert sich normalerweise nicht um deine deutschen Steuerverpflichtungen. Das bedeutet, du musst in deiner Steuererklärung die Angaben für die Besteuerung selbst machen. Steuerlich relevant sind dabei alle Gewinne und Verluste, also in deinem Fall insbesondere Dividenden und der Verkaufserlös.

 

Ich hoffe, deine Firma hat in der Vergangenheit keine Dividenden gezahlt. Sonst hast du schon in der Vergangenheit deine Steuerpflicht nicht erfüllt. In dem Fall gibt es aber auch Mittel und Wege, das zu korrigieren. Dazu können sich andere hier im Forum aber besser äußern. 

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TonyS

Meine Firma zahlt keine Dividenden, da habe ich wohl Glück gehabt.

Kannst du noch etwas dazu sagen, ob sich die Steuer auf meine Gewinne auf die USA und Deutschland aufteilt oder ob alles in D gezahlt werden muss?

Ich habe irgendwo gelesen, dass auf Aktiengewinne in den USA keine Steuern anfallen. Ist das korrekt?

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alsuna
vor 42 Minuten von TonyS:

Meine Firma zahlt keine Dividenden, da habe ich wohl Glück gehabt.

Das ist gut.

 

vor 40 Minuten von TonyS:

Kannst du noch etwas dazu sagen, ob sich die Steuer auf meine Gewinne auf die USA und Deutschland aufteilt oder ob alles in D gezahlt werden muss?

Bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? Dann musst du deine Gewinne in Deutschland versteuern. Falls in den USA direkt Quellensteuern einbehalten wurden, dann gibst du die in der deutschen Steuererklärung auch an und das wird dann gemäß DBA verrechnet.

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