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ETFler

Kapitalerträge möglichst gering ausweisen

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ETFler

Hallo Leute,

ich habe ein ETF-Depot und beziehe daraus regelmässig Dividenden. Da ich z.Z. noch Wohngeld beziehe, möchte ich die Höhe dieser Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP) in der Steuerbescheinigung der Bank möglichst gering halten. 

Meine Frage: Wenn ich Positionen aus dem o.g. Depot dieses Jahr mit Verlust verkaufe, reduziert dies dann automatisch die Höhe der Kapitalerträge in der Steuerbescheinigung? 

Vielen Dank für die Antwort(en).

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tyr

:tdown:

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Cai Shen
vor 34 Minuten von ETFler:

Wenn ich Positionen aus dem o.g. Depot dieses Jahr mit Verlust verkaufe, reduziert dies dann automatisch die Höhe der Kapitalerträge in der Steuerbescheinigung?

Solange es nur Dividenden, Fondsausschüttungen und Fondsverkäufe betrifft, die miteinander verrechnet werden können, ja.

Wie es sich in diesem Fall (Wohngeld) mit Aktienverlusten verhält, die zwar ausgewiesen aber nicht mit sonstigen Kapitalerträgen verrechnet werden, kann ich dir gar nicht genau sagen.

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odensee
vor einer Stunde von ETFler:

ich habe ein ETF-Depot und beziehe daraus regelmässig Dividenden.

Gemeint sind vermutlich Ausschüttungen, die in der Regel steuerlich mit Verlusten aus Verkäufen von ETF verrechnet werden können. Warum das für die Wohngeldberechnung nicht der Fall sein soll, weiß ich nicht.

vor 57 Minuten von tyr:

:tdown:

--verbose bitte. Leitest du das aus § 14 WoGG ab?

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tyr
vor 12 Minuten von odensee:

Leitest du das aus § 14 WoGG ab?

Ich leite das daraus ab, angefallene Kapitalerträge zum Bezug von Sozialleistungen klein rechnen zu wollen.

 

Den Paragraphen verstehe ich nicht:

Zitat

(2) Zum Jahreseinkommen gehören:

...

15. der nach § 20 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag (Sparer-Pauschbetrag), soweit die Kapitalerträge 100 Euro übersteigen;

??? Was ist damit gemeint? Werden die 801 oder 1.602 Euro immer als Jahreseinkommen angerechnet, wenn man mehr als 100 Euro Kapitalerträge anfallen? Sonst sind Kapitalerträge anrechnungsfrei, wenn das Vermögen unter 60k Euro liegt?

 

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beamter97
vor 42 Minuten von tyr:

??? Was ist damit gemeint?

Wie bei allen? Sozialleistungen wird geprüft, wie hoch die eigenen Einnahmen zum Lebensunterhalt sind. Dazu verweist der Gesetzgeber auf §2 EStG als Generalklausel, in dem allen möglichen Einkünfte aufgezählt sind. Er erweitert und konkretisiert die Einbeziehung einzelner (weiterer)  Einkünfte in Absatz 2.

 

Konkret auf deine Frage: Alle positiven Kapitaleinkünfte zählen dazu. Auch aufgrund des Sparerpauschbetrages steuerfreie Beträge, die höher sind als 100 €. Denn auch diese Beträge kann der Sozialleistungsbezieher für seinen Lebensunterhalt verwenden.

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beamter97

 

vor 3 Stunden von ETFler:

Da ich z.Z. noch Wohngeld beziehe, möchte ich die Höhe dieser Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP) in der Steuerbescheinigung der Bank möglichst gering halten. 

da gibt's doch den klassischen Stückzinstrick

 

Zusammenfassung Stückzinstrick

 

für dich die Variante 4  lt Beitrag # 649

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Sozialleistungen erhalten, die Kohle an der Börse anlegen und das noch kleinrechnen wollen. Da war mein erster Gedanke ebenfalls  :tdown:

 

Auch schließe ich mich der Erklärung von Beamter an.

Alles über 100€ Kapitalerträge zählt als Einkommen. 

 

Edit: ich bin aber auch stark irritiert, dass man ein Vermögen bis 60.000€ besitzen darf. Verrückte Sachen / Gesetze gibt es.

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ETFler

"Sozialleistungen erhalten, die Kohle an der Börse anlegen und das noch kleinrechnen wollen. Da war mein erster Gedanke ebenfalls"

So ist es nicht. Ich beziehe nur eine kleine Rente, und da zählt jeder Cent.

Mein Gesamteinkommen = Rente + Kapitalerträge + Wohngeld.

Damit komme ich so eben über die Runden, ohne (vorerst) mein Vermögen antasten zu müssen, welches ich mir über viele Jahre angespart habe (bis 60.000 € darf man ja haben).

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 37 Minuten von ETFler:

"Sozialleistungen erhalten, die Kohle an der Börse anlegen und das noch kleinrechnen wollen. Da war mein erster Gedanke ebenfalls"

So ist es nicht. Ich beziehe nur eine kleine Rente, und da zählt jeder Cent.

Mein Gesamteinkommen = Rente + Kapitalerträge + Wohngeld.

Damit komme ich so eben über die Runden, ohne (vorerst) mein Vermögen antasten zu müssen, welches ich mir über viele Jahre angespart habe (bis 60.000 € darf man ja haben).

Das habe ich ja noch im edit ergänzt.

Ich möchte hier auch gar nicht irgendwas unterstellen.

Ich habe mich noch nie mit Wohngeld beschäftigt und bin irritiert, dass es diese Vermögensgrenze gibt.

Wieso zahlt der Staat jemandem Wohngeld, der 60.000€ hat?

Ist für mich am Ende nichts anderes als Spekulieren auf Pump. Und das dann auch noch auf Pump / Kosten der Steuerzahler.

Aber vielleicht übersehe ich spontan ja auch viele Punkte, die absolut dafür sprechen, dass es so gehandhabt wird.

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Richie_Rich
2 hours ago, BigSpender09 said:

Ich habe mich noch nie mit Wohngeld beschäftigt

Merkt man.

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whister
vor 5 Stunden von BigSpender09:

Edit: ich bin aber auch stark irritiert, dass man ein Vermögen bis 60.000€ besitzen darf. Verrückte Sachen / Gesetze gibt es.

Verrückt finde ich dass das Vermögen hier überhaupt eine Rolle spielt. Oder findest du es fair wenn A und B in der Vergangenheit immer gleich viel verdient haben und A alles ausgegeben hat und B einen Teil gespart hat (>60k) und A bei Wegfall des Einkommens Wohngeld bekommt und B nicht?

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BigSpender09
vor 9 Minuten von whister:

Verrückt finde ich dass das Vermögen hier überhaupt eine Rolle spielt. Oder findest du es fair wenn A und B in der Vergangenheit immer gleich viel verdient haben und A alles ausgegeben hat und B einen Teil gespart hat (>60k) und A bei Wegfall des Einkommens Wohngeld bekommt und B nicht?

Nein. Finde ich in der Tat wiederum auch nicht fair.

 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 42 Minuten von whister:

Verrückt finde ich dass das Vermögen hier überhaupt eine Rolle spielt. Oder findest du es fair wenn A und B in der Vergangenheit immer gleich viel verdient haben und A alles ausgegeben hat und B einen Teil gespart hat (>60k) und A bei Wegfall des Einkommens Wohngeld bekommt und B nicht?

Jo, ist unfair. Da A auf seine 60.000€ mindestens 9.579€ Umsatzsteuer beim ausgeben bezahlt hat, die der Staat eingenommen hat. Zuzüglich die Gewerbesteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer die die Unternehmen auf die Einnahmen durch A gezahlt haben. Erst durch diese Steuereinnahmen ist der Staat in der Lage, Leistungen wie Wohngeld zu zahlen. Wenn jeder wie B wäre, müsste der Staat ganz schön einsparen. Also ganz schön unfair, dass A + B gleich behandelt werden, obwohl A viel mehr Steuerleistung erbracht hat. Gut das Steuern stets ohne explizite Gegenleistung ausgestaltet sind ;)

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whister
vor 2 Minuten von Bassinus:

Jo, ist unfair. Da A auf seine 60.000€ mindestens 9.579€ Umsatzsteuer beim ausgeben bezahlt hat, die der Staat eingenommen hat. Zuzüglich die Gewerbesteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer die die Unternehmen auf die Einnahmen durch A gezahlt haben. Erst durch diese Steuereinnahmen ist der Staat in der Lage, Leistungen wie Wohngeld zu zahlen. Wenn jeder wie B wäre, müsste der Staat ganz schön einsparen. Also ganz schön unfair, dass A + B gleich behandelt werden, obwohl A viel mehr Steuerleistung erbracht hat. Gut das Steuern stets ohne explizite Gegenleistung ausgestaltet sind ;)

Gut. Ich ändere den Fall: A hat den Anteil den B gespart hat im Ausland ausgegeben.

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ETFler
Am 3.10.2021 um 12:30 von Cai Shen:

Solange es nur Dividenden, Fondsausschüttungen und Fondsverkäufe betrifft, die miteinander verrechnet werden können, ja.

Wie es sich in diesem Fall (Wohngeld) mit Aktienverlusten verhält, die zwar ausgewiesen aber nicht mit sonstigen Kapitalerträgen verrechnet werden, kann ich dir gar nicht genau sagen.

Danke für die Antwort.

Am 3.10.2021 um 15:08 von beamter97:

 

da gibt's doch den klassischen Stückzinstrick

 

Zusammenfassung Stückzinstrick

 

für dich die Variante 4  lt Beitrag # 649

Danke für den "Trick". Ich werde mich mal näher damit beschäftigen.

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