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Actio

Weisung an Broker ignoriert (LH Kapitalerhöhung gegen bar)

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Actio

 

Hallo allseits,

 

ich hoffe, das ich das richtige Unterforum erwischt habe.

 

Sonst bitte verschieben, danke.

 

 

Kurz zum Sachverhalt: Mein Broker (ein großer deutscher Broker der Solaris Bank Gruppe) hat mich über die Kapitalerhöhung gegen bar der Lufthansa (=LH) informiert und mir für die Erteilung der Weisung eine E-Mail mit einem Link zugesendet.

 

In der E-Mail wurde als Frist für den Eingang der Weisung der 29.09.2021 um 09:00 Uhr ausgewiesen. Ich habe meine Weisung am Abend des 28.09.2021 ausgefüllt und abgesendet. Im Anschluss erfolgte eine Bestätigung per E-Mail.

 

Als Weisung habe ich Option 1 gewählt, das Aussüben aller Bezugsrechte (BZR).

 

Umso erstaunter war ich heute, als ich im Verlauf gesehen habe, dass die BZR bestens verkauft worden sind.

 

Frage: Hat man hier eine Handhabe ggü. dem Broker? Hat man ggf. einen Anspruch auf Schadensersatz? (Unabhängig davon, ob man diesen verfolgen will.... Stichwort Normalo gegen Unicorn....)

 

Hätte ich die BZR verkaufen wollen, hätte ich sie verkauft, als sie mehr Wert waren. Durch den Verlust der BZR muss ich die Aktie nun statt der ausgeloten 3,58 € nun zum aktuellen Preis des Marktes kaufen. Zudem ist der Effekt des ausgleichenden Stimmrechts verloren gegangen.

 

Ehrlich gesagt bin ich recht stinkig, was diesen Vorgang angeht. Wenn ich mich nicht auf meinen Broker und die Vereinbarungen mit diesem verlassen kann, ist es Zeit, meine Beziehung zu diesem in Frage zu stellen. (Vgl. auch das Verhalten des Brokers zu Gamestopp / AMC Aktien usw. )

 

Bevor ich mich an den Broker-Kundendienst wende, wollte ich gerne mal Eure Meinungen dazu hören.

 


Danke für Eure Zeit und Input!

 

 

Viele Grüße

 

Axl

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Cai Shen
vor 7 Minuten von Actio:

Ich habe meine Weisung am Abend des 28.09.2021 ausgefüllt und abgesendet. Im Anschluss erfolgte eine Bestätigung per E-Mail.

Damit ist meiner Meinung nach der Ball beim Broker, sich der Angelegenheit anzunehmen.

(Außer du hast hinterher noch Bezugsrechte ge- bzw. verkauft, dann wirds uneindeutig.)

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Cauchykriterium
vor 38 Minuten von Actio:

Hätte ich die BZR verkaufen wollen, hätte ich sie verkauft, als sie mehr Wert waren.

Das ist ein ex post-Argument, mit dem Du Dir selbst in die Tasche lügst. Wenn überhaupt ist nur interessant, ob Deines späten Entscheids, ob es heute morgen Arbitrage gegeben hätte - oder nicht.

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Undercover

Wenn deine Weisung innerhalb der Frist war und bestätigt wurde dann hast du Anspruch auf Schadensersatz.

Wenn der Azubi dort den Auftrag verbummelt hat dann ist das deren Problem.

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Stockinvestor

Erst mal wäre zu kären, warum dein Broker deine Weisung nicht befolgt hat. Vielleicht ergibt sich ja ein erklärender Grund.
z. B. die Bezugsrechte haben nicht ausgereicht, um eine Aktie zu beziehen

Vielleicht geben sie auch zu, dass sie das verbummelt haben. Dann kannst du ihnen erklären, dass dir ein Schaden entstanden ist und wie sie gedenken diesen zu begleichen.

 

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Undercover
vor 3 Minuten von Stockinvestor:

Erst mal wäre zu kären, warum dein Broker deine Weisung nicht befolgt hat. Vielleicht ergibt sich ja ein erklärender Grund.
z. B. die Bezugsrechte haben nicht ausgereicht, um eine Aktie zu beziehen

 

Das war ein 1:1 Bezug also kann das nicht sein.  :)

Die Frage ist eher ob das nun ein Einzelfall war durch menschliches Versagen oder ob diese Broker ein systematisches Problem haben.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

 

Am 30.9.2021 um 16:19 von Actio:

Als Weisung habe ich Option 1 gewählt, das Ausüben aller Bezugsrechte (BZR).

 

Umso erstaunter war ich heute, als ich im Verlauf gesehen habe, dass die BZR bestens verkauft worden sind.

Das wäre ein Schadensfall. Dazu beschreibst du den Sachverhalt und berechnest Deine Schadenshöhe.

 

Hast du LH-Aktien ersatzweise unmittelbar nach Mitteilung, dass die Bezugsrechte verkauft wurden, gekauft? Dann ist die Schadenshöhe die Differenz zwischen weisungsgemäßer Ausübung (nämlich Kosten in Bezugspreishöhe für die Aktien) vs. Kaufkosten abzgl. Erlös aus Bezugsrechten. Die steuerlichen Effekte (Bezugsrechteverkauf= steuerpflichtiger Ertrag) kannst du außen vor lassen, denn dafür hast du jetzt andere Anschaffungskosten. Der Zinseffekt bringt derzeit nicht viel.

Wenn du keine LH-Aktien ersatzweise gekauft hast, ist der Schaden nur theoretisch und darüber könnte man trefflich streiten. Er wäre die ersatzweise Beschaffung der Aktien unter Gegenrechnung des Erlöses aus dem Bezugsrechteverkauf. Jede Verzögerung der Ersatzbeschaffung könnte Dir zum Nachteil ausgelegt werden (Schadenminimierungspflicht).

Die Stimmrechte bringen Dir bis heute wohl nicht viel. Der Beschluss der Kapitalerhöhung war ja noch nach alten Verhältnissen und bis heute dürfte da ja noch nichts Neues angestanden haben, worüber man hätte abstimmen können. Insofern kannst du das als Kleinanleger bei der Schadensberechnung außen vor lassen.


Das Schreiben geht an die Compliance-Abteilung mit z.B. vierwöchiger Fristsetzung (angemessene Zeit, den Fall aufzuklären). Je kürzer und klarer der Fall und Deine Ansprüche geschildert werden, desto einfacher und schneller können die den behandeln. Also keinen Roman schreiben. Emails mit Weisung und Eingangsbestätigung als Anlage beifügen. Und auch Kopien der Abrechnungen.


Wenn bis dahin keine Reaktion erfolgt, kann man die Bafin als Aufsicht einbeziehen und auch den Abschlussprüfer der Bank (indem man denen die bis dahin erfolgte Korrespondenz kopiert mit dem Hinweis, dass die Bank vielleicht ein Organisationsproblem hat). Regelmäßig reicht da der telefonische Hinweis, dass man die beiden einbezieht, dass die Bank den Fall ernst nimmt.*** Die letzte Eskalationsstufe wäre dann die Hinzuziehung eines Anwalts und der Klageweg bzw. vorweg die Schlichtungsstelle für Banken (was vermutlich aber extra ein paar Monate dauern könnte). Eine Rechtsschutzversicherung wäre hilfreich. Lies Dir die AGB des Depotvertrags durch, ob die Schlichtungsstelle vertraglich vorweg anzurufen ist, bevor du Klage einreichst.

 

*** Wenn die Bafin oder der Prüfer zur Aufklärung selbst Fragen stellen, kostet das Arbeitszeit und eine Schadensabwicklung ist für die oft billiger. Das allein motiviert. Der Abteilungschef hat besseres zu tun, als solche Fragen zu beantworten, die ihm vom Vorstandssekretariat dann weiter gereicht werden.

PS: Biete Ihnen an, dass Du für telefonische Rückfragen zur Verfügung stehst. Und vergiss nicht Kontonummer/Depotnummer usw. anzugeben.

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pete1
vor 21 Stunden von Undercover:

Das war ein 1:1 Bezug also kann das nicht sein.  :)

Das stimmt. 

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frogger321
vor 19 Stunden von MeinNameIstHase:

 

Das wäre ein Schadensfall. Dazu beschreibst du den Sachverhalt und berechnest Deine Schadenshöhe.

 

Hast du LH-Aktien ersatzweise unmittelbar nach Mitteilung, dass die Bezugsrechte verkauft wurden, gekauft? Dann ist die Schadenshöhe die Differenz zwischen weisungsgemäßer Ausübung (nämlich Kosten in Bezugspreishöhe für die Aktien) vs. Kaufkosten abzgl. Erlös aus Bezugsrechten. Die steuerlichen Effekte (Bezugsrechteverkauf= steuerpflichtiger Ertrag) kannst du außen vor lassen, denn dafür hast du jetzt andere Anschaffungskosten. Der Zinseffekt bringt derzeit nicht viel.

Wenn du keine LH-Aktien ersatzweise gekauft hast, ist der Schaden nur theoretisch und darüber könnte man trefflich streiten. Er wäre die ersatzweise Beschaffung der Aktien unter Gegenrechnung des Erlöses aus dem Bezugsrechteverkauf. Jede Verzögerung der Ersatzbeschaffung könnte Dir zum Nachteil ausgelegt werden (Schadenminimierungspflicht).

Die Stimmrechte bringen Dir bis heute wohl nicht viel. Der Beschluss der Kapitalerhöhung war ja noch nach alten Verhältnissen und bis heute dürfte da ja noch nichts Neues angestanden haben, worüber man hätte abstimmen können. Insofern kannst du das als Kleinanleger bei der Schadensberechnung außen vor lassen.


Das Schreiben geht an die Compliance-Abteilung mit z.B. vierwöchiger Fristsetzung (angemessene Zeit, den Fall aufzuklären). Je kürzer und klarer der Fall und Deine Ansprüche geschildert werden, desto einfacher und schneller können die den behandeln. Also keinen Roman schreiben. Emails mit Weisung und Eingangsbestätigung als Anlage beifügen. Und auch Kopien der Abrechnungen.


Wenn bis dahin keine Reaktion erfolgt, kann man die Bafin als Aufsicht einbeziehen und auch den Abschlussprüfer der Bank (indem man denen die bis dahin erfolgte Korrespondenz kopiert mit dem Hinweis, dass die Bank vielleicht ein Organisationsproblem hat). Regelmäßig reicht da der telefonische Hinweis, dass man die beiden einbezieht, dass die Bank den Fall ernst nimmt.*** Die letzte Eskalationsstufe wäre dann die Hinzuziehung eines Anwalts und der Klageweg bzw. vorweg die Schlichtungsstelle für Banken (was vermutlich aber extra ein paar Monate dauern könnte). Eine Rechtsschutzversicherung wäre hilfreich. Lies Dir die AGB des Depotvertrags durch, ob die Schlichtungsstelle vertraglich vorweg anzurufen ist, bevor du Klage einreichst.

 

*** Wenn die Bafin oder der Prüfer zur Aufklärung selbst Fragen stellen, kostet das Arbeitszeit und eine Schadensabwicklung ist für die oft billiger. Das allein motiviert. Der Abteilungschef hat besseres zu tun, als solche Fragen zu beantworten, die ihm vom Vorstandssekretariat dann weiter gereicht werden.

PS: Biete Ihnen an, dass Du für telefonische Rückfragen zur Verfügung stehst. Und vergiss nicht Kontonummer/Depotnummer usw. anzugeben.

Sehr gut zusammengefasst, top!

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Actio

Hallo allseits,

 

sorry für die späte Rückmeldung, war viel los die letzten Tage.

 


Ersteinmal danke für Eure Antworten und besonders an MeinNameIstHase für die ausführliche Schilderung!

Ich habe Kontakt zum Kundendienst aufgenommen und siehe da: es war ein Fehler.

Antwort des KD:

"Aufgrund eines Fehlers konnte Deine Weisung zunächst nicht korrekt verarbeitet werden. Deshalb kam es zwischenzeitlich zu einem Verkauf Deiner Bezugsrechte.

Jedoch haben wir sichergestellt, dass ab Freitag, den 01.10.2021, eine Korrektur der falsch erfolgten Buchungen stattfindet. Die für Deine Weisung benötigten Bezugsrechte werden wieder eingebucht. Anschließend wird Deine Weisung wie von Dir gewünscht verarbeitet."

 

Die BZR sind wieder im Portfolio und die Verrechnungskontobuchung wurde rückgängig gemacht.

 

Viele Grüße

 

Axl

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Undercover
vor 38 Minuten von Actio:

Die BZR sind wieder im Portfolio und die Verrechnungskontobuchung wurde rückgängig gemacht.

 

Das kann eigentlich nicht sein da es die BZR nicht mehr gibt.

Und wenn dann wären die BZR heute wertlos.

Die Bezugsfrist endete am 5. Oktober.  :)

Aber ich nehme an sie kaufen die Aktien auf eigene Rechnung und buchen sie dir ein.

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Actio
Am 7.10.2021 um 23:01 von Undercover:

Das kann eigentlich nicht sein da es die BZR nicht mehr gibt.

Und wenn dann wären die BZR heute wertlos.

Die Bezugsfrist endete am 5. Oktober.  :)

Aber ich nehme an sie kaufen die Aktien auf eigene Rechnung und buchen sie dir ein.


Hi Undercover,

 

kurz zur Auflösung: Die 100 Aktien LH wurden entsprechend der Weisung verbucht.

 

Ende gut, alles gut :)

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Undercover

Schön, aber das mussten sie auch machen.

Ansonsten hättest du sie verklagen können.

Wobei der Schaden ja nur geringfügig war. Aber der Ruf ist wichtiger als etwas Geld.

 

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s1lv3r
vor 11 Minuten von Actio:

kurz zur Auflösung: Die 100 Aktien LH wurden entsprechend der Weisung verbucht.

 

:thumbsup:

 

Ich hatte tatsächlich das gleiche Problem bei Smartbroker und auch dort wurde nach Aufforderung der Verkauf der BZR storniert und diese wieder eingebucht und korrekt ausgeübt. Wie das die Bank konkret gemacht hat (Aktien auf eigene Faust beschaffen oder ob die nach Ende des Handels für Privatkunden noch Möglichkeiten haben BZR zu beschaffen) weiß ich aber auch nicht.

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Actio
vor 38 Minuten von Undercover:

Schön, aber das mussten sie auch machen.

Ansonsten hättest du sie verklagen können.

Wobei der Schaden ja nur geringfügig war. Aber der Ruf ist wichtiger als etwas Geld.

 

 

Theoretisch schon - aber bei dem Streitwert.... welche Privatperson nimmt da einen Rechtsstreit auf sich....

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