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Gewinne realisieren durch Depotübertrag

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defaulttrdr

Ausgangslage:
Für das eigene Kind wurde während des Corona-Einbruchs ein Kinderdepot angelegt. Einer anfänglichen, kleinen fünfstelligen Einmalanlage, folgte anderthalb Jahre ein kleiner Sparplan. Bespart wurde ausschließlich ein ausschüttender ACWI ETF. Nun hat sich hier bereits ein Kursgewinn von etwa 4000 € eingestellt.

Langfristiges Ziel ist es, dem Kind ein gewinnfreies Depot zu übergeben. Möglichst alle Gewinne sollen vor der ersten eigenen Erwerbstätigkeit realisiert werden. Der Steuerfreibetrag, bzw. eher sein kleiner Bruder, der Freibetrag der Familienversicherung, möglichst ausschöpft werden.


Um nun die Gewinne zu realisieren, wäre der einfachste Weg wohl der Verkauf mit anschließendem Rückkauf. Leider entstehen in diesem Fall, den Konditionen der Kinderdepots geschuldet, hohe Handelsgebühren. Die DKB wäre mit 40 € (je 20 € für Ein- und Verkauf) der günstigste Anbieter. Da die Handelsgebühren fast 2 Monatssparraten entsprechen, wäre es wünschenswert diese Gebühren zu vermeiden.

 

Nun wäre die Idee, dem Kind ein zweites Kinderdepot zu eröffnen, die Wertpapiere dahin zu übertragen und einen fiktiven Verkauf auszulösen. Nun bleibt fraglich, ob und wie das möglich ist.
Würden die Banken da mitspielen, wenn man beim Übertrag einen Inhaberwechsel angibt, also einen fiktiven Verkauf auslöst, aber den gleichen Inhaber angibt?

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chirlu
vor 2 Minuten von defaulttrdr:

Würden die Banken da mitspielen, wenn man beim Übertrag einen Inhaberwechsel angibt, also einen fiktiven Verkauf auslöst, aber den gleichen Inhaber angibt?

 

Nein.

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odensee
vor 3 Minuten von defaulttrdr:

Nun hat sich hier bereits ein Kursgewinn von etwa 4000 € eingestellt.

...

Die DKB wäre mit 40 € (je 20 € für Ein- und Verkauf) der günstigste Anbieter. Da die Handelsgebühren fast 2 Monatssparraten entsprechen, wäre es wünschenswert diese Gebühren zu vermeiden.

Es geht um 1% des Gewinns.

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reckoner

Hallo,

 

die Idee hatte ich auch schon mal: LINK

 

Fazit war, dass das nicht geht.

 

Stefan

 

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Undercover
vor 6 Minuten von chirlu:

 

Nein.

Das muß schon ein fremdes Depot sein.

Einfach an dich übertragen und dann zurück.

Das Kind hat eine NVB?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von Undercover:

Einfach an dich übertragen und dann zurück.

 

Habe das mal korrigiert. :rolleyes: Problempunkte: Schenkungssteuer, Zustimmung zur Schenkung durch Gericht (sofern das Kind noch minderjährig ist).

 

vor 13 Minuten von odensee:

Es geht um 1% des Gewinns.

 

4% des steuerlichen Vorteils.

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defaulttrdr
vor 8 Minuten von odensee:

Es geht um 1% des Gewinns.

1. Ist das nicht hilfreich.
2. Ab wie viel Prozent, kannst du guten Gewissens Geld verbrennen? Klar ist das im Verhältnis zum Kursgewinn nicht viel. Aber wenn es vermeidbar ist, sollte man es vermeiden und genau das ist die Frage.

 

 

vor 5 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

die Idee hatte ich auch schon mal: LINK

 

Fazit war, dass das nicht geht.

 

Stefan

Hatte immer direkt mit "Kind" als Suchbegriff gesucht, auf die Idee das aus eigener Sicht zu suchen bin ich nicht gekommen. :dumb:

 

 

vor 5 Minuten von Undercover:

Das muß schon ein fremdes Depot sein.

Einfach an dich übertragen und dann zurück.

Das Kind hat eine NVB?

Noch hat das Kind keine NVB.
Eine "entgeltliche" Übertragung an ein Elternteil würde Fragen bezüglich dem Kindeswohl/Familiengericht/etc. aufwerfen. Die entgeltliche Übertragung zum Kind würde Kursdifferenzen hervorbringen. Die unentgeltliche Würde den Schenkungsfreibetrag angreifen und das FA informieren.

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Grubner
vor einer Stunde von defaulttrdr:

 Bespart wurde ausschließlich ein ausschüttender ACWI ETF.

 

WKN/ISIN? Mir ist kein ausschüttender ACWI bekannt?

 

Maximale Erfolge

Grubner

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odensee
vor einer Stunde von defaulttrdr:

1. Ist das nicht hilfreich.
2. Ab wie viel Prozent, kannst du guten Gewissens Geld verbrennen? Klar ist das im Verhältnis zum Kursgewinn nicht viel. Aber wenn es vermeidbar ist, sollte man es vermeiden und genau das ist die Frage.

Hmm, da werfe ich mal

Am 28.9.2021 um 09:27 von Ramstein:

In Kleinbeträgen denken ist Armutsdenken.

in den Ring. :rolleyes: Und ja, um 4000 Euro steuerfrei mitzunehmen, würde ich 40 Euro "verbrennen".

 

Vorschlag: eröffne bei einem günstigeren Anbieter ein Kinderdepot und übertrage dorthin. Allerdings wüsste ich jetzt keinen Anbieter zu nennen. Hier kannst du mal schauen.

https://www.aktiendepot24.net/junior-depot/

 

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defaulttrdr
vor 36 Minuten von odensee:

Hmm, da werfe ich mal

Am 28.9.2021 um 09:27 von Ramstein:

In Kleinbeträgen denken ist Armutsdenken.

in den Ring.

Wenn ich jeden Kleinbetrag, den ich nicht ausgeben muss ausgebe, lande ich ganz schnell in der Armut. Also hilft auch hier deine Pauschalisierung nicht weiter.

Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann ist 1% wohl nicht der Rede wert. Aber auch erst dann, wenn es sich nicht vermeiden lässt.

 

 

vor einer Stunde von Grubner:

WKN/ISIN? Mir ist kein ausschüttender ACWI bekannt?

Wollte FTSE All-Country nicht ausschreiben. Jaja ACWI ist nicht das selbe, aber vielleicht doch das gleiche.

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Grubner
vor 48 Minuten von defaulttrdr:

Wollte FTSE All-Country nicht ausschreiben. Jaja ACWI ist nicht das selbe, aber vielleicht doch das gleiche.

Ok, also der FTSE All-World UCITS ETF - (USD) Distributing :teach:

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joinventure12

Am 04. verkaufen und einen Sparplan nutzen um am 05. zu kaufen. Bei DKB kannst du den beliebig hoch wählen - dann wird aus deinem Kauftrade anstelle 20 EUR -> 1,50 EUR

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odensee
vor 3 Stunden von defaulttrdr:

Also hilft auch hier deine Pauschalisierung nicht weiter.

Aber mein Lösungsvorschlag vielleicht.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Eine "entgeltliche" Übertragung an ein Elternteil würde Fragen bezüglich dem Kindeswohl/Familiengericht/etc. aufwerfen.

Sehe ich nicht so. Und ich muss sagen, dass ich sonst der bin, der genau auf diese Problematik hinweist, Vermögen der Kinder muss bei den Kindern bleiben; denn bei entgeltlicher Übertragung wäre das ja der Fall.

Da das nicht gemeldet wird könnte sogar zeitnah zurück übertragen werden (natürlich wieder entgeltlich).

 

Zitat

Die entgeltliche Übertragung zum Kind würde Kursdifferenzen hervorbringen.

Die man ja ausgleichen könnte (Verlust auf der einen Seite=Gewinn auf der anderen Seite).

 

Zitat

Die unentgeltliche Würde den Schenkungsfreibetrag angreifen und das FA informieren.

Vor allem würde damit das Ziel verfehlt.

 

Stefan

 

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Undercover

Ja, ein entgeltlicher Übertrag ist wie ein Verkauf und wird steuerlich so behandelt.

Das ist vollkommen problemlos.

Allerdings sollte das Kind eine NVB haben damit die Bank ger nicht erst die Steuern abzieht.

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