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iceheater

Bezugsrechtverkauf Abgeltungssteuerberechnung FIFO

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iceheater

Hallo zusammen,

 

bin Christian und bin neu hier wegen einem Problem.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

 

Thema: Kapitalerhöhung Lufthansa

1. Bezugsrechte wurde 1:1 zur Aktienanzahl automatisch im Depot eingebucht (Beispiel: 100 BZR) am 21/22.09

2. wollte die Menge erhöhen und hab weitere Bezugsrechte gekauft (Beispiel: weitere 100 BZR für 500€) auch alles eingebucht. am 24.9.

3. Dann doch anders entschieden und Beispiel: 100 BZR für 550€ verkauft. am 28.9. (Die Weisungsbestätigung, siehe unten kam am 27.9.)

4. Verkaufsabrechnung zeigt nun Komplettversteuerung 

 

Nachfrage Broker liefert folgende Antwort:

 

Sehr geehrter...

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne sind wir Ihnen behilflich.

Der Kaufwert von EUR xxx zzgl. EUR xxx Nebenkosten (Anmerkung dies ist der Nachkauf die aus Beispiel 100 BZR für 500€) ist für Ihren aktuellen Bestand der Lufthansa BZR hinterlegt und wird bei späterer Veräußerung berücksichtigt. Die Stücke, die Sie am gestrigen Tag veräußerten, stammen aus der früheren Einbuchung der Bezugsrechte. Diese wurden gratis gutgeschrieben und haben einen Anschaffungskurs von EUR 0,00. Daher erfolgte die Komplettbesteuerung.

Die Abgeltugssteuerberechnung sieht vor, dass immer der älteste Bestand zuerst verkauft wird (FiFo Methode, First in First out).

 

5. Zudem gab es am 27.9. bereits folgende Info automatisch, da ich die Weisung davor bereits erteilt habe.

 

27. September 2021, 20:16

 

Sehr geehrte/r Herr x,   

 

vielen Dank für Ihren Auftrag. Ihre Weisung bzgl. der Kapitalmaßnahme LUFTHANSA AG  BZR wird derzeit von uns bearbeitet.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie sämtliche Wertpapiere, die wir zur Ausführung Ihrer Weisung benötigen, nicht mehr verkaufen oder übertragen dürfen. Ein entsprechender Handelsauftrag ist daher bis zur finalen Abwicklung der Maßnahme nicht zulässig.

----

 

Folglich konnten die BZR für 0€ ja gar nicht verkauft werden.

 

Stimmt das? 

Ich möchte eigentlich nur die Komplettversteuerung vermeiden.

 

Danke für Eure Hilfe,

VG

Christian 

 

 

   

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reckoner

Hallo,

 

natürlich stimmt das.

Die Versteuerung kannst du nun nicht mehr vermeiden, du hast ja bereits verkauft. [vorher informieren]

Selbst ein Verkauf der Lufthansaaktien selber (mit Verlust) würde nichts bringen (nur Lufthansa betrachtend, ich weiß ja nicht was du sonst noch an Gewinnen oder Verlusten hast).

 

Stefan

 

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iceheater

Hallo Stefan,

 

danke für deine schnelle Rückmeldung.

Aber am 27.9. schrieben sie selbst

Bitte beachten Sie, dass Sie sämtliche Wertpapiere, die wir zur Ausführung Ihrer Weisung benötigen, nicht mehr verkaufen oder übertragen dürfen. Ein entsprechender Handelsauftrag ist daher bis zur finalen Abwicklung der Maßnahme nicht zulässig.

 

Und nach FIFO sind dafür ja dann die BZR für 0€ geblockt, da der Verkauf der zusätzlich gekauften BZR ja erst danach am 28.9. erfolgte.

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

achso, jetzt verstehe ich, das mit dem Ausüben hatte ich gar nicht beachtet (sorry).

 

Es war also so (chronologische Reihenfolge):

- Einbuchung 100 St.

- Nachkauf 100 St.

- Ausübung 100 St.

- Verkauf 100 St.

 

Und du wolltest eigentlich den Nachkauf verkaufen, in der Annahme, dass die Einbuchung gesperrt ist.

Alles richtig?

 

Imho werden die Bezugsrechte aber - obwohl sie gesperrt sind - ganz normal für Fifo berücksichtigt so lange sie noch im Depot liegen (und das tun sie bis ganz zum Ende).

Praktisch hast du also die Einbuchung verkauft und den Nachkauf ausgeübt.

 

Fazit: Ich sehe weiterhin keine Möglichkeit, dass rückgängig zu machen.

 

Stefan

 

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iceheater

Ja genau.

 

Ja, so wird es wohl leider sein :-( 

Anfrage/ Widerspruch beim Broker ist noch offen, wird aber wohl auch nichts ändern.

Tja, wieder was dazu gelernt.

 

Danke trotzdem

VG

Christian 

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Allesverwerter

Sind das eigentlich Gewinne aus Aktien?
In welchen Topf fliesst der BZR-Erlös?

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iceheater

Ja, wurde eben voll als Gewinn verbucht, deshalb Komplettversteuerung, weil ja für 0€ die BZR (zumindest die nicht nachgekauften) eingebucht wurden.

  

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Sind das eigentlich Gewinne aus Aktien?

Nein, es landet im Sonstiges-Topf.

 

Stefan

 

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iceheater

Hier noch die Antwort vom Broker, der Vollständigkeit halber.

 

Die Ausbuchung der Bezugsrechte infolge einer Weisung zum Bezug neuer Aktien erfolgt erst nach Ablauf der Bezugsfrist bei gleichzeitiger Einbuchung der neuen Aktien. Der Zeitpunkt der Erteilung der Weisung ist daher nicht maßgeblich. Da Sie vorher einen Verkaufsauftrag ausgelöst haben, muss der der älteste Bestand steuerlich herangezogen werden. Eine Korrektur kann hier nicht erfolgen.

Der Hinweis in unserer Nachricht, dass die für den Bezug notwendigen Wertpapiere nicht veräußert oder übertragen werden solllen, ist zum Schutz des Kunden. Sofern ein Kunde eine Weisung erteilt, die dafür notwendigen Bezugsrechte jedoch selber am Markt verkauft, entsteht eine Shortposition, die auf Rechnung des Kunden durch Rückkauf wieder eingedeckt werden müsste und somit zu größeren Schäden führen kann.

Da die Anschaffungskosten für das Bezgsrecht nicht verlorengehen, verschiebt sich nur Ihre Steuerbelastung. Sofern Sie keinen Verkauf getätigt hätten und die Bezugsrechte bei Bezug der Aktien zu EUR 0,00 auf die Aktien übergegagenen wären, würde eine Steuerlast bei Verkauf der Aktien entstehen. Wenn Sie nun beziehen, gehen diese Anschaffungskosten des Bezugsrechts auf die Aktie über.
 

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Undercover

Das ist doch alles in Ordnung.

Und die Steuern zahlst du so oder so.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die Ausbuchung der Bezugsrechte infolge einer Weisung zum Bezug neuer Aktien erfolgt erst nach Ablauf der Bezugsfrist ...

Wie von mir vermutet.

 

Zitat

Und die Steuern zahlst du so oder so.

Ich könnte dir gleich mehrer Szenarien zeigen in denen das nicht der Fall ist (und eins davon - Sparer-Pauschbetrag - kommt sogar recht häufig vor).

 

Stefan

 

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Undercover

Leute die den lächerlichen Sparer-Pauschbetrag nicht ausnutzen ziehe ich hier nicht in Betracht.  LOL

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kati2021

Hallo guten Morgen, habe folgende Frage :

ich bin im Besitz von 1000 Lufthansa Aktien, habe im Verhältnis 1:1  1000 Bezugsrechte dazu bekommen.

Zu den 1000 BZR habe ich noch 500 Stk BZR dazu gekauft.

Am 27.09. erteilte ich die Weisung 1000 BZR zum Wert von 3,58 zu kaufen, was mir schriftlich bestätigt worden ist (Online DEPOT).

Die zugekauften 500 Stk. habe ich nicht wahrgenommen, sondern am 29. abends als reine Bezugsrechte für 2,73 verkauft.

Nun kam die bittere Abrechnung :

Der Verkauf der 500BZR musste lt. dem Online Berater aus dem 'Pot' der 1:1 BZR erfolgen, was für mich leider heißt , daß ich keine 1000Stk 1:1 für 3,58 habe,

sondern 500 für 3,58 und  500 für 3,58 plus 2,54 Bezugsrechtsanteil ???!!! was den Wert der Einzelaktie stark erhöht !!

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema ? Ist so etwas legal, obwohl die Weisung 1:1 1000Stk vorher abgeschlossen war ??

Wäre für Informationen sehr dankbar !!

 

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iceheater
vor 6 Stunden von kati2021:

Hallo guten Morgen, habe folgende Frage :

ich bin im Besitz von 1000 Lufthansa Aktien, habe im Verhältnis 1:1  1000 Bezugsrechte dazu bekommen.

Zu den 1000 BZR habe ich noch 500 Stk BZR dazu gekauft.

Am 27.09. erteilte ich die Weisung 1000 BZR zum Wert von 3,58 zu kaufen, was mir schriftlich bestätigt worden ist (Online DEPOT).

Die zugekauften 500 Stk. habe ich nicht wahrgenommen, sondern am 29. abends als reine Bezugsrechte für 2,73 verkauft.

Nun kam die bittere Abrechnung :

Der Verkauf der 500BZR musste lt. dem Online Berater aus dem 'Pot' der 1:1 BZR erfolgen, was für mich leider heißt , daß ich keine 1000Stk 1:1 für 3,58 habe,

sondern 500 für 3,58 und  500 für 3,58 plus 2,54 Bezugsrechtsanteil ???!!! was den Wert der Einzelaktie stark erhöht !!

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema ? Ist so etwas legal, obwohl die Weisung 1:1 1000Stk vorher abgeschlossen war ??

Wäre für Informationen sehr dankbar !!

 

Ja, so gings mir auch, selber Fall, wie von mir oben beschrieben. Lies es dir ober durch. Eingebucht sind die Aktien huete übrigens immernoch nicht, also wurden deine 500 nach FIFO eben auch von den ersten (kostenlosen) 1000 Aktien verkauft. Aber die Steuerlast geht dann auch von den BZR auf die Aktien über

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