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chrismus

Depotübertrag Steuerausländer

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chrismus

Hallo,

 

meine Mutter, Wohnsitz in D hat bei einem dt. Broker ein Wertpapierdepot mit guten Buchgewinnen.

 

Ich bin Steuerausländer und wohnhaft im EWR und wir haben vor einen Wertpapierübertrag vorzunehmen.

 

Ich würde dafür einen deutschen Broker wählen, sofern der Onlinebroker mich als Steuerausländer akzeptiert (sind ja auch viele YouTuber bei einem dt. Broker und sitzen z.B. in Steueroasen)

 

Mir geht es aber hier nicht um das Thema Steuern sparen, sondern um den Übertragsungsprozess für den genannten Fall. 

 

Wenn die Wertpapiere übertragen i.S.v. Schenkung dann sollte da normalerweise keine Probleme sein (DBA schon gelesen). Da ich aber im Ausland meinen Wohnsitz habe, kann es durchaus sein, das man auf die Buchgewinne die Kapitalertragsteuer abführen muss. Sehe ich das richtig oder ist das unerheblich, wenn mein Wertpapierdepot auch in Deutschland ist. 

 

Selbstverständlich wird alles ordnungsgemäß deklariert, denn ich werde hier im Ausland ja auch nach meiner dt. Steuer-ID gefragt und genauso haben meine dt. Banken auch meine Steuer-ID aus dem Ausland.

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Undercover

Das kommt nun auf die Gesetze in deinem Land an.

Zwischen Depots in Deutschland sollte ein Übertrag kein Problem sein.

Die Schenkung muß halt beiden Finanzämtern gemeldet werden.

Die Anschaffungskosten werden mit verschenkt. Du hast dann also die Buchgewinne.

Ob das bei Ausländern auch so ist weiß ich nicht.

Wenn das schwierig ist, etwa als Amerikaner, dann bekommt man gar kein Konto.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Bei einer Schenkung fällt in D und im Ausland womöglich Schenkungssteuer an. In D, weil die Mutter als Schenkerin in D wohnt (falls du als Deutscher noch vor 5 Jahren in D gewohnt hast, reicht das allein als Anknüpfungspunkt -> §2 Abs. 1 Nr. 1 b) ErbStG), im Ausland, weil du dort wohnst. Deutschland hat nur mit wenigen Ländern ein DBA, das auch Steuern auf Schenkungen regelt. Falls ein DBA vorliegt, könntest du die dt. SchSt im Ausland ganz oder teilweise auf die dort anfallende SchSt anrechnen lassen. Andererseits gelten die jeweiligen landesspezifischen Freibeträge (z.B. Schenkung an Kinder in D bis 400.000 € steuerfrei) oder Ausnahmen usw.

 

In D fällt keine Einkommenssteuer an, weil keine Veräußerung seitens deiner Mutter vorliegt. Wie das Ausland dies behandelt, musst du dort erfragen. Wäre Deutschland das Ausland, würdest du bei einem späteren Verkauf über den Kursgewinn (berechnet mit den AK der Mutter) Abgeltungsssteuer/Steuern auf Kapitalerträge bezahlen. In der Schweiz wäre die Veräußerung wahrscheinlich steuerfrei, da gelten andere Regeln.***

 

Eine Depotbank in D würde dich als Steuerausländer einfach als nicht in D steuerpflichtig behandeln (sprich keine Abgeltungssteuer einbehalten, wohl aber 25% + 5,5% Soli = 26,375 QSt auf dt. Dividenden; gleiches gilt für US-Titel mit der US-QSt usw.). Daneben dürfte es eine Kontrollmitteilung an Deinen Heimatstaat geben (sofern dieser am internationalen Informationsaustausch mit D/EU teilnimmt).

 

*** Eine anschließende Rückschenkung des Verkaufserlös wäre in D dann aber wohl ein Fall von $42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten), was Deine Mutter dann ausbaden müsste.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Da ich aber im Ausland meinen Wohnsitz habe, kann es durchaus sein, das man auf die Buchgewinne die Kapitalertragsteuer abführen muss.

Nein, imho nicht. Ich wüsste nicht, dass bei einer Schenkung die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz überhaupt eine Rolle spielt (aus deutscher Sicht); die Freibeträge sind natürlich zu beachten.

Ich frage mich aber ob ein deutsches Depot sinnvoll ist. Klar, damit ist der Übertrag kostenlos, aber die Vermutung einer beschränkten Steuerpflicht steht da irgendwie im Raum (wenn sie nicht sowieso schon gegeben ist).

 

Wie es in dem anderen Land aussieht weiß ich nicht (auch weil dazu ja die konkrete Information fehlt - aber auch sonst würde ich mich da niemals festlegen).

 

Zitat

Mir geht es aber hier nicht um das Thema Steuern sparen, sondern um den Übertragsungsprozess für den genannten Fall.

Deine Fragen gehen aber ausschließlich in diese Richtung. ;) 

 

Zitat

sind ja auch viele YouTuber bei einem dt. Broker und sitzen z.B. in Steueroasen

Naja, viele Banken machen das wohl nicht.

 

Stefan

 

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chrismus

Hallo und erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten.

 

In Deutschland beträgt ja der Freibetrag an Kindern 400.000 Euro 

Im Ausland, wo ich wohne, sind Erben der Steuerklasse I steuerfrei, müssen jedoch eine Steuererklärung abgeben. (das sagte auch mein StB vor Ort, ich frage nochmal bzgl. Freigrenzen oder Maximum Beträge)

 

Bzgl. Depots, Ja in D man würde mich als Steuerausländer führen. Die Dividenden sind gering und somit würde ich da unterhalb des dt. Freibetrages liegen. Selbstverständlich würden Quellensteuern auf Dividenden anfallen, das ist auch kein Problem sind überwiegend US Werte. Es soll ja auch alles gemeldet werden und auch in der Steuererklärung deklariert werden.

 

Eine Rückschenkung schließe ich grundsätzlich aus.

 

Bzgl. der Buchgewinne und wie es sich dazu verhält versuche ich noch in Erfahrung zu bringen und werden mit den dt. FA sowie dem hiesigen NRA sprechen.

 

Ich habe auch kein Problem, wenn D die Kurse vom Übertragungstag dokumentiert und bei einer zukünftigen Veräußerung seinen Anteil vom Kuchen ab haben möchte.

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

 

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MeinNameIstHase
vor 35 Minuten von chrismus:

Die Dividenden sind gering und somit würde ich da unterhalb des dt. Freibetrages liegen.

Für Dich als Steuerausländer gibt es in D keinen Freibetrag, denn du zahlst in D keine Einkommenssteuer. Die Bank wird bei Dividenden einfach QSt einbehalten. Wie du die im Ausland in Deiner Steuererklärung anrechnen kannst, weiß Dein StB vor Ort.

 

ups, ich schrub oben aus Versehen 200.000 ... 400.000 ist richtig bei Schenkungen an Kinder.

 

vor 40 Minuten von chrismus:

ch habe auch kein Problem, wenn D die Kurse vom Übertragungstag dokumentiert und bei einer zukünftigen Veräußerung seinen Anteil vom Kuchen ab haben möchte.

Solange du im Ausland wohnst, ist der dt. Anteil am Verkaufskuchen = null. Aber heb die AK-Daten dennoch auf. Vielleicht ziehst du ja zurück nach D und hast die Wertpapiere immer noch im Depot.:D

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cpandrea

Hast du geprüft, wie in deinem aktuellen Wohnsitzland das Erhalten von geschenkten Wertpapieren funktioniert ? 

Für die D ist klar, du kannst durch die Schenkung die Buchgewinne steuerfrei übernehmen, solange sie unter den Freibetrag bleiben. 

 

Betrachtet dein aktuelles Wohnsitzland  im Fall einer Schenkung  als "Anschaffungspreis"  den wirklichen KaufPreis (von deiner Mutter) oder den Preis des Wertpapier beim Eingang in deinem Depot ? 

 

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chrismus
Am 23.9.2021 um 08:52 von cpandrea:

Hast du geprüft, wie in deinem aktuellen Wohnsitzland das Erhalten von geschenkten Wertpapieren funktioniert ? 

Für die D ist klar, du kannst durch die Schenkung die Buchgewinne steuerfrei übernehmen, solange sie unter den Freibetrag bleiben. 

 

Betrachtet dein aktuelles Wohnsitzland  im Fall einer Schenkung  als "Anschaffungspreis"  den wirklichen KaufPreis (von deiner Mutter) oder den Preis des Wertpapier beim Eingang in deinem Depot ? 

 

 

Das werde ich meinem Steuerberater hier im Ausland fragen, wenn ich aus dem Urlaub zurück bin. Eilt momentan nicht aber Eure Antworten waren auf jedenfalls Hilfreich. Es ist ja wichtig sich vernünftig vorzubereiten bevor man ungewollt in ein Fettnäpfchen tappt.

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