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Mögliche Abschaffung der Kapitalertragssteuer- wie reagieren?

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odensee
Gerade eben von sparfux:

Ich habe nichts gegen "100 Euro mehr Netto" einzuwenden aber auch da will man ja im im linksgrünen Spektrum an der Erhöhungsschraube drehen. :lol:

So genau weiß ich das nicht. Soweit ich mich erinnere hat die letzte linksgrüne Regierung eher Steuern gesenkt. Die angebliche "Steuersenkungspartei" hat sie hingegen nur für bestimmte Klientel ("Möwenpick-Steuer") gesenkt. Ist jedenfalls das, woran ich mich erinnere. :P

 

Gerade eben von sparfux:

Ich denke Du willst sagen, dass Du für eine Vermögenssteuer bist

Das ist falsch. Ich halte nichts von einer Vermögenssteuer.

 

vor 2 Minuten von sparfux:

Diese Logik verstehe ich nicht. Klingt ziemlich verquer.

Wenn man mehr Netto hätte (ich bin der Meinung, dass ich zu hohe Steuern für hart erarbeitetes Geld zahle....) könnte man mehr anlegen und damit eben auch mehr vorsorgen.

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sparfux
vor 1 Minute von odensee:

So genau weiß ich das nicht. Soweit ich mich erinnere hat die letzte linksgrüne Regierung eher Steuern gesenkt. Die angebliche "Steuersenkungspartei" hat sie hingegen nur für bestimmte Klientel ("Möwenpick-Steuer") gesenkt. Ist jedenfalls das, woran ich mich erinnere.

In der Tat, Deshalb ist diese Partei auch weiterhin für mich nicht wählbar.

 

vor 2 Minuten von odensee:

Wenn man mehr Netto hätte (ich bin der Meinung, dass ich zu hohe Steuern für hart erarbeitetes Geld zahle....) könnte man mehr anlegen und damit eben auch mehr vorsorgen.

Den Teil verstehe ich schon - nur nicht die Ableitung, warum bei etwas mehr Netto höhere Steuern für Kapitalerträge ok sein sollen. 

 

Was mir gerade noch einfällt: Bei jeder Kapitalanlage, die unter der Inflation rentiert, wird sowieso schon heute die Substanz (sprich das Vermögen) besteuert. Alle Bankeinlagen und auch die meisten Staatsanleihen unterliegen damit schon einer defacto Vermögenssteuer. 

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Nachdenklich
vor 27 Minuten von odensee:

Die angebliche "Steuersenkungspartei" hat sie hingegen nur für bestimmte Klientel ("Möwenpick-Steuer") gesenkt. Ist jedenfalls das, woran ich mich erinnere.

Ich erinnere mich sogar daran, daß es ursprünglich eine Forderung der CSU war, die damit der bayrischen Gastronomie einen Gefallen tun wollte.

 

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odensee
vor 10 Minuten von Nachdenklich:

Ich erinnere mich sogar daran, daß es ursprünglich eine Forderung der CSU war, die damit der bayrischen Gastronomie einen Gefallen tun wollte.

 

So kann es durchaus auch gewesen sein. Wenn ich mich recht entsinne, ging es darum, dass beim Erzfeind bei den Nachbarn in Österreich die Steuern niedriger sind.

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Nachdenklich
vor 6 Minuten von odensee:

So kann es durchaus auch gewesen sein. Wenn ich mich recht entsinne, ging es darum, dass beim Erzfeind bei den Nachbarn in Österreich die Steuern niedriger sind.

So war es. Die CSU wollte die Tourismusbranche in ihrem Land (viele kleine und private Anbieter und damit viele potentielle Wähler) vor nachbarschaftlicher Konkurrenz schützen.

 

Die "Möwenpick-Partei" war dann in den Koalitionsverhandlungen auch dafür und hat hinterher den Imageschaden alleine verbuchen müssen.

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kleinerfisch
vor 12 Minuten von sparfux:

Ich verstehe diesen Satz nicht.

Wie bei der Lohnsteuer. Die Bank behält weiterhin AbgSt ein, der Stpfl ist (anders als heute) verpflichtet, alle Kapitalerträge anzugeben (Freibetrag mal außen vor).

Im Steuerbescheid sind dann die Kapitalerträge normale Einkünfte, wie heute Mieten, Löhne etc., und erhöhen ggfs. die Progression.

Die über die Bank bereits bezahlte Steuer wird auf die Steuerschuld angerechnet bzw. erhöht die Rückzahlung.

So war es ja auch vor der AbgSt, die dann ihren Namen mangels Abgeltungswirkung natürlich nicht mehr verdient.

 

vor 15 Minuten von sparfux:

Die Inflation nagt damit sehr deutlich am Wert der Kompensationsleistung.

Das stimmt zwar. Allerdings hat sich die ESt noch nie um Inflation gekümmert (höchstrichterlich so auch für abgesegnet). Das im Teilbereich Kapitalerträge auf einmal zu berücksichtigen, wäre ein Systembruch, der wieder neue Ungleichgewichte erzeugt, z.B. bei Abschreibungen, die auch über 20 Jahre laufen können.

Die Inflation generell zu berücksichtigen, scheint mir dagegen eine zu große Aufgabe, obwohl grundsätzlich ein berechtigtes Anliegen.

Außerdem kann ich an der Börse auch sehr schnell hohe Gewinne machen, etwa mit Derivaten. Da nagt die Inflation dann nicht so sehr. Man müsste also etwa die Einstandspreise indexieren, womit alles noch komplizierter würde.

 

Für die Frage der Altersvorsorge gibst Du Dir ja selbst die Antwort. Das Problem dabei ist, dass bei uns die Altersvorsorge ideologisch immer an den Zwang der Verrentung gebunden ist, siehe zB die Bedingungen von Riester oder Rürup. Ist ja auch nicht ganz falsch, denn beim reinen Investieren ist ja nicht klar, ob die erhofften Gewinne sofort verkonsumiert werden oder wirklich einer Altersabsicherung dienen werden - oft nicht mal dem Investierenden.

Nimm den 50-something Privatier. Der lebt von den Kapitalgewinnen aber auch von der Substanz. Es ist noch nicht rentenberechtigt - waren die Gewinne der Ansparphase nun Altersvorsorge oder nur die bei Renteneintritt noch übrigen oder gar nicht?

Und ja, 401k wäre eine Lösung, würde aber auch wieder Riester/Rürup entsprechende Freiheitseinschränkungen beinhalten. Ich glaube, die Amis kommen steuerunschädlich erst ab einem bestimmten Alter an das Geld, einen Verrentungszwang gibt es aber mW nicht. Bei uns würde es den wohl geben.

Und ja, soweit ich weiß werden die Einzahlungen in 401k innerhalb von Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt, kommen also aus dem Netto. Wie das mit den Auszahlungen dort läuft, weiß ich nicht. Bei uns käme aber sicher eine nachgelagerte Besteuerung im Alter.

 

vor 25 Minuten von Dandy:

Daraus folgt dann eben auch, dass Leute mit Spitzensteuersatz aber unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze die höchsten Steuern im Land entrichten.

Das musst Du mir erklären.

vor 25 Minuten von Dandy:

Also nach dieser Grafik müssten es eher so um die 25% der Einkommensteuerpflichtigen sein, die mehr als 50k Bruttolohn haben

Ich weiß auch nicht, was stimmt, aber ich habe den Artikel hier nicht eingeführt.

Ich traue solchen Artikeln und ihren Berechnungen entweder gar nicht oder komplett oder teilweise, dann aber mit Begründung, warum ich gewisse Teile für unglaubwürdig halte.

Erst den Artikel einführen, bestimmte Teile verwerfen, weil sie nicht zur eigenen Meinung passen, und diese mit anderen Quellen zu ersetzen ohne das zu begründen ist nicht mein Stil.

 

Ein Unterschied zwischen Statista und dem Wirtschaftsdienst (WD) ist, dass Statista den Gesamtbetrag der Einkünfte (GdB) verwendet, der WD aber das zu versteuernde Einkommen (zvE).

Im GdB sind alle Einkunftsarten (außer Kapitaleinkünften, soweit der AbgSt unterliegend) enthalten. Aus der Statistik kannst Du schon deshalb nicht auf die Verteilung der Bruttolöhne schließen. Allerdings sind die 9% aus dem Artikel des Wirtschaftsdienstes auch nicht allein auf unselbständige Einkommen bezogen.

Zitat

Bei drei von vier Fällen handelt es sich um Arbeitnehmer, die anderen sind vor allem selbstständig oder gewerbetreibend.

Insoweit wären beide Quellen also vergleichbar, allerdings nicht in Bezug auf Arbeitnehmereinkommen.

 

50k Bruttolohn sind auch nicht der Maßstab. Der Spitzensteuersatz setzt 2021 bei knapp 58k zvE ein (Ledige).

Im GdB sind Werbungskosten und Betriebsausgaben bereits berücksichtigt, aber nicht Abzüge aus der Privatsphäre wie Versicherungen, während der WD-Artikel behauptet, vom zu versteuernden Einkommen zu sprechen.

Die bereits abgezogenen Werbungskosten sind gern mal mehrere Tausend, etwa bei doppeltem Haushalt, großer Entfernung zum Arbeitsplatz, Arbeitszimmer + 50% eigener EDV-Kosten, mindestens aber 1k WerbungskostenFB.

Die abzugsfähigen Sozialversicherungen liegen in diesem Bereich um 10k. Dazu kommen ggfs. noch Kinderfreibeträge und diverse andere abzugsfähige Positionen im Bereich der Sonderausgaben und agB.

Ich denke daher, dass in der Regel schon ein Brutto >70k nötig ist, um in den Genuss des Spitzensteuersatzes zu kommen.

Dann wären wir mit den Statista-Daten schon bei <14%.

 

Aus der Statista-Seite wird nicht klar, wie ein "Einkommensteuerpflichtiger" dort in Bezug auf Ehepaare definiert wird. Beim Wirtschaftsdienst werden sie als Einheit betrachtet.

Wenn Statista das anders macht, könnte das zumindest einen Teil der Differenz erklären. Denn wenn nur ein Partner über 70k liegt und der andere darunter, wird der Spitzensteuersatz gemeinsam nicht erreicht.

Eine andere (Teil)Erklärung könnte darin liegen, dass Statista nur Personen mit positivem GdB abbildet. Das erhöht natürlich die Prozentsätze aller abgebildeten Gruppen, auch der gut verdienenden. Das wird nicht viel ausmachen, aber immerhin.

 

M.a.W. das Thema ist komplex und die Datenlage dünn.


 

 

 

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Dandy
vor 7 Minuten von kleinerfisch:

Das musst Du mir erklären.

Hatte ich hiermit:

Zitat

Das ist ja Unsinn. Ich schreibe hier nicht über die Schweiz, die eh ein ganz anderes System hat, sondern über Deutschland und da haben wir Beitragsbemessungsgrenzen und in unseren Sozialversicherungen einen erheblichen Anteil an versicherungsfremden Leistungen und allgemein Steuercharakter. Wäre dem nicht so, dann würde jeder für die gleiche Leistung auch die gleichen Beiträge bezahlen, was insbesondere bei der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung nicht der Fall ist, aber auch bei der Rentenversicherung aufgrund versicherungsfremder Leistungen. Daraus folgt dann eben auch, dass Leute mit Spitzensteuersatz aber unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze die höchsten Steuern im Land entrichten. Mag mit deinem Gerechtigkeitsempfinden konform gehen, mit meinem nicht.

Natürlich bezahlen sie nur anteilig den höchsten Steuersatz für ihren Gehaltsanteil (nicht aber absolut), der zwischen Schwelle zum Spitzensteuersatz liegt (58k) und der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (85k), einfach weil in der Sozialversicherung die versicherungsfremden Leistungen und die enthaltene Umverteilung in diesen Steuercharakter, und eben keinen Versicherungscharakter, besitzen. Man geht hierzulande von ungefähr 50% Steuercharakter in der Sozialversicherung aus. Damit zahlt jemand über 58k den Spitzensteuersatz auf jeden weiteren Euro plus 50% der Sozialversicherungsbeiträge als "versteckte" Steuer.

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chirlu
vor 1 Stunde von Dandy:

Damit zahlt jemand über 58k den Spitzensteuersatz auf jeden weiteren Euro plus 50% der Sozialversicherungsbeiträge als "versteckte" Steuer.

 

Ganz so einfach ist es nicht, denn die Sozialversicherungsbeiträge sind großenteils steuerlich absetzbar. Das reduziert den effektiven Steuersatz. So sieht die Gesamt-Grenzbelastung im Verlauf aus:

abgaben-grenz-zuk.png.2081d8a9ec3ce891de3ce5774a97790c.png

(aus diesem Beitrag)

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Der Horst
· bearbeitet von Der Horst
2 hours ago, chirlu said:

 

Ganz so einfach ist es nicht, denn die Sozialversicherungsbeiträge sind großenteils steuerlich absetzbar. Das reduziert den effektiven Steuersatz. So sieht die Gesamt-Grenzbelastung im Verlauf aus:

Verstehe ich die Grafik richtig? Das Netto/Brutto-Verhältnis im Grenzeinkommen schwankt bei Bruto-Einkommen zwischen 40k und 80k ziemlich nah um die 45%?

 

Woher kommt dieser SV-AG-Sprung ab der Grenze? Ich dachte dann bleibt es einfach beim Höchstbetrag für SV? [EDIT: Erledigt, es ist der Grenzsatz, daher der Sprung. Passt also alles. Ich lasse die Antwort mal hier stehen falls sich das noch jemand fragt.]

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chirlu
vor 18 Minuten von Der Horst:

Das Netto/Brutto-Verhältnis im Grenzeinkommen schwankt bei Bruto-Einkommen zwischen 40k und 80k ziemlich nah um die 45%?

 

Ja, die Spanne ist nicht so sehr groß. Noch gleichmäßiger wäre es, wenn der Solidaritätszuschlag erst nach der (letzten) Beitragsbemessungsgrenze einsetzen würde.

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Bassinus
vor 42 Minuten von Der Horst:

Verstehe ich die Grafik richtig? Das Netto/Brutto-Verhältnis im Grenzeinkommen schwankt bei Bruto-Einkommen zwischen 40k und 80k ziemlich nah um die 45%?

https://www.imacc.de/einkommensteuersatz-steuersatz-berechnen-deutschland/

 

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Der Horst
1 hour ago, Bassinus said:

Der Rechner gibt leider nur die Steuer aus, aber nicht die Gesamtbelastung. Das ist gerade das spannende an @chirlus Grafik. Der Rechner spuckt in der Brutto-Spanne 40k bis 80k aus: 35% bis 42% als Grenzsteuersatz. Demgegenüber zeigt @chirlus Grafik aber, dass die Gesamt-Grenzbelastung viel homogener ist in dieser Gehaltsspanne.

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Chips
Am 16.9.2021 um 18:56 von odensee:

Es geht darum, dass du (und ich natürlich auch) ohne große Leistung Gewinne erzielen. Ein paar Mausklicks im Depot und schon rollt das Geld. Für meine mit 42% besteuerten Mehrleistiungen muss ich richtig was tun.

Das erscheint mir unfair.

Das ist aber nicht vergleichbar, denn zumindest als Arbeitnehmer kannst du kein Geld verlieren. Setzt du dein Erspartes per Aktien aufs Spiel, eben schon. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Aktien in einem Jahr höher oder niedriger als heute steht? Naja, das ist fast nahe 50%. Realisierst du 100€ Gewinne, musst du 25€ Steuern bezahlen, realisierst du 100€ Verluste, hast du 100€ Verlust. Hier gibt es eine deutliche Asymmetrie, aber gut, wir erwwarten ja höhere Kurse, also passt das schon. 

Ich zahle keine 42% auf meine Einkommensteuer, aber ich schätze es wohl, wenn ich nicht die ganzen Erträge der verschiedenen Broker zusammensuchen muss. 25% wurden schon abgezogen, Freibetrag realisiert, Punkt fertig. 

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odensee
Gerade eben von Chips:

Das ist aber nicht vergleichbar, denn zumindest als Arbeitnehmer kannst du kein Geld verlieren. Setzt du dein Erspartes per Aktien aufs Spiel, eben schon.

Unternehmerisches Risiko. Hat der Bäcker um die Ecke auch. Und der muss seine Gewinne auch mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

vor 3 Minuten von Chips:

realisierst du 100€ Verluste, hast du 100€ Verlust.

die du mit zukünftigen Gewinne verrechnen kannst.

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Chips
vor 31 Minuten von odensee:

Unternehmerisches Risiko. Hat der Bäcker um die Ecke auch. Und der muss seine Gewinne auch mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Gewinn und Verlust ist unternehmerisches Risiko, Steuern sind eine Regelung. Man könnte auch eine negative Einkommenssteuer erlassen. Bei 100€ Verlust bekommst du 25€ vom Finanzamt überwiesen. 

Der Bäcker kann sein Unternehmen ja in eine GmbH umwandeln, wenn das steuerlich für ihn sinnvoller ist (ist es nicht, da zahlt er mehr, KSt, GewSt + Abgeltungsteuer sind 45% fast flat - nur die GewSt kennt einen Freibetrag. Der persönliche Steuersatz (ESt verringert um GewSt) hat eine Progression). 

Aber wie gesagt: Die Abgeltungssteuer ist dazu eben Eins: Einfach. Der Broker rechnet die Steuer sofort ab und gut ist. Der persönliche Steuersatz macht alles wieder schwieriger und schreckt ab. 

 

vor 31 Minuten von odensee:

die du mit zukünftigen Gewinne verrechnen kannst.

Das kann der Bäcker auch. 

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odensee
vor 15 Minuten von Chips:

Bei 100€ Verlust bekommst du 25€ vom Finanzamt überwiesen. 

Sorry, aber da fällt mir nur Vollkaskomentalität ein.  :rolleyes:

 

vor 16 Minuten von Chips:

Das kann der Bäcker auch. 

Ohne Zweifel. Er trägt aber denoch ein Risiko.

 

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 7 Stunden von kleinerfisch:

Wie bei der Lohnsteuer. Die Bank behält weiterhin AbgSt ein, der Stpfl ist (anders als heute) verpflichtet, alle Kapitalerträge anzugeben (Freibetrag mal außen vor).

Im Steuerbescheid sind dann die Kapitalerträge normale Einkünfte, wie heute Mieten, Löhne etc., und erhöhen ggfs. die Progression.

Die über die Bank bereits bezahlte Steuer wird auf die Steuerschuld angerechnet bzw. erhöht die Rückzahlung.

Ok. Verstanden.

 

Viel Interessanter wäre allerdings, wie der Übergang von Statten geht bzw. gehen könnte:

a) wie 2009: alte Anlagen - alte Regeln, neue Anlagen - neue Regeln oder

b) wie 2018: pro forma Zwangsverkauf bei Systemumstellung

c) ?

 

Außerdem auch: Was passiert mit vorhandenen Verlustvorträgen:

a) lassen sich nur mit Altgewinnen verrechnen (bedingt a) oben)

b) können auch nach Systemumstellung "frei" zur Verrechnung verwendet werden

c) können nach Systemumstellung verwendet werden, führen aber nur zu einer Gutschrift von 25%

d) ?

 

 

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Chips
vor 8 Stunden von odensee:

Sorry, aber da fällt mir nur Vollkaskomentalität ein.  :rolleyes:

du missverstehst mich. Durch die Steuer kann der Erwartungswert so runtergehen, dass es sich nicht mehr lohnt. Stell dir vor, du wirfst eine Münze. Bei Kopf bekommst du 110% vom Einsatz, bei Zahl verlierst du 100%. Würdest du das machen? Vermutlich ja. Müsstest du deinen Gewinn aber um 25% versteuern, dann sicher nicht mehr. 

 

Da die Steuer aber bekannt ist, koordinieren sich die Marktteilnehmer auf entsprechend höhere Renditen. 

vor 8 Stunden von odensee:

Ohne Zweifel. Er trägt aber denoch ein Risiko.

Ja, der Risikolose ist eigentlich nur der Arbeitnehmer ;)

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Dandy
· bearbeitet von Dandy
vor 17 Stunden von kleinerfisch:

Ich weiß auch nicht, was stimmt, aber ich habe den Artikel hier nicht eingeführt.

Ich traue solchen Artikeln und ihren Berechnungen entweder gar nicht oder komplett oder teilweise, dann aber mit Begründung, warum ich gewisse Teile für unglaubwürdig halte.

Erst den Artikel einführen, bestimmte Teile verwerfen, weil sie nicht zur eigenen Meinung passen, und diese mit anderen Quellen zu ersetzen ohne das zu begründen ist nicht mein Stil.

 

Ein Unterschied zwischen Statista und dem Wirtschaftsdienst (WD) ist, dass Statista den Gesamtbetrag der Einkünfte (GdB) verwendet, der WD aber das zu versteuernde Einkommen (zvE).

Im GdB sind alle Einkunftsarten (außer Kapitaleinkünften, soweit der AbgSt unterliegend) enthalten. Aus der Statistik kannst Du schon deshalb nicht auf die Verteilung der Bruttolöhne schließen. Allerdings sind die 9% aus dem Artikel des Wirtschaftsdienstes auch nicht allein auf unselbständige Einkommen bezogen.

Insoweit wären beide Quellen also vergleichbar, allerdings nicht in Bezug auf Arbeitnehmereinkommen.

 

50k Bruttolohn sind auch nicht der Maßstab. Der Spitzensteuersatz setzt 2021 bei knapp 58k zvE ein (Ledige).

Im GdB sind Werbungskosten und Betriebsausgaben bereits berücksichtigt, aber nicht Abzüge aus der Privatsphäre wie Versicherungen, während der WD-Artikel behauptet, vom zu versteuernden Einkommen zu sprechen.

Die bereits abgezogenen Werbungskosten sind gern mal mehrere Tausend, etwa bei doppeltem Haushalt, großer Entfernung zum Arbeitsplatz, Arbeitszimmer + 50% eigener EDV-Kosten, mindestens aber 1k WerbungskostenFB.

Die abzugsfähigen Sozialversicherungen liegen in diesem Bereich um 10k. Dazu kommen ggfs. noch Kinderfreibeträge und diverse andere abzugsfähige Positionen im Bereich der Sonderausgaben und agB.

Ich denke daher, dass in der Regel schon ein Brutto >70k nötig ist, um in den Genuss des Spitzensteuersatzes zu kommen.

Dann wären wir mit den Statista-Daten schon bei <14%.

 

Aus der Statista-Seite wird nicht klar, wie ein "Einkommensteuerpflichtiger" dort in Bezug auf Ehepaare definiert wird. Beim Wirtschaftsdienst werden sie als Einheit betrachtet.

Wenn Statista das anders macht, könnte das zumindest einen Teil der Differenz erklären. Denn wenn nur ein Partner über 70k liegt und der andere darunter, wird der Spitzensteuersatz gemeinsam nicht erreicht.

Eine andere (Teil)Erklärung könnte darin liegen, dass Statista nur Personen mit positivem GdB abbildet. Das erhöht natürlich die Prozentsätze aller abgebildeten Gruppen, auch der gut verdienenden. Das wird nicht viel ausmachen, aber immerhin.

 

M.a.W. das Thema ist komplex und die Datenlage dünn.

Zitat aus dem Artikel:

 

Zitat

Der Spitzensteuersatz von 42 % trifft damit rund 4 Mio. Personen oder jeden elften Steuerzahler. Dabei handelt es sich etwa je zur Hälfte um verheiratete Personen und Singles. Bei drei von vier Fällen handelt es sich um Arbeitnehmer, die anderen sind vor allem selbstständig oder gewerbetreibend.

Es ist da etwas vage von jedem elften Steuerzahler die Rede. Die Frage ist also, wer hier mit Steuerzahler gemeint ist. Der nächste Satz signalisiert, dass Ehepaare als Einheit gerechnet werden, was steuerlich natürlich relevant ist. Steuerzahler kann hier viel bedeuten. Relevant halte ich den Anteil von in Vollzeit arbeitenden. Andererseits gibt es auch Einkommen, die nicht aus Arbeit rühren. Insofern zweifle ich mit der Frage nach der Basis nicht gleich die im Artikel, nur in einem Satz kurz erwähnten, Zahlen an.

 

Letztlich ist es für mich aber auch nicht ausschlaggebend, wieviele Menschen davon betroffen sind. Fakt ist, dass schon leicht über dem Durchschnittseinkommen Verdienende jeden zusätzlichen Euro mit dem Spitzensteuersatz versteuern müssen. Das empfinde ich als leistungsfeindlich. Dass es in unserem Land so viel Mittelmaß bei den Gehältern gibt, zeigt mir eher, dass genau diese Leistungsfeindlichkeit und der Hang zum Mittelmaß eintritt. Die wirtschaftlichen Folgen dessen sind schwerlich zu beziffern, aber ich schätze sie als wesentlich höher ein, als wohl landläufig erwartet.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 39 Minuten von Dandy:

Das empfinde ich als leistungsfeindlich.

Und ich würde es mehr als Einkommens- als Leistungsfeindlich bezeichnen!

 

Ich hab das Gefühl das vor allem die, die noch gar keinen Spitzensteuersatz zahlen, sich darüber beschweren!? :news:

 

P.S.

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Quelle

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hund555
· bearbeitet von hund555
vor 3 Stunden von Chips:

Durch die Steuer kann der Erwartungswert so runtergehen, dass es sich nicht mehr lohnt. Stell dir vor, du wirfst eine Münze. Bei Kopf bekommst du 110% vom Einsatz, bei Zahl verlierst du 100%. Würdest du das machen? Vermutlich ja. Müsstest du deinen Gewinn aber um 25% versteuern, dann sicher nicht mehr. 

Eben.

Wo ich einem Arbeitskollegen Aktien erkärt habe und wir auf Steuern kamen, sagte er: Was? Ich kann da alles verlieren und wenn ich was gewinne muss ich es noch versteuern? Nein, ich lasse es sein.

Und natürlich würden höhere Steuern noch mehr Investoren abschrecken, in Deutschland gibt es in Vergleich zu anderen Ländern jetzt schon zu wenig.

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Dandy
vor 2 Stunden von dev:

Und ich würde es mehr als Einkommens- als Leistungsfeindlich bezeichnen!

Kann man natürlich so sehen, wenn man davon ausgeht dass Einkommen und Leistung nicht miteinander einher gehen. Man kann auch gleich das ganze System in Frage stellen, bringt aber irgendwie nicht weiter.

vor 2 Stunden von dev:

Ich hab das Gefühl das vor allem die, die noch gar keinen Spitzensteuersatz zahlen, sich darüber beschweren!? :news:

Keine Ahnung, was du damit ausdrücken willst. Ich weiß jedenfalls ganz sicher besser als du, wieviel Steuern ich bezahle. Mal davon abgesehen, dass es bei der grundsätzlichen Frage nicht um meinen persönlichen Steuersatz geht. Man kann auch etwas richtig oder falsch finden, ohne direkt davon betroffen zu sein.

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s1lv3r
vor 5 Minuten von dev:

 

42 der hierzulande vorhandenen 1,5 Millionen Millionäre wollen also stärker besteuert werden.:narr: Ganz ehrlich das ist doch einfach nur Polemik und sagt gar nichts aus ...

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