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fjprn

Gibt es Rechtsschutzversicherungen in denen Zwangseinweisungen/öffentlich-rechtliche Unterbringungen versichert sind?

Empfohlene Beiträge

fjprn

Nehme aktuell folgendes an
-Rechtsschutzversicherungen versichern idR nur Betreuungsverfahren (nach §§ 1896)(1)

(-Im Rahmen öffentlich-rechtlicher Unterbringungen kann (eventuell wird standardmäßig) ein Verfahrenspfleger bestellt.

-Der Verfahrenspfleger kann, aber muss nicht, Anwalt sein und wird nicht so toll bezahlt (19,5-33,5€/Stunde).
Die Kosten des Verfahrenspflegers werden zunächst vom Staat bezahlt, "können" aber vom Betroffenen erhoben werden.

-Unerbringungsverfahren finden vor Betreuungsgerichten statt (einem Amtsgericht/Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit) sind aber nicht selber Betreuungsverfahren

-Zwangseinweisung idR = öffentlich-rechtliche Unterbringung

)

 


Zentrale Frage: Gibt es auch Rechtsschutzversicherungen die Verfahren zu öffentlich-rechtliche Unterbringungen/Zwangseinweisungen versichern (teilweise zB im Rahmen allgemeiner Klauseln oder ganz)?
(Bei Abschluss der Versicherung besteht/bestand in Vergangenheit kein Kontakt mit Psychologen/Unterbringungen oder Rechtsstreitigkeiten/Rechtsschutzversicherungen)

 

Grüße und Dank vorab

 

 

 

 

 

 

1
Formulierung ARAG: "cc) In Betreuungsangelegenheiten nach §§ 1896 ff. BGB, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungs-anordnung gegen Sie, eine mitversicherte Person oder einen mit den vorgenannten Personen in einem Verwandt-schaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades stehenden Dritten stehen, übernehmen wir die gesetzlichen Gebüh-ren eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts für eine über die Beratung hinausgehende Wahrnehmung rechtlicher Interessen sowie entstehende Gerichtskosten insgesamt bis zu 1.000 Euro (Betreuungs-Rechtsschutz)." [unklar auch ob die Beratung dann praktisch unbegrenzt inklusive ist oder was gemeint ist]
https://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/rechtsschutz/arag_allgemeine_bedingungen_rechtsschutzversicherung.pdf

Formulierung Auxilia: "m) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren  für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusam-menhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungs-nehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten gemäß § 5 Abs. 1 und 2 werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,– € erstattet."

https://www.ks-auxilia.de/fileadmin/user_upload/ks-auxilia.de/Dokumente/Vertragsdokumente/Vertragsgrundlagen_Rechtsschutz.pdf
Formulierung Roland: "[Rechtsschutz besteht] um Ihre rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der An-ordnung Ihrer Betreuung nach §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wahr-zunehmen." (1)
https://www.roland-rechtsschutz.de/media/roland-rechtsschutz/pdf-rr/033-rechtsschutzbedingungen/arb-2021_stand20210607gesamt.pdf

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Holgerli

Kannst Du den Text mal so formatieren, dass er

 

a.) von der Schriftgröße her lesbar ist, dann könnte man den Text auch zur Kenntnis nehmen?

b.) von der Schriftgröße her komplett unsichtbar wird, dann könnte man den Text komplett ignorieren?

 

So bleibt nur Kopfschütteln, bei nicht vorhandener Motivation den Text rauszukopieren und selber zu vergrößern.

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fjprn

Habe es nochmal in einheitlicher Schriftgröße runterkopiert. Den Startbeitrag editieren kann ich soweit ich bisher sehe leider nicht.

Nehme aktuell folgendes an
-Rechtsschutzversicherungen versichern idR nur Betreuungsverfahren (nach §§ 1896)(1)

(-Im Rahmen öffentlich-rechtlicher Unterbringungen kann (eventuell wird standardmäßig) ein Verfahrenspfleger bestellt.

-Der Verfahrenspfleger kann, aber muss nicht, Anwalt sein und wird nicht so toll bezahlt (19,5-33,5€/Stunde).
Die Kosten des Verfahrenspflegers werden zunächst vom Staat bezahlt, "können" aber vom Betroffenen erhoben werden.

-Unerbringungsverfahren finden vor Betreuungsgerichten statt (einem Amtsgericht/Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit) sind aber nicht selber Betreuungsverfahren

-Zwangseinweisung idR = öffentlich-rechtliche Unterbringung)

 


Zentrale Frage: Gibt es auch Rechtsschutzversicherungen die Verfahren zu öffentlich-rechtliche Unterbringungen/Zwangseinweisungen versichern (teilweise zB im Rahmen allgemeiner Klauseln oder ganz)?
(Bei Abschluss der Versicherung besteht/bestand in Vergangenheit kein Kontakt mit Psychologen/Unterbringungen oder Rechtsstreitigkeiten/Rechtsschutzversicherungen)

 

Grüße und Dank vorab

 

 

 

 

 

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Formulierung ARAG: "cc) In Betreuungsangelegenheiten nach §§ 1896 ff. BGB, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungs-anordnung gegen Sie, eine mitversicherte Person oder einen mit den vorgenannten Personen in einem Verwandt-schaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades stehenden Dritten stehen, übernehmen wir die gesetzlichen Gebüh-ren eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts für eine über die Beratung hinausgehende Wahrnehmung rechtlicher Interessen sowie entstehende Gerichtskosten insgesamt bis zu 1.000 Euro (Betreuungs-Rechtsschutz)." [unklar auch ob die Beratung dann praktisch unbegrenzt inklusive ist oder was gemeint ist]
https://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/rechtsschutz/arag_allgemeine_bedingungen_rechtsschutzversicherung.pdf

Formulierung Auxilia: "m) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren  für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusam-menhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungs-nehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten gemäß § 5 Abs. 1 und 2 werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,– € erstattet."

https://www.ks-auxilia.de/fileadmin/user_upload/ks-auxilia.de/Dokumente/Vertragsdokumente/Vertragsgrundlagen_Rechtsschutz.pdf
Formulierung Roland: "[Rechtsschutz besteht] um Ihre rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der An-ordnung Ihrer Betreuung nach §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wahr-zunehmen."
https://www.roland-rechtsschutz.de/media/roland-rechtsschutz/pdf-rr/033-rechtsschutzbedingungen/arb-2021_stand20210607gesamt.pdf

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