Zum Inhalt springen
Peter23

Übertrag Nießbrauchrecht an Minderjährige

Empfohlene Beiträge

Peter23
vor 1 Minute von hilflos:

Makler fällt nicht immer an, bei Neubau eigentlich nie.

Neubau hat in Frankfurt aber eine sehr schlechte Mietrendite, weil es meist nur für 10.000 € pro qm zu haben ist.

vor 2 Minuten von hilflos:

Grunderwerbsteuer ist Bundeslandabhängig.

Klar in Hessen aber eben 6%.

vor 2 Minuten von hilflos:

Die Kosten kann er bei seiner Steuerklärung ansetzen und zahlt dann entsprechend seinem Steuerersatz  weniger

Joah, aber über 50 Jahren bzw. 2% davon pro Jahr.

 

Mir ist diese Variante zu teuer selbst, wenn nur 10% Nebenkosten anfallen würden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Lindoro

Ich verstehe das immer noch nicht so ganz. Dieser ganze Aufwand, nur um die - einmaligen -  Kosten eines Ergänzungspflegers zu vermeiden ?

 

Der Ergänzungspfleger kann dem Familiengericht vorgeschlagen werden - Onkel, Tante, Pate, etc. - und arbeitet ehrenamtlich, hat aber Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, die sich aber hier in Grenzen halten sollte - ein gemeinsames Mittagessen und fertig. Muss ja nicht gleich den Staranwalt beauftragen.

 

Danach ist das Rechtsgeschäft - die Schenkung - durch, und bis zur Volljährigkeit der Kinder kann man wieder alleine handeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 8 Minuten von Lindoro:

Ich verstehe das immer noch nicht so ganz. Dieser ganze Aufwand, nur um die - einmaligen -  Kosten eines Ergänzungspflegers zu vermeiden ?

 

Der Ergänzungspfleger kann dem Familiengericht vorgeschlagen werden - Onkel, Tante, Pate, etc. - und arbeitet ehrenamtlich, hat aber Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, die sich aber hier in Grenzen halten sollte - ein gemeinsames Mittagessen und fertig. Muss ja nicht gleich den Staranwalt beauftragen.

 

Danach ist das Rechtsgeschäft - die Schenkung - durch, und bis zur Volljährigkeit der Kinder kann man wieder alleine handeln.

Vielen Dank. Das ist sicherlich ein valider Punkt. Die Schenkung der Immobilie steht für mich zwar weiterhin nicht zur Debatte, aber Deine Anmerkung gilt ja auch für die Schenkung des temporären Nießbrauchrechts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hilflos
· bearbeitet von hilflos
Ergänzung

Notar und Grunderwerbsteuer kann man im Jahr der Anschaffung kpl. abschreiben. 

Warum bei einem Wohnungswert von 450t€ die AFA nur 90.-- ist, ist ungewöhnlich. Wäre ja nur ca. 50t€ Kaufpreis gewesen 

Man muss ja nicht im Frankfurt kaufen und es gibt Neubauobjekte bei denen die Rendite bei 4-6% liegt. (Studentenwohnheime z.B.) oder man deutlich mehr abschreiben kann ( Denkmalschutz)

 

Wenn du Immobilien möchtest, dann musst du auch die Kosten akzeptieren. Entweder die Steuern auf die Miete bei der derzeitigen oder die Kosten für ein Neukauf.  Ich würde Mal schätzen , dass 50% der privaten Immobilienbesitzer die Miete zu einem Großteil versteuern müssen ohne irgendwelche große Abschreibungen /Steuerersparnisse. Und das bei deutlich mehr /teureren Wohnungen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
vor 43 Minuten von hilflos:

Wäre ja nur ca. 50t€ Kaufpreis gewesen 

Wie kommst Du auf 50t Kaufpreis?

vor 44 Minuten von hilflos:

Man muss ja nicht im Frankfurt kaufen und es gibt Neubauobjekte bei denen die Rendite bei 4-6% liegt. (Studentenwohnheime z.B.) oder man deutlich mehr abschreiben kann ( Denkmalschutz)

Wenn ich meine Wohnung in Frankfurt verkaufe und woanders kaufe, dann ist allerdings der Aufwand für mich höher.

vor 44 Minuten von hilflos:

Wenn du Immobilien möchtest, dann musst du auch die Kosten akzeptieren. Entweder die Steuern auf die Miete bei der derzeitigen oder die Kosten für ein Neukauf.  Ich würde Mal schätzen , dass 50% der privaten Immobilienbesitzer die Miete zu einem Großteil versteuern müssen ohne irgendwelche große Abschreibungen /Steuerersparnisse. Und das bei deutlich mehr /teureren Wohnungen. 

Ich werde das offenbar nicht müssen, weil sich ja schon Alternativen aufgezeigt haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
vor 47 Minuten von hilflos:

Notar und Grunderwerbsteuer kann man im Jahr der Anschaffung kpl. abschreiben. 

Das wäre mir neu. Hast Du dazu ne Quelle?

 

Ich lese das überall anders (in der zweiten Quelle wird sogar deutlich, dass man offenbar nur den Gebäudeanteil der Notarkosten und Grunderwerbsteuer ansetzen kann):

"Die Grunderwerbsteuer wird buchhalterisch gesehen zum Teil der Anschaffungskosten, und damit Teil der Betriebsausgaben. Diese werden, wie bei allen Ausgaben ab einer bestimmten Höhe, in Form der Afa, der Abschreibung für Abnutzung, gewinnmindernd geltend gemacht, und zwar über die Nutzungsdauer verteilt." 

https://www.marco-mahling.de/blog/wann-sie-die-grunderwerbsteuer-absetzen-koennen/

 

806454876_Bildschirmfoto2021-09-14um10_52_34.png.929cdb0e384fcf0cd945851680ef607a.png

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/sparen-mit-der-immobilie-diese-kosten-koennen-vermieter-absetzen/6591256.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
Am 14.9.2021 um 09:46 von Lindoro:

Ich verstehe das immer noch nicht so ganz. Dieser ganze Aufwand, nur um die - einmaligen -  Kosten eines Ergänzungspflegers zu vermeiden ?

 

Der Ergänzungspfleger kann dem Familiengericht vorgeschlagen werden - Onkel, Tante, Pate, etc. - und arbeitet ehrenamtlich, hat aber Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, die sich aber hier in Grenzen halten sollte - ein gemeinsames Mittagessen und fertig. Muss ja nicht gleich den Staranwalt beauftragen.

Vielleicht sollte ich es doch einfach mit Ergänzungspfleger machen. So wurde es zB offenbar hier schon mal umgesetzt:

https://www.iww.de/astw/archiv/--21-estg--steuern-sparen-durch-die-verlagerung-von-mieteinkuenften-auf-ein-minderjaehriges-kind-f52918

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Niklasschnick
Am 12.9.2021 um 20:46 von Peter23:

Verkaufen möchte ich nicht, weil ich mit meiner Asset Allokation zufrieden bin und den Immobilienanteil nicht reduzieren möchte.

Ich verstehe hier im Diskussionsfaden relativ wenig, lese aber trotzdem interessiert mit. Zum zitierten Teil, verkaufen und durch sowas wie REITs abdecken ist dir als Immobilie zu abstrakt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23

Ich öffne diesen Faden mal wieder, weil ich nun nochmal eine konkrete Frage habe: 

 

Hat jemand eine gute Vorlage für einen Gesellschaftervertrag einer vermögensverwaltenden KG? Am besten für ungefähr folgendes Setup:

  • Kinder Kommandisten (100% Anteil) / Elternteil Kommplentär (0% Anteil)
  • Zweck Vermögensverwaltung für die Kinder
  • (Geld-)Geschenke für die KG (also die Kinder) entgegen nehmen und anlegen
  • Möglichst viel Freiheiten für den Gesellschafter (insbesondere riskante Anlageformen sowie auch Kauf von Immobilien, die ihm selbst gehören und von nahen Verwandten)

Schlussendlich muss ich natürlich über einen RA und Notar gehen aber ich würde das gerne schon weitgehend selbst vorbereiten und mich dann auf dieser Basis beraten lassen.

 

@Albanest Du hattest etwas in die Richtung erwähnt, aber das ist nun auch schon 2,5 Jahre her. :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...