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Stavanger

Leistungsdynamik: BU kündigen und erneut abschließen?

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Stavanger

Hallo in die Runde,

 

ich hab vor gut 5 Jahren für mich und meine Frau mit dem Start ins Berufsleben jeweils eine BU abgeschlossen bzw. ein Makler hat uns dabei unterstützt.

Der Makler hat die Verträge überprüft und Verbesserungspotenzial identifiziert. Das Hauptargument ist, dass unsere alten Verträge keine Leistungsdynamik haben.
Das war mir damals nicht klar und ich find es auch nicht wirklich schön, falls man früh berufsunfähig wird.

 

Gesundheitstechnisch sieht es gut aus, sodass grundsätzlich möglich könnte neue Verträge zu bekommen. Ggf. gibt es auch noch etwas Sparpotenzial bei den Beiträgen.
Ansonsten sind die alten Bedingungen schon optimal und wir haben keine Risikoaufschläge und wenig/keine Ausschlüsse drin.

 

Laut Makler hat es keine Nachteile die Verträge zu kündigen und ggf. sogar bei der gleichen Gesellschaft neu abzuschließen. Ich hab die Suchfunktion genutzt, aber wollte zur Sicherheit gerne andere Meinungen dazu hören.

 

Vielen Dank!

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Sonjaf86
· bearbeitet von Sonjaf86

Interessant, ich habe die Leistungsdynamik bewusst nicht genommen, da sich diese erst nach ca. 15 Jahren voller BU ohne EMR/Nebenjob rentiert. D.h. in der Regel hat man nach 15 Jahren einen Nebenjob (450€ Job) oder zusätzliche Erwerbsminderungsrente (EMR) oder ist im besten Fall (durch Forschung) sein Leiden los / vermindert wieder arbeitsfähig. Dadurch wird auch der Pflegeversicherungsanteil anders berechnet und kann indirekt als Dynamikausgleich herangezogen werden.

 

Des weiteren ist glaube ich die Leistungsdynamik nur bis zum 55. Lebensjahr möglich. 

 

Viel Erfolg!

 

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chirlu
vor 42 Minuten von Stavanger:

Der Makler hat die Verträge überprüft und Verbesserungspotenzial identifiziert.

 

So ein Zufall, daß ihm das gerade nach etwas mehr als fünf Jahren aufgefallen ist. :-*

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Badurad
vor 1 Stunde von Stavanger:

Laut Makler hat es keine Nachteile die Verträge zu kündigen und ggf. sogar bei der gleichen Gesellschaft neu abzuschließen.

Was sagt der Makler dazu, daß ihr nun 5 Jahre älter seid und dementsprechend eine höhere Prämie zahlen würdet?

Falls es derselbe Makler ist, bei dem ihr damals abgeschlossen habt, dann sollte eure Reaktion so aussehen. ---> :P2

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stagflation
vor 1 Stunde von Stavanger:

Laut Makler hat es keine Nachteile die Verträge zu kündigen und ggf. sogar bei der gleichen Gesellschaft neu abzuschließen.

 

Da würde ich den Makler wechseln. Und zwar SOFORT!

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Stavanger

Ja, die 5 Jahre sind schon seltsam. Das soll mir aber egal sein. Wenn der Vertrag von den Bedingungen gleichwertig oder besser ist, dann spricht doch eigentlich nichts dagegen? 

 

Der Makler ist der "Nachfolger". Es werden die alten Verträge auch nicht schlecht gemacht. Es geht nur darum, dass es jetzt bei gleichen Bedingungen günstiger geht mit der Leistungsdynamik. Noch liegt das konkrete Angebot allerdings nicht vor. Ich fand immerhin, dass es sich lohnt zu prüfen. 

 

 

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Cauchykriterium

Noch mal neue Gesundheitsfragen beantworten, der "problematische Zeitraum" für vorvertragliche Anzeigepflichtverletztungen beginnt von vorne, die bereits bezahlten (Abschluss-) Kosten im alten Vertrag sind endgültig nutzlos geworden, ggf. höherer Beitrag ... Also ich weiß nicht, warum hier pauschal "eigentlich nichts dagegen" sprechen sollte?

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odensee
vor 23 Minuten von Cauchykriterium:

Also ich weiß nicht, warum hier pauschal "eigentlich nichts dagegen" sprechen sollte?

Vielleicht....................................................................... weil es der Makler sagt?:rolleyes:

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Xeronas

Du kannst eine Leistungsdynamik auch gegen Gesunsheitsprüfung in die alten Verträge aufnehmen. Ein Neuabschluss ist nicht notwendig.

 

Btw erhöht sich je nach Überschussverwendung auch die gar. BU-Rente im Leistungsfall von ganz alleine...

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polydeikes

Leistungsdynamiken ergeben im Regelfall überhaupt keinen Sinn, wenige Ausnahmen bestätigen die Regel. Sie sind aber stand alone niemals ein belastbares Argument einen Altvertrag gegen einen neuen Vertrag zu tauschen.

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DeusX
vor einer Stunde von polydeikes:

Leistungsdynamiken ergeben im Regelfall überhaupt keinen Sinn, wenige Ausnahmen bestätigen die Regel. Sie sind aber stand alone niemals ein belastbares Argument einen Altvertrag gegen einen neuen Vertrag zu tauschen.

Was wären belastbare Argumente, einen Altvertrag gegen einen neuen Vertrag zu tauschen?

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bondholder
vor einer Stunde von polydeikes:

Leistungsdynamiken ergeben im Regelfall überhaupt keinen Sinn, wenige Ausnahmen bestätigen die Regel. Sie sind aber stand alone niemals ein belastbares Argument einen Altvertrag gegen einen neuen Vertrag zu tauschen.

Ohne einen neuen Vertrag erhält der neue Makler aber nur die Bestandscourtage, oder?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
vor 10 Stunden von bondholder:

Ohne einen neuen Vertrag erhält der neue Makler aber nur die Bestandscourtage, oder?

Bestandspflege, ja. Keine neue Abschlussprovision und keine Dynamik AP für evtl. erfolgende Beitragsdynamiken im Altvertrag bei Bestandsübertragung. Wirtschaftlich zweifelsfrei uninteressant. 

 

Rechtlich gesehen gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Folgen. Worst case muss man davon ausgehen, dass der übernehmende Makler den Vertrag zu prüfen hat. Das betrifft auch die VVA zum Zeitpunkt der damaligen Antragsstellung. Aus Maklersicht Russisch Roulette. Lässt sich lösen, indem im Maklerauftrag eine reine Korrespondenzmaklerschaft für den Vertrag geregelt wird. 

 

Und dann kommt das große ABER. Das hebt nicht die HGB Pflichten auf. Sprich bspw. die Pflicht der Bedarfsermittlung. 

 

Nehmen wir mal an, da sind 1000 Geldeinheiten BU versichert und er könnte eigentlich 3000 versichern. Bei einem misslaunigen Richter wäre der übernehmende Makler dafür in der Haftung. Jedwedes nicht abgelehntes Mandat ist immer ein schwebender Maklervertrag. Egal ob mündlich ( "kannse ma druff guggn") oder andersweitig erteilt.

 

Ich nehme daher bspw. generell keine BU Verträge in die Bestandsübertragung.

 

---

 

PS: Funzt auch andersrum. Ich habe jedes Jahr so 1-2 Schlaubis, die sich die Check24 App ziehen und damit Check24 eine Maklervollmacht erteilen. Check24 überträgt sich dann unreflektiert alle angegebenen Verträge in den Bestand. Früher habe ich dann noch reagiert, um den ex-Kunden vor Schaden zu bewahren. Denn wissentlich erfolgt das idR nicht, es wird einfach blinkiblinki geklickt oder getoucht.

 

Inzwischen reagiere ich gar nicht mehr, denn es ist im Grunde dämlich aus meiner Sicht. Abschluss AP und Dynamik AP verbleiben eh bei mir und gleichzeitig bin ich alle Pflichten aus dem Vertrag los.

 

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cjdenver
vor 5 Stunden von polydeikes:

Inzwischen reagiere ich gar nicht mehr, denn es ist im Grunde dämlich aus meiner Sicht. Abschluss AP und Dynamik AP verbleiben eh bei mir und gleichzeitig bin ich alle Pflichten aus dem Vertrag los.

 

Aus reinem Interesse, was verdient man denn als Makler so typischerweise an Abschlussprovisionen und an Bestandsprovisionen für BU-Versicherungen? Sind das auch wie bei den Rentenversicherungen 2,5% der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit (Abschlussprovision), und dann 1-2% der laufenden Beiträge (Bestandsprovision)?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 32 Minuten von cjdenver:

Aus reinem Interesse, was verdient man denn als Makler so typischerweise an Abschlussprovisionen und an Bestandsprovisionen für BU-Versicherungen?

 

Hier im Forum gibt es einen Thread, in dem das genau aufgelistet wird.

 

Das ist für Dich jetzt die Gelegenheit, Dein Google-Fu zu testen und diesen Thread zu finden! :)

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cjdenver
vor 7 Stunden von stagflation:

 

Hier im Forum gibt es einen Thread, in dem das genau aufgelistet wird.

 

Das ist für Dich jetzt die Gelegenheit, Dein Google-Fu zu testen und diesen Thread zu finden! :)

Also auf die schnelle hab ich nix gefunden. Aber ich stell mich meistens doof an mit sowas und suche nach den falschen Begriffen ;)

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Stavanger

Vielen Dank für Euren Input!

 

Ich habe mich jetzt doch noch etwas intensiver mit der Materie befasst. Die Leistungsdynamik von 2,1% ist nicht das einzige Argument. Ich hab auch verstanden, dass diese Geld kostet.
Man könnte auch drauf verzichten und hätte eine höhere BU-Rente. Wenn man erst spät Leistungen bekommt, hat es sich nicht gelohnt. Ich für mein Fall habe die BU aber für den Wort-Case abgeschlossen und nicht dafür 1 Jahr vor der Rente zu überbrücken.

 

Ich habe einen MINT-Masterabschluss, bin seit meiner alten AXA-BU aber aus der Privatwirtschaft in den ÖD gewechselt. Möglicherweise hat auch die exaktere Berufsbezeichnung auch zu einem günstigeren Tarifbeitrag geführt. Der Favorit ist jetzt aber doch nicht mehr die AXA sondern die Nürnberger. Die Bedingungen sind laut Makler und soweit ich das mit meinen Fähigkeiten überblicken kann absolut vergleichbar. Leistungen werden ebenfalls bis 67 bezahlt. Die Softfaktoren können sich über die Jahre ja ändern und ich habe im Forum gelesen, dass die Nürnberger sich gebessert hat.

Die Beiträge der letzten 5,5 Jahre sind so oder so "verloren". Aber so ist es mit Versicherungen eben. Ich bin auch froh, dass es so ist.

 

Der einzige echte Nachteil, den ich erkenne ist, dass die Frist für etwaige Gesundheitsdinge wieder neu beginnt. In meinem Fall gibt es aber zum Glück nichts zu finden. Meine Krankenkasse hat mir auch die letzten Jahre immer Beiträge aufgrund von Leistungsfreiheit erstattet. Das ist bei meinem GKV-Tarif seltsamerweise möglich, aber nur, wenn man absolut leistungsfrei ist. Die Provision muss ich wieder neu bezahlen, ist aber in den Beiträgen m.E. bereits eingepreist.

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Badurad
vor 15 Stunden von Stavanger:

Die Beiträge der letzten 5,5 Jahre sind so oder so "verloren". Aber so ist es mit Versicherungen eben. Ich bin auch froh, dass es so ist.

Die Beiträge sind nicht verloren, sondern Du hattest 5,5 Jahre lang den versicherten Schutz. Es liegt im Wesen einer Risikoversicherung, daß die Beiträge bei Nichteintreten des versicherten Risikos "weg" sind.

vor 15 Stunden von Stavanger:

Der einzige echte Nachteil, den ich erkenne ist, dass die Frist für etwaige Gesundheitsdinge wieder neu beginnt. In meinem Fall gibt es aber zum Glück nichts zu finden. Meine Krankenkasse hat mir auch die letzten Jahre immer Beiträge aufgrund von Leistungsfreiheit erstattet. Das ist bei meinem GKV-Tarif seltsamerweise möglich, aber nur, wenn man absolut leistungsfrei ist. Die Provision muss ich wieder neu bezahlen, ist aber in den Beiträgen m.E. bereits eingepreist.

Beitragserstattung ≠ keine Leistungen über die Krankenversicherung abgerechnet ≠ keine gesundheitlichen Probleme

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 3 Stunden von Badurad:

Die Beiträge sind nicht verloren, sondern Du hattest 5,5 Jahre lang den versicherten Schutz. Es liegt im Wesen einer Risikoversicherung, daß die Beiträge bei Nichteintreten des versicherten Risikos "weg" sind.

 

Prinzipiell stimme ich Dir zu.

 

Trotzdem lohnt sich in näherer Blick! Die 5,5 Jahre Beiträge sind für Folgendes verwendet worden:

  1. Abschlusskosten, Bezahlung des damaligen Maklers. Diesen Teil seiner Beiträge wird der TO erneut bezahlen, wenn er den Vertrag wechselt. Sprich: diesen Teil seiner Beiträge hat er tatsächlich in den Sand gesetzt.
     
  2. Versicherungsschutz in den letzten 5,5 Jahren. Für diesen Teil seiner Beiträge hat der TO etwas gehabt - nämlich Versicherungsschutz.
     
  3. Bei der BU-Versicherung steigt die Schadenswahrscheinlichkeit stark mit dem Lebensalter. Da die Versicherungen aber eine gleich bleibende Beitragshöhe haben, sind die Beiträge in jungen Jahren höher als sie sein müssten. Diese Differenz wird - zumindest rechnerisch - angespart und dazu verwendet, damit die Beiträge später in höherem Alter niedriger sein können, als sie müssten.

    Diesen Teil seine Beiträge hat der TO ebenfalls in den Sand gesetzt. Darüber freuen sich jetzt Versicherer und Versichertenkollektiv.

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