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Darthtidus

Nichtveranlagungsbescheinigung Kind

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Darthtidus

Hallo Community,

 

ich habe da eine Frage und vielleicht könnt ihr mir helfen?

 

Ich möchte für mein 6 Monate altes Kind einen ETF per Sparplan kaufen. Dazu möchte ich im Vorfeld bei dem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Nun steht da die Einkünfte aus Kapitalvermögen solle ich angeben. Diese kenne ich jedoch nicht. Kann ich da auch eine 0 eintragen oder wie soll ich diese ermitteln?

 

LG Euer Darthi

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Hallo Darthi

Broker auf Kindesnamen ist angelegt?

Sparplan über 50€ auch? Auf nen Brot&Butter ETF der ausschüttet? Dann 600*2%%70% Steuerpflicht = 8,40€ sind deines Kindes zu versteuernde Einnahmen Pi*Daumen (ohne Berücksichtigung das ja monatlich nachschüssig blablabla).

Legst du mehr an oder benutzt Thesaurierer und verkaufst nichts - sieht die Sache natürlich nochmals anders aus.

 

Also ja - trag ne 0,- ein außer du kommst gleich mit 5.000€ Sparplan und 350.000€ Initialanlage um die Ecke.

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Darthtidus

Hallo Bassinus,

 

danke für die Info. Soll ein Thesaurierer mit ca. 60 € pro Monat sein. Verkauft werden soll nichts. Wie verhält es sich unter diesen Bedingungen? Ist eine NV-Bescheinigung überhaupt notwendig oder reicht ein Freistellungsauftrag aus?

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Cai Shen
vor 11 Minuten von Darthtidus:

Soll ein Thesaurierer mit ca. 60 € pro Monat sein.

Mit Freistellungsauftrag allein kommst du erstmal bis 801 € Gewinn im Jahr, bei 60 € Sparrate reicht das vermutlich ohne NV.

Steuerlich wäre ein Ausschütter besser, macht bei dem Betrag aber erstmal keinen Unterschied.

Werden die (thesaurierten) Gewinne des Depots erstmalig mit Volljährigkeit am Stück realisiert, wird's allerdings ärgerlich.

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Bassinus
vor 58 Minuten von Cai Shen:

Mit Freistellungsauftrag allein kommst du erstmal bis 801 € Gewinn im Jahr, bei 60 € Sparrate reicht das vermutlich ohne NV.

+1

vor 58 Minuten von Cai Shen:

Steuerlich wäre ein Ausschütter besser, macht bei dem Betrag aber erstmal keinen Unterschied.

Werden die (thesaurierten) Gewinne des Depots erstmalig mit Volljährigkeit am Stück realisiert, wird's allerdings ärgerlich.

+1

 

Du solltest bei einem Thesaurierer dann schauen ob du die Gewinne dann nicht doch in ein paar Jahren regelmäßig realisierst. Da bitte vorrangig auch dann gültigen Schwellenwert zur Krankenversicherung berücksichtigen. Die wird teurer als 5€ KapEst in den Fällen.

 

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Darthtidus

Hallo Jungs,

 

vielen Dank für eure Hilfe. Ihr habt Recht mit dem Ausschütter, da kann ich den Freibetrag ausnutzen. Den werde ich dann auch nehmen. Verstehe auch die Problematik mit der Krankenkasse und Bafög usw. gibt es mögliche Ansätze dem entgegenzuwirken?

 

LG

 

 

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Bassinus
vor einer Stunde von Darthtidus:

Problematik mit der Krankenkasse

Jährlich verkaufen und Gewinn realisieren sollte auch am Ende dann noch ausreichen um nicht über die Grenze zu kommen. Im Zweifel eben nicht alles realisieren und vortragen bis das Kind einer Sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit nachgeht - dann ist der Krankenkasse nämlich die Kapitaleinkünfte egal. Natürlich vorbehaltlich die Regeln gelten dann noch. 

vor einer Stunde von Darthtidus:

 und Bafög

Da zählt Vermögen und Einkommen aus Kapital beim Bafög-Empfänger. Beides kann nach heutigem Stand Bafög Anspruch schmälern oder ganz aussetzen. Vermeidungsstrategie = Armut. Und das am besten auch noch bei den Unterhaltspflichtigen. Da zählt nämlich Einkommen.

vor einer Stunde von Darthtidus:

 usw.

Wohngeld, AlgII, ...

Auch wenn ich ein Freund von Gedankenspielen bin, muss man nicht jedes denkbare Szenario durchrechnen. Gerade wenn sie nicht erstrebenswert sind und sich bis dahin sowieso die Spielregeln oft genug ändern werden.

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Darthtidus

Alles klar. 

Dieses Gedankenspiel war auch nur interessehalber. 

Ich werde eure Ratschläge beherzigen.

 

Jungs habt vielen Dank für den konstruktiven Informationsaustausch. 

 

Ich wünsche euch einen schönen Abend.

 

Good Night,

 

Euer Darthi

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cpandrea
Am 24.8.2021 um 18:13 von Cai Shen:

 

Werden die (thesaurierten) Gewinne des Depots erstmalig mit Volljährigkeit am Stück realisiert, wird's allerdings ärgerlich.

 

verstehe ich es nicht richtig 

wenn die Gewinnen unter den Grenze von ....  NV (Gesamteinkommen)  sind sowieso steuerfrei auch wenn sie/er volljährig ist. 

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Cai Shen
vor 5 Stunden von cpandrea:

verstehe ich es nicht richtig

Geht darum, dass 18 Jahre lang jeweils 801 € Freibetrag bestehen und dies wohl für jeden KIndersparplan ausreichen sollte.

Beim Ausschütter nimmt man einen Teil des Gewinns ohnehin jährlich in Anspruch.

Werden alle über die Laufzeit aufgelaufenen Gewinne im 18. Lebensjahr auf einmal realisiert (z.B. durch Verkauf) steheh aber auch nur die 801 € für dieses Kalenderjahr zur Verfügung.

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cpandrea

wenn ein volljähriges Kind, studiert und hat ein NV laufend. 

das Kind hat kurz gearbeitet und 200-300 Euro Steuer bezahlt. Damit er diese bezahlte Steuer erstattet bekommen kann, sollte es eine Steuererklärung abgeben ? und auch die Kapitalerträge angeben ?

ist dann die NV-Bescheinigung immer nochh gültig oder muss man dann eine neue beantragen ?

danke

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