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ChrisH

Gewinne ohne Steuern mit NV-Bescheinigung realisieren möglich?

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Bassinus
vor 4 Stunden von ChrisH:

muss ich meinen Gesamtgewinn beachten (nicht nur den Gewinn von diesem Jahr) und bin deshalb mit 14.280x0,7= 9.996€ eventuell über meiner steuerfreien Summe (was ja der Fall wäre, wenn die Minijobs trotz dem durchschnittlichen monatlichen Verdienst unter 450€ doch von den 9.744€ Grundfreibetrag abgezogen werden müssen)?

Alles richtig. Bis auf fehlender SparerPauschbetrag und 36€ Sonderausgabenabzug.

 

Genau - der echte Minijob (jährlich zählt 450€ Grenze, unbeachtlich wenn mehrmals drüber wenn ungeplant aber in Jahresschnitt drunter, pauschale LohnBesteuerung genutzt) wird nicht mit dem Grundfreibetrag verrechnet. 

 

Aber! Zählt bei der Versicherungsgrenze der Familienversicherung dazu. Die dürfte derzeit bei 470€ pro Monat liegen = 5.640€ Grenze!

- 4.280€ (Minijob - 1.000€ Arbeitnehmerpauschbetrag) = 2.360 + 801€ SparerPauschbetrag = 3.161€

Das entspricht 4.515€ realisierte Kapitaleinkünfte aus ETF mit 30% TFS um Familienversicherung zu behalten. 

Dein Plan nächstes Jahr für Jan+Feb ist Quatsch. Bis auf 801€ SparerPauschbetrag lohnt es sich dann nicht, da ich für dich hoffe dass dein Arbeitseinkommen ab März 2022 im durschnitt so hoch ist, dass dein Steuersatz sowieso über 25% KapEst (falls es die da noch gibt ^^) liegt aufs Jahr gesehen. Und das zählt bei der Besteuerung ->  Abschnittsbesteuerung zur Einkommenssteuer aufs Kalenderjahr.

 

Dem gegenüber steht dann KVdS oder PKV. Habe ich jetzt aber nicht mehr durchgerechnet was sich ab wann wie lohnen würde. Besser wäre gewesen du hättest die Frage schon 2019 im Dezember gestellt ;)

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BigSpender09
vor 9 Stunden von Bassinus:

Besser wäre gewesen du hättest die Frage schon 2019 im Dezember gestellt ;)

Anfang 2020 hatte er es zumindest versucht.

 

 

Das Ergebnis war aber wohl nicht so klar wie heute.

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ChrisH
· bearbeitet von ChrisH

Eine Anfrage beim Finanzamt

Am 24.8.2021 um 21:40 von Bassinus:

Alles richtig. Bis auf fehlender SparerPauschbetrag und 36€ Sonderausgabenabzug.

 

Genau - der echte Minijob (jährlich zählt 450€ Grenze, unbeachtlich wenn mehrmals drüber wenn ungeplant aber in Jahresschnitt drunter, pauschale LohnBesteuerung genutzt) wird nicht mit dem Grundfreibetrag verrechnet. 

 

Aber! Zählt bei der Versicherungsgrenze der Familienversicherung dazu. Die dürfte derzeit bei 470€ pro Monat liegen = 5.640€ Grenze!

- 4.280€ (Minijob - 1.000€ Arbeitnehmerpauschbetrag) = 2.360 + 801€ SparerPauschbetrag = 3.161€

Das entspricht 4.515€ realisierte Kapitaleinkünfte aus ETF mit 30% TFS um Familienversicherung zu behalten. 

Dein Plan nächstes Jahr für Jan+Feb ist Quatsch. Bis auf 801€ SparerPauschbetrag lohnt es sich dann nicht, da ich für dich hoffe dass dein Arbeitseinkommen ab März 2022 im durschnitt so hoch ist, dass dein Steuersatz sowieso über 25% KapEst (falls es die da noch gibt ^^) liegt aufs Jahr gesehen. Und das zählt bei der Besteuerung ->  Abschnittsbesteuerung zur Einkommenssteuer aufs Kalenderjahr.

 

Dem gegenüber steht dann KVdS oder PKV. Habe ich jetzt aber nicht mehr durchgerechnet was sich ab wann wie lohnen würde. Besser wäre gewesen du hättest die Frage schon 2019 im Dezember gestellt ;)

Eine Anfrage beim Finanzamt ergab, dass die Einkünfte durch das Pflichtpraktikum aus dem Studium, welche zwar unter die Minijob Grenze fallen, als "Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit" zählen und damit prinzipiell steuerpflichtig sind. Zahlungen der Eltern müssen nicht angegeben werden.

 

Was genau meintest du mit der Versicherungsgrenze der Familienversicherung? Warum sind die Grenzen hierdurch anders?
In der Tat wäre es besser gewesen das ganze schon letztes Jahr anzugehen als ich noch keine Einkünfte hatte. Dies hatte ich bei meiner Frage hier im Forum zu diesem Zeitpunkt aber leider falsch verstanden.
Lohnt es sich denn meine gesamten Aktien zu verkaufen und die Gewinne jetzt zu versteuern, also auch die Gewinne zu realisieren, welche über meinem Freibetrag liegen und damit steuerpflichtig sind? Hier wurde bereits zweimal erwähnt, dass es nächstes Jahr eventuell eine andere Kapitalertratssteuer gibt? Gibt es hierfür denn Hinweise? Ebenfalls habe ich von einer Günstigerprüfung gelesen. Könnte diese bei mir dieses Jahr noch hilfreich sein?

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hattifnatt
vor 4 Minuten von ChrisH:

Was genau meintest du mit der Versicherungsgrenze der Familienversicherung? Warum sind die Grenzen hierdurch anders?

https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/

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Bassinus
vor 4 Minuten von ChrisH:

Eine Anfrage beim Finanzamt ergab, dass die Einkünfte durch das Pflichtpraktikum aus dem Studium, welche unter der Minijob Grenze als "Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit" zählen und damit prinzipiell steuerpflichtig sind. Zahlungen der Eltern müssen nicht angegeben werden.

Wenn nicht die Pauschale LohnBesteuerung gewählt wurde, stimmt die Aussage von Finanzamt. Habe ich übrigens auch so geschrieben:

Am 24.8.2021 um 21:40 von Bassinus:

jährlich zählt 450€ Grenze, unbeachtlich wenn mehrmals drüber wenn ungeplant aber in Jahresschnitt drunter, pauschale LohnBesteuerung genutzt) wird nicht mit dem Grundfreibetrag verrechnet. 

 

vor 4 Minuten von ChrisH:

Warum sind die Grenzen hierdurch anders?

Weil jedes Gesetz sein eigenes Süppchen kocht und offiziell von dem anderen Gesetz nichts weiß. Weil dadurch unterschiedliche Anreize und Lenkungen erreicht werden sollen.

 

vor 5 Minuten von ChrisH:

Lohnt es sich denn meine gesamten Aktien zu verkaufen und die Gewinne jetzt zu versteuern,

Steuerlich - ja. Versicherungstechnisch wahrscheinlich nicht. Müsste man  durchrechnen. Mindestens demgegenüber steht ja dann die monatliche KVdS in Höhe von ~115€ inklusive Zuschlag. 

 

vor 8 Minuten von ChrisH:

Hier wurde bereits zweimal erwähnt, dass es nächstes Jahr eventuell eine andere Kapitalertratssteuer gibt?

Spekulationen.

vor 8 Minuten von ChrisH:

Gibt es hierfür denn Hinweise?

Siehe Parteiprogramm der einschlägigen Parteien zum Thema zur BTW21.

 

Ob es am Ende so kommt - da kann man ernsthaft drüber diskutieren nachdem die Regierung steht... Und dann ist immernoch kein Gesetz geschrieben und veröffentlicht.

vor 8 Minuten von ChrisH:

Ebenfalls habe ich von einer Günstigerprüfung gelesen. Könnte diese bei mir dieses Jahr noch hilfreich sein?

Ja. Dein persönlicher Steuersatz für die übersteigenden Kapitalerträge ist sicherlich Pi*Daumen geringer als die 25% KapEst.

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odensee
vor 6 Minuten von ChrisH:

Lohnt es sich denn meine gesamten Aktien zu verkaufen und die Gewinne jetzt zu versteuern, also auch die Gewinne zu realisieren, welche über meinem Freibetrag liegen und damit steuerpflichtig sind?

Das kann durchaus sein. Denn nächstes Jahr wirst du hoffentlich gut verdienen und dein Steuersatz deutlich höher als dieses Jahr. In diesem Jahr kannst du dann noch eine "Günstigerprüfung" durch das Finanzamt vornehmen lassen. Damit werden deine Kapitaleinkünfte mit deinem persönlichen Höchststeuersatz besteuert und nicht mit den 25% Kapitalertragssteuer,

 

vor 9 Minuten von ChrisH:

Hier wurde bereits zweimal erwähnt, dass es nächstes Jahr eventuell eine andere Kapitalertratssteuer gibt? Gibt es hierfür denn Hinweise?

Ich habe einen solchen Hinweis im Thread auch beim zweiten Lesen nicht gefunden. Wahrscheinlich ist die ...

vor 9 Minuten von ChrisH:

...Günstigerprüfung..

gemeint.

vor 9 Minuten von ChrisH:

Könnte diese bei mir dieses Jahr noch hilfreich sein?

Ja. Könnte.

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Bassinus
vor 3 Minuten von ChrisH:

ah okay danke, das gilt für mich nicht mehr, da ich selbstständig versichert bin.

Privat oder über gesetzliche freiwillig?

 

Dann wäre es egal und du kannst alles realisieren. Wäre auf nächstes Jahr bezogen (Verdienst ab März 22; Steuersatz über 25%) dann die bestmögliche alternative.

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ChrisH
vor 4 Minuten von Bassinus:

Privat oder über gesetzliche freiwillig?

 

Dann wäre es egal und du kannst alles realisieren. Wäre auf nächstes Jahr bezogen (Verdienst ab März 22; Steuersatz über 25%) dann die bestmögliche alternative.

Musste mich gesetzlich versichern, da ich über 25 Jahr bin und nicht genug Einkommen für die Private habe.

 

Ich habe eben kurz die Parteiprogramme zur Kapitalertragssteuer überflogen. Hier scheint es ja wenn überhaupt schlechter zu werden, also das die Steuern der Einkommenssteuer entsprechen.

 

Ich denke aufgrund der vielen hilfreichen Kommentare hier, dass es sich wahrscheinlich am meisten lohnt, wenn ich nun diese Jahr alles einmal verkaufe und direkt wieder kaufe und dann eine Steuererklärung inklusive Günstigerprüfung vornehme.

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bondholder
vor 12 Minuten von ChrisH:

Musste mich gesetzlich versichern, da ich über 25 Jahr bin und nicht genug Einkommen für die Private habe.

Bei Studenten ist das Einkommen egal.

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ChrisH
vor 7 Minuten von bondholder:

Bei Studenten ist das Einkommen egal.

Ah okay, gut zu wissen. Jedenfalls war die Gesetzliche in meinem Fall deulich günstiger bei für mich vergleichbaren Leistungen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 8 Minuten von ChrisH:

Jedenfalls war die Gesetzliche in meinem Fall deulich günstiger bei für mich vergleichbaren Leistungen.

Das sieht Finanztip genauso:

Die gesetzliche Kran­ken­kas­se ist im Studium die bessere Wahl

(Für die PKV hättest du dich zu Beginn des Studiums entscheiden müssen und wärst damit sofort aus der Familienversicherung herausgefallen!)

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ETFohneFisch
vor 18 Minuten von ChrisH:

Ich denke aufgrund der vielen hilfreichen Kommentare hier, dass es sich wahrscheinlich am meisten lohnt, wenn ich nun diese Jahr alles einmal verkaufe und direkt wieder kaufe und dann eine Steuererklärung inklusive Günstigerprüfung vornehme.

Würde ich nicht unbedingt so sehen: Es geht um (relativ) kleine Gewinne, insofern ist die mögliche Steuerersparnis auch nicht so gigantisch. Im Gegenzug bergen rein steuerlich motivierte Transaktionen immer ein gewisses Risiko, dass man etwas übersehen hat und sich damit reinreitet. Gerade in der GKV gibt es oft Grenzen, deren Überschreitung dann mit einem Schlag recht teuer werden kann.

 

Ich würde deinen aktuellen Buchgewinn auch mal als Gelegenheit sehen, so ein Depot eben nicht anzufassen und "Gewinne abzuschöpfen", sondern sich zu trainieren, die Anteile wirklich bis zur Rente liegenzulassen...

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ChrisH
vor 6 Minuten von ETFohneFisch:

Würde ich nicht unbedingt so sehen: Es geht um (relativ) kleine Gewinne, insofern ist die mögliche Steuerersparnis auch nicht so gigantisch. Im Gegenzug bergen rein steuerlich motivierte Transaktionen immer ein gewisses Risiko, dass man etwas übersehen hat und sich damit reinreitet. Gerade in der GKV gibt es oft Grenzen, deren Überschreitung dann mit einem Schlag recht teuer werden kann.

 

Ich würde deinen aktuellen Buchgewinn auch mal als Gelegenheit sehen, so ein Depot eben nicht anzufassen und "Gewinne abzuschöpfen", sondern sich zu trainieren, die Anteile wirklich bis zur Rente liegenzulassen...

Bei 14.000€ Gewinn könnten die Steuervorteile aber ja mindestens einige Hundert Euro ausmachen. Welche Grenzen bei der GKV könnten das denn sein?

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 15 Stunden von ETFohneFisch:

 

Ich würde deinen aktuellen Buchgewinn auch mal als Gelegenheit sehen, so ein Depot eben nicht anzufassen und "Gewinne abzuschöpfen", sondern sich zu trainieren, die Anteile wirklich bis zur Rente liegenzulassen...

Er möchte die Anteile ja sofort wieder kaufen und einfach steuerlich optimal nutzen.

Die Konditionierung kann man ja vornehmen, wenn es steuerlich nicht so relevant ist.

Ich denke dass wir uns überwiegend einig sind, dass es zumindest bis zur Grenze des Grundfreibetrags Sinn macht, die gewinne steuerfrei mitzunehmen.

Ob es Sinn macht auch alle darüber hinausgehenden gewinne zu versteuern? Vermutlich. Da der Steuersatz realtiv niedrig ausfallen wird.

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