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ChrisH

Gewinne ohne Steuern mit NV-Bescheinigung realisieren möglich?

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ChrisH

Guten Tag,

 

ich besitze ein ETF Portfolio bestehend aus 4 verschiedenen ETFs mit einem Gesamtwert von ca. 50.000€.

Ich bin aktuell noch für wenige Monate Student und besitze eine Nichtveranlage-Bescheinigung. Diese wird Ende des Jahres ablaufen.

Wenn ich es richtig verstanden habe bezahle ich durch die NV-Bescheinigung keine Steuern auf Gewinne. Mir wurde gesagt es würde daher Sinn machen die ETFs alle einmal zu verkaufen und direkt im Anschluss alle ETFs erneut zu kaufen. Hierdurch würde ich einmal alle Gewinnen ohne Steuern einnehmen und müsste so für diesen Betrag in Zukunft keine Steuern mehr bezahlen. 

Wisst ihr, ob dies so korrekt ist?

Wenn ja, würde es sich dann nicht sogar lohnen wenn ich alle ETFs jetzt schon verkaufe und wieder kaufe, damit ich, falls die Kurse sinken sogar noch die Verluste im nächsten Jahr steuerlich verechnen kann. Wenn es weiter steigt würde ich es nochmal am letzten möglichen Tag mit der NV-Bescheinigung verkaufen und wieder kaufen.

Hat jemand hierzu ein paar Infos oder Kommentare, ob das so Sinn macht?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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odensee
vor 1 Minute von ChrisH:

Wenn ich es richtig verstanden habe bezahle ich durch die NV-Bescheinigung keine Steuern auf Gewinne.

Das hast du richtig verstanden. Falls du aber den Betrag der steuerfrei ist (im wesentlichen: Grundfreibetrag) überschreitest, musst du das dem Finanzamt melden und dann doch Steuern zahlen. Also genau rechnen.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Ganz wichtige Unterscheidung: die NV Bescheinigung befreit dich nicht davor steuern zu zahlen, sondern davor veranlagt zu werden und somit keine Steuererklärung abgeben zu müssen.

Dafür wird vorausgesetzt, dass das zu versteuernde Einkommen erwartungsgemäß unter dem Grundfreibetrag liegen wird.

 

Sollten dein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liegen, musst du auch eine Erklärung abgeben und Steuern zahlen. Egal, ob eine NV Bescheinigung vorliegt.

 

Die NV ist kein Freifahrtschein.

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bondholder
vor 22 Minuten von ChrisH:

Hat jemand hierzu ein paar Infos oder Kommentare, ob das so Sinn macht?

Wie bereits erklärt:

Durch eine NV-Bescheinigung wird Steuerhinterziehung nicht legal.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Genug gewarnt: wie hoch sind denn die noch nicht realisierten gewinne?

 

vor 56 Minuten von ChrisH:

Wenn ja, würde es sich dann nicht sogar lohnen wenn ich alle ETFs jetzt schon verkaufe und wieder kaufe, damit ich, falls die Kurse sinken sogar noch die Verluste im nächsten Jahr steuerlich verechnen kann.

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Wann genau sollen diese Verluste anfallen, die du mit Gewinnen im nächsten Jahr verrechnen willst? Noch hast du ja anscheinend Gewinne zu realisieren.

 

1) Solltest du diese Verluste noch in diesem Jahre realisieren, werden sie mit den Gewinne aus dem jetzigen Jahr verrechnet. Sollte der Verlust größer sein als der Gewinn, wird dieser Verlust vorgetragen und kann mit Gewinnen im nächsten Jahr verrechnet werden.

 

2) Solltest du Verluste im nächsten Jahr meinen, würden sie natürlich mit Gewinnen im nächsten Jahr verrechnet werden. Aber das ist ja klar.

 

Aber ich befürchte ich verstehe das eigentliche Gedankenkonstrukt dahinter nicht.

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hattifnatt
vor 33 Minuten von ChrisH:

Ende des Jahres ablaufen [...] am letzten möglichen Tag mit der NV-Bescheinigung verkaufen

Vorsicht, Wertstellung ist i.d.R. 2 Bankarbeitstage nach Verkauf. Ich würde eher bei einem Börsenhoch verkaufen, wer sagt denn, dass es bis Ende des Jahres weiter aufwärts geht?

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coincidence

Die Idee ist grundsätzlich nicht schlecht. Steuerliche Umstände können schon eine Rolle spielen. In deinem Fall spielt natürlich auch die Frage eine Rolle, welche zusätzlichen Einnahmen du in dem entsprechenden Jahr, also wohl 2021, noch erzielen kannst. 

Nehmen wir mal an, dass du als Student keine weiteren Einnahmen in 2021 haben wirst. Ein Etf-Portfolio mit aktuell 50.000€ könnte natürlich schon einige Erträge liefern. Hängt auch ein wenig davon ab, ob die Etfs ausschüttend sind, oder thesaurierend. Die Vorabpauschale lassen wir mal weg. Grundsätzlich fallen beim Verkauf diverse Steuern an. Kapitalertragssteuern, Soli und Kirchensteuer(?) Diese werden als Quellensteuern sofort abgezogen. Allerdings wird dies mit bisher aufgelaufenen Verlusten verrechnet. Nehmen wir mal an, du hast bei deiner Geldanlage 25% Gewinn gemacht. Also aus den 50.000€ sind durch eine Anlage von 40.000  entstanden. Dann musst du diese 10.000 € versteuern. Was ungefähr 2500-3000 Euros entspricht. Nun kommen zwei Aspekte ins Spiel. Erstmal könntest du einen Freistellungsauftrag hinterlegt haben. Wenn du Single bist, beträgt dieser etwas über 800 Euro. Um den Betrag würde sich dann deine Steuerlast senken. Die Nichtveranlagung (NV) hat damit eigentlich nichts zu tun. Sie ist eher hinderlich. Wenn du nur diese Kapitalerträge als Einkommen hast, also jene hypothetischen 10.000 Euro, dann liegst du nur knapp über dem Wert, der dich überhaupt Steuern zahlen lässt. Das heißt, wenn du eine Steuererklärung machst, kriegst du die entrichtete Quellensteuer fast vollständig wieder zurück. Es sei denn, du hast noch andere Einkommensarten. Ich würde deshalb empfehlen, auf die Nichtveranlagung zu pfeifen, und dich ein wenig in die Steuerthematik einzuarbeiten. Dabei handelt es sich fast nur um eine Ziffer in der Anlage KAP. Die Gebühren für einen Verkauf und Kauf sind im Normalfall recht gering, und auch der Spread frisst nicht so viel. Von Markettiming würde ich bei solch einer Aktion allerdings absehen. Mach lieber einen kleinen kalkulierbaren Verlust, als in der Hoffnung auf einen Gewinn, dem Markt dann hinterherzulaufen.

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Beamter48

Warum soll er überhaupt die Arbeit für die Erstellung einer ESt-Erklärung machen wenn eine NV-Bescheinigung bereits vorliegt?

Darüber hinaus kann er erheblich mehr freistellen, sofern die Teilfreistellung noch zu berücksichtigen ist. Also TFS+SPB+NV-Bescheinigung.

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ChrisH

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Es hat sich schon ein Missverständnis meinerseits geklärt. Ich hatte die NV-Bescheinigung falsch verstanden.
Die NV-Bescheinigung scheint ja nicht wirklich viel zu bringen. Mein ETF-Portfolio muss ich aktuell nicht verkaufen, ich dachte ich könnte hier einfach Steuern sparen.
Anscheinend ist es nach euren Aussagen ja aber möglich jedes Jahr einen kleinen Teil seiner Aktien/ETFs zu verkaufen, um zumindest durch die 800€ Grundfreibetrag jährlich 800€ Gewinne steuerfrei realisieren zu können. Macht ihr das denn immer jedes Jahr wenn ich euren Grundfreibetrag noch nicht komplett ausgeschöpft habt?

Es stellt sich mir nun die praktische Frage wie ich dies genau ausrechnen kann. Wenn ich richtig informiert bin werden wenn ich z.B. 200x einen MSCI World X in mehreren Schritten über einen Sparplan gekauft habe und ich davon nun 20 Stück verkaufe, immer die 20 Stück verkauft, welche ich mir als aller erstes gekauft hatte. Ich weiß nun ja aber nicht mehr wie der Kaufkurs zu diesem Zeitpunkt vor einigen Jahren war (habe als Depot Trade Republic und konnte die Info dort nicht finden). Woher weiß ich also nun wenn ich 20 Stück verkaufe welchen Gewinn ich mit diesen 20 Stück gemacht habe, da mir in meinem Depot ja nur der Gesamtgewinn angezeigt wird. Nur so könnte ich ja kalkulieren wieviele Aktien ich verkaufen muss, um meinen restlichen Grundfreibetrag auszuschöpfen?

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odensee
vor 2 Minuten von ChrisH:

um zumindest durch die 800€ Grundfreibetrag jährlich 800€ Gewinne steuerfrei realisieren zu können

Du solltest nochmal nachlesen, was ein Grundfreibetrag ist und wie hoch der ist. ;)

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ChrisH

Und noch eine Frage, da ich das Ganze anscheinend falsch verstanden hatte:
Lohnt es sich steurlich/rechnerisch, wenn ich meinen Grundfreibetrag in diesem Jahr bereits ausgeschöpft hätte, wenn ich zum aktuellen Zeitpunkt irgendwelche Gewinne realisiere (und direkt wieder anlege), anstatt irgendwann in ferner Zukunft all meine Aktien auf einen Schlag zu verkaufen?

vor 3 Minuten von odensee:

Du solltest nochmal nachlesen, was ein Grundfreibetrag ist und wie hoch der ist. ;)

Ich meinte den Freibetrag von 801€. Der Grundfreibetrag liegt ja bei 9.744 € dieses Jahr für Studenten. Ich hatte keine Einkommen dieses Jahr. Kann ich nun 801€ oder 9.744€ Gewinne durch Aktienverkäufe steuerfrei dieses Jahr realisieren?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 9 Minuten von ChrisH:

wenn ich meinen Grundfreibetrag in diesem Jahr bereits ausgeschöpft hätte,

Grundfreibetrag (Deutschland)

Sparer-Pauschbetrag

 

Welche weiteren Tätigkeiten übst du außer dem Studium noch aus? Wie hoch sind deine gesamten Einkünfte (nach Einkommensteuerrecht) pro Jahr in etwa?

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chirlu
vor 5 Minuten von ChrisH:

Lohnt es sich steurlich/rechnerisch, wenn ich meinen Grundfreibetrag in diesem Jahr bereits ausgeschöpft hätte, wenn ich zum aktuellen Zeitpunkt irgendwelche Gewinne realisiere (und direkt wieder anlege)?

 

Nur unter Umständen. Du solltest aber erst einmal klären, ob du tatsächlich den Grundfreibetrag ausgeschöpft hast oder nur den Sparer-Pauschbetrag.

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odensee
vor 5 Minuten von ChrisH:

Ich meinte den Freibetrag von 801€. Der Grundfreibetrag liegt ja bei 9.744 € dieses Jahr für Studenten. Ich hatte keine Einkommen dieses Jahr. Kann ich nun 801€ oder 9.744€ Gewinne durch Aktienverkäufe steuerfrei dieses Jahr realisieren?

9744 + 801 und bei ETF kannst du vorher noch vom Gewinn 30% Teilfreistellung abziehen.

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PKW
vor 4 Minuten von ChrisH:

Lohnt es sich steurlich/rechnerisch, wenn ich meinen Grundfreibetrag in diesem Jahr bereits ausgeschöpft hätte, wenn ich zum aktuellen Zeitpunkt irgendwelche Gewinne realisiere (und direkt wieder anlege), anstatt irgendwann in ferner Zukunft all meine Aktien auf einen Schlag zu verkaufen?

Befrage einen Steuerrechner zu deinen konkreten Steuersätzen.
Das Prinzip wäre den "Gewinn" dieses Jahr zu meinetwegen 15% zu versteuern.
In Zukunft wird dieser Satz wahrscheinlich höher sein. Versteuerst Du diesen "Gewinn" z.B. in 40 Jahren, dann berechnet sich deine Steuer nach den Sätzen in 40 Jahren. Ob es dann die Abgeltungssteuer von 25% + Soli gibt oder ob dann dein unbekannter persönlicher Steuersatz angewendet wir, dass wissen nur die Politgötter.

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BigSpender09

Wenn dein Gewinn unter Berücksichtigung der Teilfreistellung deutlich oberhalb des 801€ Sparer Pauschbetrag liegt, dann macht es durchaus Sinn den Gewinn jetzt wo du kein anderes Einkommen hast, zu realisieren.

Hier hat auch m.E. niemand etwas gegenteiliges gesagt.

Ohne weiteres Einkommen dürfen deine gewinne ( * 0,7 bei aktien ETFs) so hoch wie der Grundfreibetrag (+ Sparerpauschbetrag) sein.

Solltest du z.B. 7.000€ Gewinn haben lohnt es sich sehr diese jetzt noch zu realisieren.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 44 Minuten von ChrisH:

Kann ich nun 801€ oder 9.744€ Gewinne durch Aktienverkäufe steuerfrei dieses Jahr realisieren?

Die Summe daraus.

vor 53 Minuten von Beamter48:

Warum soll er überhaupt die Arbeit für die Erstellung einer ESt-Erklärung machen wenn eine NV-Bescheinigung bereits vorliegt?

Darüber hinaus kann er erheblich mehr freistellen, sofern die Teilfreistellung noch zu berücksichtigen ist. Also TFS+SPB+NV-Bescheinigung.

Er muss ausrechnen, ob er unter Berücksichtigung der Freibeträge... mit den gewinnen über den Grundfreibetrag kommt.

Wenn dem so ist, muss er ne Steuererklärung abgeben. Auch wenn eine NV Bescheinigung existiert.

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ChrisH
vor 21 Minuten von bondholder:

Grundfreibetrag (Deutschland)

Sparer-Pauschbetrag

 

Welche weiteren Tätigkeiten übst du außer dem Studium noch aus? Wie hoch sind deine gesamten Einkünfte (nach Einkommensteuerrecht) pro Jahr in etwa?

Ich habe dieses Jahr von meiner Familie ca. 475€ pro Monat erhalten, von dem ich meinen gesamten Lebensunterhalt (Miete, Strom, Essen, etc.) finanziere. Im Jahr sind dies also insgessamt 12x475€= 5700€ gewesen. Meines Wissens zählt dies als Schenkung und zählt dadurch nicht als Einkommen (und hierdurch zum Grundfreibetrag oder Freibetrag).
Zusätzlich erhalte ich ein Stipendium von 300€ pro Monat. Insgesamt sind dies also 12x300€= 3600€ im Jahr 2021. Dies muss auch nicht versteuert werden und zählt meines Wissens nach auch nicht zum Einkommen, Grundfreibetrag oder Freibetrag. Mein Stipendium spare ich seit Beginn meines Studiums immer als Sparplan in ETFs an.

In diesem Jahr habe ich durch Minijobs insgesamt 4.280€ verdient. Dies wurde mir zwar in 7 größeren Zahlungen überwiesen, ich glaube, wenn man aber im Durchschnitt aber pro Monat unter 450€ verdient hat gelten die Einkünfte aber weiter als Minijob und bleiben steuerfrei.

Ich vermute, dass ich deshalb entweder 9.744€ Grundfreibetrag, oder 9.744€ (Grundfreibetrag) -4.280€ (Einkünfte durch Minijobs) = 5464€ für den Grundfreibetrag steuerfrei dieses Jahr, sowie zusätzlich 801€ durch den Freibetrag steuerfrei an Gewinnen realisieren könnte.


Mein aktuelles Depot hat für den in ETFs investierten Betrag einen Wert von ca. 47.600€. Ich habe vor kurzem einen Depotübertrag zu Trade Republic gemacht. Hier wird mir nun nur der Gesamtgewinn für jede Position angezeigt. Über alle Positionen im Durchschnitt beträgt dieser für alle vergangenen Jahre zusammen insgesamt ca. 30%. Ich habe also mit ca. 33.320€ einen Gesamtgewinn in den letzten Jahren von 14.280€ gemacht (insgesamt also 47.600€). Bisher habe ich noch nie eine Aktie verkauft.

 

Ich hatte mir ursprünglich die NV-Bescheinigung geholt, da ich dachte, dass ich hierdurch garkeine Steuern auf meine 14.280€ Gewinne bezahlen muss.
Dies scheint ja aber nicht zu stimmen. Nun überlege ich wie gesagt meine Aktien alle einmal zu verkaufen, um möglichst viel der Gewinne steuerfrei zu realisieren und anschließen für das gesamte Geld direkt alle Aktien nochmal einzukaufen. Ich beginne erst ca. im März 2022 zu arbeiten, hätte also von Januar bis Februar nochmal 2 Monate von 2022 in dem ich vielleicht auch nochmal etwas verkaufen könnte, um in dieser Zeit falls möglich einen Freibetrag auszunutzen. Ich frage mich nun, ob und wie ich dies sinnvoll umsetzen soll.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde von ChrisH:

wenn ich z.B. 200x einen MSCI World X in mehreren Schritten über einen Sparplan gekauft habe und ich davon nun 20 Stück verkaufe...

... solltest die wissen, ob "x" = 9 oder eine andere Ziffer ist.

Im ersten Fall ist dein Gewinn steuerpflichtig,

in allen anderen Fällen handelt es sich um den Verkauf von bestandsgeschützten Altanteilen, deren Gewinn sich aus einem steuerfreien (Wertentwicklung bis 31.12.2017) und einem steuerpflichtigen Anteil zusammensetzt.

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ChrisH
Gerade eben von ChrisH:

Ich habe dieses Jahr von meiner Familie ca. 475€ pro Monat erhalten, von dem ich meinen gesamten Lebensunterhalt (Miete, Strom, Essen, etc.) finanziere. Im Jahr sind dies also insgessamt 12x475€= 5700€ gewesen. Meines Wissens zählt dies als Schenkung und zählt dadurch nicht als Einkommen (und hierdurch zum Grundfreibetrag oder Freibetrag).
Zusätzlich erhalte ich ein Stipendium von 300€ pro Monat. Insgesamt sind dies also 12x300€= 3600€ im Jahr 2021. Dies muss auch nicht versteuert werden und zählt meines Wissens nach auch nicht zum Einkommen, Grundfreibetrag oder Freibetrag. Mein Stipendium spare ich seit Beginn meines Studiums immer als Sparplan in ETFs an.

In diesem Jahr habe ich durch Minijobs insgesamt 4.280€ verdient. Dies wurde mir zwar in 7 größeren Zahlungen überwiesen, ich glaube, wenn man aber im Durchschnitt aber pro Monat unter 450€ verdient hat gelten die Einkünfte aber weiter als Minijob und bleiben steuerfrei.

Ich vermute, dass ich deshalb entweder 9.744€ Grundfreibetrag, oder 9.744€ (Grundfreibetrag) -4.280€ (Einkünfte durch Minijobs) = 5464€ für den Grundfreibetrag steuerfrei dieses Jahr, sowie zusätzlich 801€ durch den Freibetrag steuerfrei an Gewinnen realisieren könnte.


Mein aktuelles Depot hat für den in ETFs investierten Betrag einen Wert von ca. 47.600€. Ich habe vor kurzem einen Depotübertrag zu Trade Republic gemacht. Hier wird mir nun nur der Gesamtgewinn für jede Position angezeigt. Über alle Positionen im Durchschnitt beträgt dieser für alle vergangenen Jahre zusammen insgesamt ca. 30%. Ich habe also mit ca. 33.320€ einen Gesamtgewinn in den letzten Jahren von 14.280€ gemacht (insgesamt also 47.600€). Bisher habe ich noch nie eine Aktie verkauft.

 

Ich hatte mir ursprünglich die NV-Bescheinigung geholt, da ich dachte, dass ich hierdurch garkeine Steuern auf meine 14.280€ Gewinne bezahlen muss.
Dies scheint ja aber nicht zu stimmen. Nun überlege ich wie gesagt meine Aktien alle einmal zu verkaufen, um möglichst viel der Gewinne steuerfrei zu realisieren und anschließen für das gesamte Geld direkt alle Aktien nochmal einzukaufen. Ich beginne erst ca. im März 2022 zu arbeiten, hätte also von Januar bis Februar nochmal 2 Monate von 2022 in dem ich vielleicht auch nochmal etwas verkaufen könnte, um in dieser Zeit falls möglich einen Freibetrag auszunutzen. Ich frage mich nun, ob und wie ich dies sinnvoll umsetzen soll.

Die Gewinne dieses Jahr ja deutlich weniger als die Gesamtgewinne von 14.280€ über die gesamte Laufzeit. Ich muss ja sowieso bei ETFs nur 70% der Gewinne versteuern. Es sollte also sehr wahrscheinlich sein, das meine Gewinne dieses Jahr insgesamt unter meiner verbleibenden Summe aus Grundfreibetrag und Freibetrag liegen. Wenn ich es bei Trade Republic richtig verstehe (wenig Informationen), habe ich dieses Jahr bisher einen Gewinn von 6,4%, (entsprechen 3.049€) gemacht.
Oder muss ich meinen Gesamtgewinn beachten (nicht nur den Gewinn von diesem Jahr) und bin deshalb mit 14.280x0,7= 9.996€ eventuell über meiner steuerfreien Summe (was ja der Fall wäre, wenn die Minijobs trotz dem durchschnittlichen monatlichen Verdienst unter 450€ doch von den 9.744€ Grundfreibetrag abgezogen werden müssen)?

 

vor 45 Minuten von BigSpender09:

Wenn dein Gewinn unter Berücksichtigung der Teilfreistellung deutlich oberhalb des 801€ Sparer Pauschbetrag liegt, dann macht es durchaus Sinn den Gewinn jetzt wo du kein anderes Einkommen hast, zu realisieren.

Hier hat auch m.E. niemand etwas gegenteiliges gesagt.

Ohne weiteres Einkommen dürfen deine gewinne ( * 0,7 bei aktien ETFs) so hoch wie der Grundfreibetrag (+ Sparerpauschbetrag) sein.

Solltest du z.B. 7.000€ Gewinn haben lohnt es sich sehr diese jetzt noch zu realisieren.

Ist mit Gewinn bei dir der Gesamtgewinn oder der Gewinn dieses Jahr gemeint?

vor 5 Minuten von beamter97:

... solltest die wissen, ob "x" = 9 oder eine andere Ziffer ist.

Im ersten Fall ist dein Gewinn steuerpflichtig,

in allen anderen Fällen handelt es sich um den Verkauf von bestandsgeschützten Altanteilen, deren Gewinn sich aus einem steuerfreien (Wertentwicklung bis 31.12.2017) und einem steuerpflichtigen Anteil zusammensetzt.

sorry, ich meinte damit, ich besitze 200 mal die Aktie des ETFs MSCI World X.

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odensee
vor 1 Minute von ChrisH:

Oder muss ich meinen Gesamtgewinn beachten

Klar. Du musst den realisierten Gewinn betrachten.

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beamter97
vor 4 Minuten von ChrisH:

sorry, ich meinte damit, ich besitze 200 mal die Aktie des ETFs MSCI World X.

Du besitzt 200 Anteile an deinem ETF. -Der ETF selber besitzt (vielleicht) Aktien von Unternehmen -

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chirlu
vor 20 Minuten von ChrisH:

In diesem Jahr habe ich durch Minijobs insgesamt 4.280€ verdient.

 

Da wäre zu klären, ob die pauschal versteuert wurden oder „auf Lohnsteuerkarte“.

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beamter97
vor 30 Minuten von ChrisH:

Ich habe vor kurzem einen Depotübertrag zu Trade Republic gemacht. Hier wird mir nun nur der Gesamtgewinn für jede Position angezeigt.

Dann blätter doch durch die Kaufbelege deines vorherigen Brokers. Da solltest du alle Informationen finden, die du brauchst, um nach FIFO die richtige Anzahl Fondsanteile zu verkaufen.

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ETFohneFisch

1. Ich würde empfehlen, als erstes die Kaufbelege komplett und lückenlos herunterzuladen und zu archivieren.

2. Bei der ganzen Rechnerei die Sozialversicherung nicht vergessen (Familienversicherung usw.). Dort gibt es andere Freibeträge bzw. Freigrenzen!

 

Ansonsten: Glückwunsch zu Depot, beim Sparplan offenbar alles richtig gemacht.

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