Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
NelsonMuntz

Frage zu meiner fondsgebundenen Basisrente bzw. dem garantierten Rechnungszins

Empfohlene Beiträge

NelsonMuntz

Hallo zusammen.

 

Zu meiner Person: 

 

Ich bin 35 Jahre und habe einen Bürojob. Ich verdiene rd. 40.000 € brutto pro Jahr, bin verheiratet, habe 2 Kinder und bin Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses auf dem Land. (Finanzierung läuft noch. Haus wurde in 2014 gekauft)

 

Nun zu meinem Problem:

 

Ich beschäftige mich aktuell mit einer meiner Jugendsünden und zwar der Fongebundenen Rentenversicherung (Basis Rente) bei der Nürnberger, Tarif NFR2408, abgeschlossen in 2007 bei einem Mehrfachvertreter. Es handelt sich um eine Kombiversicherung bei der auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen ist. Die BU war zu erst da. (Abgeschlossen in 2004) Wenn ich berufsunfähig werde erhalte ich eine monatliche BU Rente in Höhe von 1.000 €.

 

Der monatlich Gesamtbeitrag beläuft sich auf 59,78 €. Ich erinnere mich noch, dass es vor Jahren mal 60,48 € waren. Aus einem mir unbekannten Grund waren es auf einmal dann weniger. Für den BU Teil habe ich damals bevor die Versicherung um den RÜRUP Teil erweitert wurde monatlich 33,61 € bezahlt.

 

Was den RÜRUP Teil anbelangt werden folgende Fonds bespart:

 

35% Morgan stanley US Growth WKN 986729

30% Black Rock European Fund WKN 970986

15% JP Morgan Japan Equity A WKN 971602

10% JP Morgan Emerging Markets A WKN 973678

JPM US Select Equity Plus A WKN A0MNVE

 

Man hat mir mal gesagt dass ein Fondwechsel auf ETFs nicht möglich ist. Die Fonds scheinen allerdings auch gar nicht so schlecht zu sein. Zumindest die ersten beiden haben sich sehr gut entwickelt.

 

Fondsguthaben beläuft sich zum 01.04.21 auf 12.785€ plus 66,24 Überschussbeteiligung

 

Der Rentemfaktor ist fix. und beträgt pro 1.000 Fondguthaben 36,326610. Multipliziert man den Faktor mit dem Guthaben ergibt sich die jährliche Rente.

Dies scheint m. E. auch ziemlich gut zu sein.

 

In den Versicherungsbedingungen heißt es ausßerdem. Die Versicherung nimmt ab Rentenbeginn nicht mehr an der Enteicklung der Anlagestrategie teil..... der garantierte Rechnungszins beträgt 2,25 %. 

 

Nun hat mich dieser Artikel etwas verschreckt:

 

https://www.google.de/amp/s/www.versicherungsbote.de/id/4901733/Garantiezins-Senkung-konnte-sich-negativ-auf-bestehende-Rentenversicherungen-auswirken/index.amp

 

Ich erhalte einmal im Jahr eine Mitteilung wo mir die möglich Rentenhöhe prognostiziert wird.  Diese wird von einem Gesamtzinssatz abhängig gemacht. Laut Bedingungen ist dieser doch garantiert? Oder wird dieser bei Rentenbegin auch auf 0,25 % herabgesetzt?

 

Mir ist klar dass das ganze Konstrukt einer kombiversicherung mehr Nachteile als Vorteile bringt. Ich würde das heute so auch nicht mehr abschließen.

Zumindest die BU wäre mit aber schon wichtig. Einen neuen Vertrag würde ich wegen meinem Gesundheitsstatus nicht kriegen. Ich habe eine chronische Krankheit.

 

Danke für eure Hilfe im Voraus.

20210822_113429.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NelsonMuntz

Nochmal als Ergänzung

 

Ich verstehe auch nicht so recht was der rechnungdzins mit der Höhe der Rente zu tun hat, wenn sich die Höhe der Rente doch aus dem Rentenfaktor und dem Fondsguthaben ergibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Ist ganz einfach: die Höhe der initialen Rente ergibt sich aus dem Fondsguthaben und dem Rentenfaktor. Danach wird das ganze umgangssprachlich mit dem Rechnungszins fest verzinslich angelegt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NelsonMuntz

Also hat der Rechnungszins keine Auswirkung auf die Höhe meiner Rente? Der Versicher kann die Rente nicht unter Verweis auf den Rechnungszins kürzen nachdem die Rentenhöhe aus dem Faktor und dem Guthaben ermittelt wurde?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Der Rechnungszins geht in die Berechnung des Rentenfaktors ein, bzw. ist seinerzeit in die Berechnung eingegangen. Wenn der Zinssatz bzw. der Rentenfaktor garantiert ist, können sie nicht sinken, sondern allenfalls steigen (wonach es im Moment nicht aussieht).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver
vor 53 Minuten von NelsonMuntz:

Also hat der Rechnungszins keine Auswirkung auf die Höhe meiner Rente? Der Versicher kann die Rente nicht unter Verweis auf den Rechnungszins kürzen nachdem die Rentenhöhe aus dem Faktor und dem Guthaben ermittelt wurde?

Kommt drauf an wie der Rentenfaktor im einzelnen garantiert ist, ob absolut oder relativ. Da musst du in die Versicherungsbedingungen schauen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NelsonMuntz

Ich weiß jetzt was du mit absolut oder relativ meinst. Ich poste hier einfach mal einen Auszug aus den verwicherungsbedingungen wo es um.den Rentenfaktor geht

 

 

20210822_164841.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver

Na ja das klingt doch schonmal ganz gut und nach einem absolut garantierten Rentenfaktor. Manche Versicherungen behalten sich vor den garantierten Rentenfaktor in Ausnahmefaellen nachtraeglich runterzusetzen und haben dann z. B. wie die Allianz eine Klausel dass sie das nur duerfen wenn ein "unabhaengiger Treuhaender" das absegnet. Muesstest du mal alle Bedingungen durchlesen ob das vlt. irgendwo versteckt ist. Oder du forderst die Versicherung auf schriftlich zu bestaetigen dass deine Annahme vom absolut garantierten Rentenfaktor korrekt ist. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...