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JoBertus

Deutsche gesetzliche Rentenversicherung hat kein Altersfaktor?

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Oh, da waren ja jetzt noch ein paar Neuigkeiten für mich (mh, jetzt weiß ich etwas weniger, was ich machen sollte :D:lol:).

 

Zitat

Bei der Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten ist wichtig woher die Beiträge kamen.

Ich habe eine Zeit in der Privatwirtschaft gearbeitet. Wenige Monate als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst, Bund.

 

Zitat

Du kannst nicht für Monat X den Mindestbeitrag einzahlen und dann später nochmal zusätzlich für diesen Monat was "drauflegen".

Ok, ja, das habe ich verstanden.

 

Zitat

Alternative wäre, sich die Arbeitnehmer Beiträge auszahlen zu lassen - dann sind aber m.W. alle AG Beiträge und alle warte / Abrechnungszeiten futsch. Das würde ich daher so früh im Leben nicht machen.

Das ich mir was auszahlen lassen kann, war mir nicht bekannt. Und wüsste auch nicht, ob ich das machen sollte (wohl eher warten oder aber es geht eh nicht, siehe:)

Zitat

Das Geld will bei Beamten dann der Dienstherr haben.

 

Zitat

Du hingegen kannst jedes Jahr einzahlen und immer wieder neu bestimmen, wie viel.

Genau, das habe ich auch so verstanden.

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cjdenver

Also jetzt haben wir ja doch ein wenig Licht ins Dunkel gebracht... War doch gar nicht so schwer wenn OP mal Informationen bringt :rolleyes:

 

Wenn du jetzt 27 bist und verbeamtet wurdest dann erschliesst sich mir die Idee mit freiwilligen Zahlungen in die DRV ueberhaupt nicht.

 

1. Du hast wenn du Beamter bleibst eine wohl mehr als auskoemmliche Pension vor allem bei deinem jetzigen Alter. 

 

2. Eine DRV Rente koennte darauf evtl. angerechnet werden - ob nach jetzigem oder zukuenftigem Recht

 

3. Falls du vielleicht doch wieder in das Angestelltentum wechselst "verlierst" du deine <5 Jahre eh nicht

 

4. Du hast volle Flexibilitaet in die DRV einzuzahlen und musst das jetzt ueberhaupt noch nicht machen, evtl wenn es sinnvoll ist spaeter (so wie @Pfennigfuchser das in einem extremst ausfuehrlichen Thread analysiert hat)

 

Nach alledem: pack dir die Option auf Wiedervorlage in 15 Jahren und investier dein Geld bis dahin direkt. Wenns dann soweit ist wirst du auch sehen ob das dann mit der DRV ueberhaupt noch so rund laeuft wie alle hier anzunehmen scheinen ;)

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Das habe ich so nicht verstanden bzw, es ist mir immer noch nicht klar.

 

1. Ich weiß nicht, ob ich bis zu meinem letzten Tag Beamter sein werde, wohl eher nicht.

 

Es kann sein, dass ich dann woanders arbeite als in der Privatwirtschaft, also dann wieder keine Renteneinzahlungen habe (z. B. Arbeit im Ausland oder Hausmann). Meine Einzahlungen wären dann verloren. Ich weiß jetzt nicht, ob es Konstellationen geben kann, bei denen ich beim freiwilligen Ausscheiden nicht nachversichert werden würde (z. B. dann Arbeit im Ausland und kein Wohnort mehr in Deutschland). Normalerweise würde man wohl immer nachversichert werden, bei freiwilligen Ausscheiden, auch wenn man danach nicht in der Privatwirtschaft arbeitet? Jetzt mal abgesehen von unehrenhaften Entlassungen oder ähnliches.

 

Wenn ich wechsle ist es aber auch nicht so schlimm, weil wenn ich das richtig sehe, bekomme ich meine freiwilligen Einzahlungen wieder zurück.

 

Ich weiß nicht, ob diese Möglichkeit noch in Zukunft besteht.

 

Ich kann die ja auch wieder kündigen.

 

Was spricht dagegen, jetzt ein paar Monate den Mindestbeitrag zu zahlen, um meine bisherigen Einzahlungen sicher zu haben?

 

 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
vor 12 Minuten von JoBertus:

1. Ich weiß nicht, ob ich bis zu meinem letzten Tag Beamter sein werde, wohl eher nicht.

Es kann sein, dass ich dann woanders arbeite als in der Privatwirtschaft, also dann wieder keine Renteneinzahlungen habe (z. B. Arbeit im Ausland). Meine Einzahlungen wären dann verloren.

Darüber habe ich auch oft nachgedacht, kommt bei uns auch in der Tat häufiger vor, so ein Wechsel. Je nachdem, wo Du arbeitest (Bund, Land), gibt es inzwischen teilweise Möglichkeiten, Teile seiner Pension mitzunhemen, ist aber recht kompliziert und man verliert einiges an Ansprüchen (Google Stichwort "Altersgeld").

 

Je länger Du dabei bist, desto unattraktiver wird ein Wechsel finanziell. Der Gehaltsaufschlag müsste eben nicht nur die schlechtere Altersvorsorge ausgleichen (der Dienstherr zahlt zwar die GRV nach, das aber auf dem im Vergleich niedrigeren Brutto und die bAV, die andere haben schon einmal gar nicht) sondern auch noch die Effekte der Krankenversicherung (insb im Alter unattraktiv).

 

Zitat

Wenn ich wechsle ist es aber auch nicht so schlimm, weil wenn ich das richtig sehe, bekomme ich meine freiwilligen Einzahlungen wieder zurück.

Das habe ich nicht verstanden? Die Einzahlugnen sind weg, da bekommst Du nichts zurück.

 

Zitat

Ich weiß nicht, ob diese Möglichkeit noch in Zukunft besteht.

 

Ich kann die ja auch wieder kündigen.

 

Was spricht dagegen, jetzt ein paar Monate den Mindestbeitrag zu zahlen, um meine bisherigen Einzahlungen sicher zu haben?

Wenn es wirklich nur um ein paar Monate geht, würde ich die tatsächlich mit Mindesbeitrag nachzahlen. Was man hat, das hat man. Selbst wenn dier Regularien sich ändern sollten, bleiben für die, die schon Ansprüche haben, oft Übergangslösungen. Das würde ich riskieren, 83,70 Mindestbeitrag, die kannste noch zu 90% von der Steuer absetzen, für ein paar Monate, das wäre es mir wert.

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chirlu
vor 5 Minuten von Pfennigfuchser:

zu 90% von der Steuer absetzen

 

92% sogar schon dieses Jahr.

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Erstmal wieder danke für die hilfreichen Antworten.

vor 36 Minuten von Pfennigfuchser:
Zitat

Das habe ich nicht verstanden? Die Einzahlugnen sind weg, da bekommst Du nichts zurück.

 

Wenn ich jetzt freiwillig einzahle und später wechsle und nachversichert werde, erhalte ich meine freiwilligen Beiträge zurück. § 182 Abs. 2 Satz 1 SGB VI

 

Zitat

Das würde ich riskieren, 83,70 Mindestbeitrag, die kannste noch zu 90% von der Steuer absetzen, für ein paar Monate, das wäre es mir wert.

Ich sehe, das Thema ist doch etwas umfangreicher. Dafür wusste ich das mit der Steuer nicht. Dazu hätte ich noch gerne ein paar Infos: Ich kann nur den Mindestbeitrag von der Steuer absetzen oder den kompletten freiwilligen Betrag den ich zahle? Geht das nur für ein paar Monate oder für alle Einzahlungen die ich mache? Wo in der Steuererklärung gibt man das an?

 

Müsste ich dann später die Erstattung beim Finanzamt angeben und die Steuerbegünstigung zurückzahlen, wenn ich jetzt die Beiträge von der Steuer absetze, aber später zurückerstattet bekomme?

 

Der Nachteil des Ganzen (das wusste ich vorher auch nicht) wäre also, dass eine gesetzliche Rente meine Pension schmälern würde, vorausgesetzt ich bekomme eine.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 15 Minuten von JoBertus:

Ich kann nur den Mindestbeitrag von der Steuer absetzen oder den kompletten freiwilligen Betrag den ich zahle?

 

Den kompletten Betrag, bis zu einer Höchstgrenze (2021: 25787 Euro). Auf diese werden auch Pflichtbeiträge angerechnet, Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag sowie bei Beamten eine fiktive Beitragszahlung von 18,6% des Bruttos.

 

vor 15 Minuten von JoBertus:

Wo in der Steuererklärung gibt man das an?

 

Anlage Vorsorgeaufwand.

 

vor 15 Minuten von JoBertus:

Der Nachteil des Ganzen (das wusste ich vorher auch nicht) wäre also, dass eine gesetzliche Rente meine Pension schmälern würde

 

Das ist so nicht richtig, denn es macht unter dem Strich keinen Unterschied, ob du durch Vervollständigen der fünf Jahre eine Rente bekommst (die wird auf die Pension angerechnet – kann allerdings steuerlich günstiger sein, dieselbe Summe so aufgeteilt zu bekommen) oder andernfalls eine Rückerstattung (die mußt du an deinen Dienstherrn abführen, bzw. wenn du es nicht tust, wird auf deine Pension eine fiktive Rente angerechnet). Der Teil der Rente, der auf freiwillige Beiträge zurückgeht, wird nicht angerechnet.

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Pfennigfuchser
vor 16 Minuten von JoBertus:

Wenn ich jetzt freiwillig einzahle und später wechsle und nachversichert werde, erhalte ich meine freiwilligen Beiträge zurück. § 182 Abs. 2 Satz 1 SGB VI

 

Ja, das stimmt.. Ich hatte den Wechsel unterschlagen :-)

 

Zitat

Der Nachteil des Ganzen (das wusste ich vorher auch nicht) wäre also, dass eine gesetzliche Rente meine Pension schmälern würde, vorausgesetzt ich bekomme eine.

Das kommt drauf an, wo Du beschäftigt bist. Bei den meisten werden Renten aus freiwilligen Beiträgen nicht gegengerechnet, nur solche aus Pflichtbeiträgen.

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JoBertus

Was ist, wenn ich jetzt freiwillig Beiträge zahle, die von der Steuer absetze und später nachversichert werde und meine freiwilligen Beiträge erstattet bekomme? Ich muss die Steuervergünstigungen dann auf einen Schlag zurückzahlen an das Finanzamt?

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cjdenver
vor 20 Minuten von JoBertus:

Was ist, wenn ich jetzt freiwillig Beiträge zahle, die von der Steuer absetze und später nachversichert werde und meine freiwilligen Beiträge erstattet bekomme? Ich muss die Steuervergünstigungen dann auf einen Schlag zurückzahlen an das Finanzamt?

 

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. So wie du wenn du aus einem Ruerup rauskommst (was selten moeglich ist) das auch machen muesstest. 

 

Schreib doch mal bitte wieviele Monate du schon DRV Beitraege aus deiner Angestelltentaetigkeit hast und wieviele dann noch fehlen um 5 Jahre voll zu machen. Kann doch nicht so schwer sein oder? :D

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Ich weiß es nicht genau, aber weniger als 1 Jahr fehlt mir, also nur paar Monate, damit ich die 5 Jahre voll habe.

 

Eine weitere Frage hätte ich noch:

Angenommen ich bleibe Beamter bis zum Schluss. Sollte ich dann nicht jetzt relativ viel freiwillig in die Rente einzahlen, da ich zum einen das von der Steuer absetzen kann, zum anderen am Ende dies nicht mit meiner Pension verrechnet wird (Beamter Bund)? Oder wie ist das? Durch den Steuervorteil wäre es ja dann sehr sinnvoll dies mit einem maximal hohen Betrag zu machen (Höchstbetrag - 18,6 %* Bruttogehalt)? Oder denke ich hier falsch, wo ist der Haken? (Meine gesetzliche Rente ist natürlich brutto, also da wird ja dann noch was abgezogen, so gesehen zahle ich dann wieder die Steuern, die ich eben jetzt mir absetzen lassen, nur dass ich das Geld was ich dann zusätzlich habe, in der Zeit anlegen kann, oder habe ich einen Denkfehler? Also der Anreiz wäre ja dann recht groß, oder?).

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Pfennigfuchser

Das haben wir im Nachbarstrang tatsächlich relativ ausführlich durchgekaut. Du könntest die Kohle alternativ zu steuerlich gleichen Konditionen auch in einen Rürup einzahlen, der anders rentiert. Oder eben investieren, was sich steuerlich anders auswirkt (denn Du musst die Rente ja, anders als z.B. Kapitaleinkünfte, mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern). Der ganze Spaß hängt also sehr davon ab, wie Du wann steuerlich darstehst. Und nicht zuletzt von den Konditionen der GRV in vielen, vielen Jahren.

 

Ich bin deutlich älter als Du und tue mich schwer, eine qualifizierte Prognose über den Zustand der GRV in 15-20 Jahren abzugeben, für Dich, mit eher 40 Jahren Prognosehorizont, wird das noch viel schwieriger.

 

Die Zahlungen, um die fünf Jahre voll zu bekommen würde ich mir gönnen, den Rest in dem Alter nicht. Du weisst sicher noch nicht, ob Du das Geld nicht in den nächsten Jahren anderweitig (Immoerwerb oder auch ein interessantes Investment) benötigst? Wenn Du schon sehr wohlhabend bist und es darum geht, Steuern sinnvoll zu verschieben, kann man darüber nachdenken, ab für den Ottonormalanfängerbeamten eher nicht. Wie sieht denn die sonstige Vermögenssituation aus?

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Invictus
· bearbeitet von Invictus

Werner Siepe rechnet gerne an der Rente herum, auch beim Thema Doppelbesteuerung, hier zur Renditeberechnung: https://silo.tips/download/dipl-hdl-werner-siepe-ostr-jrg-masuch-studie-die-rendite-der-gesetzlichen-rente

 

Meine Meinung: Es landet sowieso schon zu viel Geld in der 1. Schicht in Deutschland. Die Rendite ist nicht so gut. Private Verträge haben den Vorteil, dass da keine Überraschungen kommen. Bei der GRV kann das Eintrittsalter einfach verändert werden, Zeiten anders bewertet werden, etc. Das wirkt sich alles auf die Rendite aus.

Die Rendite lässt sich daher schlechter vorhersagen, als bei einem privaten Vertrag. Dazu kommt dann noch das Behördengehabe. Mein Vater hat derzeit 1 Klage, 3 Widersprüche und einen Überprüfungsantrag anhängig gegen die DRV. Einfachste Sachverhalte (Zuschuss KV wegen PKV anpassen) dauern jedes Mal mindestens 6-12 Monate bis zur Klärung.

 

Man darf auch nicht vergessen, die GRV beinhaltet auch andere Versicherungsleistungen. Reha und Erwerbsminderung zum Beispiel. Es gibt gefühlt in jeder 2. Stadt eine Rehaklinik der DRV, da ist dann selbst ein schlechter Rürup besser, als für diesen Rehatourismus zu zahlen.

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Ok, danke für die Antworten. Ja, ich selbst stehe der GRV auch nicht so positiv gegenüber. Ich habe es aber in Gänze noch nicht verstanden bzw. mein Bauchgefühl (ohne es konkret nachgerechnet zu haben) sagt mir folgendes: Ich "verschwende" das Geld ja jetzt nicht, sondern bekomme ja einen Teil (Großteil) schon mit der Steuererklärung durch die Angabe zurück. Dieses Geld kann ich also anlegen, wie ich will.

 

Sagen wir ich habe 10 Euro freiwillig eingezahlt. Ich bekomme mit der Steuererklärung einen Teil zurück, sagen wir 6 Euro. Die restlichen 4 Euro gehen also erstmal nur effektiv für die GRV drauf. Am Ende bekomme ich davon eine Rente von sagen wir 8 Euro brutto und netto 4,5 Euro ausgezahlt. Währenddessen arbeiten die 6 Euro (am Kapitalmarkt, nicht Rürup). Alternative wäre die 10 Euro anzulegen (Rürup will ich nicht). Aber ich bekomme bei Variante mit der GRV ja gewissermaßen was "geschenkt", oder? Durch die Anerkennung in der Steuer. Mh, mir fehlen gerade gute Zahlen um das zum Ausdruck zu bringen.

 

Zitat

Wenn Du schon sehr wohlhabend bist und es darum geht, Steuern sinnvoll zu verschieben, kann man darüber nachdenken, ab für den Ottonormalanfängerbeamten eher nicht. Wie sieht denn die sonstige Vermögenssituation aus?

Ottonormalanfängerbeamter.

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odensee
vor 26 Minuten von Invictus:

Es gibt gefühlt in jeder 2. Stadt eine Rehaklinik der DRV, da ist dann selbst ein schlechter Rürup besser, als für diesen Rehatourismus zu zahlen.

Gelegentlich nimmt man auch selber an diesem "Rehatourismus" teil. Meist aus gutem (oder eher doch: schlechtem) Grund. Ausser natürlich, man ist unbesiegbar. (Warum nur spüre ich mein Hüftgelenk jetzt schon wieder... :rolleyes:)

 

vor 6 Minuten von JoBertus:

Ich bekomme mit der Steuererklärung einen Teil zurück, sagen wir 6 Euro.

Das Beispiel ist völlig unrealistisch. Ist dir hoffentlich klar.

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus
vor 1 Minute von odensee:

Gelegentlich nimmt man auch selber an diesem "Rehatourismus" teil. Meist aus gutem (oder eher doch: schlechtem) Grund. Ausser natürlich, man ist unbesiegbar. (Warum nur spüre ich mein Hüftgelenk jetzt schon wieder... :rolleyes:)

 

Das Beispiel ist völlig unrealistisch. Ist dir hoffentlich klar.

Ja, ich war gerade am überlegen wie ein realistisches und sinnvolles Beispiel aussieht. Also um mein Gefühl des "großen Anreizes" auszudrücken und das für mich abzuschätzen, was ich machen sollte.

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Pfennigfuchser

Das hängt, wie schon gesagt, davon ab, wann Du welche Steuerbelastung hast. Geschenkt bekommst Du nichts ;-) Setzt Dich mal mit Excel hin und rechne Beispiel, damit Du ein Gefühl für den Effekt bekommst. Bei gleichen Steuersätzen jetzt und im Alter gilt das Kommutativgesetz.

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JoBertus
vor 4 Minuten von Pfennigfuchser:

Das hängt, wie schon gesagt, davon ab, wann Du welche Steuerbelastung hast. Geschenkt bekommst Du nichts ;-) Bei gleichen Steuersätzen jetzt und im Alter gilt das Kommutativgesetz.

Aha ok, danke für die Info.

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beamter97
vor 6 Stunden von JoBertus:

Was spricht dagegen, jetzt ein paar Monate den Mindestbeitrag zu zahlen, um meine bisherigen Einzahlungen sicher zu haben?

garnichts!

Schnellstmöglich die 5 Jahre voll machen. Weniger wegen der Höhe der Rente, als dass überhaupt eine Rentenberechtigung vorliegt.

Auch wegen des Anspruches auf die KVdR für evtl. zukünftige Witwe und Waisen.

 

Und am preiswertesten geht das mit einem MInijob: Also bei einem Rentner/Opa in der Nachbarschaft pauschal für 50€ im Monat "haushaltsnahe Dienstleistungen" erbringen, Rasenschneiden/Laubfegen/Schneeschippen, bis die fehlenden Monate da sind.

Nebentätigkeitsgenehmigung des Dienstherrn nicht vergessen!

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 37 Minuten von beamter97:

Schnellstmöglich die 5 Jahre voll machen. Weniger wegen der Höhe der Rente, als dass überhaupt eine Rentenberechtigung vorliegt.

Ich würde für die paar Monate einfach den Mindestbeitrag von aktuell 83,70 Euro einzahlen. Problem erledigt.

 

Am 17.8.2021 um 19:01 von JoBertus:

Ich hatte immer gedacht, dass Einzahlungen in jungen Jahren besonders "wertvoll" sind, da sozusagen ein implizierter Zinsungsfaktor zuschlägt, der eben höher ist, als wenn ich den gleichen Betrag im hohen Alter zahlen würde. Das ist aber falsch, sehe ich das richtig?

Um die Frage noch zu beantworten:

Seit ich freiwillig in die GRV einzahle, ist der Beitrag, der für den Erhalt eines Rentenpunktes entrichtet werden muss, immer angestiegen. Ein Rentenpunkt kostet heute also mehr als früher.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 6 Stunden von JoBertus:

Ich "verschwende" das Geld ja jetzt nicht, sondern bekomme ja einen Teil (Großteil) schon mit der Steuererklärung durch die Angabe zurück. Dieses Geld kann ich also anlegen, wie ich will.

 

Einen Großteil bekommst du sicher nicht zurück. Einen Teil schon. Aber ist das besser alles auszugeben und einen Teil zurückzubekommen, als alles zu investieren und dann (wenn du damit Gewinne erzeugt hast) einen Teil des Gewinns versteuern zu müssen?

 

Zitat

Sagen wir ich habe 10 Euro freiwillig eingezahlt. Ich bekomme mit der Steuererklärung einen Teil zurück, sagen wir 6 Euro.

 

Was ist denn dein Steuersatz? Du kannst 92% der Beiträge bis zu einer Maximalgröße (die du wahrscheinlich noch nicht erreicht hast? Müsstest du aber prüfen) als Vorsorgeausgaben von deinem Bruttogehalt abziehen. Also sparst du effektiv: €10 x 92% x dein Grenzsteuersatz. Wenn der nicht 65% ist dann sind es deutlich weniger als €6.

Zitat

Die restlichen [X] Euro gehen also erstmal nur effektiv für die GRV drauf. Am Ende bekomme ich davon eine Rente von sagen wir [Y] Euro brutto und netto [Z] Euro ausgezahlt.

 

Weder weißt du derzeit wann du die Rente von €Y bekommst (weil sich das Renteneintrittsalter in 40 Jahren sicherlich noch "etwas" ändern wird) noch dass du überhaupt €Y bekommst (denn der Rentenfaktor wird sich sicherlich ebenso verändern)); noch weißt du was du dann nach Steuern an €Z rausbekommst.

 

Zitat

Währenddessen arbeiten die 6 Euro (am Kapitalmarkt, nicht Rürup). Alternative wäre die 10 Euro anzulegen (Rürup will ich nicht).

 

Sehe ich genauso, Rürup ist nichts sinnvolles für mich durch die Zwangsverrentung. Schon eher ein ETF-Depot im Versicherungsmantel, da hast du einen Steuerreduktionseffekt und eine Verrentungsoption, keinen -zwang.

 

Zitat

Aber ich bekomme bei Variante mit der GRV ja gewissermaßen was "geschenkt", oder? Durch die Anerkennung in der Steuer.

 

Das Finanzamt schenkt dir selten was.

 

Zitat

Mh, mir fehlen gerade gute Zahlen um das zum Ausdruck zu bringen.

 

Vielleicht halfen die ja schonmal.

 

PS: Ganz interessanter Artikel von Bert Rürup im Focus:

 

https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/rente-experte-bert-ruerup-lehnt-spaeteren-rentenbeginn-ab_id_16806430.html

 

Ich bin zwar weder Fan von Rürup, noch vom Focus - aber die Punkte dort sind durchaus lesenswert. Insbesondere dass die nächsten Jahre von 2025 bis 2045 eine extreme Belastung der DRV darstellen werden. Also von daher könnte OP natürlich hoffen dass es sich, bis er mal an seine jetzt freiwillig eingezahlten Beiträge kommt, wieder alles gebessert hat. Aber Hoffnung ist vielleicht nicht das beste Investmentkriterium?

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Invictus
vor 11 Stunden von JoBertus:

Der Nachteil des Ganzen (das wusste ich vorher auch nicht) wäre also, dass eine gesetzliche Rente meine Pension schmälern würde, vorausgesetzt ich bekomme eine.

Das ist richtig. Kommt drauf an früh man verbeamtet wird und wie lange man arbeitet.

Es gibt aber auch einen Vorteil für Beamte der leider nur selten zur Sprache kommt. Die Pension wird nämlich später in Anlage N versteuert. Durch irgendeine Rente in Anlage R bekommt einen zusätzlich Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro. Man kann also seine Einzahlungen bei Riester, DRV, Rürup steuerlich absetzen und muss eine Mini-Rente dann gar nicht versteuern. Spart über die Lebenszeit verteilt vllt 1-2k Euro.

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Pfennigfuchser

noch einmal: das hängt davon ab, wo er arbeitet, die Regeln sind unterschiedlich. Aus freiwilligen Einzahlungen in die GRV stammende Renten werden bei den meisten Dienstherren nicht gegengerechnet.

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DarkBasti

Also meine Bruder ist Beamter und er meinte, das die Pension exakt in dem Umfang seiner zuvor erworben Gesetzlichen Rente gekürzt wird. 

Ich vermute mal, jede Einzahlung in die GRV ist für den TO verbranntes Geld. 

Zur Reha war er auch mal, aber das hat der Dienstherr bezahlt, weil Arbeitsunfall. 

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WerPinguin
vor 51 Minuten von DarkBasti:

Also meine Bruder ist Beamter und er meinte, das die Pension exakt in dem Umfang seiner zuvor erworben Gesetzlichen Rente gekürzt wird. 

Ich vermute mal, jede Einzahlung in die GRV ist für den TO verbranntes Geld. 

Das ist in dieser Allgemeinheit schlicht falsch, wie auch schon in mehreren Posts hier besprochen wurde, insbesondere wenn es um freiwilllige Beiträge geht.

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