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Sparbuechse

BGH Urteil Entgelte Girokonto - wie reagiert Eure Bank und was macht ihr?

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Holgerli
Am 29.9.2021 um 20:35 von Holgerli:

Mein Vater (80 J.) und seine Lebensgefährtin (80+ J.) bekamen heute von der örtlichen VB je einen DIN A4-Umschlag:

Knapp 3 Monate nachdem mein Vater und seine Lebensgefährtin noch einen fetten Umschlag mit ettlichen Seiten AGB bekommen haben, war ich heute dran.

Ich selber habe kein Girokonto bei der Volksbank dort, sondern "nur" ein Sparbuch, (noch) einen BSV, ein Schließfach und Bankanteile.

 

Interessant: Ich bekam nur einen einseitigen Brief mit dem Link zu den neuen AGB und dem Link zur Online-Zustimmung mit dem 10-stelligen Code.

Auffällig ist: Es wird kein Stichtags-Datum für die Zustimmung genannt und die Formulierung ist nicht "Stimme zu oder flieg raus!", sondern eher "Bitte stimme zu, wegen der guten Geschäftsbeziehung.

Wäre interessant was passiert wenn ich nicht zustimme, weil ich ja Genosse bin. Da ich aber das Schließfach behalten möchte und sonst nichts für mich dranhängt, habe ich zugestimmt.

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ZehWeh

Passt zur allgemeinen Kultur beim Umgang mit Geld wie ich es im Bekanntenkreis oftmals erlebe. Man möchte Geld auf dem Konto haben und am liebsten noch Zinsen kassieren, aber ansonsten will man sich um nichts kümmern und schon gar nicht Verantwortung übernehmen. "Alles soll bleiben wie es ist" höre ich immer wieder.

 

Offenbar meinen viele, dass dem so ist wenn man das einfach ignoriert.

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Merol Rolod

Nunja. Wenn ich die Augen zumache, kann ich mich ja auch keiner sehen. Passt schon.

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millionendieb

So ich habe jetzt mal die Gebühren von 2018-2021 aufgeführt. Sind die Zinsen dann bis 31.12.2021 auszurechnen oder "bis heute" ?

Danke

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Und hier kommt sie: die Rolle rückwärts!

Zitat

Banken sollen wieder leichter Gebühren erhöhen können

 

Die stillschweigende Zustimmung bei Preiserhöhungen könnte bald wieder gelten. Der neuer Regelungsvorschlag aus dem Bundesjustizministerium begeistert die Banken, aber nicht Verbraucherschützer.


Laut dem Vorschlag soll die Zustimmungsfiktion für massenhaft geschlossene Verträge im BGB verankert werden, konkret durch eine Ergänzung von Paragraph 311. Demnach könnten Banken in den AGBs für Girokontoverträge vorsehen, dass sie Gebühren über die Zustimmungsfiktion erhöhen können.

Quelle: Handelsblatt

 

Wie viel Spaß hatten wir doch in den letzten 2 Jahren! Und jetzt soll alles wieder rückabgewickelt werden?

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Maikel
vor 8 Stunden von stagflation:

Und hier kommt sie: die Rolle rückwärts!

Quelle: Handelsblatt

 

Wie viel Spaß hatten wir doch in den letzten 2 Jahren! Und jetzt soll alles wieder rückabgewickelt werden?

Den Sinn verstehe ich nicht.

Wir haben doch wieder Zinsen. Da können die Banken den Betrieb doch wieder einfach über die nicht- oder mager verzinsten Einlagen finanzieren, und brauchen das nicht mühsam über Gebühren zu machen.

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Sapine

Nachdem man die Kunden auch bei Filialbanken verstärkt zum Online Banking drängt, dürfte die Hemmschwelle beim Tagesgeldhopping gesunken sein. Wäre mal interessant, ob die Sparrate bei den mickrigen Filialbankzinsen besonders stark rückläufig waren zuletzt. Manch einer mag dann auch komplett zu einer Onlinebank wechseln. 

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gravity
· bearbeitet von gravity

BGH erklärt Negativzinsen auf Geldeinlagen für unwirksam

Zitat

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung darüber getroffen, ob Banken und Sparkassen Entgelte für die Verwahrung von Geldeinlagen erheben dürfen. Demnach waren sogenannte Negativzinsen, die teilweise bis 2022 erhoben wurden, unwirksam.

 

Die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten seien unwirksam, heißt es laut BGH. Es widerspreche Treu und Glauben, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen weniger würden, begründete der BGH seine Entscheidung. »Das steht dem Vertragszweck diametral entgegen«, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger in der Verhandlung in Karlsruhe.

 

Damit hatten die Klagen der Verbraucherzentralen überwiegend Erfolg. Diese hatten allerdings auch gegen Negativzinsen auf Girokontenguthaben geklagt. Hier entschied der für das Bankenrecht zuständige BGH-Senat, dass Negativzinsen im Grundsatz zulässig seien. In den vorliegenden Fällen seien die Klauseln aber zu unbestimmt und intransparent gewesen. Die Kunden hätten nicht erkennen können, wann sie von Negativzinsen auf ihren Girokonten betroffen seien. Deshalb wurden auch diese Negativzinsen auf Girokontenguthaben für unwirksam erklärt.

 

Ob Kunden die gezahlten Zinsen jetzt zurückfordern können, wurde vom BGH nicht entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale kann in einem Verbandsklageverfahren nicht selbst auf Rückzahlung klagen. Das müssten die betroffenen Bankkunden selbst tun, wobei allerdings auch die Verjährungsfrist zu beachten ist. Die Verbraucherzentrale sagte selbst, dass ihre Klage vorwiegend auf die Zukunft gerichtet sei. Denn in einer neuen Niedrigzinsphase könne es wieder zu Negativzinsen kommen.

 

BGH > Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten ("Negativzinsen") in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- & Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard/-PIN

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