Zum Inhalt springen
Katzi

Aktienverluste an Erbe übertragbar ?

Empfohlene Beiträge

Katzi

Ich hätte gerne etwas gewußt zum Aktiendepot wenn es an meine Tochter vererbt wird.

 

Würde meine Tochter nur die Aktien bzw. den Wert des Depots vererbt bekommen oder würden ihr auch die Verluste aus dem Verrechnungstopf übertragen ?

 

Danke für eine Mitteilung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Die Verlusttöpfe gehen mit dem Tod des Erblassers unter.

 

Es ist also durchaus sinnvoll diese auszugleichen, bevor Atropos zur Schere greift.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Katzi

okay , dann werde ich das mal mit dem ausgleichen versuchen :thumbsup: Danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Hst du vor zu sterben?

 

(sorry, musste sein, nix für Ungut) ^_^

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240416
vor 2 Stunden von vanity:

Es ist also durchaus sinnvoll diese auszugleichen, bevor Atropos zur Schere greift.

Bevor Pille es tut der Hinweis, das man, wenn man mit dem Ausgleich noch Zeit braucht,

die Schere mit Anticholium bearbeiten kann

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 3 Stunden von vanity:

Die Verlusttöpfe gehen mit dem Tod des Erblassers unter.

korrekter:
 

Anwendungsschreiben Abgeltungssteuer TZ 223 und 237

Zitat

 

Sobald ein Kreditinstitut vom Tod eines Kunden Kenntnis erlangt, hat es den Verlusttopf zu schließen. Entsprechendes gilt bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten/Lebenspartnern. Eine Abgrenzung der Erträge und Verluste zurück auf den Todestag ist nicht erforderlich.

 

Zitat

Sobald das Kreditinstitut vom Tod eines Kunden Kenntnis erlangt, werden die Verlustver-rechnungstöpfe geschlossen. In diesen Fällen ist der an sich erforderliche Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung gemäß § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG als gestellt anzusehen

Gestaltungssspielraum bietet also

a) der Zeitpunkt der Meldung des Todes an die Bank durch die Hinterbliebenen

b) bei Eheleuten die letzte gemeinsame Steuererklärung für das Todesjahr, in der eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung stattfindet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 20 Stunden von beamter97:

Gestaltungssspielraum bietet also

a) der Zeitpunkt der Meldung des Todes an die Bank durch die Hinterbliebenen

Im Grunde kein Gestaltungsspielraum, da die Bank erst zum Jahresende bzw. bei Kontoauflösung oder Übertragung im Wege der Gesamtrechtsfolge an die Erben die Steuerbescheinigung ausstellt. Sollte durch "Unterlassen" der Todesmitteilung an die Bank dann zu wenig Steuer einbehalten worden sein, ist man 

a) mitten drin in einer Steuerverkürzung (kommt dann nur noch drauf an, ob man Kenntnis vom Erbe/Bankkonto hat und man die per berichtigender Steuererklärung rückgängig macht oder vollendet stehen lässt) und

b) berichtigungspflichtig nach §153 AO, sobald man Kenntnis davon erlangt.

An der ertragsteuerlichen Zuordnung von Wertpapiertransaktionen zum Erblasser ändert sich nichts, denn die erfolgt taggenau (Zuflussprinzip) bis zum Todestag für Rechnung des Erblassers, danach für Rechnung der Erben (und die Bank braucht dazu dann die Steuernummer der Erben, sonst bescheinigt sie den Steuereinbehalt zu Gunsten der Erben nicht).

 

PS: Volksbanken, Sparkassen lesen auch örtliche Tageszeitungen und die dort vermeldeten Todesanzeigen .... Das kann schon mal zu Überraschungen führen, wenn eine Geld-/Kreditkarte dann plötzlich gesperrt wird, weil ein Kontomitinhaber verstorben ist. Hier ist sicher hilfreich, dass man mehrere Banken nacheinander abwickelt und nicht alle gleichzeitig, wenn man als Ehegatte auf die gemeinsamen Konten angewiesen ist bzw. ein eigenes Konto einrichtet und sich für den Alltag Geld überweist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maikel
· bearbeitet von Maikel
Am 13.8.2021 um 09:27 von vanity:

Die Verlusttöpfe gehen mit dem Tod des Erblassers unter.

 

Wir (als Erbengemeinschaft) haben die interessante Situation, daß wir nach dem Tod meines Vaters für das noch bestehende Depot das Angebot zur Übernahme der Vitesco-Aktien bekamen, das wir angenommen haben.

 

Dabei ist, nach dem Tod meines Vaters, ein Verlust angefallen, der in der Abrechnung ausgewiesen wurde; incl. Auflistung im angegebenen Aktien-Verlusttopf.

 

Der Verkaufs erfolgte im Dez.2023.

Vom Bankberater meines Vaters bekam ich vor ein paar Tagen die Auskunft, der Verlusttopf sei zum Ende des Jahres, in dem mein Vater gestorben ist, geschlossen worden, also Ende 2023.

Wir haben jetzt auf dem Internetzugang zu dem Depot (bei der Hamburger Sparkasse) lange gesucht, aber keinen Eintrag zu den Verlusttöpfen gefunden.

 

Ich finde es eine paradoxe Situation, wenn wir als Erbengemeinschaft Papiere verkauft haben, der Verlust daraus aber mit dem Verlusttopf meines Vaters untergegangen sein soll.

 

Hat jemand dazu eine gute Idee?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 6 Minuten von Maikel:

Ich finde es eine paradoxe Situation, wenn wir als Erbengemeinschaft Papiere verkauft haben, der Verlust daraus aber mit dem Verlusttopf meines Vaters untergegangen sein soll.

 

Hat jemand dazu eine gute Idee?

 

Wie es oben gesagt wurde:

Am 13.8.2021 um 15:03 von MeinNameIstHase:

An der ertragsteuerlichen Zuordnung von Wertpapiertransaktionen zum Erblasser ändert sich nichts, denn die erfolgt taggenau (Zuflussprinzip) bis zum Todestag für Rechnung des Erblassers, danach für Rechnung der Erben

Wenn die Bank es nicht richtig aufteilt, müsst ihr es in den Steuererklärungen richtigstellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maikel
vor 12 Stunden von chirlu:

 

Wie es oben gesagt wurde:

Wenn die Bank es nicht richtig aufteilt, müsst ihr es in den Steuererklärungen richtigstellen.

Danke, aber wie kann ich das machen mit Verlusten, die nur in einer Abrechnung ausgewiesen sind?

Da geht das FA doch davon aus, daß die im Verlusttopf stehen. Außerdem hatten wir als Erbengemeinschaft im Rest-2023 keine entsprechenden Gewinne zum Gegenrechnen.

 

Wenn die Bank das fälschlicherweise nicht taggenau berücksichtigt hat, müßte ich wohl die dafür verantwortlich machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...