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Mäxle

Aktiengewinne und Steuern

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Mäxle

Hi zusammen,

 

kann mir jemand beim Sinn folgenden Satzes weiterhelfen:

Zitat

Wenn Sie Verluste bei dem Verkauf von Aktien einfahren,  so können Sie im Rahmen der Abgeltungssteuer nur mit anderen Veräuerungsgewinnen aus Aktien verrechnet werden,  hierbei ist diese Verrechnung der Verluste allerdings nicht mit gemachten Kapitalerträgen aus Vetäußerungsgewinnen, Dividenden und sonstigen Wertpapieren als Aktien zu tätigen.

 

Das ist doch ein Widerspruch.

Kann mir da jemand evtl. diesen Satz transparent übersetzen bzw. an einem Beispiel erläutern?

 

Vielen Dank schon mal im voraus

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chirlu

Ja, der Satz (woher?) ist schlecht formuliert.

 

Gemeint ist: Wenn du beim Verkauf von Aktien 1000 Euro Verlust gemacht hast und andererseits 2000 Euro durch Dividenden eingenommen hast, kannst du das nicht verrechnen. Du mußt die 2000 Euro versteuern (und kannst die 1000 Euro Verlust aufbewahren, um sie in späteren Jahren mit Aktienkursgewinnen zu verrechnen).

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 47 Minuten von Mäxle:

kann mir jemand beim Sinn folgenden Satzes weiterhelfen

Das erklärt der Gesetzestext selbst am Besten, wenn man sich die Mühe macht und dort nach liest, die Bandwurmsätze zurecht stutzt und Verweise nachverfolgt.

Etwas eingestampft steht da folgendes im Gesetz und fett die doppelt gekürzte Version in einfachem Deutsch:

 

§ 20 Abs. 2 EStG: 

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch ... der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft
(Anmerkung: Aktiengesellschaft ist eine Körperschaft) ...


§ 20 Abs. 4 EStG: 

Gewinn ... ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten ...

 

§ 20 Abs. 6 EStG: 

Verluste ... die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen, ... die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden ...

 

EDIT: Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien steht aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand

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Mäxle

Mensch. Vielen Dank euch :-)

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