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A832jka

Geld an Nachwuchs übertragen

Empfohlene Beiträge

A832jka

Hallo,

 

ich würde gerne meinem Sohn (7 Jahre alt) Geld übertragen (so 20.000€). Die folgenden Ziele verfolge ich dabei:

 

- Bildung von Startkapital wenn er volljährig ist (Führerschein, Studium)

- Breite diversifizierte Anlage mit Wachstumschancen, also vermutlich einen ETF

- Im Moment nutzt er seinen Sparerfreibetrag nur zu einem Bruchteil durch ein kleines Sparkonto, welches seine Großeltern für ihn angelegt haben. Ich suche daher eine Anlage, die den Steuerfreibetrag möglichst gut ausnutzt.

 

Habt ihr Empfehlungen bezüglich eines passenden Fonds für mich?

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 10 Minuten von A832jka:

Hallo,

 

ich würde gerne meinem Sohn (7 Jahre alt) Geld übertragen (so 20.000€). Die folgenden Ziele verfolge ich dabei:

 

- Bildung von Startkapital wenn er volljährig ist (Führerschein, Studium)

- Breite diversifizierte Anlage mit Wachstumschancen, also vermutlich einen ETF

- Im Moment nutzt er seinen Sparerfreibetrag nur zu einem Bruchteil durch ein kleines Sparkonto, welches seine Großeltern für ihn angelegt haben. Ich suche daher eine Anlage, die den Steuerfreibetrag möglichst gut ausnutzt.

 

Habt ihr Empfehlungen bezüglich eines passenden Fonds für mich?

Irgendein breit gestreuter ETF, z.B. Vanguard FTSE All-World Dist (A1JX52). Allerdings wird auch ein ausschüttender ETF mit < 2% Ausschüttungsrendite den Freibetrag nicht komplett ausnutzen, also evtl. regelmäßig Verkäufe durchführen (wenn die Anlage im Plus ist) und gleich wieder nachkaufen.

 

Für Kinder mit > 10 Jahren Anlagezeitraum würde ich immer 100% in riskante Anlagen gehen. Problematisch wird das nur, wenn der Betrag zu einem festen Zeitpunkt benötigt wird und die Anlage z.B. gerade um 50% gefallen ist. Da müsste man strategisch rechtzeitig in weniger riskante Anlagen (Festgeld, Tagesgeld) umschichten.

 

Nichtveranlagungsbescheinigung nicht vergessen, dann erhöht sich der Freibetrag auf ca. 6400€ (Limit für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse) oder ca. 9700 (falls man nicht gesetzlich versichert ist).

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q
vor 36 Minuten von A832jka:

Im Moment nutzt er seinen Sparerfreibetrag nur zu einem Bruchteil

Das ist auch nicht so schlimm. Bei Kindern ist das etwas anders zu werten als bei Erwachsenen, die Steuern zahlen.

Solange Kinder oder auch Studenten (eben Menschen, die sonst keinerlei Einkünfte haben) per Nichtveranlassungsbescheinigung bis zu ca. 15000 Euro pro Jahr an Gewinn (bei einem Aktienfonds mit 30% Teilfreistellung) steuerfrei kassieren können, ist es unnötig, sich mit Ausnutzen des Sparerfreibetrags verrückt zu machen (Grundfreibetrag beträgt pro Jahr 9744 Euro + 801 Sparerpauschbetrag).

Natürlich kann man die 801 auch jedes Jahr ausnutzen, aber es reicht bei Kindern meist aus, wenn dein Sohn z.B. die nächsten Jahre irgendwann einmalig (wenn es denn soweit ist vom Gewinn) alles verkauft und gleich wieder zu kauft, um dann die 15000 "Freibetrag" pro Jahr zu nutzen. Dann wartet er wieder mehrere Jahre, bis sich erneut 15000 Gewinn ansammeln und macht das dann wieder usw. Ich denke nämlich eher nicht, dass sich die aktuell 20000 Euro jedes Jahr oder alle zwei Jahre verdoppeln.

vor 26 Minuten von hattifnatt:

6400€ (Limit für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse)

Das hier ist natürlich zu beachten, sofern man gesetzlich versichert ist.

Aber auch hier darf man dann immer noch über 10000 Euro Gewinn pro Jahr einfahren bei einem Fonds mit 30% Teilfreistellung und das muss man erstmal zusammenkriegen.

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moonraker
vor einer Stunde von A832jka:

Hallo,

 

ich würde gerne meinem Sohn (7 Jahre alt) Geld übertragen (so 20.000€). Die folgenden Ziele verfolge ich dabei:

[..]

Hast Du mögliche Nachteile abegwogen?

- Du hast keine Verfügungsgewalt über das Geld

- mit zu viel Vermögen bekommt man kein BaFöG (Studium) mehr

 

Du könntest auch einfach für ihn in einen ETF anlegen und das Geld (oder die Fondsanteile) später verschenken, wenn Bedarf besteht.

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A832jka

Die Nachteile sind mir bewusst, aber Bafög wird er nach heutiger Gesetzeslage aufgrund meines Vermögens und Einkommens eh nicht bekommen und dass ich keine Verfügungsgewalt mehr habe ist gewollt.

 

Wäre vielleicht einer dieser Dividenden ETFs (z.B. iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF) etwas für meinen Fall? Dann gäbe es im Vergleich zu dem Standard MSCI World ETF höhere Ausschüttungen pro Jahr und ich müsste nicht hin- und her handeln, um die Steuervorteile zu realisieren. Muss man mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung nicht trotzdem eine Steuererklärung machen? Da wäre mir lieber die 800€ pro Jahr einfach nebenbei durch die Ausschüttungen so gut wie möglich auszunutzen.

 

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 19 Minuten von A832jka:

Wäre vielleicht einer dieser Dividenden ETFs (z.B. iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF) etwas für meinen Fall?

 

Das Ziel ist ja vermutlich maximale Wertsteigerung und nicht maximale Dividendenerträge über die nächsten Jahre.

Dividenden ETFs laufen in der Regel schlechter und sind nicht so breit diversifiziert.

Selbst mit den höheren Dividenenerträgen wird es schwer das Maximum an steuerfreien Gewinne mitzunehmen, welches eben nicht nur in den 801€ Pauschbetrag, sondern in den genannten ca. 10k pro Jahr liegt.

vor 19 Minuten von A832jka:

Muss man mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung nicht trotzdem eine Steuererklärung machen?

Nein. Genau dafür ist die NV Bescheinigung da.

 

Um Käufe und Verkäufe Zwecks optimaler steuerlicher Ausnutzung kommt man nicht herum sofern entsprechende Gewinne anfallen. Das muss man nicht jedes Jahr machen.

Immer nur, wenn sich genügend Gewinn angesammelt hat.

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A832jka

OK, dann scheint es wirklich das Beste einfach alles in einen MSCI World ETF zu packen und ab und zu zu traden. Das werde ich dann machen. Danke an alle für die Hilfe!

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oktavian
vor 9 Stunden von hattifnatt:

ca. 9700

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Habe ich da falsch gerechnet? Komme auf etwas mehr. Oder gilt NVA nur für den Grundfreibetrag? Habe einfach geguckt bis wie viel Gewinn meiner Ansicht nach Null Steuern anfallen sollten. Dann noch Teilfreistellung beachten wie die Madame schon geschrieben hat.

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hattifnatt
vor 4 Minuten von oktavian:

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Habe ich da falsch gerechnet? Komme auf etwas mehr. Oder gilt NVA nur für den Grundfreibetrag? Habe einfach geguckt bis wie viel Gewinn meiner Ansicht nach Null Steuern anfallen sollten. Dann noch Teilfreistellung beachten wie die Madame schon geschrieben hat.

Ja, das hatte sich nur auf den Grundfreibetrag bezogen.

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