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Gewinne werden "anerkannt", Verluste nicht - Wirecard. :(

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hattifnatt
vor 3 Stunden von oktavian:

Meine Vorstellung ist, dass der Finanzbeamte eine KI unterstützte Software für die Bearbeitung hat und dann eben ein paar Stichworte eingibt und dann sofort die relevanten Urteile / Anweisungen vom Ministerium sieht (so wie bei google als Autovervollständigungsvorschlag).

Das ist Science Fiction.

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MeinNameIstHase

 

vor 3 Stunden von oktavian:

Dann müssten die da für Anlage KAP wieder x% abziehen, weil x% der Kosten den Kapitalanlagen zugeordnet werden?

siehe Tz 8 in 
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-16/XIII/anhang-16-XIII.html

Nicht erwähnt ist, dass WK bei Kapitaleinkünften halt nicht abzugsfähig sind. Also such Dir sinnvoller Weise eine andere Einkunftsart aus, bei der das geht.
 

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oktavian
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

siehe Tz 8 in 
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-16/XIII/anhang-16-XIII.html

Nicht erwähnt ist, dass WK bei Kapitaleinkünften halt nicht abzugsfähig sind. Also such Dir sinnvoller Weise eine andere Einkunftsart aus, bei der das geht.

Sehr interessante Quelle.

Zitat

Dessen ungeachtet ist aus Vereinfachungsgründen der Zuordnung des Steuerpflichtigen bei Aufwendungen für gemischte Steuerberatungskosten bis zu einem Betrag von 100 Euro im Veranlagungszeitraum zu folgen.

Wenn ich das richtig sehen, haben die das akzeptiert, weil die Software mit 20€ unter 100€ lag und sie damit meiner Einteilung = 100% Werbungskosten folgten (aus Vereinfachungsgründen). War mir gar nicht klar. Dachte man kann das eh voll absetzen. Dann war das sogar mal nett vom Amt.

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oktavian
vor 4 Stunden von Taxadvisor:

Sorry, aber es gibt in den Finanzämtern keine "Spezialausbildung" (hinsichtlich KAP), allenfalls in den OFDen gibt es ab und an Spezialisten. Aber das ist auch nicht wirklich bewegend. Und EDV? Wir sollen unsere Vollmachten ja jetzt elektronisch einreichen, das wird dann häufig übersehen und es kommt auf unsere Nachfrage der Hinweise "besser ist es, wenn Sie die elektronische Vollmacht schriftlich per Post anzeigen".

Seit es das Internet/PCs gibt hat sich doch am Aufgabenbereich der Finanzämter nicht viel getan. Da hätte man so langsam mal eine super Software haben können. Mit NLP und etwas Pflegen durch Menschen kann man da schon eine gute knowledgebase bauen. Callcenter Mitarbeiter können damit auch Fragen beantworten ohne sich selbst großartig aus zukennen. Das ist echt nicht futuristisch. Mitarbeiter sind Beamte auf Lebenszeit --> lange dabei --> sollten langfristig denken und mithelfen die Prozesse kontinuierlich zu verbessern (kaizen). Das mit der Spezialausbildung sieht man dann auch vielleicht an diesem thread, wenn das örtliche Finanzamt des Fragestellers sich querstellt. Dachte aber hier an eine Ausnahme. Die haben doch eigene Ausbildungsprogramme und außerdem kann man auch die anderen Mitarbeiter fragen. Sind doch alle auf Steuern spezialisiert.

 

Mir ist auch aufgefallen, dass man über Elster fast nichts einreichen kann...

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von oktavian:

Die haben doch eigene Ausbildungsprogramme und außerdem kann man auch die anderen Mitarbeiter fragen. Sind doch alle auf Steuern spezialisiert.

Die Musik spielt da woanders. §20 EStG ist einerseits "Massengeschäft", andererseits machen das doch die Banken. Und wenn da jemand beim FA Ahnung von Software hat, wechselt der ganz schnell in die Privatwirtschaft und verdient ein mehrfaches.

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