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omex

Gewinne werden "anerkannt", Verluste nicht - Wirecard. :(

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omex

Schönen guten Mittag,

 

 vielleicht kann mir jemand in der beschriebenen Situation noch einen Tipp geben, was es für Möglichkeiten gibt, oder einfach Pech und da "muss" ich durch.

 

Habe 2020 bei Degiro ein Konto eröffnet und hatte ein gutes Händchen bewiesen, bis Wirecard mir einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

Degiro stellt keine Steuerbericht aus und führt auch keine Kapitalertragssteuer ab, es liegt in der Verantwortung des Kunden diese in seine Steuererklärung aufzunehmen. 

 

Sachverhalt

 

Habe 2020 bei Degiro wegen Wirecard einen Buchverlust von 26.000 € gemacht. Dem Gegenüber stehen 17.668,10 Gewinn, also -8.240,58 € Realverlust.

Das Finanzamt verlangt eine Steuererklärung/Steuerbericht des "Brokers", welche Degiro nicht liefert.

 

Jetzt war die für mich absolut unzufriedene Aussage der Bearbeiter meiner Steuerklärung das wohl Verluste nicht anerkannt werden, aber die Gewinne!!!

Das heißt für mich, der Wirecard-Verlust ist mein "privates Vergnügen" und ich werde steuerlich so behandelt, als hätte ich nur Gewinn, aber keine Verluste....

 

Vielleicht hat jemand einen Tipp oder vielleicht sogar Beratungsstelle auf das/die ich mich berufen kann.

 

Ich werde das Gefühl einfach nicht los, dass das total falsch ist und es fühlt sich auch echt ungerecht an... :(

 

Bin dankbar für jede Hilfe

 

 

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Merol Rolod
vor 3 Minuten von omex:

Habe 2020 bei Degiro wegen Wirecard einen Buchverlust von 26.000 € gemacht. Dem Gegenüber stehen 17.668,10 Gewinn, also -8.240,58 € Realverlust.

Ein Buchverlust ist steuerlich nicht wirksam. Das ist aber nichts neues und auch unabhängig von Degiro.

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oktavian
vor 21 Minuten von omex:

Degiro stellt keine Steuerbericht aus und führt auch keine Kapitalertragssteuer ab, es liegt in der Verantwortung des Kunden diese in seine Steuererklärung aufzunehmen. 

Unter Aktivität --> Berichte --> sollte eine Jahresübersicht 2020 sein. Diese ist jetzt nicht unbedingt steuerlich korrekt. Siehe ich hier im Forum. Aber zumindest ein Anhaltspunkt.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Vielleicht hat jemand einen Tipp

Verluste realisieren, dann werden sie auch anerkannt (Aktienverluste werden aber nur mit Aktiengewinnen verrechnet).

 

Zitat

Das Finanzamt verlangt eine Steuererklärung/Steuerbericht des "Brokers", welche Degiro nicht liefert.

Natürlich liefert DeGiro das, nennt sich dort "Jahresübersicht".

 

Stefan

 

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Stockinvestor

Noch mal zur Klärung:
Hast du deine Wirecard-Aktien verkauft und einen tatsächlichen Verlust eingefahren oder besteht der Verlust nur theoretisch (Buchverlust)?

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west263
vor 12 Minuten von reckoner:

Verluste realisieren, dann werden sie auch anerkannt (Aktienverluste werden aber nur mit Aktiengewinnen verrechnet).

Leider aber jetzt nicht mehr mit seinem Gewinnen aus 2020. Die angefallene Steuer verpufft jetzt in der Luft. 

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omex

Hallo, 

 

ich bitte meine wohl fachlich falsche Formulierung zu entschuldigen.

 

Durch Aktienverkäufe habe ich 17.304 € Gewinn erwirtschaften (Aktien verkauft in 2020)

Durch Aktienverkäufe habe ich 29.000€ Verlust erwirtschaftet (Aktien waren von Wirecard und wurden von mir VERKAUFT, nachdem diese nur noch ~ 10 € wert waren).

Also habe ich in nach Abzug des Gewinn noch ~ 8200 € Verlust.

 

Finanzamt will den "Verlust" nicht anerkennen, weil laut der Aussage der eingereichte "Jahresbericht", nicht ausreichend ist und die Steuerbescheinigung benötigt wird....

 

Würde also für mich heißen, ich werde behandelt, als hätte ich 17.304 Gewinn, auf die ich Steuern zu zahlen habe. Der Verlust aus Sicht des Finanzamt ist 0€, weil ja nicht anerkannt. Das finde ich das ungerechte in meiner Situation.

Hoffe es ist jetzt etwas verständlich ;).

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Cauchykriterium

Was sagt Dein Steuerberater dazu?

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dev
vor 12 Minuten von omex:

Durch Aktienverkäufe habe ich 17.304 € Gewinn erwirtschaften (Aktien verkauft in 2020)

Durch Aktienverkäufe habe ich 29.000€ Verlust erwirtschaftet (Aktien waren von Wirecard und wurden von mir VERKAUFT, nachdem diese nur noch ~ 10 € wert waren).

Das ist ein Posten, somit hast du 2020 mit allen Verkäufen ~8200 € Verlust "erwirtschaftet".

 

Das sollte bei jedem Broker in einer Übersicht lieferbar sein.

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reckoner

Hallo,

 

achso, mal wieder ein Fall, bei dem das Finanzamt die Unterlagen nicht anerkennen will.

 

Das ist natürlich nicht zulässig, Einspruch einlegen, fertig (jetzt sag' aber nicht, dass du das auch schon gemacht hast).

 

Stefan

 

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Idontcare

Augen auf bei der Brokerwahl!

Laienwissen:

Für eine „normale“ deutsche Bank ist die Aussage wohl richtig. Steuerbescheinigung der Bank sonst wird es schwierig.

Für ausländische Banken musst du irgendwo den Haken setzen für Ich habe Konten bei Ausländischen Instituten und bist dann in Ermangelung einer Steuerbescheinigung selbst verpflichtet den Nachweis zu führen. Das gilt nach meinem Verständnis aber für beides, Gewinne und Verluste aus Aktienveräußerungen. Wenn dein Sachbearbeiter da nicht mitzieht und sich auch mit ordentlich aufbereiteten Nachweisen (keine Ahnung was du bisher vorgelegt hast - vielleicht ist das Problem einfach das die Verluste in Augen des Sachbearbeiters nicht ausreichend nachgewiesen wurden) nicht überzeugen lässt, bleibt wohl nur der Weg über Einspruch und ggf. Klage.

 

Lg,

 

idontcare

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Manticore

Sag der Frau, dass es sich um eine ausländische Bank handelt, diese stellen natürlich keine Steuerbescheinigungen nach dt. Steuerrecht aus. Insofern ist deine Jahresübersicht ausreichend. Die Steuerbescheinigung dient bei deutschen Banken ja nur, damit es zu keiner doppelten Verlustberücksichtigung kommt. Das ist bei einer ausländischen Bank ausgesschlossen, da die ja keine dt. Kapitalertragsteuer einbehält bzw. Verlustverrechnungen vornimmt. Deshalb brauchen ausländische Banken auch keine Verlustbescheinigung ausstellen.

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Taxadvisor
vor 16 Minuten von omex:

Finanzamt will den "Verlust" nicht anerkennen, weil laut der Aussage der eingereichte "Jahresbericht", nicht ausreichend ist und die Steuerbescheinigung benötigt wird....

 

Würde also für mich heißen, ich werde behandelt, als hätte ich 17.304 Gewinn, auf die ich Steuern zu zahlen habe. Der Verlust aus Sicht des Finanzamt ist 0€, weil ja nicht anerkannt. Das finde ich das ungerechte in meiner Situation.

Hoffe es ist jetzt etwas verständlich ;).

Das Finanzamt soll sich an die gesetzlichen Grundlagen halten! Bei Auslandsdepots wird weder eine Steuer- noch eine Verlustbescheinigung benötigt, wenn eine Bescheinigung des Brokers eingereicht wird, ist das völlig ausreichend. Wenn der Bescheid kommt, Einspruch einlegen, rechtliches Gehör vor ablehnender Entscheidung beantragen und ggfs. zum StB/LStHV, wenn die sich damit auskennen.

 

Gruß

Taxadvisor

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omex

Hallo,

 

erstmal an alle Küsse in die Runde :D, ich danke euch für eure Zuspruch und eure fachlichen Expertisen.

 

Ich habe vom Finanzamt heute folgendes erhalten:

"Zur Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung werden daher noch folgende Angaben und Belege benötigt: "Steuerbescheinigung für die erklärten Kapitalerträge und Verluste (die eingereichte Portfolio- und Gewinn/Verlust- Übersicht ist nicht ausreichend)."

 

Sachverhalt

Dem Finanzamt habe ich die detaillierte Jahresübersicht "Portfolio- und Gewinn/Verlust-Übersicht" übermittelt, diese reichen der Sachbearbeitern anscheinend nicht aus.

 

Frage jetzt dazu

Dem Finanzamt nochmal Schreiben, darauf hinweisen, dass es sich um eine ausländischen Broker handelt und dieser keine Verlustbescheinigung ausstellt, ggfls. auch auf StB / LstHV hinweisen? Wenn ja was genau?. Soll ich hier für ggfls. noch einen Steuerberater beauftragen, der sich das anschaut, was meint ihr?

 

Danke euch allen und wünsche euch einen schönen, sonnigen Nachmittag :).

 

 

 

 

 

Und falls hier jemand vom "Fach" ist, und sich das gerne anschauen möchte, mir gegen Entgelt helfen will, kann, gerne eine PM.

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chirlu
vor 26 Minuten von Idontcare:

den Haken setzen für Ich habe Konten bei Ausländischen Instituten

 

Den gibt es schon ein paar Jahre nicht mehr, seit es den internationalen Datenaustausch gibt.

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west263
vor 18 Minuten von omex:

Dem Finanzamt nochmal Schreiben, darauf hinweisen,

ich hatte mit meiner letzten Steuerklärung auch so meine Probleme, wo mehrfaches Hin und Her schreiben kein Erfolg gebracht hat. Ich habe dann angerufen, bei der Bearbeiterin und dann ging alles ganz schnell in die richtige Richtung.

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chaosmaker85
vor 20 Minuten von omex:

Frage jetzt dazu

Dem Finanzamt nochmal Schreiben, darauf hinweisen, dass es sich um eine ausländischen Broker handelt und dieser keine Verlustbescheinigung ausstellt, ggfls. auch auf StB / LstHV hinweisen?

 

Eine Steuerbescheinigung kann das Finanzamt nicht verlangen, allerdings musst du deine Gewinne und Verluste gemäß der Verrechnungstopf Logik selbst auseinander zerren und entsprechend angeben. 

vor 20 Minuten von omex:

 Soll ich hier für ggfls. noch einen Steuerberater beauftragen, der sich das anschaut, was meint ihr?

Meinung: ich lasse das schon seit einigen Jahren von einem Steuerberater aufbereiten der sich mit der Thematik auskennt. Wenn du dem Finanzamt dann neben der umfangreichen Übersicht des Brokers -mein Rekord liegt bei über 800 DIN A4 Seiten die ich eingereicht hab, viele Grüße an der Stelle- auch einen Wisch mit nem kleinen Datev Logo bereitstellst dann gibts auch kaum Rückfragen. Ob es daran liegt dass der StB es schlicht richtig macht, der Sachbearbeitende beim FA nicht zugeben will dass er/sie/es damit überfordert ist oder es am Ende des Tages niemand interessiert kann ich nicht sagen. Seit diesem Jahr sehe ich mich genötigt in einem GmbH Konstrukt zu handeln, da würde ich gar nicht mehr auf die Idee kommen irgendwas selbst aufzubereiten... 

 

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Stockinvestor

Warum Steuerberater einschalten?
Ich würde erst mal mit dem Finanzbeamten reden und ihm mitteilen, dass dein Depot von einer ausländischen Depotbank verwaltet wird und du deshalb  keine Steuerbescheinigung vorweisen kannst, sondern nur diese Jahresübersicht.
Und dann die Reaktion abwarten.

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Mara Cash
vor einer Stunde von omex:

weil laut der Aussage der eingereichte "Jahresbericht", nicht ausreichend ist und die Steuerbescheinigung benötigt wird....

Interessant, das er für die Gewinnberechnung als ausreichend erachtet wird.

@chaosmaker85Dieses Jahr waren es zweihundert Seiten bei mir. Ich würde schon manchmal gerne wissen, wieviel Arbeitsstunden im FA dabei so draufgehen.

 

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Taxadvisor
vor 1 Stunde von chaosmaker85:

Seit diesem Jahr sehe ich mich genötigt in einem GmbH Konstrukt zu handeln, da würde ich gar nicht mehr auf die Idee kommen irgendwas selbst aufzubereiten... 

 

Bucht der Steuerberater das selber oder nutzt Du die Verbuchung über die Ride?

 

Gruß

Taxadvisor

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omex
vor 1 Stunde von Stockinvestor:

Warum Steuerberater einschalten?
Ich würde erst mal mit dem Finanzbeamten reden und ihm mitteilen, dass dein Depot von einer ausländischen Depotbank verwaltet wird und du deshalb  keine Steuerbescheinigung vorweisen kannst, sondern nur diese Jahresübersicht.
Und dann die Reaktion abwarten.

Das war der Grund, wieso ich hier im Forum gelandet bin :D. Ich habe dort angerufen und meinen Sachverhalt erklärt, dass es sich um einen ausländischen Broker handelt, ich ihr das nochmal schriftlich schreibe und auch nochmal die Zusammenstellung übermittele. Klar kann ich das jetzt auch ganz fein in eine Excel schreiben und alles auseinandernehmen, bin mir aber nicht sicher ob das überhaupt was bringt... Die Sachbearbeiterin hat darauf bestanden, dass Sie sich an "geltendes Recht" halten müsse und unter diesen Umständen den Verlust nicht anerkennen wird... xD. Na ja, ich schreibe das Mal so und warte dann auf die Rückmeldung. Wenn, dann muss ich halt Einspruch einlegen usw. Falls es hier jemanden gibt der sich mit so einer Thematik auskennt und gegen Bezahlung sich das anschauen und aufbereiten will, darf sich gerne melden. Einen Steuerberater habe ich noch nicht eingesetzt, aber das wäre meine letzte Hoffnung, dass der vielleicht wie ein Anwalt andere Mittel hat, um das mit dem Finanzamt zu klären. Ich bin nur ein "Normalo", der den falschen Broker gewählt hatte und noch Pech mit Wirecard hatte, jetzt noch der Mist... :D. Für 2021 bin ich jetzt bei einer Deutschen Bank und mache das nur noch darüber, aber 2020 ist halt noch der Klotz am Bein :D.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von omex:

Ich habe vom Finanzamt heute folgendes erhalten:

"Zur Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung werden daher noch folgende Angaben und Belege benötigt: "Steuerbescheinigung für die erklärten Kapitalerträge und Verluste (die eingereichte Portfolio- und Gewinn/Verlust- Übersicht ist nicht ausreichend)."
...
Die Sachbearbeiterin hat darauf bestanden, dass Sie sich an "geltendes Recht" halten müsse und unter diesen Umständen den Verlust nicht anerkennen wird ...

 

Anrufen und dem Sachbearbeiter darüber aufklären, dass DEGIRO ein ausländischer Broker mit Sitz in den Niederlanden ist und deshalb gar keine "Steuerbescheinigung" ausstellen darf, denn das dürfen nur inländische Kreditinstitute. Das geltende Recht möge sie in §45 Abs. 3 EStG bitte nachlesen, dort ist von ausl. Instituten nicht die Rede. Außerdem wurden von der DEGIRO als ausländisches Wertpapierinstitut keine KapErtSt einbehalten, die bescheinigt werden könnten, weshalb du ja diese Steuererklärung machen würdest.

(Pssstt .... das gilt zumindest für 2020. Ende 2021 könnte das anders aussehen, nachdem sie mit flatex fusionierten. Abwarten, was die dieses Jahr vielleicht noch ändern ...)


Wenn ein "aber" kommt, zurückfragen, welche Kapitalerträge konkret ihrer Meinung nach bescheinigt werden sollten. Geht's um Pfennigbeträge oder um die großen Brocken?
Speziell im Falle der Veräußerungsgewinne-/Verluste bist du selbst der "Steuerschuldner" etwaiger Steuern auf die Kapitalerträge und nicht irgend jemand anderes. Nach §45 Abs. 3 EStG verlagert sich die Steuerschuldnerschaft nur dann, wenn inländische Institute beteiligt sind. Die würden dann auf die Gewinne per Steuereinbehalt reagieren und dies bescheinigen. DEGIRO als ausl. Institut behält nichts ein und bescheinigt auch nichts.

 

Du kannst ja auch höflich zurückfragen, wozu es die Zeilen 18 ff in der Anlage KAP 2020 dann gibt?
... und warum da - anders als zu den Zeilen 7 ff - gerade nicht im Kleingedruckten steht "lt. Steuerbescheinigung".***

Achtung: Bei Dividenden von dt. Aktien wird sog. QSt in Höhe von 26,375% einbehalten (Ausnahme Telekom usw.). Hier müsste man DEGIRO beauftragen, dass die von der Verwahrstelle (Clearstream Bank AG) die Steuerbescheinigung für Dich einholen. Leider bietet DEGIRO diesen Service nicht an. Im schlimmsten Fall streicht die Dame vom Amt dann die Steuergutschrift ... deshalb vorher beim "aber" nachfragen, welchen Posten sie den eigentlich nicht "anerkennen" will. Ansonsten nicht gesondert erwähnen, falls einschlägig. Nicht, dass man hier ein neues separates Fass öffnet, wo man dann nur per Entscheidung nach billigem Ermessen raus kommt. Für 10,- mehr oder weniger lohnt sich das kaum.

 

 

*** setzt natürlich voraus, dass man seine Gewinne und Verluste aus Wirecard (bei DEGIRO) dann auch unter Zeile 18 ff erklärt hat ... ansonsten sülzt man ein liebliches "Mea culpa" und korrigiert die Steuererklärung.

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omex

@MeinNameIstHase, ja, siehe mein Screenshot. Das ist das, was ich angegeben hatte in meiner Steuererklärung, als auch die "Jahreszusammenfassung", welche das im Detail aufschlüsselt.

 

Ich werde die Sachlage von dir schriftlich formulieren und an das Finanzamt schicken und schauen was passiert.

Erfassen.PNG

Sehe gerade, dass du meintest Anlage KAP Zeile 18 ff. Aber in 18 muss ich ja nichts eintragen, weil es sind ja keine inländischen Erträge...

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Stockinvestor

Vielleicht ist deine Finanzbeamtin noch neu im Geschäft. Bei Focus ist extra ein Artikel erschienen, wie man bei der Steuererklärung vorzugehen hat. Scheint also gängige Praxis zu sein, dass dem Finanzamt eine Jahresübersicht als Beweisdokument genügen muss.
Ich weiß allerdings nicht, wie übersichtlich das ist. Eventuell solltest du tatsächlich ein Excell-Sheet erstellen, damit die Finanzbeamtin da besser durchsteigen kann.

 

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reckoner

Hallo omex,

 

das sieht korrekt aus.

 

Ich würde da gar nicht weiter diskutieren, sondern den Bescheid abwarten (ich hatte es so verstanden, dass es noch keinen gibt). Eine(!) Nachfrage beantworten ist sicher nicht verkehrt, aber wenn der andere es einfach nicht verstehen will ...

Und gegen den Bescheid dann natürlich Einspruch einlegen, und hoffen, dass es direkt zur Rechtsbehelfsabteilung geht (bei manchen Finanzämtern kommt ein Einspruch auch nochmal zum normalen Sachbearbeiter).

 

Hattest du denn auch noch inländische Kursgewinne aus Aktien (KAP Zeile 8)? Wenn nicht dann geht es ja eh' nur um einen Verlustvortrag, eilt also nicht.

 

Zitat

Ich weiß allerdings nicht, wie übersichtlich das ist.

Das ist bei DeGiro schon recht übersichtlich.

Ob auch korrekt muss man schon selber prüfen. Bei mir stimmte es aber eigentlich bis auf einen einstelligen Betrag immer, und ich bin dann auch immer bei der Jahresübersicht geblieben.

 

Stefan

 

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