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Superwayne

Banken und Broker in Österreich

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HoleyMoley
vor 16 Minuten von innuaktie:

Ist das wirklich wahr? Bist du narrisch, das ist ja sowas von gegen alles was erlaubt ist :blink:

https://www.interactivebrokers.com/en/software/am/am/reports/positiontransferbasis.htm
 

ich habe es persönlich aber noch nie gemacht da ich alles direkt bei IB gekauft habe. 

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innuaktie

unglaublich, was IB hier anbietet. Die Einstandskosten manuell vom Kunden bearbeiten zu lassen. Da kannst als Finanzamt nur den Kopf schütteln und genauestens prüfen, wenn jemand mit einem IB Depot daherkommt.

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HoleyMoley

Ich vermute mal das im activity statement (die offizielle Handelsübersicht) der Depotübertrag und die Anpassung der Einstandsdaten vermerkt werden, nur in den folgenden Kontoauszügen wird dann mit den neuen Daten gerechnet. Es braucht sicher etwas know how vom Finanzbeamten sich die richtigen Nachweise zeigen zu lassen aber ab gewissen Beträgen wird das mit Sicherheit überprüft werden. 

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testaccount

Da man die Kurse ja sowieso nach Depotübertrag ans FA melden muss (mit welchen Belegen eigentlich als Beweis?) ist das wohl eher für einen persönlich gedacht, also dass man halt wie gewohnt seine Rendite "richtig" im Konto angezeigt bekommt?

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Superwayne
vor 18 Minuten von testaccount:

Da man die Kurse ja sowieso nach Depotübertrag ans FA melden muss

Wieso muss man die Kurse nach Depotübertrag ans Finanzamt melden?

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testaccount
vor 6 Minuten von Superwayne:

Wieso muss man die Kurse nach Depotübertrag ans Finanzamt melden?

Weil degiro die Anschaffungskosten nicht mitüberträgt beim Depotübertrag. 

 

§27 EStG sagt nämlich, dass man in folgenden Fällen bei Depotübertrag nicht wie bei einem Verkauf versteuern muss:

  • Bei der Übertragung auf ein anderes Depot desselben Steuerpflichtigen bei derselben depotführenden Stelle.
  • Bei der Übertragung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei einer inländischen depotführenden Stelle, wenn der Steuerpflichtige die übertragende depotführende Stelle beauftragt, der übernehmenden depotführenden Stelle die Anschaffungskosten mitzuteilen.
  • Bei der Übertragung von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei einer ausländischen depotführenden Stelle, wenn der Steuerpflichtige die übertragende depotführende Stelle beauftragt, dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats seinen Namen und seine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, die übertragenen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten sowie jene Stelle mitzuteilen, auf die die Übertragung erfolgt.
  • Bei der Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei einer anderen ausländischen depotführenden Stelle und bei der unentgeltlichen Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats die übertragenen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten sowie jene Stelle und jenen Steuerpflichtigen mitteilt, auf die die Übertragung erfolgt.

Was ich nur komisch finde ist, dass man diese Anschaffungskosten scheinbar wirklich selbst auf finanzonline einträgt und keinen Beweis liefern muss.

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Superwayne

Danke, die Bestimmung beim Übertrag zwischen ausländischen Stellen war mir nicht bekannt.

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innuaktie
vor 18 Minuten von Superwayne:

Danke, die Bestimmung beim Übertrag zwischen ausländischen Stellen war mir nicht bekannt.

die ist vielen nicht bekannt, man denke nur an die IB Geschichte von IB UK zu IB XY zum Jahreswechsel. Wer da nicht gemeldet hat, muss jetzt versteuern und wer nicht versteuert, der hat ein Problem, welches man am einfachsten wohl noch über eine Selbstanzeige aus der Welt schafft. 

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Superwayne
· bearbeitet von Superwayne

Jetzt wo ich die § 27 EStG 1988 Abs 6 Z 2 Strich 4 noch ein zweites Mal lese, frage ich mich, ob sich die wenn-Bedingung auf den zweiten Teil des Satzes, nämlich das nach dem "und" bezieht:

 

Zitat

Bei der Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei einer anderen ausländischen depotführenden Stelle
und
bei der unentgeltlichen Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats die übertragenen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten sowie jene Stelle und jenen Steuerpflichtigen mitteilt, auf die die Übertragung erfolgt.

 

 

... und somit bei einer Übertragung bei gleichem Inhaber keine Meldung notwendig wäre?

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testaccount
vor 36 Minuten von Superwayne:

Jetzt wo ich die § 27 EStG 1988 Abs 6 Z 2 Strich 4 noch ein zweites Mal lese, frage ich mich, ob sich die wenn-Bedingung auf den zweiten Teil des Satzes, nämlich das nach dem "und" bezieht:

 

 

... und somit bei einer Übertragung bei gleichem Inhaber keine Meldung notwendig wäre?

Nein so interpretiere ich das nicht. Der EStG-Absatz listet 4 verschiedene Sachverhalte auf, bei denen keine Steuerpflicht eintritt. Der 4. Strich (den du meinst) regelt dann einfach nur die Variante bei der ausländisches Depot auf anderen ausländischen Broker übertragen werden soll, und behandelt dabei 2 Optionen gleichzeitig (1. Depotinhaber bleibt gleich, 2. Depotinhaber ändert sich), jedoch beide mit derselben Konsequenz: Positionen müssen gemeldet werden.

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innuaktie

Die Einkommensteuerrichtlinien beschreiben das sehr genau und es ist genau so wie @testaccountes sagt. Eine Kleinigkeit mit großer möglichen Auswirkung.

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Superwayne
· bearbeitet von Superwayne

OK danke für die Klarstellung, hier noch der relevante Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien:

 

Zitat

20.2.2.5.3.1.4 Depotübertragung im Ausland (vierter Teilstrich)

Der vierte angeführte Ausnahmetatbestand erfasst die Übertragung „von einer ausländischen depotführenden Stelle“ auf ein Depot „bei einer anderen ausländischen depotführenden Stelle“ (§ 27 Abs. 6 Z 2 vierter Teilstrich EStG 1988). Darunter fallen ausschließlich jene Fälle, in denen der Steuerpflichtige im Ausland verwahrte Wertpapiere auf andere ausländische Depots überträgt. Erfasst sind dabei sowohl Übertragungen innerhalb desselben Staates als auch solche in andere Staaten.

Die Ausnahmebestimmung kommt in diesen Fällen nur dann zur Anwendung, wenn der Depotinhaber den Übertragungsvorgang seinem Wohnsitzfinanzamt meldet. Die Mitteilung an das Finanzamt muss innerhalb einer einmonatigen Frist ab dem Zeitpunkt der Übertragung vorgenommen werden. (...)

 

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testaccount

Zusammengefasst wäre meines Erachtens die Vorgehensweise bei Depot-Übertrag von degiro auf IBKR nun Folgende:

  1. degiro per Mail kontaktieren, dass sie mir ein Depotübertragsformular (outbound) schicken sollen
  2. im IBKR-Online-Interface den Depotübertrag wählen, Daten ausfüllen
  3. degiro Formular ausfüllen und zusammen mit dem via IBKR generierten Depotübertrag-Dokument an degiro retournieren (?)
  4. 6-8 Wochen warten bis die Positionen übertragen wurden
  5. Meldung aller Anschaffungskosten an das Finanzamt nach erfolgter Übertragung via finanzonline
  6. Eigene Anpassung der Anschaffungskosten bei IBKR via Online-Interface

Kosten:

  • seitens IBKR: keine Kosten
  • seitens degiro: 10€ Spesen pro übertragener Position
  • seitens Dritter: variable Spesen pro Position je nach Handelsplatz (siehe Datei anbei - wurde online wo gepostet)

 

Nur bei Punkt 3 bin ich mir unsicher, hat jemand ne Info ob diese Vorgehensweise so stimmt?

 

Yh2LtKO.png

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DonLuigi
vor 19 Stunden von innuaktie:

die ist vielen nicht bekannt, man denke nur an die IB Geschichte von IB UK zu IB XY zum Jahreswechsel. Wer da nicht gemeldet hat, muss jetzt versteuern und wer nicht versteuert, der hat ein Problem, welches man am einfachsten wohl noch über eine Selbstanzeige aus der Welt schafft. 

Danke für die Erinnerung, hab soeben die Meldung nachgeholt. Da der Wechsel innerhalb des selben Brokers stattgefunden hat (nur von der UK auf die Irland Firma von IB), hoffe ich dass das FA sich hierbei verständlich zeigt - bin mir sicher dass einige diesen Wechsel nicht als Depot-Übertrag wahr genommen haben.

Müssten dann nicht Kunden bei Degiro ebenfalls einen Depot-Wechsel anmelden, nachdem es jetzt nur mehr die Firma FlatexDEGIRO mit Sitz in Deutschland (vorher NL) gibt?

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innuaktie

Nachholen geht nur innerhalb des einen Monat, danach ists zu spät, glaub mir ;-)

 

Wieso bei DEGIRO? Es ist doch das selbe Depot.

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DonLuigi
vor 9 Minuten von innuaktie:

Nachholen geht nur innerhalb des einen Monat, danach ists zu spät, glaub mir ;-)

 

Wieso bei DEGIRO? Es ist doch das selbe Depot.

Was hast du diesbezüglich für Erfahrungen gemacht? Bei mir geht es um genau eine ETF Position, die gut 50% im Plus ist. Fände es absolut unverständlich, diese jetzt wie einen Verkauf besteuern zu müssen. Die wenigsten werden den internen Wechsel bei IB fristgerecht bzw. überhaupt gemeldet haben.

 

Naja, bei IB wurden beim Umzug auch nur die ersten 3 Zahlen der Kontonummer (U...) geändert, ansonsten hat sich am Account genau nichts getan: selber Login, ETF Positionen, P/L etc. 

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innuaktie

Wenn es kein Depotübertrag ist, dann hast du auch nichts zu melden.

Ein Finanzamt kann nur aufgrund der Gesetzeslage beurteilen, ein Einlenken ist nicht möglich. 32 Tage, ... 

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DonLuigi
vor 16 Minuten von innuaktie:

Wenn es kein Depotübertrag ist, dann hast du auch nichts zu melden.

Ein Finanzamt kann nur aufgrund der Gesetzeslage beurteilen, ein Einlenken ist nicht möglich. 32 Tage, ... 

Gerade mit einer Dame vom FA telefoniert, sie sieht den Umzug von IB UK auf IB IE weniger problematisch. Ich soll jetzt mal die Bearbeitung meiner Übertrags-Meldung abwarten, dann kann ich noch immer mit dem FA reden. Sie meinte auch, dass der Interactive Brokers Umzug womöglich an die Finanzämter gemeldet wurde, sie weiß es aber nicht sicher.

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innuaktie

Mein Tipp/Herangehensweise: Solche Geschichten immer zuerst mit dem Steuerberater durchbesprechen, der hat ein besseres Behördengefühl und hat auch die passenden Kontakte für informelle Anfragen. So bist ganz offiziell drinnen. Bin gespannt was rauskommt, habe aber einen ganz heißen Tipp ;-)

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DonLuigi
· bearbeitet von DonLuigi

Bin auch gespannt, halte euch auf dem Laufenden. Danke jedenfalls für die Erinnerung wg. der Meldung, schadet jedenfalls nicht (auch falls sie zu spät sein sollte).

 

Übrigens, ich hab soeben Infos seitens Degiro bekommen, was den Depot-Übertrag zu IB angeht. Für euch vllt. auch interessant, dann braucht ihr nicht separat via E-Mail nachfragen.

 

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DonLuigi

Ich werde persönlich folgendes machen:

 

  • Ich lasse beide Degiro Depots kostenlos auf mein bestehendes Flatex.at Depot übertragen. Beide haben nur einen ETF (Vanguard FTSE All-World Dis.).
  • Sobald dies erfolgt ist werde ich meine zwei ausschüttenden ETFs von Flatex auf Smartbroker oder Interactive Brokers übertragen, da ich mit eigener Besteuerung als Österreicher deutlich günstiger wegkomme (72% weniger Steuern, die jährlich abgezogen werden, nach Anpassung der Anschaffungskosten bei Verkauf noch immer 28,4% weniger), als wenn Flatex die Besteuerung übernimmt. Mal ganz zu schweigen von der Zeit-Verschwendung, wann immer Flatex was steuerlich falsch macht und ich deshalb dem Kundendienst hinterher laufen muss.

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testaccount

Mir wurde nun die Möglichkeit gegeben von degiro.at auf degiro.de zu wechseln. Durchführung scheinbar ohne Zutun von mir. I believe it when I see it.

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Superwayne

Bei mir ist nun auch ein Formular zur Übertragung meiner Anteile zu Flatex.at verfügbar.

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CorMaguire
vor einer Stunde von testaccount:

Mir wurde nun die Möglichkeit gegeben von degiro.at auf degiro.de zu wechseln. Durchführung scheinbar ohne Zutun von mir. I believe it when I see it.

Das ist insofern überraschend, weil es kein degiro in der BRD gibt. Das ist also entweder FlatexDegiro AG (und damit wohl mehr flatex als degiro) oder flatexDEGIRO Bank Dutch Branch, also NL.

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testaccount
vor 26 Minuten von CorMaguire:

Das ist insofern überraschend, weil es kein degiro in der BRD gibt. Das ist also entweder FlatexDegiro AG (und damit wohl mehr flatex als degiro) oder flatexDEGIRO Bank Dutch Branch, also NL.

Mir soll's gleich sein. Eine Registrierung auf degiro.de als Österreicher war jedenfalls problemlos möglich.

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