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Marklam

bav Kleinstanwartschaft?

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Marklam

Als ich mich neuerdings nochmal mit meinen Finanzen befasst habe kam folgendes Thema auf:

Ich hab vor 4 Jahren mal als student kurzzeitig bei einem Unternehmen gesabeitet und dort wohl auch in eine Pensionskasse eingezahlt. Ich hab das Schreiben mal rausgekramt. Dort steht der Gegenwert meiner Betriebsrente entspricht 1,84€:DDD

 

Sind das 1,84 pro Monat oder Jahr oder insgesamt?

 

Auf dem Schreiben steht auch, dass ich 6 (Ausschlussfrist) Monate zeit hatte die entgelte bei meinem arbeitgeber zu beanstanden.

 

Auf der Rückseite steht unter Wartezeit, das Betriebsrenten erst mit 60 Umlage/Beitragsmonaten gewährt werden. Hab damals dort nur 6 Monate gearbeitet. Heißt das, dass ich im Endeffeit doch gar keine Rente habe und das eingezahlte Geld verloren ist?

 

Vll kann mir hier ja jemand helfen:) Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich noch 0 Plan von Finanzen, sry:)

Meine Frage ist jetzt was ich damit am besten mache, so ganz schlau werde ich aus diesem Zettel halt nicht.

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Cauchykriterium

Einscannen, persönliche Daten schwärzen und hochladen.

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dw_

Typischerweise kannst du bei den kleinen Beträgen den Vertrag auflösen und die eingezahlte Summe ausbezahlen lassen.

Es gibt auch Unternehmen, die gewähren einen Zusatzbeitrag der aber an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist. Der kann dabei verfallen.

Unterm Strich kommst du nicht drum herum dich selbst über die Formalien schlau zu machen. Telefon ist meist sehr hilfreich.

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Halicho
· bearbeitet von Halicho

Du erhälst 4 EUR Monatsrente pro 1000 EUR Monatsbrutto bei einem kompletten Arbeitsjahr.  multipliziert mit einem Altersbeiwert, der ca zwischen 3 (jung) und eins (alt) liegt.

 

Da die Wartezeit (Mindesteinzahlungazeit) bei fünf Jahren liegt,bekommst du KEINE Rente. Nur der Eigenanteil wird auf Antrag ausgezahlt.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 5 Stunden von Halicho:

Da die Wartezeit (Mindesteinzahlungazeit) bei fünf Jahren liegt,bekommst du KEINE Rente. Nur der Eigenanteil wird auf Antrag ausgezahlt.

Entgeltumwandlung kann niemals verfallen.

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Halicho

Ich beziehe mich auf die VBL im Öffentlichen Dienst. Bei Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit werden auf Antrag die Beiträge rückerstattet. 

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Cauchykriterium

Bevor hier wild spekuliert wird, warten wir doch einfach, ob der TO wiederauferstehen wird und uns einfach die Unterlagen zukommen lassen wird.

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Marklam
· bearbeitet von Marklam

Also, ich habe dort mal angerufen und dort wurde mir gesagt, dass es sich nur um Arbeitgeber Beiträge handelt und ich mir somit auch nichts ausbezahlen lassen kann. Und aufgrund der Frist habe ich auch keinen Anspruch auf eine Rente. Ich würde nur in dem Fall eine Rente bekomme wenn ich irgendwann nochmal bei einem AG arbeite der in genau diese bav einzahlt und ich dann auf die Monate komme:)

 

Jetzt habe ich nochmal auf die Entgeltabrechnungen geschaut und dort sehe ich in der Tat keine Abzüge für die bav. Müsste dann ja also wirklich so sein wir mir am Telefon erklärt?

 

Was mir aber auf der Entgeltabrechnunf aufgefallen ist, ich habe scheinbar in die gesetzliche Rente damals einfezahlt, obwohl ich nur ca. 300€ im Monat verdient hatte:D

Vielleicht dachte ich das dieser abzug die bav war. Aber vor dem Abzug steht deutlich "gesetzliche Abzüge"

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chirlu
vor 51 Minuten von Marklam:

ich habe scheinbar in die gesetzliche Rente damals einfezahlt, obwohl ich nur ca. 300€ im Monat verdient hatte:D

 

Ja, das ist der Normalfall. Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; offenbar hast du das nicht getan (meistens die bessere Entscheidung, oder Nicht-Entscheidung).

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Marklam
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Ja, das ist der Normalfall. Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; offenbar hast du das nicht getan (meistens die bessere Entscheidung, oder Nicht-Entscheidung).

Ah okay, wie gesagt, ich hatte damals kein Plan und hatte diese Abzüge irgendwie mit der bav in Verbindung gebracht, aber die Entgeltabrechnung sagt da was anderes.

Dann ist dasThema bav/Kleinstanwartschaft für mich erledigt:)

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