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smarttrader

Wohnriester rechnet sich immer?

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Hans Blafoo
vor 4 Stunden von cjdenver:

 

Hmm das verstehe ich nicht so ganz. Hast du / willst du nen Wohnriester bei einem Drittanbieter? Und willst danach das WFK ueber die DWS mindern? Dann bedenke dass DWS keine neuen Riester mehr vertreibt ;) oder meinst du was komplett anderes? 

Ich habe eine DWS Toprente Dynamik (via AVL abgeschlossen) und wenn ich den Thread richtig verstehe, kann ich mir das Guthaben in Form von Wohnriester auszahlen lassen, die DWS führt dann ein WFK und das kann ich dann doch über Minderungsbeiträge tilgen, oder?

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smarttrader
vor 17 Stunden von niemals!:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/riester-rechner 

 

700-800 € Steuererstattung sieht gut aus.

Damit würde aber die Förderung so marginal sein, das es keine sinnvolle Entscheidung wäre das WfK zu nutzen.

 

Man könnte jetzt nur die Steuerstundung und die Zulagen als Pluspunkt sehen. WFK förderschädlich kündigen, um den Ballast los zu sein. In 20 Jahren förderschädlich kündigen und Steuerentlastung sowie Zulage zurück zahlen. In der Zeit hoffen, das die gestundeten Steuern und Zulagen, eine kleine Rendite erzielt haben.

 

So wirklich toll, klingt das alles nicht.

 

 

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Cauchykriterium

Da ist viel Konjunktiv enthalten, @smarttrader - leg' Dich doch mal fest!?

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smarttrader

Der Aufwand, die Risiken und die Auflagen überwiegen, und stellen für mich keine sinnvolle Förderung dar.

 

Wer Lust und Muße hat, kann sicherlich über die Dauer von 30 Jahren gerechnet, ein kleinen finanziellen Vorteil rausholen.

 

Wer sich festgebunden fühlt, und für den das Pflegeheim später kein Thema sein wird, wird gut damit fahren.

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cjdenver
vor 13 Stunden von Hans Blafoo:

Ich habe eine DWS Toprente Dynamik (via AVL abgeschlossen)

 

OK. 

 

vor 13 Stunden von Hans Blafoo:

und wenn ich den Thread richtig verstehe, kann ich mir das Guthaben in Form von Wohnriester auszahlen lassen,

 

Kannst du.

 

vor 13 Stunden von Hans Blafoo:

die DWS führt dann ein WFK

 

Genau, und zwar in Höhe des ausgezahlten Betrags (Entnahmebetrag), dieser wird dann jährlich fiktiv verzinst.

 

vor 13 Stunden von Hans Blafoo:

und das kann ich dann doch über Minderungsbeiträge tilgen, oder?

 

Ja, indem du wieder neues Kapital in deinen DWS Vertrag (oder einen anderen bestehenden Vertrag) in Höhe des Standes des Wohnförderkontos einzahlst.

 

Aber - was ist dann der Sinn von dieser Aktion? :) 

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Hans Blafoo
vor 2 Stunden von cjdenver:

 

OK. 

 

 

Kannst du.

 

 

Genau, und zwar in Höhe des ausgezahlten Betrags (Entnahmebetrag), dieser wird dann jährlich fiktiv verzinst.

 

 

Ja, indem du wieder neues Kapital in deinen DWS Vertrag (oder einen anderen bestehenden Vertrag) in Höhe des Standes des Wohnförderkontos einzahlst.

 

Aber - was ist dann der Sinn von dieser Aktion? :) 

Also alles richtig verstanden. ;-)

Die Überlegung ist, damit für eine anstehende Immobilienfinanzierung den Eigenkapitalanteil hochzutreiben. Es ist natürlich logisch, dass ich das nur machen würde, wenn die beim Kredit gesparten Zinsen größer sind als die Zinsen, die ich für das Ausgleichen des WFKs benötige.

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cjdenver
vor 4 Minuten von Hans Blafoo:

Also alles richtig verstanden. ;-)

Die Überlegung ist, damit für eine anstehende Immobilienfinanzierung den Eigenkapitalanteil hochzutreiben. Es ist natürlich logisch, dass ich das nur machen würde, wenn die beim Kredit gesparten Zinsen größer sind als die Zinsen, die ich für das Ausgleichen des WFKs benötige.

 

Ah ok das macht Sinn (und ist ähnlich dem was ich gemacht habe, aber noch mit einer Auslandskomponente die für andere nicht weiter relevant ist :D ).

 

Denk dran, das WFK erhöht sich zwar um 2% pro Jahr, aber erst am 31.12. (also wenn du am 30.12. Minderungsbeträge einzahlst dann verringern die noch den Stand).

 

Und natürlich sind die 2% auch nicht wirklich mit Kreditzinsen zu vergleichen denn du musst sie halt dann irgendwann in der Zukunft mal versteuern (es sei denn du minderst sie bis dahin). Aber das hast du bestimmt verstanden wenn du den Thread durchgelesen hast ;)

 

Na dann viel Erfolg! Und schreib gerne deine Erfahrungen im WFK-Thread, der ist nämlich etwas einseitig negativ :D

 

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Hans Blafoo
vor 3 Minuten von cjdenver:

 

Ah ok das macht Sinn (und ist ähnlich dem was ich gemacht habe, aber noch mit einer Auslandskomponente die für andere nicht weiter relevant ist :D ).

 

Denk dran, das WFK erhöht sich zwar um 2% pro Jahr, aber erst am 31.12. (also wenn du am 30.12. Minderungsbeträge einzahlst dann verringern die noch den Stand).

 

Und natürlich sind die 2% auch nicht wirklich mit Kreditzinsen zu vergleichen denn du musst sie halt dann irgendwann in der Zukunft mal versteuern (es sei denn du minderst sie bis dahin). Aber das hast du bestimmt verstanden wenn du den Thread durchgelesen hast ;)

 

Na dann viel Erfolg! Und schreib gerne deine Erfahrungen im WFK-Thread, der ist nämlich etwas einseitig negativ :D

 

Ja, genau, die Stichtagsregelung habe ich auch gesehen und es ist natürlich auch klar, dass je früher ich den Betrag senke, umso langsamer steigt der Wert des WFKs, da die Grundmenge eben sinkt. Auch richtig ist, dass sie nicht mit Kreditzinsen vergleichbar sind, aber ich frage mich auch, warum man die Verzinsung des WFKs nicht variabel gehalten hat, denn 2% sind heute und auf längere Zeit für sichere Anlagen als Verzinsung natürlich unrealistisch. Ist aber eine andere Geschichte.

 

Die Sache mit der Versteuerung habe ich denke ich auch zu 90% verstanden. Mich hat das bei Wohnriester eben immer am meisten gefuchst, dass dann dieses komische WFK mit der recht hohen Verzinsung ins Spiel kommt. Durch die Minderungsoption, die ich vorher nicht kannte, wird Wohnriester für mich aber eben wieder interessanter.

 

Ob ich diese Option ziehe, weiß ich aber noch nicht. Ich trete gerade beim Thema Immobilien etwas auf die Bremse, da wir neubauen wollen, aber die Preise einfach extrem angestiegen sind. Zudem werde ich das ganze wohl mit einem Finanzvermittler besprechen, um alle Aspekte (Eigenkapital, KfW-Förderung, Anforderungen ans Bankdarlehen, Eigenkapitalersatz, Wohn-Riester) zu berücksichtigen.

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Bavarese

Ich war der Meinung, dass (fast) alle Anbieter einen Vertrag nur für Minderungsbeiträge in den Vertragsbedingungen ausschließen. Wie kann dann das WFK gemindert werden?

 

Gruß

Bavarese

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smarttrader

Für mich ist dieses Mindern eh etwas unverständlich. Ist jeder Riesteranbieter verpflichtet, wenn er es nicht ausgeschlossen hat?

 

Wir tragen noch zwei seit Ewigkeiten beitragsfreie Riesterrenten mit uns rum. 2004 und 2008, da es damals kein WfK gab wäre es interessant, wie sich das damit verhält.

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Bavarese

Ich habe letztes Jahr keinen einzigen Anbieter gefunden, der einen Vertrag rein für Minderungsbeiträge angenommen hätte. Alle bekannten Anbieter hatten das ausgeschlossen. Bei manchen hat man es gleich in den Bedingungen gefunden, bei manchen hatte ich schriftlich angefragt.  Da ich meinen Wohnriester letztes Jahr gekündigt habe, ist das Thema für mich eh erledigt, aber interessiert hätte es mich schon.

 

Gruß

Bavarese

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 2 Stunden von Bavarese:

Ich war der Meinung, dass (fast) alle Anbieter einen Vertrag nur für Minderungsbeiträge in den Vertragsbedingungen ausschließen. Wie kann dann das WFK gemindert werden?

 

Grundsätzlich hast du recht, viele Anbieter haben (mittlerweile) Minderungsbeträge ausgeschlossen. Altverträge haben das meist nicht, und da gibt es dann die Möglichkeit sich mit dem Anbieter auseinanderzusetzen. Das ganze ist im verlinkten WFK-Thread auch im Detail beschrieben worden.

 

DWS bietet jedoch auch ganz problemlos die Annahme von Minderungsbeträgen für ein bestehendes WFK an. Zumindest, wenn das WFK auch bei DWS liegt. Wenn das WFK von einem anderen Anbieter stammt müsste man es mal probieren, und sich auf eine Auseinandersetzung gefasst machen :) 

 

vor einer Stunde von smarttrader:

Für mich ist dieses Mindern eh etwas unverständlich. Ist jeder Riesteranbieter verpflichtet, wenn er es nicht ausgeschlossen hat?

 

Grundsätzlich ja - zumindest gibt es entsprechende Ombudsmann-Entscheidungen dass das so ist.

 

Zitat

Wir tragen noch zwei seit Ewigkeiten beitragsfreie Riesterrenten mit uns rum. 2004 und 2008, da es damals kein WfK gab wäre es interessant, wie sich das damit verhält.

 

Kommt drauf an bei welchem Anbieter. Aber wie gesagt, solange ein Anbieter die Annahme von Minderungsbeträgen nicht in seinen AGB ausgeschlossen hat, müsste er sie annehmen. Aber das wäre ja für dich eh nur relevant wenn du ein WFK hast (?)

 

vor 40 Minuten von Bavarese:

Ich habe letztes Jahr keinen einzigen Anbieter gefunden, der einen Vertrag rein für Minderungsbeiträge angenommen hätte. Alle bekannten Anbieter hatten das ausgeschlossen. Bei manchen hat man es gleich in den Bedingungen gefunden, bei manchen hatte ich schriftlich angefragt.  Da ich meinen Wohnriester letztes Jahr gekündigt habe, ist das Thema für mich eh erledigt, aber interessiert hätte es mich schon.

 

Siehe oben, DWS und Fairr hatten das nicht ausgeschlossen und beide nehmen (oder zumindest nahmen in der Vergangenheit) Minderungsbeträge an - wenn auch nicht immer freiwillig :D Das ganze Thema ist aber ja eh etwas theoretisch wenn du schon alles gekündigt hast, und da ja sowohl Fairr als auch DWS keine Neuverträge mehr anbieten.

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smarttrader

Ich habe kein WfK, und mir ist nicht bekannt das es zu damaliger Zeit Minderungsbeiträge für WfK gab. Das WfK wurde ja erst später eingeführt, und geänderte Vertragsbedingungen habe ich nicht bekommen.

 

Die Finanzierung für den Neubau, hat eine Laufzeit von 5 Jahren. So wie ich es rausgelesen habe, wird die Riestergeschichte als EK gezählt. Und wenn es am Ende 1-2% mehr EK (was ja kein EK ist) reingerechnet wird und der Zinssatz an der Schwelle zur nächsten Stufe steht, wäre es sinnvoll.

 

Das WfK würde ich danach unverzüglich ausgleichen um keine Auflagen zu haben.

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cjdenver
vor 2 Stunden von smarttrader:

Ich habe kein WfK, und mir ist nicht bekannt das es zu damaliger Zeit Minderungsbeiträge für WfK gab. Das WfK wurde ja erst später eingeführt, und geänderte Vertragsbedingungen habe ich nicht bekommen.

 

Der Wohnriester wurde glaube ich so gegen 2009 eingeführt, also wenn dein Vertrag vor dieser Zeit abgeschlossen wurde ist es unwahrscheinlich dass entsprechende AGB drin sind - es sei denn die AGB wurden zwischenzeitlich durch den Anbieter aktualisiert und du hast dem nicht widersprochen.

 

vor 2 Stunden von smarttrader:

Die Finanzierung für den Neubau, hat eine Laufzeit von 5 Jahren. So wie ich es rausgelesen habe, wird die Riestergeschichte als EK gezählt.

 

Ja, der Entnahmebetrag wird dir aufs Konto ausgezahlt und damit gilt er für eine evtl. Finanzierung dann als EK.

 

vor 2 Stunden von smarttrader:

Und wenn es am Ende 1-2% mehr EK (was ja kein EK ist) reingerechnet wird und der Zinssatz an der Schwelle zur nächsten Stufe steht, wäre es sinnvoll.

 

Durchaus. Anders betrachtet ist es ja am Ende das Geld was du irgendwann mal selbst eingezahlt hast, also ist das auch gerechtfertigt das als EK zu sehen. Und die staatliche Förderung etc. ist dir halt quasi "geliehen" - im Gegenzug erhälst du das WFK.

 

vor 2 Stunden von smarttrader:

Das WfK würde ich danach unverzüglich ausgleichen um keine Auflagen zu haben.

 

Macht Sinn. Dann müsstest du halt nur sicherstellen dass dein Anbieter Minderungsbeträge akzeptiert. Ich würde das entsprechend schriftlich verlangen. Welcher Anbieter ist es denn? Zu berücksichtigen ist noch dass manche Anbieter eine Einzahlschranke haben, z.B. kannst du bei der Condor nicht mehr als €2100 im Jahr einzahlen. Das heißt wenn die Minderungsbeträge akzeptieren würden (ich weiß nicht ob) dann wären es maximal €2100 im Jahr, also wenn du ein WFK von €15k hast dann musst du da etliche Jahre abzahlen. Bei DWS und Fairr sind aber ja Überzahlungen erlaubt, drum war das die Wahl im WFK-Thread. ;) 

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Hans Blafoo

Mal noch ein anderer Gedanke zum WFK und die Frage, ob das eigentlich funktionieren würde. Kann ich das WFK eigentlich immer zum 31.12. eines Jahres komplett ausgleichen und im nächsten Jahr es dann wieder leerräumen, um es für eine Sondertilgung zu nutzen? Der Gedanke dahinter ist, dass man so vielleicht die 2% Verzinsung sparen könnte, da es um den Stichtag herum immer ausgeglichen ist. ;-)

 

Und falls das theoretisch geht, könnte etwa der Anbieter das irgendwann unterbinden? Es ist klar, dass das praktisch nur funktionieren würde, wenn der Anbieter Minderbeiträge in unbegrenzter Höhe erlaubt.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 10 Minuten von Hans Blafoo:

Mal noch ein anderer Gedanke zum WFK und die Frage, ob das eigentlich funktionieren würde. Kann ich das WFK eigentlich immer zum 31.12. eines Jahres komplett ausgleichen und im nächsten Jahr es dann wieder leerräumen, um es für eine Sondertilgung zu nutzen? Der Gedanke dahinter ist, dass man so vielleicht die 2% Verzinsung sparen könnte, da es um den Stichtag herum immer ausgeglichen ist. ;-)

 

Haha I like the idea.

 

Also, um aus einem bestehenden Riester einen Eigenheimbetrag entnehmen zu können musst du zuerst bei der ZfA einen Antrag stellen, die bescheidet den dann nachdem sie dich um entsprechende Nachweise etc. bittet (das kann durchaus länger dauern) und dann musst du beim Anbieter die Auszahlung beantragen, die wird dann entsprechend der AGB vorgenommen (das kann bedeuten dass du 3 Monate auf das Geld warten musst, so ist es z.B. bei der DWS die Auszahlungen nur zum Quartalsende erlaubt).

 

Nach Auszahlung entsteht dann dein WFK - und ab diesem Zeitpunkt kannst du es durch Minderungsbeträge mindern. Solange du es bis zum 31.12. wieder auf €0 gemindert hast, entstehen keine 2% Zinsen.

 

Die Minderungsbeträge selbst werden in deinem Riester analog zu gefördertem Kapital behandelt, sind aber keine Altersvorsorgebeiträge (damit du also nicht mehrfach Zulagen abgreifen kannst).

 

Das heißt im Umkehrschluss, wenn du in deinem Riestervertrag dann €10k an Minderungsbeträgen hast kannst du die rein theoretisch wieder als Entnahmebetrag auszahlen lassen und das Spiel von vorne beginnen.

 

Wie realistisch das ganze ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

 

Zitat

Und falls das theoretisch geht, könnte etwa der Anbieter das irgendwann unterbinden?

 

Ich wüsste nicht wie. Wenn die ZfA dir einen Bescheid über einen Eigenheimbetrag erlässt muss der Anbieter dir das auszahlen. Und wenn er Minderungsbeträge akzeptiert (oder akzeptieren muss weil er das nicht ausgeschlossen hat) dann ist das halt so.

 

Zitat

Es ist klar, dass das praktisch nur funktionieren würde, wenn der Anbieter Minderbeiträge in unbegrenzter Höhe erlaubt.

 

Klar.

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Rohlöff

Selbst wenn Du mal die 2% zahlen müsstest...was soll's? 

Du konntest dann im Folgejahr ja den höheren Gesamtbetrag entnehmen. 

 

Aber Vorsicht: Meiner Frau würde bei kompletter Entnahme der gesamte Vertrag geschlossen, so dass keine weiteren Einzahlungen möglich waren. 

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