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Melmark

Wie Steuern sparen bei Verkauf des ETF vom Kind bei Volljährigkeit

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Melmark

Hallo zusammen,

 

ich bin momentan etwas verwirrt wie ich am besten für mein Kind (8 Jahre) die kompletten Steuern sparen kann. Da ich für Sie einen ETF (ausschüttend und das Geld wird gleich wieder investiert) angelegt habe. Der hat aktuell einen Wert von 50 000 Euro. Der ETF läuft in unserem Depot und soll da auch bleiben. Wir haben uns gegen ein Junior Depot entschieden da Sie sonst zur gegebener Zeit bei der Höhe kein Bafög bekommen würde und sich selbst eine Krankenversicherung suchen müsste. Gibt es weiterhin noch andere Nachteile?

 

Wäre es sinnvoll Ihr das Geld mit 18-20 Jahren zu geben oder wenn Sie fertig studiert hat?  Ich dachte mir eine Schenkung zu diesem Zeitpunkt wäre sinnvoll da dafür keine Steuern anfallen würden. Anschließend würde Sie

eine NV- Bescheinigung beantragen (oder muss diese früher beantragt werden?) und sich dann das Geld auszahlen lassen können oder oder oder... Dann sollten doch keine Steuern anfallen, richtig? Oder kann ich anders die Steuern sparen für mein Kind?

 

Schon jetzt einmal vielen Dank für die Antworten.

Melmark

 

 

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Menschlich

Also Grunsätzlich steht euch ein Freibetrag von 400.000€ bei Schenkungen an Kinder zur verfügung. Entsprechend fallen zumindest keine Schenkungssteuern an.

 

Bei dem Verkauf des ETF´s werdet ihr natürlich Steuern zahlen müssen falls der Freibetrag bei euch ausgeschöpft ist.

 

Wann du deiner Tochter das Geld auszahlst ist deine persönliche Entscheidung. Ich habe auch kein Junior Depot sondern habe den ETF meines Kindes in meinem Depot. Ich plane aber eher das Geld für mein Kind zu verwenden statt es einfach auszuzahlen (Studiengebühren, erste Wohnung, erstes Auto und so weiter)

 

Solange der ETF in eurem Depot ist kannst du meines Wissens nach auch nicht den Freibetrag deiner Tochter nutzen.

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Taxadvisor

Steuersparen und Sozialleistungen "optimieren" führt meist in eine Grauzone...

 

Die Steuern auf die Ausschüttungen sind von Dir zu tragen, die lassen sich nicht sparen.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Bei dem Verkauf des ETF´s werdet ihr natürlich Steuern zahlen müssen falls der Freibetrag bei euch ausgeschöpft ist.

Ich vermute mal (oder rate dazu ;) ), dass nicht das Geld verschenkt werden soll sondern die ETFs. Und dann funktioniert das sehr gut.

Die Tochter muss übrigens auch nicht alles in einem Jahr verkaufen, ja nicht einmal alles in einem Jahr geschenkt bekommen.

 

Stefan

 

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kleinerfisch

Genau. Eine Steuerersparnis ergibt sich bzgl. der Kapitalerträge nur, wenn die Schenkung als unentgeltlicher Depotübertrag vorgenommen wird.

Dann übernimmt die Tochter die Anschaffungskosten der Papiere und macht bei Verkauf den steuerlichen Gewinn. Hat sie sonst in dem Jahr des Verkaufs keine nennenswerten Einkünfte, kann sie sich gezahlte Steuern über die Steuererklärung wiederholen (oder diese über eine NV-Bescheinigung gar nicht erst zahlen).

Beim Schenker fallen dann insoweit auch keine Steuern aus Kapitalerträgen an, da er ja nicht verkauft hat.

 

Allerdings ist das die heutige Rechtslage. Die in zehn Jahren kennen wir noch nicht.

 

Wenn die Tochter die Schenkung bereits mit 18 erhält, für welche Jahre ihres Lebens spart sie durch das Konstrukt eigentlich Krankenversicherung oder erhält BAFög?

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oktavian
vor 12 Minuten von kleinerfisch:

Wenn die Tochter die Schenkung bereits mit 18 erhält, für welche Jahre ihres Lebens spart sie durch das Konstrukt eigentlich Krankenversicherung oder erhält BAFög?

+1 das habe ich auch nicht geblickt.

 

Für die Krankenversicherung zählt meines Wissens das Einkommen und bei BAFög vermutlich das Vermögen des Kindes und Einkommen der Eltern. Bei BAFög wird wohl nach Antrag nicht mehr nachkontrolliert, falls das Vermögen des Studierenden steigt. Also ich denke hier ist geplan: BAFög Antrag ohne Vermögen --> Bewilligung --> Vermögen steigt auf 50.000 --> BAFög bis STudienende beziehen und gleichzeitig steuerfrei Kapitaleinnahmen realisieren

Das ist nicht im Sinne des Erfinders.

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oktavian
Zitat

§ 29 Freibeträge vom Vermögen

(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei

für den Auszubildenden selbst 7.500 Euro (8.2001) Euro),

für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2.100 Euro (2.3001) Euro),

für jedes Kind des Auszubildenden 2.100 Euro (2.3001) Euro).

Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

(2) (weggefallen)

(3) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.

1) Für Bewilligungszeiträume, die ab 1. August 2020 beginnen; für alle vorher begonnenen wirksam ab 1. Oktober 2020 

Haben die da echt keine Nachkontrollen mehr? Ist ja vom Staat schon grob fahrlässig nur auf die Antragstellung abzustellen.

 

Zitat

§ 50 Bescheid

(1) Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen (Bescheid). In den Fällen des § 18c wird der Bescheid unwirksam, wenn der Darlehensvertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids nicht wirksam zustande kommt. Unter dem Vorbehalt der Rückforderung kann ein Bescheid nur ergehen, soweit dies in diesem Gesetz vorgesehen ist. Ist in einem Bescheid dem Grunde nach über

eine Ausbildung nach § 7 Absatz 1a,

eine weitere Ausbildung nach § 7 Abs. 2,

eine andere Ausbildung nach § 7 Abs. 3 oder

eine Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Abs. 3

entschieden worden, so gilt diese Entscheidung für den ganzen Ausbildungsabschnitt.(2) In dem Bescheid sind anzugeben

die Höhe und Zusammensetzung des Bedarfs,

die Höhe des Einkommens des Auszubildenden, seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern sowie des Vermögens des Auszubildenden,

die Höhe der bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigten Steuern und Abzüge zur Abgeltung der Aufwendungen für die soziale Sicherung,

die Höhe der gewährten Freibeträge und des nach § 11 Abs. 4 auf den Bedarf anderer Auszubildender angerechneten Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern,

die Höhe der auf den Bedarf angerechneten Beträge von Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie vom Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern.

Satz 1 gilt nicht, wenn der Antrag auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach abgelehnt wird. Auf Verlangen eines Elternteils oder des Ehegatten oder Lebenspartners, für das Gründe anzugeben sind, entfallen die Angaben über das Einkommen dieser Personen mit Ausnahme des Betrages des angerechneten Einkommens; dies gilt nicht, soweit der Auszubildende im Zusammenhang mit der Geltendmachung seines Anspruchs auf Leistungen nach diesem Gesetz ein besonderes berechtigtes Interesse an der Kenntnis hat. Besucht der Auszubildende eine Hochschule oder eine Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, so ist in jedem Bescheid das Ende der Förderungshöchstdauer anzugeben.

(3) Über die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr (Bewilligungszeitraum) entschieden.

(4) Endet ein Bewilligungszeitraum und ist ein neuer Bescheid nicht ergangen, so wird innerhalb desselben Ausbildungsabschnitts Ausbildungsförderung nach Maßgabe des früheren Bewilligungsbescheids unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Dies gilt nur, wenn der neue Antrag im Wesentlichen vollständig zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt war und ihm die erforderlichen Nachweise beigefügt wurden.

anscheinend gilt das dann nur ein Jahr und danach muss man wieder beantragen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von Melmark:

ich bin momentan etwas verwirrt wie ich am besten für mein Kind (8 Jahre) die kompletten Steuern sparen kann.

...

Wäre es sinnvoll Ihr das Geld mit 18-20 Jahren zu geben oder wenn Sie fertig studiert hat? 

Hi Melmark,

wir reden hier also von einem Zeithorizont von minimal 10 Jahren. Für mein Gefühl gibt es zu viele Unbekannte.
a) Was machen die Börsen/Finanzmärkte in den nächsten 10 Jahren?

b) Wie entwickelt sich das Kind? Macht es Abi und will studieren oder macht es was anderes, z.B. eine Berufsausbildung/Lehre? Wird es Bafög in heutiger Form in 10 Jahren überhaupt geben und beanspruchen?

c) Wie entwickeln sich die eigenen Einkommensverhältnisse?

 

Vom Grundsatz ist das Zwecksparen ja "gut" und solange die Wertpapiere nicht veräußert werden, fallen nur Steuern auf die Vorabpauschale (eventuell Ausschüttungen) an. 25% fallen auf den Gewinn erst bei Veräußerung an (De-Investmentphase). Ich halte es zu früh darüber zu spekulieren, welche Voraussetzungen für Bafög einzuhalten sind. Entsprechende Grenzen werden ganz sicher im Verlauf der nächsten 10 Jahre angepasst werden.


Womit sich jetzt schon etwas sparen lässt, wäre, wenn man dem Kind einen Teil der Wertpapiere (unter Berücksichtigung der aktuellen Einkommens-/Vermögensgrenzen der diversen Sozialgesetze für Krankenversicherung und später vielleicht Bafög) jetzt schon schenkt, und das Kind die Erträge aus den Kursgewinnen daraus unter Verwendung einer NV-Bescheinigung peu a peu steuerfrei realisieren kann, indem es die Anteile verkauft und zurückkauft.


Aber das täte ich auch im Kontext mit der Kindesentwicklung sehen wollen. Ein erzieherischer Auftrag könnte darin bestehen, dass man dem Kind den Umgang mit Geld beibringt und zwar über Taschengeldfragen hinaus. Ich kann mich erinnern, wie ich (zusammen mit meinem Bruder) mit sieben meine erste Aktie kaufte, nachdem mein Vater mich und meinen jüngeren Bruder darüber aufklärte, dass wir auch eine "große" Fabrik zu einem klitzekleinen Teil "kaufen" könnten und dann Miteigentümer würden und in einer Liste vergleichbar einem Telefonbuch stünden. Er organisierte die "Auslieferung" der Aktienurkunde, wir hielten sie in der Hand und sagten dann, dass die besser im Tresor bei der Bank aufgehoben sei, also einen Tag später wieder zurück zur Bank und Umwandlung in Girosammel. Seitdem verfolgten wir die Kursentwicklung von "unserer" Firma täglich in der Zeitung. Als wir mal am Hauptbetrieb vorbei fuhren, fragten wir uns naiv, welcher Torpfosten jetzt unserer sein würde. :)


Falls sich alles plangemäß entwickelt, könnte man mit dem Gesparten auch ein oder zwei Auslandsaufenthalte (Auslandsstudium, Fremdsprachen) finanzieren. Was einmal erst im Hirn gelandet ist, nimmt einem niemand mehr weg. Und die Finanzierung durch die Eltern fällt unter "Fürsorgepflicht" und wäre noch nicht mal eine Schenkung. Allerdings müsstet ihr die Erträge beim Verkauf der Wertpapiere als Eltern erst mal mit 25% versteuern.

PS: Später mit 10 erklärte der StB meines Vaters uns Kindern, dass wir die Steuern auf die Dividenden per Steuererklärung nachträglich noch zurückholen könnten. Also machten wir unsere erste Steuererklärung ...

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oktavian
vor 39 Minuten von MeinNameIstHase:

PS: Später mit 10 erklärte der StB meines Vaters uns Kindern, dass wir die Steuern auf die Dividenden per Steuererklärung nachträglich noch zurückholen könnten. Also machten wir unsere erste Steuererklärung ...

NV und Sparerpauschbetrag gab es noch nicht? Anrechenbare Quellensteuern kriegt man bei den Kindern auch nicht zurück. Was wurde denn da abgezogen? Glaube Kursgewinne waren nach einem Jahr eh steuerfrei. Nur aus Interesse.

 

Scheint ja eine tolle Kinderstube gewesen zu sein, wenn mal alle so eine Finanzbildung mit bekämen. Gab es da auch noch ein Buch dazu oder einfach Zeitung lesen? Deutsche Wirtschaftsredakteure haben leider meist auch wenig Ahnung von Aktien. Finde da immer wieder Fehler in den Artikeln und lese daher primär die Nachrichten, Interviews (ohne "Denkanteil" der Redaktion) und nicht mehr diese Ratgeberartikel. Noch andere Tipps, wie man es Kindern beibringt? ETF Sparplan genauso gut wie Aktien?

 

@MelmarkBei dieser geplanten Bafög Trickserei muss man sich auch fragen, was das Kind dabei lernt. Besser anderen nehmen (Steuergeld) als selbst erwirtschaften? Ist ja alles noch hypothetisch bei 8 Jahren. :D

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 33 Minuten von oktavian:

NV und Sparerpauschbetrag gab es noch nicht?

Damals galt noch das Anrechnungsverfahren (KapErSt + KST-Guthaben).

Aber mit einem "Trainingskonto" bei einem nicht-deutschen Onlinebroker, könnte man selbst mit wenigen 100 Euro das auch heute noch durchexerzieren. B-)

PS: Die erste ausl. Aktien war zu Zeiten von Thatchers Amtsbeginn, als in London die Müllabfuhr wochenlang streikte. Unsere Logik war: Das muss ein gutes Geschäft für Hersteller von Rattengift sein.

PPS: Und ja, das FA schickte mit den Steuerbescheiden gleich die Formulare für die Beantragung der NV-Bescheinigung mit. Und wir fragten uns damals: Hä? Sowas gibt es auch? Und so ein "offizieller" Brief vom Finanzamt mit den Erstattungsbescheiden. Mann, fühlten wir uns damals "erwachsen". Das vergisst man nie. 

Literatur: Es gibt von den Banken immer wieder Broschüren über Geld- und Kapitalanlagen. Quasi How-To-Anleitungen. Dazu braucht man keine Guru-Bücher. Die sollte man immer mit nötiger Distanz lesen, so nach dem Motto: Wenn der damit so gut Geld verdienen kann, warum macht er das nicht?

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Bassinus
vor 2 Stunden von oktavian:

Bei dieser geplanten Bafög Trickserei muss man sich auch fragen, was das Kind dabei lernt. Besser anderen nehmen (Steuergeld) als selbst erwirtschaften? Ist ja alles noch hypothetisch bei 8 Jahren. :D

Was ist daran eine Trickserei? Welches Gesetz verpflichtet mich zur Schenkung von meinem Vermögen an mein Kind vor der Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen durch selbiges? Warum sollte da unterschieden werden? Der Staat greift im Rahmen des Unterhaltsgesetzes schon stark genug in die Rechte der Eltern ein und bürdet nicht unerhebliche finanzielle Pflichten auf (Schul& Erstberufsausbildung eines volljährigen Kindes). Immerhin derzeit über 800€ pro Monat + KV bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Eltern. Für einen freien volljährigen Menschen wohlgemerkt ;) Warum sollte ich dann Gesetze nicht ausnutzen, wenn sie so geschrieben sind wie sie eben sind? Außerdem ist die Pflicht eines Schenkers eben auch die Werthaltigkeit des Geschenks. Und da können mit 18 eben 20.000€ verpuffen im Studium oder mit 24 kann er die 20.000€ gleich nutzen um 10.000€ Bafög zurück zu zahlen und mit 10.000€ starten. Freie Entscheidung. Keine Trickserei unter Beachtung der derzeit gültigen Gesetze.

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kleinerfisch

Die Trickserei liegt darin, dass der OP gedanklich das Geld bzw. die Wertpapiere bereits seiner Tochter zugeordnet hat, den Schritt aber bisher nicht formaljuristusch gegangen ist. Das macht er laut seinem Posting nicht etwa aus der Sorge, das Kind könnte das Geld verprassen, sonder rein um KV-Beiträge zu sparen und/oder BAFög zu maximieren.

Das ist zwar keine Umgehung der Gesetze aber eine Umgehung ihres Sinnes. Das kann man schon Trickserei nennen, je nach moralischem Kompass.

 

Ansonsten sind Schul- und Berufsausbildung, soweit ich weiß, immer noch kostenlos. Ein "Aufbürden" der Unterhaltsleistungen kann ich auch nicht erkennen - es ist und war, denke ich, überall auf der Welt und zu allen Zeiten so, dass die Eltern für die Kinder sorgen, bis diese das selber können (später dann oft umgekehrt).

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oktavian
vor einer Stunde von Bassinus:

Was ist daran eine Trickserei? Welches Gesetz verpflichtet mich zur Schenkung von meinem Vermögen an mein Kind vor der Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen durch selbiges? Warum sollte da unterschieden werden? Der Staat greift im Rahmen des Unterhaltsgesetzes schon stark genug in die Rechte der Eltern ein und bürdet nicht unerhebliche finanzielle Pflichten auf (Schul& Erstberufsausbildung eines volljährigen Kindes). Immerhin derzeit über 800€ pro Monat + KV bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Eltern. Für einen freien volljährigen Menschen wohlgemerkt ;) Warum sollte ich dann Gesetze nicht ausnutzen, wenn sie so geschrieben sind wie sie eben sind? Außerdem ist die Pflicht eines Schenkers eben auch die Werthaltigkeit des Geschenks. Und da können mit 18 eben 20.000€ verpuffen im Studium oder mit 24 kann er die 20.000€ gleich nutzen um 10.000€ Bafög zurück zu zahlen und mit 10.000€ starten. Freie Entscheidung. Keine Trickserei unter Beachtung der derzeit gültigen Gesetze.

Wenn du dann beim Beantragen alles richtig angibst, ist es OK - rechtlich. Es geht beim Bafög dann ja auch nur für 2 Semester und nicht fürs ganze Studium, wie ich anfangs befürchtet hatte. Es ist eben schon komisch jemand hat 50.000+Erträge der nächsten 10 Jahre fürs Kind, aber verdient so wenig, dass das Kind Bafög bekommen kann. Dann hat das Kind nichts und ist also "bedürftig", weil die Eltern zu arm sind. Natürlich verdienen die Eltern dann wahrscheinlich auch genau nur zum Antragszeitpunkt so wenig. Irgendwie kommt mir das eben so vor als wird nur nach maximaler Ausnutzung von Staatsleistungen bei gleichzeitiger Ausgabenminimierung gehandelt- daher Trickserei.

 

Wenn du was tendenziöses lesen möchtest, wie man gegen legale Steueroptimierung basht lese mal die Zeit: hier re Vonovia (wundert mich, dass der Journalistenverband sowas ethisch durchgehen lässt). Finde "Trickserei" schon noch Ok gegenüber legaler Steuerhinterziehung, aber wollte hier auch niemandem zu Nahe treten. @kleinerfischDanke. Wobei bei der gesetzlichen Rente wiederum alle Versicherten profitieren. Daher sehe ich es in DE schon als fair an Kinderlose durch Geldzahlung zu belasten, wie bei der Pflege. Kinder sind Armutsrisiko und da kann ich @Bassinusauch nachvollziehen.

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Bassinus
vor 30 Minuten von oktavian:

Natürlich verdienen die Eltern dann wahrscheinlich auch genau nur zum Antragszeitpunkt so wenig.

Das nicht. Aber vielleicht gehen einige die spät Kinder bekommen haben dann schon in den Ruhestand oder mit Auszug des Kindes in Teilzeit, weil es nun reicht in ner 3-Zimmerwohnung anstatt 4,5 zu leben? Kapitaleinkünfte zählen übrigens für die Grenze. Aber man kann auch vom ersparten ne Zeitlang leben. Vermögen der Eltern darf das BAföG Amt nicht einbeziehen. Wäre auch latent unfair den Sparer zu bestrafen und den der mit vollen Händen ausgibt (und damit später am Sozialtopf hängt: Pflege!) zu "belohnen".

vor 30 Minuten von oktavian:

Irgendwie kommt mir das eben so vor als wird nur nach maximaler Ausnutzung von Staatsleistungen bei gleichzeitiger Ausgabenminimierung gehandelt- daher Trickserei.

Und das die Eltern das Kind mit 20.000€ versteuertem Geld ausstatten nach dem BAföG Bezug und damit nen großen Meilenstein legen für nen fleißigen Steuerzahler? Zählt natürlich nicht.

 

Für mich bleiben es Lebensentscheidungen. Und wenn diese eben in den Grenzen des jeweiligen Gesetzes andere Auswirkungen haben, dann wäre man "dumm" als dass man diesen Anspruch nicht geltend machen würde. Es gibt genügend die das Sozialsystem ausnehmen und ausnutzen. Ich sehe das aber nicht, wenn sich Ziele decken.

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oktavian
vor 2 Minuten von Bassinus:

Und das die Eltern das Kind mit 20.000€ versteuertem Geld ausstatten nach dem BAföG Bezug und damit nen großen Meilenstein legen für nen fleißigen Steuerzahler? Zählt natürlich nicht.

Da stand was von 50.000 und da kommen vermutlich noch Kursgewinn drauf, da das Kind derzeit 8 Jahre alt ist.

Zum bafög: Ich hätte mir einen Oldtimer und andere Antiquitäten kaufen können, um mein Vermögen zu senken. Mit Nießbrauch hätte ich auch arbeiten können. Ich habe es aber gelassen. Andere Kommilitonen haben das Bafög wirklich gebraucht. Mancher Oldtimer hätte sich wohl gerechnet B-). Schon mit meinem Zivigehalt+Aktienrendite war ich bei Studienbeginn über diesem damals 4 stelligen Freibetrag. Ich hatte also kein Auto und nur gebrauchte Möbel, Laptop und billigstes Studentenwohnheim.

 

vor 12 Minuten von Bassinus:

Und wenn diese eben in den Grenzen des jeweiligen Gesetzes andere Auswirkungen haben, dann wäre man "dumm" als dass man diesen Anspruch nicht geltend machen würde.

Dann bin ich eben dumm.

 

Warum muss ich überhaupt die gleichen Steuern zahlen? denn ich habe keinen Hund der die Gegend zukotet (ohne dass ich das wegmache), begehe nicht einmal Ordnungswidrigkeiten, fahre wenig Auto (nicht mein eigens aus Umweltgründen) und viel Rad und sehr rücksichtsvoll. Dann bin ich auch noch freundlich zu Angestellten. Im Garten gibt es einen Specht und für Igel habe ich was bereitet. Der Rasen wird auch nicht zu tief gemäht, damit Insekten etwas finden. Vögel gibt es auch. Kamin und andere Feinstaubbelästigungen betreibe ich auch nicht. Muss ich dann also versuchen "mehr" herauszuholen?

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor einer Stunde von oktavian:

Muss ich dann also versuchen "mehr" herauszuholen?

Ich sagte nie was von "mehr". Sondern nur genau das, was dir in der jeweiligen Situation nach Gesetz zusteht.

 

Tricksen wäre für mich ein Selbständiger der mit seinem Dauerkunden abspricht, dass die Zahlungen für die nächsten 4 Jahre reduziert werden damit das Kind Bafög bekommt und danach eben nachzahlt. Oder wenn Beamte mit A13 ihre Stelle auf 30% reduzieren um wenig Gehalt zu haben um in den Genuss von geförderten Wohnraum zu kommen... Nach 6 Monaten dann wieder erhöhen. Das rechnet sich je nach Lage schon nach nem Jahr ;)

 

Ich sehe natürlich gern, wenn jmd mit der Situation genau so glücklich ist in Deutschland. Ich hatte leider nicht das Glück mir damals raussuchen zu können ob ich BAföG nehme oder nicht. Mein erstes Studium habe ich eben aus Geldproblemen iVm zuviel nebenbei Arbeiten abgebrochen. Erst im Dualen Studium (wo man gleich Geld verdient) konnte ich mir dann ein Studium "leisten" und habe mein Bafög aus dem ersten Studium nach der Förderhöchstdauer direkt zurück gezahlt. Dafür habe ich mir eben auch kein Oldtimer gekauft und gespart um schnell schuldenfrei zu sein.

 

Aber nochmals: Ich möchte bitte selbstbestimmt über Schenkungen an meine Kinder oder über meine Arbeitszeit bestimmen. Und wenn dies mit Bafög-Möglichkeiten zusammenfällt ermöglicht dies sicherlich auch höhere Schenkungen oder eher mögliche Arbeitszeitsenkungen. Das sind keine Tricksereien. Das ist das Leben. Und der Gesetzgeber gestaltet es eben aus wie er es ausgestaltet. Beim Elterngeld gilt zum Beispiel die letzten 12 Monate vor Geburt. Beim Bafög der letzte ESt-Bescheid. Bei ALG2 gar nichts - alle bekommen das selbe. Der Gesetzgeber bestimmt. Wir halten uns dran. Wenn du es nicht nutzen willst, ist das deine freie Entscheidung. Aber nur weil du die Entscheidung dafür triffst, heißt das nicht, dass andere tricksen. Wenn du deine Spendenbescheinigung bei der Steuererklärung nicht angibst - freie Entscheidung. Wenn ich gezielt meine Mutter mit mehr Unterhalt in Jahren unterstütze wo ich Bonuszahlungen erhalte und damit mehr Steuerlast senke - meine Entscheidung.

Das bei dir da eventuell der moralische Kompass anders ist, sehe ich ein. Ich verstehe auch absolut Menschen die sagen sie wollen gar nichts vom Sozialsystem und meiden diesen komplett wie der Teufel das Weihwasser. Ich zahle ein, also hole ich mir in den Grenzen wo es mir möglich ist, auch zu den jeweiligen Bedingungen etwas zurück. Und wenn ich keinen Anspruch habe, dann ist es eben so. Dafür geht es mir zu gut, als dass ich dann tricksen müsste. Aber nem leicht verdienten Euro bzw. einen wo ich gar nichts für tun muss und es mit meinem "Plan" einhergeht - den lass ich nicht liegen. Nicht um jeden Preis. Klar.

 

Und noch ein Pro-Tipp nachdem du dich ja selbst als dumm bezeichnest: Dem letzten Igel dem ich geholfen habe, hat mir 3 Wochen Arbeit bereitet. Klamotten, Wäsche und Polster reinigen bis alle Flöhe wieder weg waren ;)

 

PS: Mit "dumm" habe ich nicht die geistige Minderleistung gemeint - dann hätte noch die " weggelassen. Ich meinte damit das Gegenteil von "Smart".

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Melmark

Erst ein einmal einen herzlichen Dank für die Antworten. Auch wen ich mich nicht rechtfertigen muss so tue ich es trotzdem, den ich bin jemand der das gerne klar stellen möchte.

Ich bin weder ein Schmarotzer noch Arbeitnehmer mit viel Einkommen, ganz im Gegenteil. Das Geld haben wir geerbt und wollen es nun komplett für unser Kind investieren das es einmal hoffentlich besser hat als wir. Mein Kind bekommt alles von uns und wir wollen Ihm nicht nur unsere Liebe schenken. Dazu gehört eine gute Ausbildung und natürlich Geld. Das habe ich selber am eigenen Leib erfahren. Ich investiere mit meinem Kind so ähnlich wie es auch schon MeinNameIstHase geschrieben hat (danke dafür). Mein Kind hat z.b. ohne mein zutun für sich Lego-Sets (Brickheadz) gekauft die es nicht aufbauen möchte sondern "in paar Tagen ganz teuer weiter verkaufen möchte....". Ich denke das Sie schon sehr gut mit Ihrem Taschengeld haushalten kann. Nicht jeder kennt die Feinheiten bei den Steuern und deswegen wollte ich mich nur informieren. Man sollte nicht immer von sich auf andere schliessen und etwas negatives denken. Manchmal hilft es auch sich in eine Person hinein zu versetzen. Auch wenn sich jetzt der ein oder andere auf den Schlips getreten fühlt, so bin ich für mich froh das ich die Frage hier in diesem Forum gestellt habe, den ich habe von den meisten eine informative Antwort erhalten. Danke Schön.

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oktavian
vor 56 Minuten von Melmark:

Auch wenn sich jetzt der ein oder andere auf den Schlips getreten fühlt, so bin ich für mich froh das ich die Frage hier in diesem Forum gestellt habe, den ich habe von den meisten eine informative Antwort erhalten. Danke Schön.

Ich fühle mich nicht auf den Schlips getreten. Das mit der Krankenversicherung hast Du auch nie erläutert, wie es gemeint war.

Am 12.7.2021 um 08:32 von Melmark:

und sich selbst eine Krankenversicherung suchen müsste.

 

vor 12 Stunden von Bassinus:

Dafür habe ich mir eben auch kein Oldtimer gekauft und gespart um schnell schuldenfrei zu sein.

Mit Oldtimer meinte ich eben: Mein Vermögen war zu hoch. Also kaufe ich Oldtimer, dessen Zeitwert für BAFög aber geringer ials Verkehrswert). Antiquitäten können ja auch Haushaltsgegenstände sein (werden nicht angerechnet). Auch teure Instrumente gingen dann. Habe es aber nicht gemacht. Dann nach Ende der Spekulationsfrist steuerfrei weiter verkaufen. Hängt auch vom Markt ab, dass man dann gut getimt einen Schnapper findet.

 

Melmark würde ich dann empfehlen, wenn ein Auto benötigt wird, es selbst zu kaufen. Dann gilt es nicht als Vermögen beim Kind. Er kann ja Miete verlangen aus den steuerfreien Gewinnen des ETF nach Schenkung vom Kind realisiert, wenn er optimieren möchte. Meinte Trickserei auch nicht so böse, wie es vielleicht rüber gekommen ist. Sondern man bastelt sich die Gestaltung eben so hin nach Steuerrecht, aber real wäre es sonst nie so abgelaufen.

 

Igel berühre ich gar nicht, sondern haben da einfach Alt-Holz (musste alte Bäume entfernen) zu einem Berg geformt und die haben sich eingenistet.

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