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saturday

Gesetzliche Rente gesunken trotz höheren Gehalts

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saturday

Hallo zusammen, 

 

sorry, falls dies das falsche (Unter)forum für diese Frage ist, aber ich wusste nicht wohin damit ;-)

 

Habe vor Kurzem die Renteninformation 2021 bekommen und mich doch etwas gewundert, dass die vorausgesagte Rente (basierend auf den letzten 5 Jahresgehältern) niedriger ist als im Vorjahr, wenngleich mein Gehalt gestiegen ist. Habe ich da etwas verpasst? Hat sich die Berechnungsgrundlage in irgendeiner Form verändert oder lohnt sich eine Nachfrage bei der Rentenversicherung? Die Differenz ist nicht riesig, aber ich versuche es zumindest zu verstehen und zeitnah auszusortieren, falls da irgendwo ein Fehler unterlaufen sein sollte. 

 

Danke vorab und Grüße

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Necoro

Die einfachste Antwort wäre: Es gab im letzten Fenster noch einen Gehaltsspike (Sonderzahlung, Abfindung) der jetzt rausgefallen ist.

Online kann man sich via nPA die ganzen Unterlagen ziehen, im Zweifel dort mal reinschauen, welche Summen gemeldet wurden.

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chirlu

Es könnte auch sein, daß das Gehalt zwar gestiegen ist, aber weniger als das (vorläufige) Durchschnittsentgelt, das von 2019 auf 2020 um 4,24% zugelegt hat. Auch liegt das endgültige Durchschnittsentgelt für 2019 etwas höher als der vorläufige Wert, d.h. der Verdienst 2019 ist in Entgeltpunkten bewertet rund 1% niedriger als zuvor gedacht.

 

Nicht vergessen: Das ist nur eine Hochrechnung, die dir eine ungefähre Idee geben soll.

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Cepha
· bearbeitet von Cepha

Für Ostdeutschland kommt noch hinzu, dass der Rentenfaktor Ost in wenigen Jahren auf 1,0 reduziert wird, d.h. in der Einzahlphase wird der eigene Lohn immer weniger Rentenpunkte wert.

 

https://www.aktuar-hoffmann.de/_durchschnittsentgelt_rentenversicherung.html

 

Warum das Durchschnittsengelt 2020 deutlich gestiegen ist, obwohl die Löhne angeblich gesunken sind weiß ich leider auch nicht.

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 15 Minuten von Cepha:

Warum das Durchschnittsengelt 2020 deutlich gestiegen ist, obwohl die Löhne angeblich gesunken sind weiß ich leider auch nicht.

 

Weil es das vorläufige Durchschnittsentgelt ist, das einfach aus dem vorherigen Anstieg hochgerechnet wird. Maßgeblich dafür ist die gute Lohnentwicklung im Jahr 2018.

 

Der Wert wird nachträglich korrigiert werden, so wie es mit dem für 2019 schon passiert ist, der die tatsächliche Entwicklung unterschätzt hatte.

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Cepha
· bearbeitet von Cepha

Weiß man denn, wann die Korrektur für 2020 statt finden wird und werden die bisher erreichten Rentenpunkte (z.B. auch durch freiwillige Einzahlungen in die GRV) dann mit den neuen Wert nochmal neu berechnet?

 

 

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Cauchykriterium

Du zahlst immer den gleichen Beitrag, die daraus resultierenden Rentenpunkte werden dann später korrigiert, wenn das endgültige Durchschnittsentgelt vorliegt.

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chirlu
vor 12 Minuten von Cepha:

Weiß man denn, wann die Korrektur für 2020 statt finden wird?

 

Das endgültige Durchschnittsentgelt wird typischerweise im Oktober festgestellt. Inoffiziell ist der Wert schon ab Ende August bekannt.

 

vor 13 Minuten von Cepha:

werden die bisher erreichten Rentenpunkte (z.B. auch durch freiwillige Einzahlungen in die GRV) dann mit den neuen Wert nochmal neu berechnet?

 

Ja, außer für die Jahre direkt vor Rentenbeginn. Wenn du also dieses Jahr noch in Rente gehst, werden die Entgeltpunkte für 2020 und 2021 aus den vorläufigen Durchschnittsentgelten berechnet und nicht mehr geändert. Das kann ein (geringer) Vor- oder Nachteil sein, zugunsten einer einfacheren Abwicklung.

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Cepha

Danke für die Info. das wusste ich tatsächlich noch nicht.

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saturday
vor 1 Stunde von Necoro:

Die einfachste Antwort wäre: Es gab im letzten Fenster noch einen Gehaltsspike (Sonderzahlung, Abfindung) der jetzt rausgefallen ist.

Online kann man sich via nPA die ganzen Unterlagen ziehen, im Zweifel dort mal reinschauen, welche Summen gemeldet wurden.

Da ich den Arbeitgeber nicht gewechselt habe sind die Zeitpunkte der Zahlungen eigentlich immer gleich. Wenn also die RV die Zeitpunkte bzw. -fenster nicht geändert hat, dürfte das nicht der Fall sein. 

 

vor einer Stunde von chirlu:

Es könnte auch sein, daß das Gehalt zwar gestiegen ist, aber weniger als das (vorläufige) Durchschnittsentgelt, das von 2019 auf 2020 um 4,24% zugelegt hat. Auch liegt das endgültige Durchschnittsentgelt für 2019 etwas höher als der vorläufige Wert, d.h. der Verdienst 2019 ist in Entgeltpunkten bewertet rund 1% niedriger als zuvor gedacht.

 

Nicht vergessen: Das ist nur eine Hochrechnung, die dir eine ungefähre Idee geben soll.

Das verstehe ich nicht genau. Bei der Berechnung wird doch mein (durchschnittliches) Gehalt verwendet und nicht das von allen Beschäftigten in D, oder? Ohne es jetzt nachgesehen zu haben könnte mein Gehaltsanstieg unter den 4,24% liegen, aber die Info die ich bekomme sollte doch auf mich bezogen sein, anders macht es doch wenig Sinn, oder?

 

Könnte die Beitragsbemessungsgrenze irgendeine Rolle spielen? 

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stagflation
vor 12 Minuten von saturday:

Das verstehe ich nicht genau. Bei der Berechnung wird doch mein (durchschnittliches) Gehalt verwendet und nicht das von allen Beschäftigten in D, oder? Ohne es jetzt nachgesehen zu haben könnte mein Gehaltsanstieg unter den 4,24% liegen, aber die Info die ich bekomme sollte doch auf mich bezogen sein, anders macht es doch wenig Sinn, oder?

 

Schau Dir mal an, wie Deine Beiträge in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltpunkte

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chirlu

Für die Rentenberechnung werden sogenannte Entgeltpunkte herangezogen. Das bedeutet, der Verdienst wird bezogen auf den durchschnittlichen Verdienst aller Arbeitnehmer; wer in einem Jahr genau durchschnittlich verdient hat, bekommt einen Entgeltpunkt, wer doppelt so viel verdient hat wie der Durchschnitt, bekommt zwei Entgeltpunkte. Das dient dem Ausgleich der Inflation: Wer vor zwanzig Jahren 50000 Euro verdient hat, war sehr viel reicher als jemand, der heute 50000 Euro verdient.

 

vor 16 Minuten von saturday:

Könnte die Beitragsbemessungsgrenze irgendeine Rolle spielen?

 

Ja, wenn dein Verdienst darüber liegt. Aus Sicht der Rentenversicherung kannst du nie mehr verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze.

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whister
vor 15 Minuten von saturday:

Das verstehe ich nicht genau. Bei der Berechnung wird doch mein (durchschnittliches) Gehalt verwendet und nicht das von allen Beschäftigten in D, oder? Ohne es jetzt nachgesehen zu haben könnte mein Gehaltsanstieg unter den 4,24% liegen, aber die Info die ich bekomme sollte doch auf mich bezogen sein, anders macht es doch wenig Sinn, oder?

Das durchschnittliche Gehalt aller Beschäftigten in D wird verwendet um den Preis (oder "Kurs") eines Entgeltpunktes in einem Jahr festzulegen. Dein Gehalt bestimmt dann deinen Beitrag und dieser wird mit den Preis ("Kurs") eines Entgeltpunktes in Entgeltpunkte (oder "Anteile") umgerechnet.

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beamter97
vor 2 Stunden von saturday:

ich versuche es zumindest zu verstehen und zeitnah auszusortieren, falls da irgendwo ein Fehler unterlaufen sein sollte.

 

da hilft dir die Renteninformation aber nicht weiter. Dazu müsstest du einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft anfordern:

 

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

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Krause76

Ergänzend möchte ich noch diesen Rechner teilen. Es gibt ja tatsächlich Menschen, die glauben, dass das, was auf der jährlichen Rentenbescheinigung steht, der Betrag ist, den sie bekommen werden:
 

Rentenversteuerung

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Necoro
· bearbeitet von Necoro
Ergänzung
vor 1 Stunde von beamter97:

 

da hilft dir die Renteninformation aber nicht weiter. Dazu müsstest du einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft anfordern:

 

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

An der Stelle nochmal der Hinweis auf die Möglichkeit, sich per nPA anzumelden: https://www.eservice-drv.de/OnlineDiensteWeb/init.do?npa=true

Muss man nix anfordern, sondern bekommt sofort alles als PDF. (Ist neben Elster die erste sinnvolle Anwendung vom nPA :))

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beamter97
vor 2 Stunden von Necoro:

(Ist neben Elster die erste sinnvolle Anwendung vom nPA :))

Off Topic:  die Zweite!

 

die erste ist das Punktekonto in Flensburg :teach:

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Necoro
vor 1 Stunde von beamter97:

Off Topic:  die Zweite!

 

die erste ist das Punktekonto in Flensburg :teach:

Stimmt. Als Großstädter sind KFZ-Themen so weit außerhalb meiner Bubble, das hatte ich nicht auf dem Schirm. :)

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saturday

Hallo zusammen, 

 

wollte mich nur kurz für die guten Informationen bedanken. Diese Woche bin ich bislang nicht dazu gekommen hier aktiv zu sein. Ich habe es nun verstanden und schaue mal, ob ich mir eine komplette Rentenauskunft zukommen lassen kann. Zum Thema Beitragsbemessungsgrenze. Ich liege darüber, insofern müsste ich ja quasi immer das Maximum an Entgeltpunkten bekommen, richtig?

 

Danke und Gruß

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chirlu
vor 1 Stunde von saturday:

Zum Thema Beitragsbemessungsgrenze. Ich liege darüber, insofern müsste ich ja quasi immer das Maximum an Entgeltpunkten bekommen, richtig?

 

Ja. Dann liegt der Effekt einfach daran, daß das (vorläufige) Durchschnittsentgelt stärker gestiegen war als die Beitragsbemessungsgrenze.

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saturday
vor 23 Stunden von chirlu:

 

Ja. Dann liegt der Effekt einfach daran, daß das (vorläufige) Durchschnittsentgelt stärker gestiegen war als die Beitragsbemessungsgrenze.

Danke, jetzt hab ich’s kapiert :-)

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chirlu
Am 5.7.2021 um 15:13 von chirlu:
Am 5.7.2021 um 14:58 von Cepha:

Warum das Durchschnittsengelt 2020 deutlich gestiegen ist, obwohl die Löhne angeblich gesunken sind weiß ich leider auch nicht.

 

Weil es das vorläufige Durchschnittsentgelt ist, das einfach aus dem vorherigen Anstieg hochgerechnet wird. Maßgeblich dafür ist die gute Lohnentwicklung im Jahr 2018.

 

Der Wert wird nachträglich korrigiert werden, so wie es mit dem für 2019 schon passiert ist, der die tatsächliche Entwicklung unterschätzt hatte.

 

Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2020 beträgt 39167 Euro (statt vorläufig 40551 Euro). Es ist damit leicht niedriger als das (endgültige) Durchschnittsentgelt für 2019, das bei 39301 Euro lag. Für 2022 wurde als vorläufiges Durchschnittsentgelt 38901 Euro bestimmt; das für 2021, das schon vor einem Jahr festgelegt wurde auf Grund der Zahlen für 2019, beträgt 41541 Euro. Da kann man also auch mit heftigen Korrekturen rechnen – 2021 nach unten, 2022 mutmaßlich nach oben.

 

Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022

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