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Daniela

Aktive Fonds in ETF umschichten

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BibbiBlox
Am 2.7.2021 um 20:37 von west263:

habt ihr beide mitbekommen, das 4 von den 6 Fonds vor 2009 gekauft wurden. Alle Gewinne bis 2018 sind steuerfrei, ab dann noch weitere 100.000€ Gewinn steuerfrei.

Da sollte man mal länger als eine Minute überlegen, ob man dieses Privileg so einfach aufgibt. Der Vanguard ist ja gut, aber nicht immer pauschal für jeden immer die beste Idee. Ich würde es nicht machen.

 

die 2 Fonds, Barmenia und Nordea, verkaufen, die anderen erstmal liegenlassen.

Hallo, 

 

darf ich mich dazu mal kurz einschalten. Ich bin in den Themen ein Mega Anfänger. Bei mir geht es um ein Erbe von Mama, wir teilen das unter den Geschwistern auf. Mama hat 3 Fonds. Einer der Fonds ist so aufgebaut, dass 50,50 Anteile vor 2009 erworben wurden (da hieß der Fonds noch anders) und in 2013 wurden dann nochmal 30 Stück dazu gekauft. Mein Bruder hat das Investmentsteuerreformgesetz entdeckt und ist der Meinung das die gesamten Anteile (80,5) Abgeltungssteuerpflichtig sind, wenn sie verkauft werden würden. Er will den Fonds übernehmen und wir sind gerade dabei das ganze in der Vermögensaufstellung fair zu berechnen.  

So wie ich euch hier verstehe, sind Gewinne aus Fonds und wohl dann auch Fonds-Anteile die vor 2009 erworben wurden weiterhin bei Verkauf Abgeltungssteuerfrei. Ist das richtig ? Falls ja, habt ihr für mich einen link indem das klar und deutlich und vielleicht auch kurz und knapp erklärt ist ? Das wäre toll. Ich bräuchte das für meinen Bruder.

Vielen Dank an euch vorab.

Viele Grüße 

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

BMF Schreiben

 

56.98 :

"Eine Erbschaft oder eine Schenkung begründen steuerrechtlich beim Erben oder Beschenkten
keinen Anschaffungstatbestand. Der Erbe/Beschenkte tritt als (Gesamt-)Rechtsnachfolger in
die Rechtsstellung des Erblassers/Schenkers ein, so dass insbesondere der Status der
Investmentanteile als bestandsgeschützte Alt-Anteile übergeht. Der konkrete Zeitpunkt der
Schenkung oder Erbschaft ist daher unbeachtlich. Der durch den Rechtsvorgänger nicht
ausgeschöpfte Freibetrag nach § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG geht nicht auf den
Erben/Beschenkten über. Der Erbe/Beschenkte kann jedoch seinen (eigenen) Freibetrag
geltend machen, soweit er diesen noch nicht anderweitig verbraucht hat."

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west263
vor 1 Stunde von BibbiBlox:

und ist der Meinung das die gesamten Anteile (80,5) Abgeltungssteuerpflichtig sind, wenn sie verkauft werden würden.

da hat dein Bruder nicht recht.

 

- Fangen wir mal anders herum an. Die 30 Anteile, die 2013 gekauft wurden, ist der Gewinn voll steuerpflichtig.

- Bei den vor 2009 gekauften 50,50 Anteilen sind die aufgelaufenen Gewinne bis 2018 komplett steuerfrei und werden beim Verkauf auch so überwiesen. und jetzt kommt das seit 2018 geltende Investmentsteuergesetz. Alle weiteren aufgelaufenen Gewinne ab 2018 müssen beim Verkauf versteuert werden und mit der Steuererklärung kann dann der Freibetrag von 100k € ausgenutzt und sich die Steuer zurück geholt werden.

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BibbiBlox
vor einer Stunde von west263:

da hat dein Bruder nicht recht.

 

- Fangen wir mal anders herum an. Die 30 Anteile, die 2013 gekauft wurden, ist der Gewinn voll steuerpflichtig.

- Bei den vor 2009 gekauften 50,50 Anteilen sind die aufgelaufenen Gewinne bis 2018 komplett steuerfrei und werden beim Verkauf auch so überwiesen. und jetzt kommt das seit 2018 geltende Investmentsteuergesetz. Alle weiteren aufgelaufenen Gewinne ab 2018 müssen beim Verkauf versteuert werden und mit der Steuererklärung kann dann der Freibetrag von 100k € ausgenutzt und sich die Steuer zurück geholt werden.

Vielen Dank für die Info. 

Jetzt kam von ihm eine Excelübersicht mit Berechnung der Fonds für die Bewertung des Erbanteils. 

So wie ich das sehe und erkenne, macht er bei der Berechnung Fehler. Er startet 01.01.2018. Sicher auch deswegen, weil die Brokerbank die den Übertrag der 3 Fonds (siehe Bild anbei) bestätigt hat und diese mit dem 01.01.2018 im Konto bewertet hat. Soweit ich mich aber bis jetzt reingelesen habe, ist es wichtig die alten Wertpapier Unterlagen der abgebenden Bank zu haben bzw. die muss die abgegebene bank der neuen Brokerbank weitergeben.  

Im Bild das ich beifüge ist der Ausschnitt aus der Excel Berechnung. Die ersten beiden Zeilen ist der Fonds der mit 50,522 Anteilen vor 2009 gekauft wurde und in 2013 30 Anteile nachgekauft. 

 

Ich hoffe Du und wer es vielleicht sich noch anschaut kann aus der Ecel Darstellung schlau werden und mir sagen ob mein Bruder das richtig berechnet für eine monetäre Bewertung für den Erbanteil oder ist das nicht korrekt wegen den falschen Angaben zu den Jahren und dem fehlenden Einstandskurs ab Kaufdatum ? 

 

Freu mich auf Rückmeldung da ich für noch im dunklen tappe.

 

Viele Grüße

Fonds Berechnung für Erbanteil.JPG

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west263

Den Gewinn der 50,5 steuerfreien Anteile bis 2018 hat er ignoriert, das ist richtig so. @domkapitularhatte ja schon darauf hingewiesen, das die Einstandswerte auf die Erben übergehen. Warum also der Übertrag direkt gleich mal Abgst. mit berechnet wird, erschließt sich für mich nicht. Die fällt erst bei einem tatsächlichen Verkauf an. Der Gewinn von 4134€ kann nach dem Verkauf mit der Steuererklärung mit dem 100k € Freibetrag verrechnet werden. Die 1033€ würde man dann vom FA zurück bekommen.

 

 

vor 38 Minuten von BibbiBlox:

So wie ich das sehe und erkenne, macht er bei der Berechnung Fehler. Er startet 01.01.2018.

na das passt schon. Der aufgelaufene Gewinn vom Kauf bis zu 2018 ist der fiktive in J und die entsprechend anfallende Abgst. in K

Bei den anderen zwei Positionen gehört der Wert aus Spalte K mit in die Spalte H und J mit zu G. Die angebenden Beträge sind ja nur ausgewiesen und noch nicht bezahlt.

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