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Allesverwerter

Fehler bei Depotübertrag - Depot ist weg :-(

Empfohlene Beiträge

odensee
vor 3 Minuten von Allesverwerter:

Ich bin nun den formalen Weg gegangen via Beschwerde und Filiale ins 'cc' und Forderung der Rückabwicklung.

Berichte mal, wenn es was zu berichten gibt.

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hattifnatt
vor 4 Minuten von Allesverwerter:

sehe ich keinen Mehrwert

Der Mehrwert ist, dass anwaltliche Schreiben meistens ernster genommen werden ;)

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dw_
vor 4 Minuten von hattifnatt:

Der Mehrwert ist, dass anwaltliche Schreiben meistens ernster genommen werden ;)

Ja, viele Fälle lassen sich mit einem Briefkopf vom Rechtsanwalt auf einmal sehr einfach lösen.

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stagflation
vor 17 Minuten von Allesverwerter:

Ich bin nun den formalen Weg gegangen via Beschwerde und Filiale ins 'cc' und Forderung der Rückabwicklung.

 

Du hast das doch hoffentlich nicht (nur) per E-Mail geschrieben?

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bondholder
vor 29 Minuten von Allesverwerter:

Ich bin nun den formalen Weg gegangen via Beschwerde und Filiale ins 'cc' und Forderung der Rückabwicklung.

Hast du deinen Brief zweimal als Einschreiben versendet – an die Targobank-Zentrale und zusätzlich (in Kopie) an deine Filiale?!?

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slekcin
vor einer Stunde von stagflation:

 

Du hast das doch hoffentlich nicht (nur) per E-Mail geschrieben?

Wäre das ein Problem ? Email zählt doch als Schriftverkehr oder ? 

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pcfreak324
vor 1 Minute von slekcin:

Wäre das ein Problem ? Email zählt doch als Schriftverkehr oder ? 

Du hast bei E-Mails aber keinen Zugangsnachweis.

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frogger321

Er wird uns sicherlich auf dem Laufenden halten.

Ich drücke die Daumen, dass alles möglichst problemlos läuft - sofern man in diesem Stadium noch davon sprechen kann - abhängig von Depotgröße und Steuerbeträgen würde ich zumindest schonmal nach Fachanwälten in der Nähe - oder im Internet - schauen.

 

Wenn es so klappt - super.

Wenn es nicht auf Anhieb mit der Rückabwicklung klappt, sondern skurrile Vorschläge kommen, dass du das bei der SPK initiieren sollst etc, sauber dokumentieren und Unterstützung suchen.

Die Targobank ist nicht als mega kundenorientiert bekannt und ich bleibe bei meiner Befürchtung, dass dich das Thema noch etliche Zeit beschäftigen und Nerven kosten wird.

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Anleger Klein
vor 8 Stunden von slekcin:

Wäre das ein Problem ? Email zählt doch als Schriftverkehr oder ? 

KLICK

Da gibt's juristische Abstufungen, eine einfache Email ersetzt einen Brief nicht gleichwertig. 

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Ramstein
vor 10 Stunden von Allesverwerter:

außer dass der Anwalt eine quasi identische Forderung der Rückabwicklung an die Bank schickt und mir eine Kostennote von mehren tausend Euro, sehe ich keinen Mehrwert.

Hast du Millionenwerte übertragen?

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Shonsu
vor 15 Stunden von odensee:

Ich würde diese Variante nehmen. Genau schildern, auf Dringlichkeit hinweisen, alle dir verfügbaren Unterlagen dazu. Per Einschreiben mit Rückschein.

 

Ich hatte mal ein ziemlich ärgerliches Problem bei Flatex (schon klar, die toppen Targo noch...) und der papierschriftliche Weg hat geholfen.

 

Eventuell noch an die Ombudspersonen wenden, wenn die rumzicken oder es zu lange dauert.

 

Aus leidvoller eigener Erfahrung mit einem "tollen" Mieter: Bei einem Einschreiben mit Rückschein hast Du nur den Beweis, dass Du etwas geschickt hast, aber noch nicht was in dem Brief stand. 

 

Daher, meine Empfehlung für schriftlichen Weg: Zustellung per Gerichtsvollzieher. Dieser bestätigt mit Brief und behördlichem Stempel, dass genau Dein Beschwerdeschreiben gesendet wurde. (Kostet eben dann ein paar Euro mehr, ich meine mich zu erinnern, dass es so ca. 25 Euro waren).

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odensee
vor 1 Minute von Shonsu:

Aus leidvoller eigener Erfahrung mit einem "tollen" Mieter:

Nunja, noch hat Allesverwerter es mit einer seriösen Großbank (ja, Oxymoron :lol:) zu tun. Selbst meinen Brief an Flatex habe ich nur mit 0,80 Euro bebriefmarkt. Kam trotzdem an. Ging aber auch nur um eine vierstellige Summe.

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Allesverwerter

Dank für die Infos/Anregungen.

Ich bin momentan im Urlaub, daher geht nur Mail.

 

Ja, es gibt Abstufungen, aber die Forderung per Mail ist genauso zulässig und möglich.
Ich habe eine Eingangstätigung, eine Vorgangsnummer, mein "Mailinhalt" ist im Online-Banking-Nachrichtensystem, ich habe eine Bestätigung vom Kundenbetreuer etc..., meine Nachricht ist angekommen.

Wenn sie bis zur Rückkehr aus dem Urlaub nicht reagiert haben, kann ich immer noch die postalische Eskalation machen. Ich  kenne auch  interne Bankprozesse, das wird eingescannt und ist der gleiche Kanal wie "Briefpost", die dauert eher sogar noch länger, ehe sie dort ankommt, wo sie hinsoll.

 

Die Targo wird sich schon beeilen, zumindest die Wertpapiere zurückzuholen. Theoretisch habe ich gerade eine High-Watermark-Put-Option ;-) 

 

Ich berichte, wenn es etwas neues gibt.

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cjdenver

Rueckschein ist bei Firmen ziemlich unnoetig, Einwurfeinschreiben reicht voellig aus. Und die genannte Fiktion vom leeren Brief ist schon extrem. Und faellt bei einer Firma eigentlich genauso weg. 

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
vor 3 Stunden von Ramstein:

Hast du Millionenwerte übertragen?

Lieber Ramstein, ich freue mich, dass Du hier reingeschaut hast, da ich Deine Erfahrung und Beiträge sehr schätze.

 

Ich hatte wie oft hier im Forum empfohlen, google bemüht, um einen Anwaltskostenrechner zu finden..., was gibt denn so ein Rechner als Anwaltskosten aus, wenn Dein DeuBa -Depot fort ist und Du die Depotwerte (=Streitwert) zurückforderst. ;)

 

Streitwert -> Anwaltskosten

11.000 Euro -> 1000 Euro
50.000 Euro -> 2000 Euro

150.000 Euro -> 3000 Euro

420.000 Euro -> 5000 Euro

1.4 Mio -> 10.000 Euro

 

Also man muss keine Millionenwerte übertragen, um viel Geld an einen Anwalt zu zahlenn. Und aktuell müsste ich die selbst tragen

Im Grundsatz gilt, dass im Rahmen außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat – es sei denn, der Schuldner eines Anspruchs befindet sich im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Gläubiger bereits in Verzug.

 

 

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Ramstein
vor 7 Minuten von Allesverwerter:

Lieber Ramstein, ich freue mich, dass Du hier reingeschaut hast, da ich Deine Erfahrung und Beiträge sehr schätze.

 

Ich hatte wie oft hier im Forum empfohlen, google bemüht, um einen Anwaltskostenrechner zu finden..., was gibt denn so ein Rechner als Anwaltskosten aus, wenn Dein DeuBa -Depot fort ist und Du die Depotwerte (=Streitwert) zurückforderst. ;)

 

Ich zitiere:

 

Zitat

Abrechnung der außergerichtlichen Beratung

Für den Bereich der außergerichtlichen Beratung sind seit dem 1. Juli 2006 keine gesetzlichen Gebühren mehr vorgesehen. Stattdessen legte der Gesetzgeber in § 34 RVG fest, dass für die außergerichtliche Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Anwalt Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Ist der Mandant Verbraucher, erhält der Anwalt für diese Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens eine Gebühr in Höhe von jeweils höchstens 250 Euro sowie für das Erstberatungsgespräch eine Gebühr in Höhe von höchstens 190 Euro.

Zu beachten ist, dass die Formvorschriften nach § 3a Abs. 1 Satz 4 RVG für alle Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG nur eingeschränkt gelten.

 
Arten von Vergütungsvereinbarungen

Folgende Varianten kommen beispielsweise als Vergütungsvereinbarungen in Betracht:

Vereinbarung des Gebührenrechts, z. B. für den Bereich der außergerichtlichen Beratung
Modifizierung des geltenden Gebührenrechts, z. B. durch die Vereinbarung eines Vielfachen der gesetzlichen Gebühren oder des mehrfachen Anfalls einer Gebühr
Vereinbarung des Gegenstandswertes, nach dem abgerechnet werden soll
Zeit- und Pauschalhonorarvereinbarungen

 Fettdruck durch mich. Ich würde in so einem Fall vorgerichtlich niemals nach BRAK-RVG zahlen.

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Danke! War das Lob berechtigt :-)

 

Die neuen Regelungen zum Erstgespräch waren mir bekannt, nicht aber der erste Satz für die gesamte außergerichtliche Beratung, dass BRAK-RVG auch unterschritten werden darf.

 

In der Vergangenheit hatte ich meist Honorarvereinbarungen, weil die gesetzlichen Sätze zu niedrig waren...

 

 

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pcfreak324

Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben an die Bank auf Rückübertragung eines Depotwerts i.H.v. 20.000 EUR kostet ca. 1.000 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG). Dies fällt zusätzlich an zu den Kosten der außergerichtlichen Beratung, zu denen Ramstein zuvor bereits etwas geschrieben hat.

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Telefonische Rückmeldung der Targobank: Ich bekomme demnächst eine Antwort per Brief vom Beschwerdemnagement.

 

Im Hintergrund wurde der Dienstleister der Sparkassen wegen einer Rückabwicklung angeschrieben.

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Allesverwerter

Status: 
Bislang kein Schreiben der Targo erhalten.

Telefonisch Nachfrage: Wertpapiere sollten per gestern wieder eingebucht sein, sind heute auch noch nicht da.

Recherche bei der Sparkasse: Wertpapiere wurden am Freitag ausgebucht (als "Storno").

 

Na gut, dann scheint ja doch was getan worden zu sein und ich warte weiter ab.

 

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kleinerfisch

Das sieht doch schon ganz gut aus.

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Allesverwerter

Update:
Depot ist seit Donnerstag wieder da; in den Einbuchungsschreiben ist auch von "Storno" die Rede. (war gut, dass ich hier gefragt habe und es nicht selbst gemacht hab!!)

 

Die steuerlichen Einstandswerte werden (noch?) nicht irgendwo angezeigt, hab nun eine Anfrage abgeschickt.

 

 

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