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Allesverwerter

Fehler bei Depotübertrag - Depot ist weg :-(

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Allesverwerter

Ich wollte einem Verwandten eine kleine Position aus meinem Depot schenken. Der Auftrag war korrekt.

Nun hat die abgebende Bank mein gesamtes Depot übertragen.

 

Wie vermeide ich bei der Korrektur (durch die abgebende Bank) folgende Fallstricke:

 

a) Das Gesamtdepot liegt über dem Schenkungs-Freibetrag  (sowohl auf dem Hinweg, als auch auf dem Rückweg) - erfolgt auch ein Storno an das Finanzamt?

 

b) Es sind auch "Altfonds"/Zertifikate/Aktien in dem Depot, wie vermeide ich, dass diese nun (durch weitere Fehler) steuerpflichtig werden?

 

Sonst noch irgendwelche Baustellen, die ich beachten sollte?

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west263
vor 16 Minuten von Allesverwerter:

Nun hat die abgebende Bank mein gesamtes Depot übertragen.

wow, wer hat sich denn so einen Fehler geleistet?

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bondholder
vor 16 Minuten von Allesverwerter:

Ich wollte einem Verwandten eine kleine Position aus meinem Depot schenken. Der Auftrag war korrekt.

Nun hat die abgebende Bank mein gesamtes Depot übertragen.

Kannst du belegen, dass ein Bankfehler vorliegt?

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Allesverwerter

Targobank.

 

Ja, es war ein auszudruckendes Online-PDF, hab es noch auf dem Rechner...

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whister
vor 49 Minuten von Allesverwerter:

Targobank.

 

Ja, es war ein auszudruckendes Online-PDF, hab es noch auf dem Rechner...

Und was sagt die Targobank zu dem Vorgang und der weiteren Vorgehensweise?

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alsuna

Ich würde die Bank schriftlich dazu auffordern, den Übertrag für die falsch übertragenen Wertpapiere rückgängig zu machen und dabei den ursprünglichen steuerlichen Status wieder herzustellen.

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Info Targo:

Der Rückübertrag muss vom neuen Depotinhaber beauftragt werden; wenn ich mich selbst kümmere, ist der Weg kürzer.

Wenn ich über die Targo gehe, wird der neue Depotinhaber von der Sparkasse angeschrieben, muss zustimmen und das dauert.

 

Wenn die Papiere zurück sind, wird in dem Ursprungsausgang ein "Storno" vermerkt, damit wäre die die Schenkungssteuer-Sache erledigt. Ich hoffe, die Rückübertragung von Sparkasse zu Targo wird genauso getrackt.

 

Merken werde ich es erst, wenn in 2 oder 3 Jahren Post vom Finanzamt kommt :-(

Nervig.

 

Zusatzbaustelle: Bei der Sparkasse fallen wohl ordentlich Depotgebühren an, denen renne ich dann auch wieder hinterher.

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frogger321
· bearbeitet von frogger321

Klingt nicht so, als ob die Targobank das sauber lösen will sondern dir den schwarzen Peter zuschiebt.

 

Das würde ich wohl bei einem größeren Depot und entsprechender steuerlicher Bedeutung über einen Fachanwalt für Banken- oder Kapitalmarktrecht abwickeln sonst wird das schnell zum Bumerang und du hast noch jahrelang Probleme und Zickereien.

Am besten das Depot gänzlich von der Targobank abziehen, da wird dich der Anwalt dann sicher entsprechend beraten.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor einer Stunde von Allesverwerter:

Der Rückübertrag muss vom neuen Depotinhaber beauftragt werden; wenn ich mich selbst kümmere, ist der Weg kürzer.

 

Wenn du es selber beauftragst (bzw. über deinen Verwandten beauftragen lässt), sind die natürlich erst einmal "raus" was mögliche Konsequenzen des Rückübertrags angeht. Den hast du dann ja in eigenem Ermessen angestoßen.

 

Mit einem "einfachen" Rückübertrag den du selber anstößt, dürfte dir m.E.n. auch nicht geholfen sein. Bei einem erfolgten Depotübertrag mit Gläubigerwechsel ist das Steuer-Kind ja wohl schon in den Brunnen gefallen. Wenn du jetzt einfach zurücküberträgst, bekommst du dadurch ja nicht den Status quo ante (die steuerlichen Anschaffungsdaten) zurück.

 

Je nachdem wie die dich behandeln, würde ich damit tatsächlich auch direkt zum Anwalt laufen, oder eben erst einmal darauf bestehen, dass die ihren Fehler selber gerade biegen. Wenn es um größere Summen von vor 2009 Altbestand geht, würde ich auch nicht davon ausgehen, dass die das steuerlich ohne größere Querelen sauber wieder einbuchen ... :(

 

Wenn das ein größeres Thema für dich ist (dir das Steuerthema echt weh tun würde), würde ich die Kommunikation im übrigen auch ab jetzt nur noch schriftlich führen ...

 

(Alles natürlich unter der Annahme, dass es wirklich 100% klar deren Verschulden ist und du das auch beweisen kannst.)

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odensee
vor 9 Minuten von frogger321:

Am besten das Depot gänzlich von der Targobank abziehen, da wird dich der Anwalt dann sicher entsprechend beraten.

Erstmal müssen die Wertpapiere ja wieder an Allesverwerter zurück gehen. Glaubst du ernsthaft, dass das steuerlich einfacher geklärt werden kann, wenn es von dem Sparkassendepot ins neue Depot von Allesverwerter geht?

 

@Allesverwerter wer bei der Targobank hat dir die Auskunft gegeben? Heißleiner/in?

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Allesverwerter

Filial-Wertpapierberater hatte Rücksprache mit der Fachabteilung gehalten und mich zurückgerufen.

 

Natürlich müsste die Targo alles geradebiegen, aber ich muss auch sehen, wie das praktisch abläuft.

"Stornieren" können sie das nicht, da brauchen sie die Zustimmung von der Sparkasse und die Sparkasse die  vom Depotinhaber.

Das dauert einige Wochen. Da hab ich echt keinen Bock drauf. Was passiert z. B. bei einer Pfändung, Insolvenz, Todesfall ?

 

Und die Sparkasse macht dann auch letztlich auch nur einen Depotübertrag. Und wenn die dann das Gläubigerkreuz falsch setzen, weil die ausführende Mindestlohnfachkraft im Servicecenter einen Fehler macht, das wird es noch chaotischer.

 

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 7 Minuten von Allesverwerter:

"Stornieren" können sie das nicht, da brauchen sie die Zustimmung von der Sparkasse und die Sparkasse die  vom Depotinhaber.

 

Haben die dir denn gesagt wie sie gedenken das Steuer-Thema (Anschaffungsdaten) gerade zu biegen? Oder bewegen die sich wahrscheinlich nach Rückübertrag auf dem Niveau "Jetzt haben sie doch ihre Aktien zurück. Was wollen sie denn noch?".

 

Wenn es dafür keine Lösung von denen gibt (die dir schriftlich dargelegt wird), würde ich nicht den Rückübertrag selber einleiten. Sonst stehst du am Ende vielleicht blöd da, weil du ja selber aktiv geworden bist ...

PS: Hatte meinen Beitrag oben noch einmal editiert bzgl. des Steuerthemas ... :-*

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Der richtige Weg ist: die Targobank schriftlich auf den Fehler hinweisen und sie auffordern, den Übertrag rückgängig zu machen. Per Einschreiben mit Rückschein - und vorab per Fax. Am besten auch eine Frist setzen (2 Wochen nach Zugang?).

 

Wenn sie es rückgängig machen, ist alles in Ordnung. Wenn sie es nicht rückgängig machen, kannst Du selbst tätig werden. Dann kannst Du alle weiteren Kosten incl. angefallene Steuern und Anwaltskosten von der Targobank zurückverlangen. Wenn Du sie nicht vorher schriftlich über den Fehler informierst und zur Rückabwicklung aufforderst, werden sie Dir keine Kosten ersetzen, weil sie Dir vorhalten werden: "wir haben das ja gar nicht gewusst! Natürlich hätten wir eine Rückabwicklung gemacht, wenn wir das gewusst hätten! Da Sie aber selbst tätig geworden sind, erstatten wir Ihnen keine Kosten".

 

Zum Anwalt kannst Du immer noch gehen, wenn Sie auf Deine Aufforderung zur Rückabwicklung nicht reagieren oder sie ablehnen.

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odensee
Zitat

Wo können Sie sich beschweren?
• Persönlich in jeder unserer Filialen
• Telefonisch Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr unter unserer Telefonnummer 0211 - 900 20 110
• Per E-Mail an: kontakt@targobank.de oder direkt aus Ihrem Online-Banking heraus,
wenn Sie uns persönliche Daten mitteilen möchten.

• Per Fax an: 0203 – 347 16130
• Per Brief an: TARGOBANK Beschwerdemanagement, Postfach 210135, 47023 Duisburg

Ich würde diese Variante nehmen. Genau schildern, auf Dringlichkeit hinweisen, alle dir verfügbaren Unterlagen dazu. Per Einschreiben mit Rückschein.

 

Ich hatte mal ein ziemlich ärgerliches Problem bei Flatex (schon klar, die toppen Targo noch...) und der papierschriftliche Weg hat geholfen.

 

Eventuell noch an die Ombudspersonen wenden, wenn die rumzicken oder es zu lange dauert.

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chirlu
vor 29 Minuten von s1lv3r:

wie sie gedenken das Steuer-Thema (Anschaffungsdaten) gerade zu biegen

 

Das sollte prinzipiell nicht so schwierig sein. Da es ein Übertrag ohne Gegenleistung war, sind die Anschaffungsdaten unverändert mit zum neuen Eigentümer gewandert, und bei einem Rück-Übertrag würden sie ganz regulär wieder mit zurück wandern. Das also sogar dann, wenn es kein Fehler der Bank gewesen wäre.

 

Komplizierter ist es mit der Schenkungssteuer, denn Hin-und-her-Schenkungen sind zweimal steuerpflichtig. Da muß also dem Finanzamt verklickert werden, daß es ein Bankirrtum gewesen ist. :unsure:

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pcfreak324

Bevor du einen Anwalt einschaltest, könntest du dich auch noch an die zuständige Landesdatenschutzbehörde wenden, weil die Bank deine personenbezogenen Daten unrichtig verarbeitet hat und du einen Anspruch auf Berichtigung hast.

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s1lv3r
vor 5 Minuten von chirlu:

Das sollte prinzipiell nicht so schwierig sein. Da es ein Übertrag ohne Gegenleistung war, sind die Anschaffungsdaten unverändert mit zum neuen Eigentümer gewandert, und bei einem Rück-Übertrag würden sie ganz regulär wieder mit zurück wandern.

 

Stimmt. Du hast recht. Dann müsste nur sicher gestellt sein, dass beide Aufträge (sowohl der schon ausgeführte, als auch der retour) auch tatsächlich als unentgeltliche Depotüberträge mit Gläubigerwechsel ausgeführt werden/worden sind.

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Allesverwerter
vor 34 Minuten von s1lv3r:

 

Stimmt. Du hast recht. Dann müsste nur sicher gestellt sein, dass beide Aufträge (sowohl der schon ausgeführte, als auch der retour) auch tatsächlich als unentgeltliche Depotüberträge mit Gläubigerwechsel ausgeführt werden/worden sind.

Genau, daher mein Ansatz, das lieber selbst zu korrigieren...

 

Das ist der Schenkungssteuer ist Mist!

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Geldhaber
vor 45 Minuten von pcfreak324:

Bevor du einen Anwalt einschaltest, könntest du dich auch noch an die zuständige Landesdatenschutzbehörde wenden, weil die Bank deine personenbezogenen Daten unrichtig verarbeitet hat und du einen Anspruch auf Berichtigung hast.

Was hat denn dieses ärgerliche Problem mit Datenschutz zu tun? 

 

vor einer Stunde von odensee:

Eventuell noch an die Ombudspersonen wenden, wenn die rumzicken oder es zu lange dauert.

Dürfte die richtige Instanz sein. 

 

vor 1 Minute von Allesverwerter:

Genau, daher mein Ansatz, das lieber selbst zu korrigieren...

 

Das ist der Schenkungssteuer ist Mist!

Und genau wegen der Schenkungssteuer besser nicht selbst tätig werden, sondern die Targobank die Korrektur vornehmen lassen. :myop:

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chirlu
vor 1 Minute von Geldhaber:

Was hat denn dieses ärgerliche Problem mit Datenschutz zu tun?

 

Der Empfänger kennt jetzt den gesamten Depotinhalt, einschließlich Anschaffungsdaten sogar, und auch dessen Wert.

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odensee
vor 57 Minuten von pcfreak324:

Bevor du einen Anwalt einschaltest, könntest du dich auch noch an die zuständige Landesdatenschutzbehörde wenden, weil die Bank deine personenbezogenen Daten unrichtig verarbeitet hat und du einen Anspruch auf Berichtigung hast.

Die Daten sind nun dem Empfänger sowie der Empfängerbank bekannt. Da ändert auch keine Datenschutzbehörde mehr was. Was soll das bringen? Prioritär ist die komplette, auch vom Finanzamt akzeptierte Stornierung des Übertrags. Beschweren über mangelnden Datenschutz kann er angehen, wenn das wesentliche geklärt ist.

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Geldhaber

Sehe ich genauso wie @odensee.

Außerdem gibt es noch ein Problem, bei dem die Datenschutzbehörde ebenfalls nicht hilfreich sein wird: 

vor 2 Stunden von Allesverwerter:

Zusatzbaustelle: Bei der Sparkasse fallen wohl ordentlich Depotgebühren an, denen renne ich dann auch wieder hinterher.

Vermutlich volumenabhängige Gebühren, die zunächst den Beschenkten treffen. - Der wird sich dafür aber "bedanken". 

@Allesverwerterauch hier gilt m.E.: Rückabwicklung besser zwischen Targobank und Sparkasse statt selbst vornehmen. 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 57 Minuten von Geldhaber:

Vermutlich volumenabhängige Gebühren, die zunächst den Beschenkten treffen. - Der wird sich dafür aber "bedanken".

Ob die Sparkasse in diesem konkreten Fall überhaupt Depotkosten berechnet, ist abzuwarten – und dann sehe ich die Targobank dafür in der Verantwortung.

 

vor 2 Stunden von stagflation:

Der richtige Weg ist: die Targobank schriftlich auf den Fehler hinweisen und sie auffordern, den Übertrag rückgängig zu machen. Per Einschreiben mit Rückschein - und vorab per Fax. Am besten auch eine Frist setzen (2 Wochen nach Zugang?).

 

Wenn sie es rückgängig machen, ist alles in Ordnung. Wenn sie es nicht rückgängig machen, kannst Du selbst tätig werden. Dann kannst Du alle weiteren Kosten incl. angefallene Steuern und Anwaltskosten von der Targobank zurückverlangen. Wenn Du sie nicht vorher schriftlich über den Fehler informierst und zur Rückabwicklung aufforderst, werden sie Dir keine Kosten ersetzen, weil sie Dir vorhalten werden: "wir haben das ja gar nicht gewusst! Natürlich hätten wir eine Rückabwicklung gemacht, wenn wir das gewusst hätten! Da Sie aber selbst tätig geworden sind, erstatten wir Ihnen keine Kosten".

 

Zum Anwalt kannst Du immer noch gehen, wenn Sie auf Deine Aufforderung zur Rückabwicklung nicht reagieren oder sie ablehnen.

:thumbsup:

 

@Allesverwerter Der wichtigste Punkt ist: Du verlangst eine Rückabwicklung  – und keineswegs einen normalen (schenkungsteuerpflichtigen!) Depotübertrag.

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alsuna
vor 57 Minuten von bondholder:

@Allesverwerter Der wichtigste Punkt ist: Du verlangst eine Rückabwicklung  – und keineswegs einen normalen (schenkungsteuerpflichtigen!) Depotübertrag.

:thumbsup:

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Allesverwerter

Vielen Dank @all für den Input.

 

Ich bin nun den formalen Weg gegangen via Beschwerde und Filiale ins 'cc' und Forderung der Rückabwicklung.

 

Bezüglich 'direkt zum Anwalt' : Das verursacht mir jetzt auch erstmal Aufwand (Termin, Unterlagen beischaffen) und außer dass der Anwalt eine quasi identische Forderung der Rückabwicklung an die Bank schickt und mir eine Kostennote von mehren tausend Euro, sehe ich keinen Mehrwert.

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