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ufr

Schenkung nachhaltig und ohne Verfügungsmöglichkeit für Beschenkten anlegen (Investition statt Konsum)

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ufr
· bearbeitet von ufr

Hallo Zusammen,

 

im Bekanntenkreis diskutieren wir gerade folgende Konstellation:

Ein Schenker möchte Barmittel auf einen volljährigen Beschenkten übertragen. Das Geld soll in das Eigentum des Beschenkten mit voller Verfügungsgewalt übergehen.

Allerdings fürchtet der Schenker, dass der Beschenkte das Geld dann sofort für kurzfristigen Konsum verwendet.

Der Schenker würde daher eine Lösung bevorzugen, in welcher der Beschenkte nicht sofort an das Geld rankommt und dieses zumindest für mehrere Jahre erstmal investiert bleibt.

 

Eine Lösung, die mir einfiele, wäre eine Kapital-Versicherung zu Gunsten des Beschenkten abzuschließen bzw. statt Barmitteln eine Versicherung zu verschenken, die nur mit erheblichen Abschlägen kündbar wäre.

Allerdings bin ich aufgrund von Kosten, Intransparenz und Rendite alles andere als ein Freund von Kapitalversicherungen.

Auch Anteile an einem geschlossenen Fonds fände ich nicht unbedingt die bessere Lösung.

 

Daher die Frage:

Gibt es andere sinnvolle Gestaltungen, die man hierfür einsetzen könnte?

Idealerweise mit Anlage in einem ETF-Portfolio, welches aber über x Jahre nicht veräußert werden kann.

Da es sich um einen mittleren fünfstelligen EUR-Betrag handelt, halte ich nur Lösungen mit überschaubaren Strukturierungsaufwand für sinnvoll.

 

ufr

 

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HnsPtr
· bearbeitet von HnsPtr

edit: Stiftung fünfstellig überlesen.

 

Bei der Summe lohnt sich der Unsinn nicht. Entweder das Risiko nehmen und jetzt schenken, oder die junge Person noch ein paar Jahre reifen lassen.

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hattifnatt
vor 21 Minuten von ufr:

Gibt es andere sinnvolle Gestaltungen, die man hierfür einsetzen könnte?

Stiftung

vor 22 Minuten von ufr:

Da es sich um einen mittleren fünfstelligen EUR-Betrag handelt, halte ich nur Lösungen mit überschaubaren Strukturierungsaufwand für sinnvoll.

Ähhm, OK, .... dann scheidet auch die Alternative "Vermögensverwaltung" aus. Also, für solche Kleckerbeträge lohnt sich kein Aufwand. Soll es der Beschenkte doch einfach verprassen und dann den Lebensunterhalt aus seinem Humankapital bestreiten ;)

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cjdenver

Wozu der Eigentumsübergang ohne Nutzungsbefugnis? Geht‘s hier darum den Schenkungssteuerfreibetrag zu nutzen? Der läuft ja über 10 Jahre, machts da nicht Sinn noch ein paar Jahre zu warten?

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Maury

Festgeld über 10 Jahre

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odensee

Ich sehe schon den nächsten Thread...

Zitat

Habe von meinem Onkel ufr eine größere Summe geschenkt bekommen. Leider als Versicherungsvertrag/Festgeld/xyz. Wie kann ich trotzdem an Geld kommen? Kann ich die Summe vielleicht irgendwie beleihen?

@ufr meine Antwort soll durchaus zweckdienlich sein und kein Scherz.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von Maury:

Festgeld über 10 Jahre

Ganz wichtig:

Das Festgeld unbedingt bei irgendeiner Klitsche mit fragwürdiger Einlagensicherung (Bulgarien, Malta, Ukraine oder so...) abschließen, damit kein Kreditgeber bereit ist, das Festgeld als Sicherheit zu akzeptieren.

 

vor 2 Stunden von ufr:

Eine Lösung, die mir einfiele, wäre eine Kapital-Versicherung zu Gunsten des Beschenkten abzuschließen bzw. statt Barmitteln eine Versicherung zu verschenken, die nur mit erheblichen Abschlägen kündbar wäre.

Die  Problemlösung ist total simpel und nennt sich Rürup (Basisrente). :P

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 8 Stunden von ufr:

... Ein Schenker möchte Barmittel auf einen volljährigen Beschenkten übertragen. Das Geld soll in das Eigentum des Beschenkten mit voller Verfügungsgewalt übergehen.

Allerdings fürchtet der Schenker, dass der Beschenkte das Geld dann sofort für kurzfristigen Konsum verwendet.

Der Schenker würde daher eine Lösung bevorzugen, in welcher der Beschenkte nicht sofort an das Geld rankommt und dieses zumindest für mehrere Jahre erstmal investiert bleibt.....

Schenkung unter Auflage? --> https://www.schenkung-erbrecht.de/schenkungsvertrag-auflage-muster/

 

Das wäre jedenfalls die Variante für Erwachsene :)

 

Macht man sich "Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Vormundschaft hemmt sein Reifen. - Johann Gottfried Frey" zu eigen, geht's auch ohne schriftlichen Vertrag.

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Conker

Ich verstehe das Thema nicht. Kann mir jemand mal auf die Sprünge helfen?

 

Es soll eine Schenkung mit voller Verfügungsgewalt durchgeführt, diese aber wiederum zugleich dann doch indirekt eingeschränkt werden?

 

Also da finde ich diese Festgeldidee nicht so verkehrt. Aber das läuft dann wieder gegen den Wunsch, dass das Geld "investiert" sein soll. Beim Festgeld reden wir ja eher von negativer Realrendite. Gut. "Investiert" ist das Geld so trotzdem. ^_^

 

Ansonsten vllt. ne Fondsgebundene abschließen und davon dann 99% des Vertrages verschenken? So müsste der Beschenkte bei Entnahmen oder Auflösen halt immer die Zustimmung des Schenkers einholen. Wenn dann der Beschenkte erwachsen genug (?) geworden ist bzw. der Schenker keine Angst mehr hat, dann halt auch das letzte Prozent noch übertragen.

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Chevprolet

Entweder ein Bündel Scheine auf den Tisch legen und damit leben lernen was der Beschenkte damit macht, oder das Geld der Krebsfoschung o.ä. spenden.

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Maikel
· bearbeitet von Maikel

Für mich ist dabei nicht die Frage geklärt, was der Zweck dieser Übertragung sein soll. Geht es um den Freibetrag für Schenkungen? Um die Steuerfreiheit der Erträge?

Falls nicht, könnte der Schenker das Geld auch für den Beschenkten anlegen und ihm ein hübsches "Zertifikat" ausstellen, mit dem Inhalt, daß er die Summe in X Jahren zur Verfügung bekommt. Oder vorher, wenn er sich damit einen großen Wunsch erfüllen möchte (Auto / Wohnung / Weltreise / teure Ausbildung o.ä.)

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sedativ

Richte einen Dauerauftrag ein und bedenke den Glückspilz monatlich oder quartalsweise mit einem dir angemessen erscheinenden Betrag.

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Maikel
vor 2 Minuten von sedativ:

Richte einen Dauerauftrag ein und bedenke den Glückspilz monatlich oder quartalsweise mit einem dir angemessen erscheinenden Betrag.

Soweit ich es verstanden habe, ist genau das nicht Sinn der Sache; denn dann würde das Geld vermutlich für kurzfristigen Konsum ausgegeben.

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chirlu
vor 3 Minuten von Maikel:

dann würde das Geld vermutlich für kurzfristigen Konsum ausgegeben.

 

Für den Fall bestünde ja noch das Drohpotential, den Dauerauftrag wieder zu streichen. Läuft nur weiter bei quartalsweisem Nachweis der angemessenen Verwendung (was immer das in diesem Fall heißt).

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Man könnte in einem Schenkungsvertrag die Bedinung festhalten, dass das ETF Depot eine gewisse Zeit lang nicht angerührt werden darf. Vorausgesetzt es wird ein fertiges Depot übertragen.

Ansonsten müsste als Auflage die Anlage des Schenkungsbetrages in ein ETF Depot (zur Klarstellung vielleicht sogar direkt den konkreten ETF nennen) genannt werden.

Inwieweit der Schenker im Falle der Nichterfüllung der Schenkungsauflage dann aber tatsächlich rechtlich gegen den Beschenkten vorgehen möchte, ist natürlich eine andere Frage.

Aber zumindest hätte man es so grundsätzlich vertraglich festgehalten und der Beschenkte sieht sich eher in der Pflicht sich an die Auflage zu halten.

 

Die noch offene Frage ist, ob es sich hierbei um die Ausnutzung des Freibetrages handelt, damit nach 10 Jahren eine weitere Schenkung erfolgen kann.

Wenn dem nicht so ist, könnte man die Schenkung natürlich auch einfach weiter in die Zukunft verlagern.

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ufr

Danke schonmal für die guten Anregungen und die angeregte DiskussionB-).

Es geht tatsächlich darum, einerseits den Schenkungsfreibetrag zu nutzen. Andererseits möchte der Schenker gerne dem Beschenkten noch etwas Zeit für seine weitere persönliche Entwicklung geben, bevor er wirklich über das Geld verfügen kann.

Es ist ja nun mal häufig so, dass die Konsumorientierung mit 25, ohne Kinder und Familie meist deutlich höher als mit 35, mit Kindern und Verantwortung ist.

 

Aber dann nehme ich mal mit, dass sich der realistische Handlungsrahmen zwischen dem Verschenken eines Festgelds oder einem ETF-Depot mit Schenkungsvertrag und Verpflchtung zum Nicht-Verkauf bewegt.

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