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Karano

BU-Versicherung Gesundheitsfragen

Empfohlene Beiträge

Karano
vor 1 Stunde von Badurad:

nö ;)

Das mit der RSV ist eher ein Mythos. Wichtig ist eine saubere Antragstellung bei Versicherungsabschluss sowie im Leistungsfall. In beiden Fällen helfen Dir weder Anwalt noch RSV. Werden diese beiden Schritte sauber abgewickelt, kommt es auch nicht zum Rechtsstreit.

Das ist definitiv falsch. Eine Rechtschutzversicherung ist Pflicht. Selbst bei eindeutigen Pathologien kann man als Arzt viel reininterpretieren. Klar wenn Sie den Arm verloren haben und Chirurg sind gibt es nichts zu interpretieren. Wenn Sie psychisch erkrankt sind kann man viel auslegen.

 

In meiner PJ Zeit in der Radiologie habe ich unter Supervision eines Oberarztes auch einige Gutachten geschrieben und glauben Sie mir je nach Oberarzt kam was anderes raus.

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polydeikes

Völliger Bullshit. Psychische Erkrankungen objektiviert man im BU-Leistungsfall durch entsprechende Kriterien. Beispielhaft und bei weitem nicht abschließend: Medikation, stationäre Aufenthalte, zurückgelegte AU Zeiten ohne Überobligation  ...

 

Eine private BU ist keine EMR. Begutachtung ist ein Thema für die Nachprüfung, nicht für die Erstprüfung. Zumindest wenn man den Leistungsnachweis nicht do it yourself verkackt. Eine RSV hilft beim medizinischen Leistungsnachweis einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung genau 0.

 

Wenn man absolut keine Ahnung hat, sollte man sich mit wilden Spekulationen zurückhalten.

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Karano
· bearbeitet von Karano
vor einer Stunde von polydeikes:

Psychische Erkrankungen objektiviert man im BU-Leistungsfall durch entsprechende Kriterien.

Sie sollten Arzt werden. Nochmals viele psychische Erkrankungen können Sie nicht objektivieren.

 

Weil jemand mehrmals stationär behandelt wird ist er stark psychisch angeschlagen und evtl. berufsunfähig? Wenn jemand nie stationär behandelt wurde und der Leidensdruck so groß war, dass er sich selbst das Leben genommen hat ist er trotzdem kurz vor dem Tod immernoch berufsfähig gewesen?

 

Wie man eine Psychose bei schizophrenen Patienten objektivieren will müssen Sie mir mal erklären. Da bin ich gespannt.

 

Medikation in der Psychiatrie speziell bei Depression und Angststörung ist minimal besser als Placebo dazu gibt es mehrere Studien. Können Sie sich in Pubmed aussuchen. Stationäre Aufenthalte können nur ein Indiz sein für das Ausmaß der Erkrankung, diese aber nie vollständig abbilden. Es gibt genügend schwer depressive Menschen, die sich nicht stationär behandeln lassen. Und es gibt Menschen die nur leicht depressiv sind sich aber trotzdem einweisen lassen.

 

Nicht umsonst kommen Gutachter die von der Versicherung beauftragt sind, Gutachter die von Patienten selbst beauftragt sind und Sachverständiger die vom Gericht beauftragt sind zu unterschiedlichen Gutachten. Deshalb landen viele Fälle vor Gericht.

 

Stationäre Aufenthalt, Medikamente sind alles nur Indizien mehr nicht. Der tatsächliche Leidensdruck wird nie vollständig abgebildet.

 

Aber nochmals. Sie sind der viel bessere Arzt. Sie könnten ja mit Gert Postel eine psychiatrische Praxis gründen und objektive Gutachten ausstellen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

*kopftisch* 

 

Wir sind immer noch im Versicherungsrecht, nicht in der Medizin. Objektivierung des Leistungsfalls ist Aufgabe des VN im Leistungsfall (medizinischer Leistungsnachweis) und Aufgabe des VR in der Anerkennung von Leistungen (Schutz des Kollektivs). Grundprinzip jeder Leistungsfallregulierung.

 

Leidensdruck ist erneut scheiß egal. Es geht um die objektive Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf in Relation zur 50 % Leistungsgrenze. Diese sind zu objektivieren. Wahlweise quantitativ / kumuliert oder eben qualitativ über prägende Tätigkeiten (Kernfähigkeiten / Kerntätigkeiten). Jedwede Schilderung subjektiver Befindlichkeiten sind additionale Informationen und einem soliden Leistungsantrag in der Erstprüfung hinderlich. Der subjektive Aspekt Leidensdruck wird in der Nachprüfung relevant (Fortbestand der BU). Schlicht weil der Versicherer die Verbesserung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (in Folge Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall) beweisen muss.

 

Begutachtung in der Erstprüfung findet nur statt, wenn die Objektivierung iS des medizinischen Leistungsnachweises anhand der Grundsätze der Leistungsfallbearbeitung nicht erbracht wurde. Hierzu gibt es Bände an Rechtsprechung, was Sie in Ihrer eingeschränkten Borniertheit "Artikel" nennen.

 

Es gibt weder eine Notwendigkeit für oder einen Vorteil von Begutachtung in der Erstprüfung.

 

In der Nachprüfung ist Begutachtung der Standard, schon im Interesse des Versicherers. Da der Versicherer den Wegfall der BU beweisen muss, mit entsprechenden formal juristischen Grenzen. Rudimentäre Grundlagen dazu in "Hausotter / Neuhaus Begutachtung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung."

 

Von jemandem, der wie Sie mit maximaler Selbstsicherheit bei vollständiger Ahnungslosigkeit auftritt, Hochstapler genannt zu werden ... sehr amüsant.

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Badurad
vor 55 Minuten von Karano:

Sie sollten Arzt werden. Nochmals viele psychische Erkrankungen können Sie nicht objektivieren.

 

Weil jemand mehrmals stationär behandelt wird ist er stark psychisch angeschlagen und evtl. berufsunfähig? Wenn jemand nie stationär behandelt wurde und der Leidensdruck so groß war, dass er sich selbst das Leben genommen hat ist er trotzdem kurz vor dem Tod immernoch berufsfähig gewesen?

 

Wie man eine Psychose bei schizophrenen Patienten objektivieren will müssen Sie mir mal erklären. Da bin ich gespannt.

 

Medikation in der Psychiatrie speziell bei Depression und Angststörung ist minimal besser als Placebo dazu gibt es mehrere Studien. Können Sie sich in Pubmed aussuchen. Stationäre Aufenthalte können nur ein Indiz sein für das Ausmaß der Erkrankung, diese aber nie vollständig abbilden. Es gibt genügend schwer depressive Menschen, die sich nicht stationär behandeln lassen. Und es gibt Menschen die nur leicht depressiv sind sich aber trotzdem einweisen lassen.

 

Nicht umsonst kommen Gutachter die von der Versicherung beauftragt sind, Gutachter die von Patienten selbst beauftragt sind und Sachverständiger die vom Gericht beauftragt sind zu unterschiedlichen Gutachten. Deshalb landen viele Fälle vor Gericht.

 

Stationäre Aufenthalt, Medikamente sind alles nur Indizien mehr nicht. Der tatsächliche Leidensdruck wird nie vollständig abgebildet.

 

Aber nochmals. Sie sind der viel bessere Arzt. Sie könnten ja mit Gert Postel eine psychiatrische Praxis gründen und objektive Gutachten ausstellen.

"Das arrogante Verhalten ist arzttypisch auf Ihrer Seite." ---> q.e.d.


Die Bedeutung des Arztes im Prozess der Anerkennung einer BU wird massiv überschätz, während die Bedeutung der passenden Versicherungsbedingungen sowie der sauberen Abwicklung im Leistungsfall massiv unterschätzt wird. Oder um es kurz zu machen: Nicht der behandelnde Arzt entscheidet über das Vorliegen einer BU gemäß den jeweiligen Tarifbedingungen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
vor 29 Minuten von Badurad:

Nicht der behandelnde Arzt entscheidet über das Vorliegen einer BU gemäß den jeweiligen Tarifbedingungen.

Der Arzt hat überhaupt keine Aussage über private Berufsunfähigkeit zu treffen. Auch nicht in einem Gutachten. Das Anerkenntnis ist ein rein juristischer Akt, welcher allein dem Versicherer zusteht. Dem VR steht es offen, auch bei gerichtlicher Auseinandersetzung sein eigen beauftragtes Gutachten in Zweifel zu ziehen. Es gibt keinerlei Bindungswirkung, für keine Seite. Entsprechend sinnlos ist das auch in der Erstprüfung bei sauberem medizinischen Leistungsnachweis.

 

Ich habe nur die Vermutung, dass mal wieder BU im Versorgungswerk und private Berufsunfähigkeitsversicherung völlig durcheinander geballert werden. Im Versorgungswerk läuft BU klassischerweise über 2 unabhängige Gutachten, vom Versorgungswerk beauftragt und bezahlt. Mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat das nichts zu tun.

 

Alternativ könnte der / die TO aber möglicherweise auch einfach nur blöd sein. Das kann ich nicht mit Sicherheit ausschließen oder bestätigen.

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Badurad
vor 1 Minute von polydeikes:

Der Arzt hat überhaupt keine Aussage über private Berufsunfähigkeit zu treffen. Auch nicht in einem Gutachten. Das Anerkenntnis ist ein rein juristischer Akt, welcher allein dem Versicherer zusteht. Dem VR steht es offen auch bei gerichtlicher Auseinandersetzung sein eigen beauftragtes Gutachten in Zweifel zu ziehen.

Ich wollte es nur etwas knapper formulieren. Ärzte sehen das nämlich regelmäßig anders.

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Karano
· bearbeitet von Karano
vor 48 Minuten von Badurad:

"Das arrogante Verhalten ist arzttypisch auf Ihrer Seite." ---> q.e.d.

   Klar ich soll mich beleidigen lassen und dann bin ich arrogant und dann schliessen Sie auf alle Ärzte und dann meinen Sie sie hätten etwas empirisch bewiesen. Entweder ist das ein Trollaccount oder der Zweitaccount von polydeikes. Anders kann ich mir das nicht erklären.

vor 3 Stunden von polydeikes:

Völliger Bullshit.

 

vor 42 Minuten von polydeikes:

Alternativ könnte der / die TO aber möglicherweise auch einfach nur blöd sein. Das kann ich nicht mit Sicherheit ausschließen oder bestätigen.

Wer sind Sie, dass Sie mich hier beleidigen?

vor 42 Minuten von polydeikes:

Der Arzt hat überhaupt keine Aussage über private Berufsunfähigkeit zu treffen. Auch nicht in einem Gutachten.

Ich bin raus hier. Der Thread kann geschlossen werden.

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bondholder
vor 17 Minuten von Karano:

Wer sind Sie, dass Sie mich hier beleidigen?

@polydeikes hat kein Medizinstudium absolviert und kann deshalb von Berufsunfähigkeitsversicherungen grundsätzlich keine Ahnung haben! :dumb:

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lacerator1984

@polydeikes ich möchte mich einfach mal bedanken, dass du trotzdem noch geantwortet hast auf hohem inhaltlichen Niveau. So kann ich auch als stiller Mitleser noch was lernen :thumbsup: 

 

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Badurad
vor 12 Stunden von polydeikes:

Der Arzt hat überhaupt keine Aussage über private Berufsunfähigkeit zu treffen. Auch nicht in einem Gutachten. Das Anerkenntnis ist ein rein juristischer Akt, welcher allein dem Versicherer zusteht.

Warum @Karano diese Aussage zum Anlass nimmt aus der Diskussion auszusteigen, erschließt sich mir nicht. Der Arzt stellt medizinische Diagnosen/beschreibt medizinische Sachverhalte. Diese fließen dann in die Bewertung BU ja oder nein ein. Der Arzt stellt aber keine BU fest, da er das schlicht und einfach nicht kann und es überhaupt nicht seine Aufgabe ist. (Das mag jetzt evtl. am Selbstverständnis des einen oder anderen Mediziners rütteln.)

Ja, der Ton in diesem Faden war teilweise etwas schärfer. Das hat aber auch mit dem Thema "Wie man in den Wald ruft..." zu tun.

vor 12 Stunden von Karano:

Entweder ist das ein Trollaccount oder der Zweitaccount von polydeikes. Anders kann ich mir das nicht erklären.

Nein, das ist kein Zweitaccount von @polydeikes. Es soll allerdings vorkommen, daß mehrere Menschen unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis kommen. (Ob richtig oder falsch ist eine andere Frage.)

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Halicho
· bearbeitet von Halicho
Am 21.6.2021 um 17:59 von polydeikes:

Völliger Bullshit. Psychische Erkrankungen objektiviert man im BU-Leistungsfall durch entsprechende Kriterien.

:D Versicherungsvertretermedizinstudium?

Am 21.6.2021 um 21:07 von bondholder:

hat kein Medizinstudium absolviert und kann deshalb von Berufsunfähigkeitsversicherungen grundsätzlich keine Ahnung haben!

Vielleicht von den Provisionen aber nicht von medizinischen Einschätzungen und rechtlichen Beurteilungen selbiger durch Gerichte 

Am 22.6.2021 um 09:15 von Badurad:

Der Arzt stellt medizinische Diagnosen/beschreibt medizinische Sachverhalte.

Wenn der Kopf abgetrennt ist, dann wird die Diagnose eher unstrittig sein. Gehen sie mit den gleichen Beschwerden und denselben Beschreibungen selbiger zu drei Ärzten und die Abweichungen werden insbesondere im Bereich der Psyche fulminat sein.

Am 21.6.2021 um 20:48 von Karano:

"Der Arzt hat überhaupt keine Aussage über private Berufsunfähigkeit zu treffen. Auch nicht in einem Gutachten." (Polydeikes)

Wofür wird der dann bezahlt? Schreibt er auch noch krank bzw arbeitsunfähig? Machen das AU-Trolle?

Am 21.6.2021 um 20:23 von polydeikes:

Alternativ könnte der / die TO aber möglicherweise auch einfach nur blöd sein. Das kann ich nicht mit Sicherheit ausschließen oder bestätigen.

Lernt man das auch im Versicherungsvertretermedizinstudium?

Am 21.6.2021 um 20:23 von polydeikes:

Das Anerkenntnis ist ein rein juristischer Akt, welcher allein dem Versicherer zusteht.

Das stützt sich stets auf gutachterliche Einschätzungen, so es denn Gerichtsfest sein will.

Am 21.6.2021 um 17:59 von polydeikes:

Eine RSV hilft beim medizinischen Leistungsnachweis einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung genau 0.

Beim Rechtsstreit.

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