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riverelbe

Depot von Mutter und mein Eigenes - Erbschaftssteuer

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riverelbe

 

Liebes Forum,

 

Ich brauch mal Euren Input ,  Meinungen zu unserer finanziellen / steuerlichen Situation.

 

Meine Mutter (78)  und sehbehindert ( Makula ) hat mir mittgeteilt, dass sie sich von ihren Geldanlagen trennen möchte. Sie wohnt in

einer abbezahlten Wohnung im Speckgürtel von Hamburg ( Wert ca 380.000 Euro heute ),  sie bezieht insgesamt monatliche Renten von  3.800 Euro.

Meine Mutter hat bei der Commerzbank Schrottfonds im Wert von 157.000 Euro und Bargeld von 50.000 Euro.

Ausserdem hat sie eine Beteiligung an einem Hotel am Hamburger Flughafen von ca 25.000 Euro.  So genau hab ich mir das noch nicht angeguckt.

Die Schrottfonds der COBA sollen diese Woche verkauft werden ( Verwaltung ca 3000 Euro pro annum - wertentwicklung letztes Jahr 53 Euro ) 

Meine Mutter möchte mir das Geld geben.

 

Ich selber habe 190.000 Euro angelegt in Aktien und ETF ( teilweise von vor 2008 ).  Desweiteren erwarte ich bis 2026 Auszahlungen von alten deutschen Lebensversicherungen

in Höhe von ca 158.000 Euro.  Außerdem habe ich eine private Rentenversicherung in England mit heutigem Wert von 85.000 Pfund. Da ist die deutsche steuerliche

Behandlung fraglich.  Meine eigene staatliche Rentenversicherung in Deutschland sind bisher 28 RP.  Staatliche Rentenversicherung aus dem UK beläuft sich auf ca 300 Euro im Monat.

 

Seit ein paar Jahren bezahlt mir meine Mutter monatlich 800,00 Euro.   Ich selber habe in der Vergangenheit relativ gut verdient, bin aber seit 1. Januar arbeitslos. 

Ab nächste Woche aber wieder in Lohn und Brot allerdings mit ca 50 % meines letzten Gehaltes. 

 

Ich bin jetzt mit der steuerlichen Situation überfordert.   Letzten Monat hatte ich auf Grund einer Fußverstauchung eine Lungenembolie und im Krankenhaus haben

die gesagt, dass ich auch dabei hätte draufgehen können.  Da kam ich dann dahinter dass ich keinerlei Dokumente habe, Testament und dergleichen.

Da ich diese Lungenembolie überlebt habe bin ich zur Notarin und habe ein Testament aufgesetzt und meinem Cousin Generalvollmacht und Betreuungsvollmacht gegeben.

Ich selbst hab keine Kinder.  Nicht zu vergessen ist , dass ich auch ziemlich viel rauche und insofern wahrscheinlich eine geringere Lebenserwartung habe.

 

Das Vermögen was ich ja eventuell von meiner Mutter erben werde bzw geschenkt bekomme,  geht ja dann in mein Vermögen über und ich brauch nicht soviel Geld.

Ich möchte also gerne möglichst steuersparend an meine Familie und Freunde verschenken / vererben.  In meinem Testament habe ich außer meinem Haupterben ( Cousin ) 

noch 16 Leute per Vermächtnis bedacht.    Die können also jeweils 20.000 Euro Freibetrag haben.  

 

Wie verschenkt man also möglichst steuerfreundlich ?   Wie macht Ihr das ?   Muss man zwingend für jede Überweisung eine Meldung ans Finanzamt machen ? 

 

Ich möchte die gesamte Erbschaft reduzieren sodaß im Falle meines Ablebens mein Haupterbe und die 16 Leute möglichst keine oder wenig Erbschaftssteuer zahlen.

 

Vielen Dank für Eure Meinungen.

 

riverelbe

 

 

 

 

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west263
vor einer Stunde von riverelbe:

Nicht zu vergessen ist , dass ich auch ziemlich viel rauche und insofern wahrscheinlich eine geringere Lebenserwartung habe.

mal nicht böse gemeint, aber meinst Du nicht, das wenn Du es ja schon erkannt hast, da ein Problem zu haben, das Du das mal offensiv angehen solltest?

 

 

vor einer Stunde von riverelbe:

Das Vermögen was ich ja eventuell von meiner Mutter erben werde bzw geschenkt bekomme,  geht ja dann in mein Vermögen über und ich brauch nicht soviel Geld.

Ich möchte also gerne möglichst steuersparend an meine Familie und Freunde verschenken / vererben.  In meinem Testament habe ich außer meinem Haupterben ( Cousin ) 

noch 16 Leute per Vermächtnis bedacht.    Die können also jeweils 20.000 Euro Freibetrag haben.

"Man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor man ihn erlegt hat."

Das Sprichwort existiert sehr wohl und besagt, daß man an das Verteilen der Beute (heute: des Gewinns) erst dann denken sollte, wenn man sie tatsächlich eingefahren hat.

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osiris10

Hi Riverelbe,

 

deine Mutter darf dir ja zu Lebzeiten steuerfrei Vermögenswerte im Wert bis zu 400.000 EUR schenken (Schenkungsvertrag). Ist das denn schon ausgeschöpft? Ansonsten würde sich die Immobile zur Übertragung auf dich anbieten. Dann am besten auch lebenslangen Nießbrauch für die Mutter vereinbaren.

 

So oder so wirst du aber wohl nicht um einen Steuerberater und Notar herumkommen.

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vanity
vor 45 Minuten von osiris10:

deine Mutter darf dir ja zu Lebzeiten steuerfrei Vermögenswerte im Wert bis zu 400.000 EUR schenken (Schenkungsvertrag). Ist das denn schon ausgeschöpft?

Nicht zielführend, sondern kontraproduktiv, wenn du das Ansinnen des TO genau anschaust!

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osiris10

Wieso kontraproduktiv? Es geht doch darum, Vermögen steuerschonend zu übertragen, Betonung liegt doch auf "steuerschonend" oder ist mir da etwas entgegen? Steuern können gespart werden bei der Übertragung von Mutter auf Sohn, oder auch von der Mutter direkt auf die erwähnten 16 Personen oder von Mutter auf Riverelbe auf die 16 Personen, wenn man die Freibeträge entsprechend richtig ausschöpft.

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kleinerfisch

Du schreibst die Antwort ja schon selbst: Die 16 Leute und auch der Cousin haben jeweils 20k Freibetrag. Den haben sie alle 10 Jahre.

Sinnvoll ist also, jetzt sofort jedem 20k zu geben (da das gesamte Vermögen von Dir und Deiner Mutter schon heute 340k übersteigt).

Dann 10 Jahre warten und das Ganze wiederholen. Und nochmal. Und nochmal...

Du bist wahrscheinlich so Anfang 50? Dann hast Du noch 1-3 Durchgänge als starker Raucher.

Da das Vermögen weiter steigen wird, brauchst Du aber wohl 4-5.

Irgendwann sterben und den Rest vererben. Das sind dann mit Glück für Dich (=Du lebst noch eher lang) nur noch <20k pro Nase.

Oder, mit Glück für die anderen (=sie erben früh) >20k und der überschießende Betrag wird mit 30% versteuert. Immer noch schön für die 17 Glücklichen.

 

Wo ist das Problem?

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Al Bondy
· bearbeitet von Al Bondy
vor 9 Stunden von kleinerfisch:

Wo ist das Problem?

... das liegt darin, dass in der heutigen inzwischen multi- statt monogamen Patchwork-, Dating- und SIngle-Wohlstandsgesellschaft 20k völlig lächerlich und zeitgemäß ungemessen viel zu wenig sind. Prinzipiell wirkt das sogar sozial kontraproduktiv, denn wenn die sog. "Blutsverwandtschaft" bereits ausreichend versorgt und finanziell abgesichert ist, werden ausgerechnet die oft weniger gut betuchten sonstigen persönlichen Freundschaften, innigen Partnerschaften oder andere Legats-Empfänger durch einen unzeitgemäß und im Verhältnis winzigen Freibetrag überdurchschnittlich benachteiligt. Ein überschuldeter Hochsteuer- und Abgaben-Staat wird daran natürlich nichts ändern (wollen), obwohl "Blutsverwandschaft" heute weitaus weniger Bedeutung und Gewicht hat als früher.

 

Praktikable Auswege bleiben nur wenige, wie bei höherem Vermögen zB eine Stiftung, im Einzelfall die Erwachsenen-Adoption, ansonsten nur die kleinteilige Verteilung auf ganze Empfängergruppen sowie die stille Weitergabe "nicht monetärer Werte".

 

PS: kannte oder kenne mehrere aus der "Vätergeneration" die auf ihre alten Tage noch komplexe "Umwege" wählen mussten. Ein Witwer hat seine polnische Haushälterin und spätere Pflegerin geheiratet, damit die nicht mit nur lächerlichen 20k "Pflegefreibetrag" sein Restvermögen erben konnte, während die leiblichen Kinder längst selbst reich genug im Ausland lebten. Ein anderer durfte sich, schon lange Zeit getrenntlebend, mit über 80 extra noch scheiden lassen um dann seine Lebensgefährtin zu heiraten. Auf mich sehe ich zukünftig Ähnliches zukommen - die Menschen die mir am meisten bedeuten, sind eben ganz schlicht "nicht im herkömmlichen Sinn erbschaftssteuer-privilegierte Verwandte".

Die hier erwähnten "16 Personen" kann man eben nicht alle heiraten oder adoptieren, und im Grunde geht es den Staat absolut nichts an, wen man mag und wen nicht und wem man was Gutes tun will.

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riverelbe

Vielen Dank für Eure Antworten.  Al Bondy hat das Problem erkannt.  Ich werde natürlich sobald ich das Geld von meiner Mutter habe es verteilen.  Muss man eine Anzeige beim Finanzamt machen, wenn ich auf ein paar Personen knapp unter 20.000 Euro verteile ?

 

Dankeschön

riverelbe

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vanity

Leider sind die anekdotisch-philosophischen Betrachtungen wenig geeignet gewesen, dir ganz pragmatisch dein Problem klarzumachen: Es ergibt wenig Sinn, das Vermögen deiner Mutter über dich in Umlauf zu bringen, weil dann die Freibeträge, die deine Mutter gegenüber den Begünstigten gehabt hätte, untergehen - du hingegen diese Freibeträge bereits mit eigenem Vermögen ausschöpfst. Es sei denn, du spekulierst auf die 10-Jahresfrist (memento mori!).

 

Und selbstverständlich müssen solche Schenkungen dem Finanzamt angezeigt werden.

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Al Bondy
vor 1 Stunde von vanity:

Leider sind die anekdotisch-philosophischen Betrachtungen wenig geeignet gewesen, dir ganz pragmatisch dein Problem klarzumachen: Es ergibt wenig Sinn, das Vermögen deiner Mutter über dich in Umlauf zu bringen, weil dann die Freibeträge, die deine Mutter gegenüber den Begünstigten gehabt hätte, untergehen - du hingegen diese Freibeträge bereits mit eigenem Vermögen ausschöpfst. Es sei denn, du spekulierst auf die 10-Jahresfrist (memento mori!).

 

Und selbstverständlich müssen solche Schenkungen dem Finanzamt angezeigt werden.

... good Point.

An "rückwirkend generationsübergreifend" hatte ich bzgl. optimaler Nutzung sämtlicher Freibeträge garnicht gedacht - kommt bei mir aber auch nicht in Betracht. Damit ließe sich uU das Potenzial locker verdoppeln - selbstredend in vernünftiger und gefühls- sowie  interessewahrender Absprache. Letztlich basiert und setzt das staatliche Erbschaftssteuersystem generell und gezielt auf die Erfahrung, dass Ältere oft nicht gern loslassen bzw mit oder ohne realen Grund kein ausreichendes Vertrauen haben. Dann wird am Ende völlig überflüssig mühsam erarbeitetes und bereits versteuertes Familienvermögen abkassiert, weil auch bei Privaten Cash, Depots und Immobilie(n) heute schnell über die Freigrenzen kommen.

 

"Vorwärts" generationsübergreifend läßt sich mit einplanen, also zB einer innig verbundenen Lebensabschnittspartnerin nicht nur einmal den Freibetrag sondern deren Kindern ihn mit dazu adäquater Regelung ebenfalls ausgeschöpft zukommen zu lassen.

 

Völlig daneben finde ich außerdem, dass Patenkinder bis heute kein Teil der gesetzlichen Erbfolge sind. Obwohl man mit einer Patenschaft notfalls sehr wohl die volle Verantwortung mit allen Pflichten und Kosten bis zum Erwachsenenalter bzw einer Ausbildung übernimmt, sodass das Patenkind ggf den Status eines eigenen erhält bzw erhalten sollte. Da bleibt dennoch nur Adoption um "Gleichberechtigung" zu schaffen.

 

Nur ganz am Rande, selbstverständlich sind auch Haustiere (Hund oder Pferd mit entsprechend ggf noch jahrelang hohen Unterhaltskosten, also nicht Hamster oder Goldfisch) in D gesetzlich nicht erbberechtigt. Evtl. wird durch den Versuch sogar das Testament insgesamt ungültig. Sehr wohl sind Tiere aber vererbbar, sodass es sich anbietet, dem Erben eines Tieres ein entsprechend evtl. bis zum Gnadenhof zweckbestimmtes Legat plus Pflegekosten zukommen zu lassen. Das älteste mir bekannte Pony hier in der Region ist über 52 Jahre alt, das teuerste jemals gehandelte Vollblut-Rennpferd "Fusaichi Pegasus" sprengt mit 64 Mio USD jeden Freibetrag.

 

So oder so sollte man die wenigen vorhandenen Möglichkeiten gründlich recherchieren und/oder unter qualifizierter Beratung in entsprechend "wasserdichte" sprich auf sichere Rechtskraft geprüfte notarielle Schriftsätze fassen lassen.

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Dandy

Wir haben es hier offensichtlich mit einem Luxusproblem zu tun. Wenn man dem Staat keinesfalls die Erbaschaftssteuer gönnen will (für mich nachvollziehbar), dann könnte man auch für wohltätige Zwecke spenden. Ansonsten halt auch einfach mal gut leben, früher mit dem Arbeiten aufhören und mit Mutti noch eine schöne Zeit verbringen, so lange es noch geht. 

 

Auch wenn es schon erwähnt wurde (und in diesem Forum eigentlich Off-Topuc ist): Sofort mit rauchen aufhören. Ist gar nicht so schwer wie man denkt. Mit Sport hat man im mittleren Alter noch eine gute Chance auf ein langes Leben danach.

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workingcapital

Ich kann doch einen Gegenstand kaufen und  dem Freund leihen. Dann ist es keine Schenkung. Wie lange ich es ihm leihe, ist doch meine Sache. 

 

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odensee
vor 1 Minute von workingcapital:

Ich kann doch einen Gegenstand kaufen und  dem Freund leihen. Dann ist es keine Schenkung. Wie lange ich es ihm leihe, ist doch meine Sache.

Ja klar. Das ganze Geld wird in kleinen, gebrauchten, nicht durchnumerierten Scheinen von der Bank abgeholt und dann "verliehen". Du bist ein Held.  :lol:

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workingcapital
vor 10 Minuten von odensee:

Ja klar. Das ganze Geld wird in kleinen, gebrauchten, nicht durchnumerierten Scheinen von der Bank abgeholt und dann "verliehen". Du bist ein Held.  :lol:

Wer sagt den etwas von Geld ? Ersetze das Wort Gegenstand in Fernseher , Auto , PC . Was immer du willst. Da ich in keinem Gesetzbuch gelesen habe, das es verboten wäre, mir einen Zweitfernseher zu kaufen und ihn zu verleihen, muss es also erlaubt sein. Da selbst Politiker der Meinung sind, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.

Dann braucht sich der Freund keinen Fernseher kaufen und spart sich sein Geld. 

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 7 Minuten von workingcapital:

Wer sagt den etwas von Geld ?

Schau dir einfach die Summen an, um die es geht. Nachher müssen die Beschenkten sich noch um neue Wohnungen kümmern, weil die bisherigen mit den "Geschenken" zugemüllt sind. :narr:

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Maury

Kannst ja deine Goldbarren-Sammlung verleihen. :narr:

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workingcapital
· bearbeitet von workingcapital
vor 16 Minuten von odensee:

Schau dir einfach die Summen an, um die es geht. Nachher müssen die Beschenkten sich noch um neue Wohnungen kümmern, weil die bisherigen mit den "Geschenken" zugemüllt sind. :narr:

Niemand sagt etwas von irgend welchen Zeug, das nicht gebraucht wird. Und auch nicht von hohen 4 stelligen Beträgen. 20000€ kann man alle 10 Jahre verschenken.

Und sicherlich hat der eine oder andere in den 10 Jahren noch irgendeine Anschaffung, die er tätigen muss.  Von welchem Konto das bez.. , . aber lassen wir das, wer sich nicht denken kann, was ich meine, dem kann ich auch nicht helfen.

Macht einfach weiter mit euren Kasperbildchen und strengt ja euer Gehirn nicht an.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 14 Minuten von workingcapital:

aber lassen wir das, wer sich nicht denken kann, was ich meine, dem kann ich auch nicht helfen.

Ich denke, dass du wahlweise zur Steuerhinterziehung oder Unterschlagung rätst. Denn verliehenes muss an die Erben zurückgegeben werden. Und wenn der "Ausleihende" selber Erbe ist, muss er Steuern zahlen. Aber ich bin kein Jurist.

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workingcapital
vor 2 Minuten von odensee:

Ich denke, dass du wahlweise zur Steuerhinterziehung oder Unterschlagung rätst. Denn verliehenes muss an die Erben zurückgegeben werden. Und wenn der "Ausleihende" selber Erbe ist, muss er Steuren zahlen. Aber ich bin kein Jurist.

Was ist daran eine Unterschlagung oder eine Steuerhinterziehung?  Ist aber auch klar, das ich nicht  jemanden seinen ganzen Konsum leihen kann und nicht gerade 16 Autos kaufe und die dann verleihe. Wenn ich einem Freund 30000 € zukommen lassen möchte, schenke ich ihm 20000 € und ich kaufe mir für 10000€ ein Auto und leihe es ihm.  Sonst dürfte kein Elternteil ein Auto kaufen und es seinem Kind zum benutzen überlassen. Ich will nicht wissen, wie viele Autos in Deutschland nicht dem Fahrer gehören oder von jemand anderem bezahlt wurden und es ist nicht gesetzlich geregelt, wie lange ich etwas verleihen darf. 

 

Aber es könnte schon sein, das ein Finanzbeamter (falls er es mitbekommen sollte) denkt, das es eine Steuerhinterziehung sein könnte. Dann sollte er mir erst einmal den passenden Paragraphen vorlegen, das es als Steuerhinterziehung gilt. Dann muss aber explizit drinstehen, das man auf das Verleihen von Gegenständen Steuern bezahlen muss.  Sich auf einen Paragraphen etwas zusammen reimen können sie vergessen.  Sieht man ja bei den Verlustverechnungen bei Geldanlagen. Die sie nicht voll gegenrechnen lassen wollen. Wird wohl auch vom Gericht kassiert werden.

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odensee
vor 22 Minuten von workingcapital:

Dann muss aber explizit drinstehen, das man auf das Verleihen von Gegenständen Steuern bezahlen muss.

Solange etwas nur verliehen wird, ist es ja eine andere Geschichte. Darum geht es nicht. Siehe aber auch @chirlu.

Wenn aber der Verleihende stirbt, gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Der Ausleiher ist selber Erbe. Dann muss er Erbschaftssteuer zahlen.

2) Jemand anderes erbt die "verliehenen" Dinge. Dann muss der Ausleiher die Sachen zurückgeben. Tut er es nicht, könnte das Unterschlagung sein. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist...

 

vor 27 Minuten von workingcapital:

Sieht man ja bei den Verlustverechnungen bei Geldanlagen. Die sie nicht voll gegenrechnen lassen wollen.

Was hat das mit Finanzbeamten zu tun? Die machen keine Gesetze,

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Der bisherige Verlauf der "Diskussion" zeigt einmal mehr: In Deutschland ist der Steuerspartrieb stärker ausgeprägt als alle anderen natürlichen Triebe des homo sapiens.

 

Ich kann völlig falsch liegen, aber hier einige meiner Gedanken an @riverelbe:

Mit den Vollmachten, die deine Mutter ausgestellt hat, ist das wichtigste schon mal erledigt. Hast Du selber aber auch schon vorgesorgt? Was passiert, wenn du - und sei es nur durch einen Krankenhausaufenthalt - für längere Zeit ausfällst? Kümmert sich dein Cousin dann um Euch beide? Schafft er das alleine, oder macht es  Sinn, ihm Hilfe oder einen Ersatzbevollmächtigten an die Seite zu stellen?

 

Du schreibst, du hast kein Testament gefunden. Vielleicht ist es ja beim Gericht hinterlegt, und du/deine Mutter finden den Hinterlegungsschein nicht. War deine Mutter verheiratet? Gibt es ein gemeinsames (Berliner) Testament, dass schon eröffnet wurde  und deine Mutter in ihrer Verfügungsmacht über die Vermögensgegenstände oder Teile davon einschränkt?

Wenn das geklärt ist, sollte als erstes der Finanzbedarf deiner Mutter bei weiter fortschreitender Makula-Degeneration unter verschiedenen Szenarien überdacht werden.

Wird sie auf Dauer in ihrer Wohnung leben wollen/können? Ist es möglich, irgendwann wenn es nötig wird, eine Übernacht-Betreuung in der Wohnung unterzubringen? Will deine Mutter das? Oder doch lieber in ein betreutes Wohnen umziehen?

Ich glaube, diese Fragen solltet ihr - und immer im Hinblick auch auf deinen Gesundheitszustand - im Kreis eurer großen Familie gemeinsam mit der geistig fitten alten Dame erörtern.

Denn ich interpretiere ihre Mitteilung

Am 14.6.2021 um 17:58 von riverelbe:

dass sie sich von ihren Geldanlagen trennen möchte.

eher als Wunsch, da mal aufzuräumen und in diesem Punkt und den von mir genannten Ordnung und Klarheit für alle betroffenen zu schaffen, als tatsächlich "das Fell des Bären schon jetzt zu verteilen".

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kleinerfisch
vor 13 Stunden von Al Bondy:

... das liegt darin, dass in der heutigen inzwischen multi- statt monogamen Patchwork-, Dating- und SIngle-Wohlstandsgesellschaft 20k völlig lächerlich und zeitgemäß ungemessen viel zu wenig sind.

Warum?

Das ist Einkommen/Vermögenszuwachs ohne eigene Leistung. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum das nicht besteuert werden soll. Diese Idee, dass der Staat sich und alle seine Leistungen gefälligst aus heißer Luft finanzieren soll, ist schlicht und einfach asozial.

Leute, die genug Vermögen angehäuft haben, um überhaupt in diese Problematik vorzustoßen, gehören mindestens zur oberen Mittelschicht und haben massiv von den staatlichen Leistungen profitiert. Dann sollen sie auch etwas zurückgeben, und sei es nach ihrem Tod.

 

Aber zurück zur geltenden Besteuerung:

Die 20k sind eine Bagatellregelung, damit sich der Staat nicht mit jeder Popelschenkung befassen muss.

Die Ausnahme, nicht die Regel, wie Du meinst, sind die Freibeträge für Kinder, Enkel, Ehepartner, Eltern.

Bei den Ehepartnern bin ich völlig einverstanden, weil in der Regel das vererbte Vermögen ja gemeinsam erwirtschaftet wurde. Bei Kindern und Enkeln kann man sich schon fragen , ob das Aufwachsen in einem materiell gut ausgestatteten Elternhaus nicht genug Privileg war.

 

Wo ich Dir recht gebe, ist, dass die Fixierung der Besteuerung auf die Ehe (nicht nur bei der ErbSt) oder die direkte Linie nicht mehr zeitgemäß ist, was ja Deine Beispiele mit der Haushälterin/Pflegerin oder mit dem 80-jährigen in wilder Ehe auch zeigen.

Vielleicht sollte man die Möglichkeit eröffnen, im Testament eine (aber nicht 16!) besonders nahestehende Person zu benennen, die dann in den Genuss eines höheren Freibetrags käme. Oder der Staat könnte einen Gesamtfreibetrag auf Erbschaften unabhängig von der legalen Beziehung zum Erblasser gewähren, den die Erben dann proportional zum Erbe aufteilen können.

Schenkungen zu Lebzeiten würden dann allerdings komplizierter werden. Das würde dann wieder Kritiker einer "überbordenden Bürokratie" auf den Plan rufen.

TLDR: Man kann es eben nicht allen recht machen. In einer Gesellschaft zu leben, heisst Kompromisse ertragen zu müssen.

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workingcapital
vor 3 Stunden von odensee:

Solange etwas nur verliehen wird, ist es ja eine andere Geschichte. Darum geht es nicht. Siehe aber auch @chirlu.

Wenn aber der Verleihende stirbt, gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Der Ausleiher ist selber Erbe. Dann muss er Erbschaftssteuer zahlen.

2) Jemand anderes erbt die "verliehenen" Dinge. Dann muss der Ausleiher die Sachen zurückgeben. Tut er es nicht, könnte das Unterschlagung sein. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist...

Bei dieser Konstellation, dürfte es so sein. 

vor 3 Stunden von odensee:

 

Was hat das mit Finanzbeamten zu tun? Die machen keine Gesetze,

Die machen keine Gesetze. Legen sie aber gerne zu Gunsten des Finanzamtes aus.

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kleinerfisch
vor 24 Minuten von workingcapital:

Die machen keine Gesetze. Legen sie aber gerne zu Gunsten des Finanzamtes aus.

Belege?

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