Zum Inhalt springen
Schwabenpfeil

7,25% HYLEA Group S.A. 2017/2022

Empfohlene Beiträge

Amateur

Hallo, letzter Bericht ist vom 21.7. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sebastian84

Hallo,

 

es gibt Neuigkeiten: Hylea hat Insolvenz angemeldet. So hat es mir meine Bank mitgeteilt.

 

Weiß jemand, wie es weiter geht? Muss man irgendwo Ansprüche anmelden? Oder geht über den Treuhänder alles automatisch?

 

Viele Grüße

Sebastian

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sebastian84

Hallo,

 

man soll seine Forderungen nun selbst beim Insolvenzverwalter anmelden, siehe dem Link im Beitrag oben. Was mir nicht klar ist auf dem Formular, soll ich sie als privilegierter oder als nicht privilegierter Gläubiger anmelden? Weiß jemand Rat?

 

Viele Grüße und einen schönen 2. Advent

Sebastian

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen
vor 9 Stunden von Sebastian84:

soll ich sie als privilegierter oder als nicht privilegierter Gläubiger anmelden?

Ich schätze, eine abschließende Aufzählung hält 53/55 InsO bereit.

Privilegierte Masseverbindlichkeiten sind Kosten des Verfahrens, Steuern und Kosten von während des Verfahrens eingeleiteten Handlungen.

Inhaberschuldverschreibung sind normale, nicht nachrangige, Forderungen der Insolvenztabelle.

(Alle Angaben ohne Gewähr.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Minderleister

Blöde Frage aber was passiert wenn man seine Ansprüche anmeldet, jedoch am Ende nix dabei raus kommt. Die Kosten für das Insolvenzverfahren inkl. Insolvenzverwalter werden doch von den Gläubigern getragen, sprich es könnten dann noch Kosten auf einen zukommen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Minderleister

/Push

Kommt Leute, kann doch nicht sein das hier noch keiner so ein Prozeredere miterlebt hat.

Wäre sehr dankbar für eure Erfahrungen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Torman
Am 3.1.2023 um 21:54 von Minderleister:

Blöde Frage aber was passiert wenn man seine Ansprüche anmeldet, jedoch am Ende nix dabei raus kommt. Die Kosten für das Insolvenzverfahren inkl. Insolvenzverwalter werden doch von den Gläubigern getragen, sprich es könnten dann noch Kosten auf einen zukommen?

Als Gläubiger hast du keine Nachschusspflicht. Im schlimmsten Fall bekommst du nichts. Die Verfahrenskosten werden vorrangig aus der Masse bezahlt, was deine Insolvenzquote mindert. Ist überhaupt keine Masse vorhanden, wird der Insolvenzverwalter das Verfahren schleunigst einstellen. Dann gibt es für ihn auch nicht wirklich etwas zu tun.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sebastian84

Hallo,

 

habe vor knapp zwei Monaten meine Forderungsanmeldung per Formular an Avocat à la Cour 
Médiateur agréé 74, rue Erme

sinde - Luxembourg 
BP1288 L-1012 Luxembourg 

gesendet. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort. Gibt es eine Eingangsbestätigung, oder kann ich davon ausgehen, dass alles stimmt? Habt ihr Antwort erhalten?

Habe das Formular von:

https://www.mzs-recht.de/ihr-spezialist-im-kapitalmarktrecht/spezialthemen/hl-docs/

 

Viele Grüße und einen schönen Sonntag

Sebastian

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Minderleister
vor 17 Stunden von Sebastian84:

Hallo,

 

habe vor knapp zwei Monaten meine Forderungsanmeldung per Formular an Avocat à la Cour 
Médiateur agréé 74, rue Erme

sinde - Luxembourg 
BP1288 L-1012 Luxembourg 

gesendet. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort. Gibt es eine Eingangsbestätigung, oder kann ich davon ausgehen, dass alles stimmt? Habt ihr Antwort erhalten?

Habe das Formular von:

https://www.mzs-recht.de/ihr-spezialist-im-kapitalmarktrecht/spezialthemen/hl-docs/

 

Viele Grüße und einen schönen Sonntag

Sebastian

 

 

Hey echt interessant, darf ich fragen als was für eine Art von Gläubiger du dich eingetragen hast und welchen Beleg du angefügt hast (Sperrvermerkt wird nicht mehr angeboten)?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sebastian84

Hallo,

 

habe mich als nicht privilegierter Gläubiger angemeldet,  Priviligiert sind wohl nur kosten des Verfahrens, siehe oben.

 

Auf anfrage bekam ich von der Bank ein PDF mit dem Inhalt Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Sie am 05.12.2022 insgesamt x Nominale der Anleihe HYLEAGROUP 17/22 mit der ISIN DE000A19S801 in Ihrem Depot führen. Keine Ahnung, ob das akzeptiert wird, daher, wegen dem deutschen Formular  und wegen der Auslandspost hätte ich ja gerne eine Eingangsbestätigung.

 

Viele Grüße

Sebastian

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sebastian84

Hallo,

 

habe heute per Mail die Antwort erhalten, das ich mit meinen Forderungen registriert bin. Hatte vor längerem eine E-Mail an den Anwalt geschickt und die Forderungen per Brief schon Anfang Dezember eingereicht.

 

Viele Grüße

Sebastian

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Minderleister
· bearbeitet von Minderleister
vor 8 Stunden von Sebastian84:

Hallo,

 

habe heute per Mail die Antwort erhalten, das ich mit meinen Forderungen registriert bin. Hatte vor längerem eine E-Mail an den Anwalt geschickt und die Forderungen per Brief schon Anfang Dezember eingereicht.

 

Viele Grüße

Sebastian

Super, vielleicht kommen ja ein paar Nüsse bei rum :lol:

 

In der Anleihenbedingung steht folgendes:

Zitat

Vorlegungsfrist
Die Vorlegungsfrist für die Teilschuldverschreibungen beträgt für Kapital und Zinsen ein Jahr. Erfolgt
die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Erfolgt
die Vorlegung nicht, so erlischt der Anspruch mit dem Ablauf der Vorlegungsfrist.

Also sollte das Fenster zur Forderungsanmeldung noch bis ca. Oktober 2023 offen sein?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sebastian84
Am 2.3.2023 um 09:33 von Minderleister:

Also sollte das Fenster zur Forderungsanmeldung noch bis ca. Oktober 2023 offen sein?

 

 

Ja, so steht es hier auch in Bericht Nummer 5:

https://www.mzs-recht.de/ihr-spezialist-im-kapitalmarktrecht/spezialthemen/hl-docs/

16.10.23 ist das relevante Datum. Unpraktisch ist nur, dass es auch mit anmeldung eine Verjährung gibt, weil für die Dauer des Insolvensverfahrens kann der Anleger nicht.

Gruß Sebastian

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...