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Herr H.

PKV-Jahresbeitrag zum "falschen" Jahr zugeordnet - was tun?

Empfohlene Beiträge

DancingWombat
vor 1 Stunde von Rexel:

Gibt es eine Übersicht der Sonderregeln?

Ich hatte im letzten Jahr ein ähnliches Problem als mir ein Versicherungsträger eine Kleinstanwartschaft aus einer bAV am 29.12. überwiesen hat. Eine Überweisung 3 Tage später wäre für mich steuerlich erheblich günstiger gewesen...

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/59809-steuerliche-auswirkungen-bei-auszahlung-einer-bav-nach-ag-wechsel/?tab=comments#comment-1369901

 

Steuerlich zählt der Zahlungszeitpunkt. Ausnahmen gibt es nur für regelmäßige Zahlungen die innerhalb einiger Tage um den Jahreswechsel gezahlt werden. Das ist ja bei dir nicht der Fall, daher eindeutig. 

vor 2 Stunden von Herr H.:

Richtig - aber auf meine Nachfrage, warum mein PKV-Beitrag zurücküberwiesen worden sei, wurde nicht mit Allgemeinplätzen geantwortet, nach dem Motto „das geschieht, wenn die Überweisung nicht zuordenbar ist, wenn z. B. der Verwendungszweck fehlerhaft ist o. ä.“, sondern es wurde ganz konkret gesagt „Ihr PKV-Beitrag wurde zurücküberwiesen, weil der Verwendungszweck gefehlt hat“. Daß er gefehlt hat und nicht z. B. einen Zahlenfehler enthielt, können sie nur so genau wissen, wenn sie das Geld als meinen PKV-Beitrag identifiziert haben.

Diese Antwort war ganz präzise und situationsbezogen; auf die Bitte hin, das Geld der Sachlage entsprechend als 2020 gezahlt zu führen, kamen dann nur abwimmelnde Allgemeinplätze.

Mal abgesehen davon, dass es eigentlich klar sein sollte das man bei einer Überweisung einen Verwendungszweck eingibt stellt sich doch nach wie vor die Frage woher die Versicherung wissen soll das es der Beitrag für deinen Vertrag ist. Selbst wenn sie das anhand des Namens hätten vermuten können ist immer noch nicht klar für welchen Vertrag das sein soll. Die Antwort, dass der Verwendungszweck gefehlt hat können sie doch sagen, wenn sie sich die Zahlung anschauen. Ich verstehe dein Problem ehrlichgesagt nicht.
Warum hat der Verwendungszweck denn überhaupt gefehlt? Hast du bei dem Versicherer mehrere Verträge laufen?

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Badurad
vor 4 Stunden von Herr H.:

Richtig - aber auf meine Nachfrage, warum mein PKV-Beitrag zurücküberwiesen worden sei, wurde nicht mit Allgemeinplätzen geantwortet, nach dem Motto „das geschieht, wenn die Überweisung nicht zuordenbar ist, wenn z. B. der Verwendungszweck fehlerhaft ist o. ä.“, sondern es wurde ganz konkret gesagt „Ihr PKV-Beitrag wurde zurücküberwiesen, weil der Verwendungszweck gefehlt hat“. Daß er gefehlt hat und nicht z. B. einen Zahlenfehler enthielt, können sie nur so genau wissen, wenn sie das Geld als meinen PKV-Beitrag identifiziert haben.

Diese Antwort war ganz präzise und situationsbezogen; auf die Bitte hin, das Geld der Sachlage entsprechend als 2020 gezahlt zu führen, kamen dann nur abwimmelnde Allgemeinplätze.

Du solltest Dir klar machen, daß in einem Versicherungskonzern niemand Zahlungseingänge manuell Anhand des Betrages oder des Namens zuordnet. Die Zuordnung erfolgt automatisiert anhand der Versicherungsvertrags- oder Rechnungsnummer. Fehlen diese Daten, wird zurückgebucht. Punkt.

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beamter97
vor 7 Stunden von Rexel:

Gibt es eine Übersicht der Sonderregeln?

Zitat

Was sind regelmässig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben?

Regelmäßig wiederkehrend sind gleichartige – nicht zwangsläufig gleichmäßige – Zahlungen aufgrund eines Rechtsverhältnisses, die sich in gewissen Zeitabständen wiederholen.

Was sind die Ausnahmen für regelmässig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben? Was ist die 10 Tages Regel?

Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen gelten die Einnahmen (Ausgaben), die in einem Zeitraum von bis zu zehn Tagen vor oder nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit gezahlt worden sind, in diesem Kalenderjahr als zugeflossen (abgeflossen). Auf die Fälligkeit im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit kommt es dabei nicht an. (BFH  v. 10.12.1985 – VIII R 15/83 BStBl 1986 II S. 342)

Eine jährlich zu zahlende Versicherungsprämie ist also regelmäßig,

die einmalige Auszahlung einer Versicherungsleistung bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses nicht.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
Am 2.6.2021 um 23:08 von Herr H.:

Auf Nachfrage erklärte man mir, in meiner Überweisung habe der Verwendungszweck gefehlt. Ich habe ihn definitiv korrekt angegeben, aber das kann bei der Bearbeitung des Überweisungsträgers durch die Bank passiert sein und kann schon stimmen.

Tipp: Wer (aus Paranoia?) Überweisungsaufträge ausgerechnet auf Papier seiner Bank zukommen lässt und demnach viel Lebenszeit zum Ausfüllen verwendet, wird diese Überweisungsträger ja wohl vorher einscannen / abfotografieren können. Oder wäre das dann etwa zuviel Aufwand gewesen? :-*

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Rendito
Am 9.6.2021 um 21:23 von Herr H.:

allerdings hat mir der Versicherer eben noch nie mitgeteilt, daß er einen Verwendungszweck benötigt

 

Ich wette eine Gummipuppe, dass sich in den AVB Deiner Versicherung ein vergleichbarer Passus findet wie

Zitat

Die Beiträge sind an die vom Versicherer zu bezeichnende Stelle zu entrichten.

und die Beitragsbescheide einen Hinweis auf den Verwendungszweck enthalten.

 

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