DeusX Juni 6, 2021 Was ich bislang nicht wusste: Seit 2000 gelten ja 10 % jährlicher Zuschlag. Ich habe jetzt auf kv-fux.de gelesen: "Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10%, um Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu verringern. Die Tarifkalkulation in der privaten Krankenversicherung muss immer auf der Grundlage empirischer Daten die Realität abbilden. Treten zum Beispiel Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt auf, muss nachkalkuliert werden (zur Deckung der erhöhten Ausgaben und Nachfinanzierung der Alterungsrückstellungen ). Dies kann dann zu Beitragsanpassungen führen. Um Beitragssteigerungen im Alter zu verringern, wurde zum 1. Januar 2000 in der privaten Krankenversicherung per Gesetz ein Zuschlag in Höhe von 10% auf den Beitrag eingeführt. Dieser Zuschlag wird in der Regel von privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr bezahlt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres werden die verzinslich angelegten Beiträge zur Beitragsstabilisierung eingesetzt." "Seit dem Jahr 2000 ist der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag bei allen Neuverträgen der PKV verpflichtend. In Altverträgen wurde er freiwillig in Zweiprozent-Schritten eingeführt. Seitdem darf die PKV also auch Vorsorge für etwas betreiben, was es noch gar nicht gibt: die unbekannten, teuren medizinischen Innovationen von Morgen, die garantiert kommen!" "Die Altersvorsorge in der PKV besteht aus drei Säulen: Alterungsrückstellungen, Zinserträge und gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 %." Das war mir vorher nicht so klar, dass die 10 % gesetzl. Zuschlag (nur) ein Teil der Altersrückstellungen sind. Kann man den 10 % auch weiterhin widersprechen und diese z. B. mit einem ETF kompensieren, auf den man jederzeit zugreifen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat Juni 6, 2021 · bearbeitet Juni 6, 2021 von DancingWombat vor 4 Stunden von DeusX: Das war mir vorher nicht so klar, dass die 10 % gesetzl. Zuschlag (nur) ein Teil der Altersrückstellungen sind. Kann man den 10 % auch weiterhin widersprechen und diese z. B. mit einem ETF kompensieren, auf den man jederzeit zugreifen kann? Das geht nicht. Es ist ein gesetzlicher Zuschlag der verpflichtend für alle gilt (Ausnahme Altverträge, wie oben beschrieben). Im Alter gibt es ja mehrere Effekte die zur Beitragsentlastung führen: 1. Entfall des 10% Zuschlag mit 60 2. Absenkung der Beiträge durch Gutschrift der angesparten Beträge durch den 10% Zuschlag ab 65 3. Wegfall von Krankentagegeld ab Renteneintritt 4. Ggf. zus. Beitragsentlastungskomponente 5. Zuschuß durch die GRV (sofern relevant) 6. Wegfall von Beiträgen für Kinder (sofern relevant). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DeusX Juni 6, 2021 vor 4 Stunden von DancingWombat: Das geht nicht. Es ist ein gesetzlicher Zuschlag der verpflichtend für alle gilt (Ausnahme Altverträge, wie oben beschrieben). Im Alter gibt es ja mehrere Effekte die zur Beitragsentlastung führen: 1. Entfall des 10% Zuschlag mit 60 2. Absenkung der Beiträge durch Gutschrift der angesparten Beträge durch den 10% Zuschlag ab 65 3. Wegfall von Krankentagegeld ab Renteneintritt 4. Ggf. zus. Beitragsentlastungskomponente 5. Zuschuß durch die GRV (sofern relevant) 6. Wegfall von Beiträgen für Kinder (sofern relevant). Sprich: Alle Neuverträge enthalten diesen 10%igen Zuschlag - ob man will oder nicht. Nachteil zu 2.: Wenn man raus will aus der PKV, dann bringt einem diese Absenkung nichts - das Geld ist weg. Das wäre dann hier in meinen Augen tatsächlich ein weiterer Vorteil von Bisex-Tarifen: mehr Freiheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 6, 2021 vor 11 Minuten von DeusX: Das wäre dann hier in meinen Augen tatsächlich ein weiterer Vorteil von Bisex-Tarifen Der gesetzliche Zuschlag hat doch nichts mit den Tarifen zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DeusX Juni 6, 2021 vor 35 Minuten von chirlu: Der gesetzliche Zuschlag hat doch nichts mit den Tarifen zu tun. Nein, nicht mit dem Tarifinhalt. Aber mit Bisex vs. Unisex schon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 6, 2021 Nö. Es gibt alle vier Kombinationen: Bi-/Unisex mit/ohne Zuschlag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DeusX Juni 6, 2021 vor 28 Minuten von chirlu: Nö. Es gibt alle vier Kombinationen: Bi-/Unisex mit/ohne Zuschlag. Heißt das, dass man jetzt von Bisex ohne Zuschlag in Unisex auch ohne Zuschlag (intern oder zu nem anderern) Versicherer) wechseln kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juni 6, 2021 · bearbeitet Juni 6, 2021 von B2BFighter vor 6 Stunden von DancingWombat: Das geht nicht. Es ist ein gesetzlicher Zuschlag der verpflichtend für alle gilt (Ausnahme Altverträge, wie oben beschrieben). Im Alter gibt es ja mehrere Effekte die zur Beitragsentlastung führen: 1. Entfall des 10% Zuschlag mit 60 2. Absenkung der Beiträge durch Gutschrift der angesparten Beträge durch den 10% Zuschlag ab 65 3. Wegfall von Krankentagegeld ab Renteneintritt 4. Ggf. zus. Beitragsentlastungskomponente 5. Zuschuß durch die GRV (sofern relevant) 6. Wegfall von Beiträgen für Kinder (sofern relevant). Wobei der Zuschuss der GRV nur für ehemalige Selbständige ein Vorteil ist. Für Angestellte war der Arbeitgeberzuschuss mit einem Verdienst über der BBG in der Regel deutlich höher. Ab dem Renteneintritt ist die GKV (in der KVdR) wesentlich günstiger, sofern man sein Einkommen nicht aus laufenden Renten bezieht, sondern z.B. aus Kapitalerträgen, Pacht-oder Mieteinnahmen. Deshalb ist ja die ETF Vorsorge im Erwerbsleben so wichtig, die PKV im Alter bezahlbar zu halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 6, 2021 vor 31 Minuten von DeusX: Heißt das, dass man jetzt von Bisex ohne Zuschlag in Unisex auch ohne Zuschlag (intern oder zu nem anderern) Versicherer) wechseln kann? Zu einem anderen Versicherer nicht. (Es wäre davon abgesehen auch eine selten dämliche Idee, eine über zwanzig Jahre alte Vollversicherung zu kündigen und damit zehntausende Euro an Alterungsrückstellungen in den Wind zu schießen.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DeusX Juni 6, 2021 · bearbeitet Juni 6, 2021 von DeusX vor 5 Stunden von chirlu: Zu einem anderen Versicherer nicht. (Es wäre davon abgesehen auch eine selten dämliche Idee, eine über zwanzig Jahre alte Vollversicherung zu kündigen und damit zehntausende Euro an Alterungsrückstellungen in den Wind zu schießen.) Niemand sprach von "über zwanzig Jahre" - also ich zumindest nicht. Das heißt: Von Bisex ohne Zuschlag zu Unisex ohne Zuschlag kann man innerhalb des VR wechseln. Von Bisex ohne Zuschlag zu Unisex mit Zuschlag kann man innerhalb des VR wechseln. Von Bisex ohne Zuschlag zu Unisex ohne Zuschlag bei einem anderen VR kann man nicht wechseln. Von Bisex ohne Zuschlag zu Unisex mit Zuschlag bei einem anderen VR kann man wechseln. Von Bisex mit Zuschlag zu Unisex ohne Zuschlag kann man innerhalb des VR wechseln. - Ist das richtig? Von Bisex mit Zuschlag zu Unisex mit Zuschlag kann man innerhalb des VR wechseln. Von Bisex mit Zuschlag zu Unisex ohne Zuschlag kann man zu einem anderen VR nicht wechseln. Von Bisex mit Zuschlag zu Unisex mit Zuschlag muss man zu einem anderen VR wechseln. Die umgekehrte Richtung "von Unisex zu Bisex" geht ja nicht: Einmal Unisex, immer Unisex. Wenn man einen Neuabschluss macht, geht es nur über Neuabschluss einer PKV geht ja nur in Unisex und doch auch nur mit Zuschlag - oder auch ohne? Die Frage ist auch, wie es ist, wenn man eine Bisex-Anwartschaft hat oder einen Optionstarif. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat Juni 6, 2021 vor 7 Minuten von DeusX: Wenn man einen Neuabschluss macht, geht es nur über Neuabschluss einer PKV geht ja nur in Unisex und doch auch nur mit Zuschlag - oder auch ohne? Die Frage ist auch, wie es ist, wenn man eine Bisex-Anwartschaft hat oder einen Optionstarif. Neuabschlüsse sind immer mit Zuschlag. Bei Optionstarifen weiß ich nicht wie es ist. Ich würde vermuten, dass es davon abhängt wann man den Tarif abgeschlossen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Juni 6, 2021 vor 12 Minuten von DeusX: Niemand sprach von "über zwanzig Jahre" - also ich zumindest nicht. Für Neuabschlüsse seit dem Jahr 2000 ist der Beitragszuschlag obligatorisch. Das ist bereits über zwanzig Jahre her. Der gesetzliche Zuschlag für privat Krankenversicherte wurde zum 01.01.2000 eingeführt. Heute ist der gesetzliche Zuschlag ein fester Bestandteil jeder privaten Krankheitskostenvollversicherung. Kunden, welche bereits vor dem Jahr 2000 privatversichert waren, konnten entscheiden, ob der Zuschlag als fester Bestandteil in den Vertrag aufgenommen wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 6, 2021 · bearbeitet Juni 6, 2021 von chirlu vor 18 Minuten von DeusX: Niemand sprach von "über zwanzig Jahre" - also ich zumindest nicht. Du sprachst von vor 6 Stunden von DeusX: ohne Zuschlag Eine solche Versicherung ist zwangsläufig vor 2000 abgeschlossen und somit über zwanzig Jahre alt. Man kann einen (im Jahr 2000) abgewählten Zuschlag nicht hinzuwählen. Nur bei einem Neuabschluß bei einem anderen Versicherer fällt zwangsläufig der Zuschlag an. Genausowenig kann man den Zuschlag abwählen, wenn man ihn schon bezahlt (sei es, weil der Vertrag ab 2000 abgeschlossen wurde, oder sei es, weil man bei einem älteren Vertrag 2000 nicht dem Zuschlag widersprochen hat). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Juni 6, 2021 vor 8 Stunden von B2BFighter: Ab dem Renteneintritt ist die GKV (in der KVdR) wesentlich günstiger, sofern man sein Einkommen nicht aus laufenden Renten bezieht, sondern z.B. aus Kapitalerträgen, Pacht-oder Mieteinnahmen. Das kann sich langfristig ändern und das sollte man auch einkalkulieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juni 6, 2021 · bearbeitet Juni 6, 2021 von B2BFighter vor 2 Stunden von dev: Das kann sich langfristig ändern und das sollte man auch einkalkulieren. Natürlich kann sich das ändern. Je länger die Niedrigzinsphase allerdings anhält und der Staat zum Nulltarif Schulden aufnehmen kann, solange ist die PKV im Nachteil. Denn in der GKV wird der Kostendruck durch steigende Steuerzuschüsse abgesenkt, in der PKV wird die medizinische Inflation dagegen überproportional steigen, da hier Leistungen festgeschrieben sind und kaum Zinsgewinne dem gegenüber stehen. Sollte die deutlich teurere GoÄ in Kraft treten, folg die nächste Anpassungswelle innerhalb der PKV. Wir haben inzwischen 21Mio Rentner, keine Partei dieses Landes kann es umsetzen, dass die GKV für Rentner zukünftig deutlich teurer werden wird. Bestes Beispiel, die Entwicklung der Pflegeversicherung, diese ist der Krankenversicherung um ca. 10-15 Jahre voraus. Hier zeigt sich aktuell, dass die Eigenanteile für Rentner sogar gesenkt werden und der Staat die gesetzliche Pflegeversicherung zunehmend mit steigend3n Steuerzuschüssen stützt. Der privaten Pflegepflichtversicherung bleibt nur die Beitragsanpassung, da hier kein Steuzuschuss fließt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe Juni 7, 2021 vor 5 Stunden von B2BFighter: Natürlich kann sich das ändern. Je länger die Niedrigzinsphase allerdings anhält und der Staat zum Nulltarif Schulden aufnehmen kann, solange ist die PKV im Nachteil. Das ist nicht korrekt. Die PKV ist unabhängig von der Zinshöhe weder im Nachteil noch im Vorteil gegenüber der GKV. Wenn der Zins sinkt, dann erhöht sich der Beitrag in der PKV natürlich einmalig. Aber gleichzeitig korreliert der Zins auch mit der Inflation und niedrigere Inflation bedeutet in aller Regel und im großen Ganzen eine geringere Steigerung bei Gehältern und Preisen. Daher steigen folglich auch die Kosten bei Gesundheitsleistungen weniger stark und das wirkt sich auf die Beiträge aus. Fazit: Niedrigzinsphase -> Beiträge steigen nicht oder weniger stark, aber eigenes Gehalt steigt auch nicht oder weniger stark. Hochzinsphase -> Beiträge steigen stärker, aber eigenes Gehalt steigt auch stärker. Natürlich kann das für jede einzelne Person unterschiedlich sein, aber im statistischen/historischen Durchschnitt ist das so. Und das bedeutet auch, dass ein steigender Zins (wonach es ja jetzt aussieht) keine "Hilfe" oder "Rettung" oder gar "Vorteil" für die PKV ist, auch wenn es von den PKVs und ihren Verfechtern gerne mal so dargestellt wird. vor 5 Stunden von B2BFighter: Denn in der GKV wird der Kostendruck durch steigende Steuerzuschüsse abgesenkt, in der PKV wird die medizinische Inflation dagegen überproportional steigen, da hier Leistungen festgeschrieben sind und kaum Zinsgewinne dem gegenüber stehen. Sollte die deutlich teurere GoÄ in Kraft treten, folg die nächste Anpassungswelle innerhalb der PKV. Das weiß man aber auch nicht. Es hätte auch kaum jemand mit dem Brexit gerechnet. Oder dass Trump Präsident wird. Oder dass Corona kommt. Es kann genauso gut sein, dass die Steuerzuschüsse begrenzt werden (ich vermute das sogar) und dann wird es für die GKV tatsächlich schwieriger als für die PKV. Natürlich kann es auch sein, dass die PKV komplett abgeschafft wird. Man weiß es nicht. Ich würde mich daher tatsächlich aktuell eher darauf konzentrieren, was das gegenwärtige Preis-Leistungs-Verhältnis ist und die Zukunft auf mich zukommen lassen. vor 5 Stunden von B2BFighter: Wir haben inzwischen 21Mio Rentner, keine Partei dieses Landes kann es umsetzen, dass die GKV für Rentner zukünftig deutlich teurer werden wird. Richtig, es werden wahrscheinlich eher die Leistungen noch weiter eingeschränkt. Und wenn nicht auf dem Papier, dann in der Praxis, so wie heute schon viele GKV Ärzte keine neuen Patienten mehr aufnehmen (wollen), PKV Ärzte aber schon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Juni 7, 2021 vor 8 Stunden von B2BFighter: Natürlich kann sich das ändern. Je länger die Niedrigzinsphase allerdings anhält ... Das hat weniger mit den Zinsen zu tun, sondern einige Parteien wollen die GKV-Beitragszahlungen über mehr Einkunftsarten zahlen lassen. So wie es heute schon für "freiwillig" versicherte ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat Juni 10, 2021 Am 6.6.2021 um 21:56 von B2BFighter: Wir haben inzwischen 21Mio Rentner, keine Partei dieses Landes kann es umsetzen, dass die GKV für Rentner zukünftig deutlich teurer werden wird. Das sehe ich etwas anders. Dieser Punkt wäre über die verbreiterung der Bemessungsgrundlage ganz einfach. Man sagt, dass in der KVdR eben alle Einkommen beitragspflichtig sind. Den Großteil der Renter wird das nicht betreffen, die anderen sind ja die die ohnehin als "die Reichen" angesehen werden. Das halte ich für politisch durchaus für umsetzbar. Man sollte auch mal überlegen wie sich die Finanzsituation der GKV in den nächsten Jahren entwickeln wird. Auf der einen Seite gehen viele Versicherte in Rente und zahlen weniger Beitrag. Auf der anderen Seite werden die Versicherten aber immer älter und verursachen höhere Kosten. Das sind zwei Effekte die in der Kombination äußerst ungünstig sind. Was kann man tun? es gibt 3 Möglichkeiten: Mehr Beiträge erheben, Steuerzuschuss erhöhen und Leistungen reduzieren. Meiner Meinung nach wird es eine Mischung aus den drei Punkten werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juni 23, 2021 Am 10.6.2021 um 11:17 von DancingWombat: Das sehe ich etwas anders. Dieser Punkt wäre über die verbreiterung der Bemessungsgrundlage ganz einfach. Man sagt, dass in der KVdR eben alle Einkommen beitragspflichtig sind. Den Großteil der Renter wird das nicht betreffen, die anderen sind ja die die ohnehin als "die Reichen" angesehen werden. Das halte ich für politisch durchaus für umsetzbar. Man sollte auch mal überlegen wie sich die Finanzsituation der GKV in den nächsten Jahren entwickeln wird. Auf der einen Seite gehen viele Versicherte in Rente und zahlen weniger Beitrag. Auf der anderen Seite werden die Versicherten aber immer älter und verursachen höhere Kosten. Das sind zwei Effekte die in der Kombination äußerst ungünstig sind. Was kann man tun? es gibt 3 Möglichkeiten: Mehr Beiträge erheben, Steuerzuschuss erhöhen und Leistungen reduzieren. Meiner Meinung nach wird es eine Mischung aus den drei Punkten werden. Die Verbreitung der Bemessungsgrundlage zur stärkeren Finanzierung der GKV dürfte sich bei dem CDU Wahlprogramm erstmal erledigt haben. Im Gegenteil, die GKV könnte damit die nächsten 3-5 Jahre stabile Beiträge haben. https://www.aerztezeitung.de/Politik/Union-will-Milliardenspritze-fuer-die-Krankenkassen-420702.html Wahlprogramm CDU Kräftige Finanzspritze für die GKV Im Detail folgt dann das Versprechen einer kräftigen Finanzspritze für die gesetzliche Krankenversicherung. - Der Steueranteil an der Finanzierung soll dynamisiert an die „tatsächlichen Kosten der versicherungsfremden Leistungen und deren Entwicklung gekoppelt werden. Das wären Forschungsinstituten zufolge um die 40 Milliarden Euro im Jahr, mithin rund 25 Milliarden Euro mehr als bisher. Im Entwurf des Programms hatte das noch nicht gestanden. - 500 Millionen Euro sollen in die Förderung von Robotik und Digitalisierung in der Pflege fließen. Danach lässt das Verbindliche deutlich nach. Vieles soll auf der digitalen Schiene laufen. - Die ambulante Versorgung bekommt nicht viel Raum im Programm. Alle Bürger sollen einen „digitalen, wohnortnahen und möglichst barrierefreien Weg, zum Beispiel zur Haus-, Fach-, Zahnarzt- und Notfallversorgung, zu Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten, Gesundheitshandwerkern und Sanitätshäusern haben. Zudem soll es ein flächendeckendes psychotherapeutisches Angebot für Kinder und Jugendliche geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag