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ano_nym

Verlustverrechnung aus 2018 (bescheinigt) in 2021 angeben

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Peter Grimes

"Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien" ist ein Satz.

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beamter97
vor 3 Stunden von ano_nym:

Verluste "ohne Verlust",

du solltest in der zweiten Zeile sinnentnehmend weiterlesen!

Das Druckbild der Steuerbescheinigungen ist halt schlecht, und die Formulierungen an die Vorgaben des BMF gebunden.

In unserem Jargon steht da:

"Sonstige Verluste" betragen xxx,yy€, gehören in Zeile 10

"Aktienverluste" betragen zzz,aa€, gehören in Zeile 11

 

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guido58
· bearbeitet von guido58
mehrfach einhefügt :(
Am 26.5.2021 um 20:31 von monopolyspieler:

In der Jahressteuerbescheinigung werden auf Antrag zusätzlich die Verluste bescheinigt.

Der Name ändert sich deswegen nicht.

 

Man erhält auch bei anderen Banken nicht unbedingt eine Bestätigung, wenn man die Verlustbescheinigung anfordert.

Wird eine solche Jahressteuerbescheinigung (auch wenn nur Verluste bescheinigt werden) nicht automatisch ans Finanzamt übertragen und dort von Amts wegen berücksichtigt?

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Minuten von guido58:

Wird eine solche Jahressteuerbescheinigung (auch wenn nur Verluste bescheinigt werden) nicht automatisch ans Finanzamt übertragen?

 

Nein. Weder mit Verlusten noch mit Gewinnen.

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guido58

Ach ja stimmt, dem Finanzamt werden ja nur die erteilten Freistellungsaufträge übermittelt, den Rest darf man selbst ausfüllen.

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chirlu

Die genutzten Freistellungen; nicht (mehr) die beantragten.

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ano_nym

Das Finanzamt lehnt ab mit der Begründung, dass die Verlustbescheinigung nach §43 EStG fehlt und somit kein Verlustausgleich im Veranlagungsverfahren möglich ist und die Erträgnisaufstellung nicht zu einer Verlustfeststellung führt....

Die Bank sagt sie kann da nachträglich nichts tun.

Da hilft nur auswandern.

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odensee
vor 21 Minuten von ano_nym:

Da hilft nur auswandern.

Oder es richtig machen. Und die Steuerberaterin wechseln.

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ano_nym

Ohne Zettel von der Bank sehe ich da keine Chance?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Stunden von ano_nym:

Das Finanzamt lehnt ab mit der Begründung, dass die Verlustbescheinigung nach §43 EStG fehlt und somit kein Verlustausgleich im Veranlagungsverfahren möglich ist und die Erträgnisaufstellung nicht zu einer Verlustfeststellung führt....

Die Bank sagt sie kann da nachträglich nichts tun.

Da hilft nur auswandern.

 

Wie wär's mit einer archäologischen Expedition in Deine Unterlagen?

 

Sprich: Suche doch mal in Deinen Ordnern nach dieser Verlustbescheinigung!

 

Die wird sich ja wohl nicht in Luft aufgelöst haben! Und üblicherweise wird die auch nicht auf Papier ausgedruckt, das sich nach dem ersten Lesen selbst verbrennt.

 

Die Verlustbescheinigung wird irgendwo sein, Du musst sie nur finden!

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ano_nym

Die hätte händisch bei der Bank angefordert werden müssen und das ist sie scheinbar nicht. Nur die Erträgnisaufstellung.
Ist alles elektronisch und im Postfach. Es existiert keine.

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chirlu
vor 9 Minuten von ano_nym:

Die hätte händisch bei der Bank angefordert werden müssen und das ist sie scheinbar nicht.

 

Dann müssen die Verluste noch im Verrechnungstopf bei der Bank sein.

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ano_nym

Anfordern können Sie die bei uns bis spätestens zum 15.12. des laufenden Kalenderjahres.

Das geht so: Ins Internetbanking einloggen und unter Einstellungen > Steuern > Daten & Bescheinigungen bei "Verlustverrechnungstöpfe" / "Verlustbescheinigung" auf "Anfordern" gehen.

Die Verlustbescheinigung ist übrigens nichts anderes, als Ihre Jahressteuerbescheinigung – in der wir die Höhe Ihrer Verluste ausweisen.

Gut zu wissen: Sie können das einmalig so machen oder gleich für die folgenden Kalenderjahre – bis auf Widerruf. Mit der Jahressteuerbescheinigung haben Sie also den Nachweis über Ihre nicht verrechneten Verluste und wir übertragen sie nicht ins Folgejahr.

https://www.ing.de/hilfe/steuern/jahresendbelege/

Nicht angefordert = Pech gehabt

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chirlu
vor 35 Minuten von ano_nym:

Nicht angefordert = Pech gehabt

 

Nicht angefordert = Verluste ins nächste Jahr übertragen.

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Belgien
vor 8 Stunden von ano_nym:

Das Finanzamt lehnt ab mit der Begründung, dass die Verlustbescheinigung nach §43 EStG fehlt und somit kein Verlustausgleich im Veranlagungsverfahren möglich ist und die Erträgnisaufstellung nicht zu einer Verlustfeststellung führt....

Die Bank sagt sie kann da nachträglich nichts tun.

Da hilft nur auswandern.

Wenn es um denselben Fall geht, den Du am Anfang des Threads hier vorgestellt hast, dann wurde doch bereits vor einem halben Jahr alles erschöpfend dazu gesagt. Du hast 2018 eine Verlustbescheinigung angefordert, diese jedoch nicht bei der ESt-Erklärung eingereicht. Dadurch wurde kein Verlustvortrag durch das FA festgestellt. Sofern der ESt-Bescheid nicht noch aufgrund anderer Einsprüche offen ist, sind die Verluste damit steuerlich nicht mehr existent. Es ist somit auch völlig unerheblich, ob Du die Verlustbescheinigung irgendwo findest oder die ING dies noch einmal bescheinigt (was sie nicht darf),   der Drops ist gelutscht. Weder die Bank noch das FA haben einen Fehler gemacht, sondern Du hast Dich als vorbildlicher Bürger dieses Staates spendabel gezeigt und dem Staat Geld geschenkt. Warum wärmst Du das jetzt noch einmal auf?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 10 Stunden von ano_nym:

Das Finanzamt lehnt ab mit der Begründung, dass die Verlustbescheinigung nach §43 EStG fehlt und somit kein Verlustausgleich im Veranlagungsverfahren möglich ist und die Erträgnisaufstellung nicht zu einer Verlustfeststellung führt....

Die Bank sagt sie kann da nachträglich nichts tun.

Zu welchem Veranlagungsjahr hat sich das FA denn geäußert?

Wieder zu 2020?

 

Zu 2018 und mit Vorlage der Bescheinigung, wäre die Begründung der Ablehnung des FA so was von falsch, dass sie nichtig wäre. Muss also was anderes sein.

Aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass man hier gegen eine Wand schreibt.


Kurz:

Du musst eine Änderung für das Jahr 2018 beantragen und den Verlustwisch der Bank beifügen. Als Änderungsgrund gibst du an, dass ein Missverständnis vorlag und du ein massives Verständnisproblem mit dem Steuerrecht hast, deshalb die Bescheinigung erst jetzt einreichst. Das alles als freiformulierter Brief. Verweise einfach auf die Angaben im Bankwisch zu den bescheinigten Verlusten
Die Frist läuft ansonsten am Jahresende endgültig dafür ab.

 

Es geht um nachfolgenden Zettel von der Bank und die jeweils genannten Verluste, weil sie bislang ja gerade nicht in den Zeilen 10 und 11 der Anlage KAP für das Jahr 2018 eingetragen worden sind. Das ist nämlich genau die Bescheinigung nach § 43 EStG, die dem FA angeblich fehlt. Halt genau nur für das Jahr 2018.

Falls das FA das dann ändert, dann flattert ein neuer Bescheid für 2018 zusammen mit einer gesonderten Verlustfeststellung ein, ein paar Tage später für 2019 und für 2020, wo dann die Verluste verrechnet werden.

 

Und erwähne bloß nicht, dass Dir damals jemand geholfen hat. Da hilft wirklich nur eigene Dummheit als Ausweg. Mit fachkundiger steuerlicher Beratung würde man Dir grobes Verschulden vorwerfen, es nicht schon damals richtig gemacht zu haben. Weil ... siehe § 173 Absatz a Nr. 2 AO ....
Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, ... soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.

 

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moonraker
vor 7 Stunden von MeinNameIstHase:

Kurz:

Du musst eine Änderung für das Jahr 2018 beantragen und den Verlustwisch der Bank beifügen. [..]
Die Frist läuft ansonsten am Jahresende endgültig dafür ab.

Nur zum Verständnis: Sollte die Frist hier (freiwille Steuererklärung) nicht 4 Jahre betragen, also bis Ende 2022?

Oder gibt es für die Änderung 2018 eine andere Frist, da schon einmal erklärt?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von moonraker:

Nur zum Verständnis: Sollte die Frist hier (freiwille Steuererklärung) nicht 4 Jahre betragen, also bis Ende 2022?

ups, stimmt ... Ende 2018 bis Ende 2022. Ich kam da wohl etwas durcheinander, weil im Eingangsposting noch eine Bescheinigung von 2017 mit verlinkt war und ich diese Zahl da im Kopf hatte.
Die Regeln stehen in §§ 169, 170 AO.

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ano_nym
Am 21.12.2021 um 20:34 von chirlu:

 

Dann müssen die Verluste noch im Verrechnungstopf bei der Bank sein.

Also, deshalb verstehe ich den Steuerberater auch nie und er mich nicht. Wir sprechen beide eine unterschiedliche Sprache.

Ich habe Verluste aus 2017, die wurden automatisch in 2018 übertragen.
In 2018 war im Portal vermutlich der falsche Haken gesetzt und die Verluste (nur KAP10) wurden nicht übertragen. 
Die Erträgnisaufstellung zeigt die Verluste, gilt aber nicht als Verlustbescheinigung. 

Am 21.12.2021 um 23:38 von Belgien:

Wenn es um denselben Fall geht, den Du am Anfang des Threads hier vorgestellt hast, dann wurde doch bereits vor einem halben Jahr alles erschöpfend dazu gesagt. Du hast 2018 eine Verlustbescheinigung angefordert, diese jedoch nicht bei der ESt-Erklärung eingereicht. Dadurch wurde kein Verlustvortrag durch das FA festgestellt. Sofern der ESt-Bescheid nicht noch aufgrund anderer Einsprüche offen ist, sind die Verluste damit steuerlich nicht mehr existent. Es ist somit auch völlig unerheblich, ob Du die Verlustbescheinigung irgendwo findest oder die ING dies noch einmal bescheinigt (was sie nicht darf),   der Drops ist gelutscht. Weder die Bank noch das FA haben einen Fehler gemacht, sondern Du hast Dich als vorbildlicher Bürger dieses Staates spendabel gezeigt und dem Staat Geld geschenkt. Warum wärmst Du das jetzt noch einmal auf?

Ich checke das einfach alles nicht und deshalb frag ich ja, aber ich glaube ich hab jetzt das richtige Dokument, es steht einfach in der Jahressteuerbescheinigung von 2018 drin!

 

Am 22.12.2021 um 01:41 von MeinNameIstHase:

Zu welchem Veranlagungsjahr hat sich das FA denn geäußert?

Wieder zu 2020?

 

Zu 2018 und mit Vorlage der Bescheinigung, wäre die Begründung der Ablehnung des FA so was von falsch, dass sie nichtig wäre. Muss also was anderes sein.

Aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass man hier gegen eine Wand schreibt.


Kurz:

Du musst eine Änderung für das Jahr 2018 beantragen und den Verlustwisch der Bank beifügen. Als Änderungsgrund gibst du an, dass ein Missverständnis vorlag und du ein massives Verständnisproblem mit dem Steuerrecht hast, deshalb die Bescheinigung erst jetzt einreichst. Das alles als freiformulierter Brief. Verweise einfach auf die Angaben im Bankwisch zu den bescheinigten Verlusten
Die Frist läuft ansonsten am Jahresende endgültig dafür ab.

 

Es geht um nachfolgenden Zettel von der Bank und die jeweils genannten Verluste, weil sie bislang ja gerade nicht in den Zeilen 10 und 11 der Anlage KAP für das Jahr 2018 eingetragen worden sind. Das ist nämlich genau die Bescheinigung nach § 43 EStG, die dem FA angeblich fehlt. Halt genau nur für das Jahr 2018.

Falls das FA das dann ändert, dann flattert ein neuer Bescheid für 2018 zusammen mit einer gesonderten Verlustfeststellung ein, ein paar Tage später für 2019 und für 2020, wo dann die Verluste verrechnet werden.

 

Und erwähne bloß nicht, dass Dir damals jemand geholfen hat. Da hilft wirklich nur eigene Dummheit als Ausweg. Mit fachkundiger steuerlicher Beratung würde man Dir grobes Verschulden vorwerfen, es nicht schon damals richtig gemacht zu haben. Weil ... siehe § 173 Absatz a Nr. 2 AO ....
Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, ... soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.

 

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Ich habe der guten Dame explizit einen Änderungswunsch für 2018 geschrieben gehabt. Ich werde das mit der Jahressteuerbescheinigung von 2018 jetzt noch einmal versuchen!

Danke.

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chirlu
vor 3 Minuten von ano_nym:

ich glaube ich hab jetzt das richtige Dokument, es steht einfach in der Jahressteuerbescheinigung von 2018 drin!

 

Ja. So stand es doch in der Erträgnisaufstellung, von dir sogar rot eingerahmt.

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beamter97
vor 20 Stunden von ano_nym:

ich glaube ich hab jetzt das richtige Dokument, es steht einfach in der Jahressteuerbescheinigung von 2018 drin!

Und, wo war sie denn jetzt?

Am 28.5.2021 um 18:44 von beamter97:

simple Frage @ano_nym:

 

Du hast hier die Erträgnisaufstellung 2018 gepostet.

Wo ist denn die zugehörige Steuerbescheinigung?

 

In deinen Akten, oder in denen des Steuerberaters?

 

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ano_nym
Am 26.12.2021 um 12:52 von beamter97:

Und, wo war sie denn jetzt?

 

Vor meine Augen aber hieß Jahressteuerbescheinigung, vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen.

 

Am 26.12.2021 um 12:52 von beamter97:

  Am 28.5.2021 um 18:44 von beamter97:

simple Frage @ano_nym:

 

Du hast hier die Erträgnisaufstellung 2018 gepostet.

Wo ist denn die zugehörige Steuerbescheinigung?

 

In deinen Akten, oder in denen des Steuerberaters?

 

Hier bei mir.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 17 Stunden von ano_nym:

Hier bei mir.

D.h., Du hast sie nicht zur Erstellung der ESt-Erklärung deiner Steuerberaterin übergeben. Sie konnte diese Bescheinigung also nicht auf ihre Relevanz hin überprüfen.

Damit ist die Steuerberaterin aus einer evtl. Haftung raus.

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ano_nym

Ich war im Steuerverein und damals hieß es davon kann nichts angegeben werden. Die haben nie Dokumente einbehalten,sondern nur abgescannt.

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Basti

Hallo zus.

 

Ich möchte für mein ähnliches Anliegen keinen neuen Thread aufmachen... daher hänge ich mich hier mal dran:

 

Ich habe bei der Diba einen größeren Aktien-Verlustvortrag  liegen, der immer ins neue Jahr geschauffelt wird. Nun habe ich beim Smartbroker einen kleineren Aktiengewinn gemacht und entsprechend Kapitalertr.steuer bezahlt.

 

Wenn ich die abgeführten Steuern in der KAP verrechnen lassen möchte - brauche ich ja eine Verlustbescheinigung von der Diba.  Der Verlusttopf ist aber deutlich größer - als der Gewinn beim Smartbroker...

 

So wie ich es verstanden habe, wäre dann der gesamte Verlusttopf bei der Diba dann leer bzw.  "auf dem Papier" und muß in der Anlage KAP verrechnet werden.  Ich benötige ja nur einen Teil des Verlustes zum gegenrechnen...

 

Wie kann ich jetzt vorgehen - um mir die "zuviel" gezahlte Steuer im Smartbroker Depot wieder zu holen?  Kann man eine Verlustbescheinigung splitten (das man sich nur den entsprechenden Betrag bescheinigen läßt - den man auch verrechnen kann)?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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