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Schwabe0711

Riester und PRV: Behalten, Kündigen, Beitragslos stellen?

Empfohlene Beiträge

intInvest
vor 6 Minuten von Framal:

BITTE FRAGE DA MAL NACH!! 

Er hat da doch nicht den Deka drin :)

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Schwabe0711

Ja genau, momentan ist der hier drin, da er mir so empfohlen wurde. https://www.onvista.de/fonds/AKTIV-STRATEGIE-IV-EUR-ACC-Fonds-DE000A0NAU78
Erst auf Nachfrage vor ein paar Wochen wurde mir dann gesagt "oh ja, das müssen wir unbedingt optimieren, du stehst da noch auf meiner Liste von den Leuten denen ich das sagen wollte". 
Der jetzige "Berater" hat aber auch nichts von der Provision bekommen, das war sein Vorgänger der nicht mehr da ist. Dennoch finde ich es schwach, dass man da seine Kunden nicht aktiv drauf anspricht, oder zumindest erst Jahre zu spät.

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Framal
· bearbeitet von Framal

@intInvest

:blushing:, ach ja, was soll ich da sagen, eigentlich bin ich sprachlos. @tyr hatte gestern den DEKA als gut angepriesen, ich übernehme so was ja nicht ungeprüft, hatte es also nachgerechnet und war jetzt fassungslos, noch in den DEKA Zahlen gefangen, was @Schwabe0711für Zahlen geliefert bekommt.

 

Puhhh, vergesst meine Nachricht aus #25 einfach!!!!! Macht so, als hätte ich das nie geschrieben. @Schwabe0711, sorry, so'n Ding habe ich öfters mal drauf, gut das intInvest immer auf mich aufpasst, war ja nicht das erste Mal :).

 

LG

Framal

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bondholder
vor 15 Minuten von Schwabe0711:

Erst auf Nachfrage vor ein paar Wochen wurde mir dann gesagt "oh ja, das müssen wir unbedingt optimieren, du stehst da noch auf meiner Liste von den Leuten denen ich das sagen wollte".

OT: Von einem Tecis-Strukki würde ich mich nicht duzen lassen.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 1 Stunde von Schwabe0711:

Der jetzige "Berater" hat aber auch nichts von der Provision bekommen, das war sein Vorgänger der nicht mehr da ist. Dennoch finde ich es schwach, dass man da seine Kunden nicht aktiv drauf anspricht, oder zumindest erst Jahre zu spät.

Was, du erwartest von einem Vermittler der seine Provision fuer 40 Jahre in den ersten fuenf Jahren ausgezahlt bekommt (von deinen Beitraegen wohlgemerkt), auch noch dass er sich regelmaessig um dich kuemmert? ;)

 

Was er typischerweise machen wuerde, ist dir nach 5 Jahren einen Vertragswechsel in einen "viiiiiiiel besseren" Tarif vorzuschlagen, damit auch dann wieder die Provision fuer dann 35 Jahre in den naechsten fuenf Jahren ausgezahlt wird.

 

Rep. ad inf. 

 

Merkst du was? Halte dich fern von solchen Leuten. Die haben eine Motivation die in die Gegenrichtung von deinen Zielen laeuft. 

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Knacker
Am 24.5.2021 um 19:06 von intInvest:

Solltet ihr heiraten und dadurch steuerlich zusammen veranlagt werden, würde deine Frau bei 35k Brutto deinen Riestervorteil runterziehen. Die genaue Förderquote bei dir müsste man dann bei gemeinsamer Veranlagung genau berechnen und schauen ob es sich weiterhin lohnt. Deine reale Förderquote sind aktuell nicht 42% sondern (175€ + 707€) / 1218€ = 72%. Dein Beitrag sollte hier maximal 1925€ / Jahr sein, da das die maximal absetzbare Eigenleistung ist (2100€ - 175€ Zulage). Ich würde hier im ersten Schritt auf jeden Fall der Dynamik aktiv widersprechen.

 

Riester macht bei deiner Frau mit 35k Brutto aktuell absolut keinen Sinn. Während der Elternzeit wäre sie (wenn ihr verheiratet seid) mittelbar förderberechtigt und könnte bei einem Jahresbeitrag von nur 60€  jedes Jahr 175€ Grundzulage und 300€ Kinderzulage kassieren. Das würde sich zumindest für die Dauer in der sie nur mittelbar förderberechtigt ist lohnen.

Diese Aussage ist leicht widersprüchlich. Zum einen wird bei insgesamt 105.000 € nicht so stark runter gezogen, zum anderen ist die Partnerin während der 3jährigen Kindererziehungszeit unmittelbar förderberechtigt. Erst wenn nachfolgend kein Einkommen erzielt wird, beginnt die mittelbare Förderberechtigung und ggf. ein Herunterziehen. Deshalb macht es bei seiner Frau - aktuell bei wegfallenden 35k Brutto - absolut einen Sinn, ebenso die Beachtung des von mir fett markierte Satzes von intInvest.

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intInvest
vor 1 Stunde von Knacker:

Diese Aussage ist leicht widersprüchlich.

In wie fern?

 

Aktuelle Situation ist doch:

  • aktuell nicht verheiratet
  • aktuell keine Kinder
  • Frau 35k 
  • Mann 70k

Daraus ergibt sich für mich zum aktuellen Zeitpunkt:

  • Riester Frau keinen Sinn da nur Grundzulage und zu wenig Verdienst für Steuerersparnis
  • Riester Mann macht Sinn durch Steuerersparnis

 

Bei Heirat + Kind:

  • Riester Frau macht Sinn während Elternzeit (mittelbar förderberechtigt)
  • Riester Mann müsste konkret durchgerechnet werden sowohl für Elternzeit der Frau als auch danach
    (während der Elternzeit würde ja durch die gemeinsame Veranlagung auch die Kinder und Grundzulage der Frau von der gesamten Steuerersparnis abgezogen werden, zumindest ist das mein Wissensstand) 

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Knacker
Am 29.5.2021 um 21:01 von intInvest:

In wie fern?

 

Aktuelle Situation ist doch:

  • aktuell nicht verheiratet
  • aktuell keine Kinder
  • Frau 35k 
  • Mann 70k

Daraus ergibt sich für mich zum aktuellen Zeitpunkt:

  • Riester Frau keinen Sinn da nur Grundzulage und zu wenig Verdienst für Steuerersparnis
  • Riester Mann macht Sinn durch Steuerersparnis

Deine aktuellen Situation kannst Du vergessen. Sie überholt sich noch in diesem Jahr. Die Frau bekommt hoffentlich wie geplant ein gesundes Kind und bleibt auch danach während der Elterzeiten unmittelbar förderberechtigt. In diesem Jahr muss sie dann (35K x 4% -175 -300 =) 925 € einzahlen und bekommt darauf 475 € Zulagen. Im Folgejahr wären bei gleichen Zulagen abhängig von ihrem Einkommen etwas weniger einzuzahlen. Erst in den darauf folgenden einkommenslosen Jahren der Elternzeiten bekommt sie bei einer jährlichen Einzahlung von 60 € ebenso 475 oder ggf. mit zwei Kindern 775 € Zulagen.

 

Bei Riesterzahlungen des Ehemannes in diesem Jahr würde sich die Steuerförderung bei einer gemeinsamen Veranlagung stark reduzieren. Dieser könnte man entgegenwirken indem man die Fördersumme der Ehefrau auf 1.625 € (2.100 -175 - 300 €) erhöhen würde. Bei einem gemeinsamen zvE von ca. 70.000 € und einem Grenzsteuersatz von durchschnittlich 30 % läge die Gesamtförderung noch bei ca. 1.260 €. Zieht man davon die Zulagen (175 + 175 + 300 €) ab, verbleiben immerhin 610 € Steuerförderung. Allerdings würde ich für dieses Jahr prüfen, ob man mit einer getrennten Veranlagung besser fährt. Zutreffendenfalls würde der Ehemann auf seine 2.100 € 42 % Steuerermäßigung (abzügl. Zulagen) und die Ehefrau bei einer Zahlung von 925 € die Zulagen in Höhe von 475 € bekommen. Eine getrennte Veranlagung macht leider nur Sinn, wenn das Einkommen der Ehefrau nicht wesentlich geringer als das des Ehemannes ist. Sie kann allerdings auch dazu führen, dass die hälftigen Kinderfreibeträge des Ehemannes eine höhere Steuerersparnis erzeugen als das hälftige Kindergeld.

Am 29.5.2021 um 21:01 von intInvest:

Bei Heirat + Kind:

  • Riester Frau macht Sinn während Elternzeit (mittelbar förderberechtigt)
  • Riester Mann müsste konkret durchgerechnet werden sowohl für Elternzeit der Frau als auch danach
    (während der Elternzeit würde ja durch die gemeinsame Veranlagung auch die Kinder und Grundzulage der Frau von der gesamten Steuerersparnis abgezogen werden, zumindest ist das mein Wissensstand) 

Hier musst Du Deinen Wissensstand noch verbessern, den während der Elternzeit ist die/der Erziehende weiterhin unmittelbar förderberechtigt. Und die Zulagen kürzen bei gemeinsamer Veranlagung immer (auch nach der Elternzeit) die gemeinsame Steuerentlastung. Wenn die Ehefrau einer kindergeldberechtigten Familie einigermaßen gut verdient, sollte man immer prüfen, ob eine getrennte Veranlagung die bessere Variante ist.

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intInvest
· bearbeitet von intInvest

Danke @Knacker für das Feedback.

Dass die Elternzeit eine unmittelbare Förderberechtigung zur Folge hat, ist mir tatsächlich neu, hatte mich mit diesem Punkt bisher nicht auseinandersetzen müssen.

 

Ich gebe dir recht, sobald das Kind da ist, wird die Situation für die Frau attraktiver, auch bei unmittelbarer Förderberechtigung.

vor 20 Minuten von Knacker:

Erst in den darauf folgenden einkommenslosen Jahren der Elternzeiten bekommt sie bei einer jährlichen Einzahlung von 60 € ebenso 475 oder ggf. mit zwei Kindern 775 € Zulagen.

Hier meinst du dann den Zeitraum bei dem die Elternzeit über 3 Jahre hinausgeht, damit endet ja die unmittelbare Berechtigung und die Frau wäre wieder mittelbar berechtigt?

Sollte ein zweites Kind dazukommen, wäre die Frau doch wegen Elternzeit für dieses zweite Kind wieder bis zu 3 Jahre unmittelbar berechtigt?

 

vor 20 Minuten von Knacker:

Und die Zulagen kürzen bei gemeinsamer Veranlagung immer (auch nach der Elternzeit) die gemeinsame Steuerentlastung.

Das war mir so bewusst, ich hatte es oben etwas unglücklich formuliert.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 5 Minuten von intInvest:

Das die Elternzeit eine unmittelbare Förderberechtigung zur Folge hat

 

Die Elternzeit als solche nicht. Es handelt sich um sogenannte Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung, drei Jahre pro Kind, die auch anfallen, wenn jemand keine Elternzeit nimmt. Jedenfalls gelten die als Pflichtbeitragszeiten und lösen damit eine unmittelbare Riester-Förderberechtigung aus.

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intInvest
vor 1 Minute von chirlu:

 

Die Elternzeit als solche nicht. Es handelt sich um sogenannte Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung, drei Jahre pro Kind, die auch anfallen, wenn jemand keine Elternzeit nimmt. Jedenfalls gelten die als Pflichtbeitragszeiten und lösen damit eine unmittelbare Riester-Förderberechtigung aus.

Danke für die Richtigstellung!

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chirlu
vor 6 Minuten von intInvest:

Sollte ein zweites Kind dazukommen, wäre die Frau doch wegen Elternzeit für dieses zweite Kind wieder bis zu 3 Jahre unmittelbar berechtigt?

 

Im Extremfall sogar bis zu vier Jahre, denn wenn jemand z.B. von August 2021 bis Juli 2024 pflichtversichert ist (auch durch Kindererziehungszeiten), gilt die Förderberechtigung für jedes angebrochene Kalenderjahr; soweit es nicht ohnehin schon abgedeckt ist, durch Arbeit oder ein vorheriges Kind.

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Knacker
vor 23 Stunden von chirlu:

 

Die Elternzeit als solche nicht. Es handelt sich um sogenannte Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung, drei Jahre pro Kind, die auch anfallen, wenn jemand keine Elternzeit nimmt.

In meinem ersten Beitrag habe ich auch noch die Kindererziehungszeiten geschrieben.  Aber nach dem vergleichenden  Lesen der Definitionen Elternzeit und Kindererziehungszeiten, glaubte ich keine Unterschiede bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen zu erkennen und wählte im zweiten Beitrag das kürzere Wort Elternzeiten.

 

Am 7.6.2021 um 18:41 von chirlu:

 Es handelt sich um sogenannte Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung, drei Jahre pro Kind, die auch anfallen, wenn jemand keine Elternzeit nimmt. Jedenfalls gelten die als Pflichtbeitragszeiten und lösen damit eine unmittelbare Riester-Förderberechtigung aus.

Das würde ich so nicht unterschreiben, weil eine unmittelbare Riester-Förderberechtigung bereits durch die bestehende rentenversicherungspflichtige Tätigkeit begründet wurde. Nach Deinem Einwand habe ich aber den Unterschied von Elternzeit und Kindererziehungszeiten bezüglich der unmittelbaren Förderberechtigung erkannt. Mir war bisher nicht bewusst, dass diese mittels Beantragung der Kindererziehungszeiten auch für Nur-Mütter begründet werden kann.

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