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Übertragung Bausparvertrag an Angehörige nach§ 15 AO.

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Hallo,

 

mir ist beim Ausfüllen der Annahmeerklärung zur Auszahlung des Bausparguthabens mit Darlehensverzicht aufgefallen, dass auch die Möglichkeit besteht den BSV an Angehörige zu übertragen.

Da in dem Fall des Angehörigen, wo die wohnwirtschaftliche Verwendung möglich wär, der steuerliche Freibetrag einer Schenkung bereits ausgereizt ist, stellt sich mir die Frage, ob die Übertragung des Bausparvertrages inklusive Guthaben für das Finanzamt eine Schenkung darstellen würde. Ich befürchte ja, jedoch konnte oder wollte mir der LBS-Mitarbeiter keine konkrete Antwort geben.

 

Anderswo konnte ich auch keine Informationen finden, in den meisten Fällen geht es um Übertragung an ein Kind, wo der Schenkungsfreibetrag deutlich großzügiger und dadurch nicht relevant ist.

 

Freundliche Grüße

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bondholder
vor 53 Minuten von AlteMetallmühle:

Da in dem Fall des Angehörigen, wo die wohnwirtschaftliche Verwendung möglich wär, der steuerliche Freibetrag einer Schenkung bereits ausgereizt ist, stellt sich mir die Frage, ob die Übertragung des Bausparvertrages inklusive Guthaben für das Finanzamt eine Schenkung darstellen würde. Ich befürchte ja, jedoch konnte oder wollte mir der LBS-Mitarbeiter keine konkrete Antwort geben.

Was spricht dagegen, beim Verkauf einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen? Das Geld dann bitte mit vernünftigem Verwendungszweck [weder waffenfähiges Plutonium noch Danke für die wunderschöne Nacht] per Überweisung bezahlen und nicht bar auf die Hand übergeben. ;)

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AlteMetallmühle

es findet keine Überweisung statt, das Guthaben ist bereits im Bausparvertrag vorhanden. Daher die Frage, ob die Überschreibung (Übertragung an Angehörige) als Schenkung gewertet würde.

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Kontron
· bearbeitet von Kontron

Bei mir im Schreiben steht bis 5000 wird es nicht ans FA. Übermittelt daher keine Schenkung

in meinen Fall 15000 schon. 

es gibt einen steuerlichen Freibetrag einer Schenkung? muss das diese Woche mal mit der Sparkasse klären, die müssen eh den Übertrag im  Vorfeld

mit unterschreiben.

Bei mir geht es, um keinen Bausparer.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 9 Stunden von AlteMetallmühle:

es findet keine Überweisung statt, das Guthaben ist bereits im Bausparvertrag vorhanden. Daher die Frage, ob die Überschreibung (Übertragung an Angehörige) als Schenkung gewertet würde.

Es kommt darauf an, ob der Bausparvertrag (ohne Überweisung) verschenkt werden oder es sich um einen Verkauf handeln soll. Bei einem Verkauf hat selbstverständlich eine Bezahlung zu erfolgen, sonst wäre es eine steuerpflichtige Schenkung.

Soll der Angehörige den Bausparvertrag nun einfach so erhalten (Schenkung) oder erwartest du eine finanzielle Gegenleistung (Verkauf)?

 

vor 2 Stunden von Kontron:

Bei mir im Schreiben steht bis 5000 wird es nicht ans FA. Übermittelt daher keine Schenkung

in ihren Fall 15000 schon.

Wird ein Gebrauchtwagen zum Marktwert, z.B. für 30.000 Euro, verkauft, muss für diese Transaktion keine Schenkungsteuer bezahlt werden. Beim Kauf eines Neuwagens (oder einer Tüte Gummibärchen) wird ebenfalls keine Schenkungsteuer fällig. Begründung:  Ein Kauf ist keine Schenkung. B-)

 

vor 2 Stunden von Kontron:

es gibt einen steuerlichen Freibetrag einer Schenkung?

Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen

 

vor 2 Stunden von Kontron:

muss das diese Woche mal mit der Sparkasse klären, die müssen eh den Übertrag im  Vorfeld

mit unterschreiben.

Was muss wer warum bei der Sparkasse mit unterschreiben?

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Kontron

Die Sparkasse muss das Identifizierungsformular Unterschreiben.

In meinen fall, beim Wechsel des Versicherungsnehmers aus erbschaft/Schenkungsteuerlichen Gründen müssen sie das melden, ab einen gewissen Betrag.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 16 Minuten von Kontron:

In meinen fall, beim Wechsel des Versicherungsnehmers aus erbschaft/Schenkungsteuerlichen Gründen müssen sie das melden, ab einen gewissen Betrag.

Und wo liegt nun das Problem? Ohne Schenkung wird keine Schenkungsteuer fällig.

Falls eine Schenkung vorgenommen werden soll, so besteht die Steuerpflicht vollkommen unabhängig davon, ob von der Bank eine Meldung ans Finanzamt gesendet wird oder nicht.

 

Anders formuliert: Durch Verschweigen wird Steuerhinterziehung nicht legal. :-*

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AlteMetallmühle

ok, vielen Dank für die Antworten.

unabhängig davon kam keine sinnvolle Konstruktion zusammen, daher habe ich nun nur die Annahmeerklärung zur Auszahlung des Guthabens mit Darlehensverzicht abgeschickt.

Überlegung wäre gewesen den übertragenen Bausparvertrag für eine Modernisierung zu verwenden und die BSS wie ein Darlehen zurückgezahlt zu bekommen. Oder für die Kosten der Modernisierung ein Teilkauf des Hauses zu vereinbaren.

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