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Neueinsteigerin

Anlage KAP Transaktionsgebühren

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Neueinsteigerin

Hallo, angenommen man beantragt bei der Steuer die Günstigerprüfung. Ist in dem Fall beim Ausfüllen der Anage KAP auf das Feld bezügl. der Transaktionskosten zu verzichten? durch den Verkauf eines Fonds waren die recht hoch, daher würden sie den Gewinn aus dem Verkauf etwas schmälern. Hatte sowas gelesen, aber nicht sicher ob ich es richtig verstanden hatte.

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kleinerfisch

Wo ist denn in der Anlage KAP ein Feld "bezügl. der Transaktionskosten"?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Herzlich willkommen im Wertpapier-Forum!

 

vor einer Stunde von Neueinsteigerin:

durch den Verkauf eines Fonds waren die recht hoch, daher würden sie den Gewinn aus dem Verkauf etwas schmälern.

Der Gewinn (Kapitalertrag) aus dem Verkauf ist das, was nach Transaktionskosten (bei Kauf und Verkauf) übrig bleibt.

Abgeltungsteuer – Abzug von Transaktionskosten

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oktavian
vor 1 Stunde von Neueinsteigerin:

Hallo, angenommen man beantragt bei der Steuer die Günstigerprüfung.

Glaube bei der Günstigerprüfung muss man auch alles angeben. Also die Steuerbscheinigungen aller Banken/Depots. Da sollten auch gleich die Zeilen drauf stehen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 15 Minuten von oktavian:

Glaube bei der Günstigerprüfung muss man auch alles angeben. Also die Steuerbscheinigungen aller Banken/Depots.

Bei Antrag auf Günstigerprüfung sind grundsätzlich alle (!) Kapitalerträge anzugeben, völlig unabhängig davon, ob Kapitalertragsteuer abgezogen worden ist oder nicht.

 

Inländische Broker berechnen die Kapitalerträge korrekt (zumindest in der Theorie), bei Geldanlage im Ausland dagegen würde ich grundsätzlich nicht davon ausgehen, irgendwelche Bankbescheinigungen ungeprüft für die deutsche Einkommensteuer verwenden zu können.

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Neueinsteigerin
vor 3 Stunden von bondholder:

Herzlich willkommen im Wertpapier-Forum!

 

Der Gewinn (Kapitalertrag) aus dem Verkauf ist das, was nach Transaktionskosten (bei Kauf und Verkauf) übrig bleibt.

Abgeltungsteuer – Abzug von Transaktionskosten

Verstehe ich das richtig.dass die transaktionskosten automatisch dann mitberucjsichtigt werden bei der Erstellung der Steuerbescheinigung seitens der Bank? 

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bondholder
vor 1 Minute von Neueinsteigerin:

Verstehe ich das richtig.dass die transaktionskosten automatisch dann mitberucjsichtigt werden bei der Erstellung der Steuerbescheinigung seitens der Bank? 

Ja, wenn eine Bank (in Deutschland!) eine Steuerbescheinigung erstellt, dann sind die Transaktionskosten dabei bereits berücksichtigt.

Selbst zur Kontrolle nachzurechnen ist nicht verboten. ;)

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oscarello

Neben der Steuerbescheinigung  gibts noch dazu eine

Erträgnisaufstellung  .Finde das gut als zusätzlichen Service

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oscarello

Darum verstehe ich nicht,warum man als Depotbank so einen "Billigheimer" dr im

Ausland  oder wo auch immer  seinen Sitz hat auswählt, nur um ein paar

Euro zu sparen,hinterher aber zum Steuerberater rennen muss, weil man 

keine Steuerbescheinigung  bekommen hat

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Neueinsteigerin
vor 4 Stunden von bondholder:

Herzlich willkommen im Wertpapier-Forum!

 

Der Gewinn (Kapitalertrag) aus dem Verkauf ist das, was nach Transaktionskosten (bei Kauf und Verkauf) übrig bleibt.

Abgeltungsteuer – Abzug von Transaktionskosten

 

vor einer Stunde von bondholder:

Ja, wenn eine Bank (in Deutschland!) eine Steuerbescheinigung erstellt, dann sind die Transaktionskosten dabei bereits berücksichtigt.

Selbst zur Kontrolle nachzurechnen ist nicht verboten. ;)

OK.. Also bei Banken in Deutschland spielen Werte in der Entgeltaufstellung keine Rolle für die Angaben in der Anlage Kap und es sind nur die Werte aus der Steuerbescheinigung relevant. Und das Kästchen mit der Bezeichnung korrigierte Beträge in der Anlage Kap ist für was gedacht? 

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kleinerfisch

Bankfehler

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oktavian
vor 5 Stunden von Neueinsteigerin:

OK.. Also bei Banken in Deutschland spielen Werte in der Entgeltaufstellung keine Rolle für die Angaben in der Anlage Kap und es sind nur die Werte aus der Steuerbescheinigung relevant. Und das Kästchen mit der Bezeichnung korrigierte Beträge in der Anlage Kap ist für was gedacht? 

Meine Einschätzung: Die Banken gehen auf Nummer sicher und buchen steuerlich maximal schlecht für die Kunden, weil sie vermutlich sonst selbst gegenüber dem Staat haften. Das sieht man bei spin-offs oder splits. Zum Beispiel HP spin-off wurde anfangs schlechter gebucht und dann gab es eine Gerichtsentscheidung etc.

Als Laie, wenn du die Daten der Bank im besten Glauben übernimmst, sollte dir da niemand einen Strick draus drehen können. Nachzahlung kann natürlich mal sein theoretisch. kenne da aber keinen Fall.

 

Korrigieren musst aber auch für Altbestand bei Fonds. Da gibt es einen Freibetrag. Früher wegen Thesaurierung. Also auch ohne Bankfehler gibt es Gründe. Natürlich auch wenn du eine delistete, ausländische Aktie hälst und die Dividende dann nicht übers depot kommt etc. Das sind aber alles Sonderfälle.

 

Wenn du meinst die Bank rechnet falsch, dann lass dir das mal von denen erklären und sonst direkt an das örtliche Finanzamt der Bank oder BAFIN melden wegen Betrugsverdacht.:myop:

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odensee

@oktavian hast du den Einstiegsbeitrag gelesen? Ich habe da meine Zweifel...

@Neueinsteigerin sofern du bei einer deutschen Bank bist: vergiss die Transaktionskosten. Siehe auch die anderen Beiträge. Solltest du als Neueinsteigerin dein Depot bei einem ausländischen Broker haben: selbst schuld....

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oktavian

@odenseeLese doch selbst noch einmal. Keine Ahnung, was du mit solchen Beiträgen bezweckst: Mobbing?

 

Ich habe sofort darauf hingewiesen alle Steuerbescheinigungen zu nehmen und dass da auch die Zeilen für die Anlage KAP drauf stehen, da Günstigerprüfung gewünscht war. Die infos von @Neueinsteigerinwaren aber auch spärlich, um was es genau geht.

Mit dem zweiten Post von mir habe ich dann direkt die Frage beantwortet wozu meiner Meinung nach die Zeile in Anlage KAP für die Korrekturen gedacht ist und ob nur die Steuerbescheinigung relevant ist, was i.d.R. zutrifft, aber es gibt eben Ausnahmen, wo die Bank falsch verbucht hatte. Das muss die Fragestellerin natürlich selbst nachprüfen. Dennoch sollte man sich meiner Meinung nach auf die Relevanz der ST´teuerbescheinigung verlassen dürfen bei einer deutschen Bank ohne selbst nachzurechnen. Ich bin selbst kein Steuerexperte und kann nur nach bestem (mangelhaftem) Wissen antworten.

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odensee
vor 22 Minuten von oktavian:

@odenseeLese doch selbst noch einmal. Keine Ahnung, was du mit solchen Beiträgen bezweckst: Mobbing?

Auch beim dritten Lesen weiß ich nicht, was deine Antwort mit der Frage nach Transaktionskosten und wie man die in der Steuererklärung angibt (korrekte Antwort: gar nicht!) zu tun hat.

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oktavian
vor 17 Minuten von odensee:

Auch beim dritten Lesen weiß ich nicht, was deine Antwort mit der Frage nach Transaktionskosten und wie man die in der Steuererklärung angibt (korrekte Antwort: gar nicht!) zu tun hat.

Transaktionskosten tauchen in Anlage KAP gar nicht auf. "Feld bezügl. der Transaktionskosten" gibt es meines Wissens nicht. Sie sind schon vom Gewinn abgezogen in der Steuererbescheinigung der Bank. Also sollte die Fragestellerin bei Wunsch der Günstigerprüfung einfach diese nehmen und da stehen die entsprechenden Zeilen schon drauf. Ist doch sehr einfach. Es ging doch nicht um die Berechnung, sondern wie man das in Anlage KAP eintragen muss bei Günstigerprüfung. So habe ich die Frage verstanden. Als Privatanleger mit deutscher Bank hat man es da doch schon sehr einfach. Für alles Spezifische zu dem Fonds etc. fehlen schlicht mehr Informationen. Ich habe sogar noch Altbestand erwähnt als Sonderfall. Zudem ist dein Beitrag im Gegensatz zu meinem Beitrag nicht hilfreich meiner Einschätzung nach:

vor 9 Stunden von odensee:

@Neueinsteigerin sofern du bei einer deutschen Bank bist: vergiss die Transaktionskosten. Siehe auch die anderen Beiträge. Solltest du als Neueinsteigerin dein Depot bei einem ausländischen Broker haben: selbst schuld....

 

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dw_
· bearbeitet von dw_
vor 22 Stunden von Neueinsteigerin:

angenommen man beantragt bei der Steuer die Günstigerprüfung

Tipp: Wenn man den Sparerfreibetrag "richtig" verteilt, dann lässt sich der Aufwand am Jahresende sparen.

Und Einkommen aus Kapitalerträgen werden nicht im Einkommensteuerbescheid gelistet.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 16 Stunden von Neueinsteigerin:

 

OK.. Also bei Banken in Deutschland spielen Werte in der Entgeltaufstellung keine Rolle für die Angaben in der Anlage Kap und es sind nur die Werte aus der Steuerbescheinigung relevant. Und das Kästchen mit der Bezeichnung korrigierte Beträge in der Anlage Kap ist für was gedacht? 

Da der deutsche Neobroker Scalable Transaktionskosten nicht bei der Berechnung der Abgeltungssteuer berücksichtigt und diese daher auch nicht in die Jahressteuerbescheinigung auftauchen, muss man die Aussage auf „bei fast allen Banken in D“ ändern. Die korrigierten Beträgen können vom Steuerpflichtigen angegeben werden, wenn seiner Meinung nach von der Bank fehlerhafte Steuerberechnungen vorgenommen wurden. Ein typischer Fall ist Besteuerung per Ersatzbemessungsgrundlage, wenn der Bank keine Anschaffungsdaten vorlagen, dann muss der Steuerpflichtige die Werte korrigieren.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 51 Minuten von dw_:

Tipp: Wenn man den Sparerfreibetrag "richtig" verteilt, dann lässt sich der Aufwand am Jahresende sparen.

Bezogen auf die (zitierte) Günstigerprüfung ist mir der Zusammenhang absolut unklar. Meines Wissens nach ist dieser Tipp in diesem Fall schlicht unzutreffend, da man für die Günstigerprüfung immer eine Anlage KAP auszufüllen hat. :wacko: Ansonsten möchte man vmtl. eher (oder zusätzlich) eine "Überprüfung des Steuereinbehalts", um das glattzuziehen. Die ließe sich so natürlich vermeiden, vorausgesetzt es gibt keine anderen Umstände, die eine solche erfordern, wie möglicherweise ein Depot im Ausland o.ä. .

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kleinerfisch
vor 11 Stunden von oktavian:

Meine Einschätzung: Die Banken gehen auf Nummer sicher und buchen steuerlich maximal schlecht für die Kunden, weil sie vermutlich sonst selbst gegenüber dem Staat haften. Das sieht man bei spin-offs oder splits. Zum Beispiel HP spin-off wurde anfangs schlechter gebucht und dann gab es eine Gerichtsentscheidung etc.

Nein. Banken übernehmen schlicht die Daten ihres Dienstleisters, auch steuerlich. Meist ist das WM-Daten, die haben fast ein Monopol.

Wenn WM-Daten einen Fehler macht, zeiht sich der durch die gesamte deutsche Bankenlandschaft (vor einigen Jahren zB beim Carmignac Patrimoine).

Wenn die Rechtslage unklar ist, versucht WM-Daten das mit dem BMF zu klären. Allerdings liegt auch das BMF nicht immer richtig und vertritt auch nicht unbedingt die Interessen der Steuerzahler. Gerichte sehen das dann im Einzelfall halt mal anders.

vor 11 Stunden von oktavian:

Korrigieren musst aber auch für Altbestand bei Fonds. Da gibt es einen Freibetrag. Früher wegen Thesaurierung. Also auch ohne Bankfehler gibt es Gründe.

Nein. Für beide genannten Fälle fibt es eigene Felder.

vor 11 Stunden von oktavian:

Natürlich auch wenn du eine delistete, ausländische Aktie hälst und die Dividende dann nicht übers depot kommt etc.

Kein Bezug zum Thema, der OP geht es um einen Fonds!

vor 11 Stunden von oktavian:

Wenn du meinst die Bank rechnet falsch, dann lass dir das mal von denen erklären und sonst direkt an das örtliche Finanzamt der Bank oder BAFIN melden wegen Betrugsverdacht.

Auch kein Bezug zum Thema. Außerdem : für Betrug ist Staatsanwaltschaft zuständig.

 

Fazit:

vor 10 Stunden von odensee:

@oktavian hast du den Einstiegsbeitrag gelesen? Ich habe da meine Zweifel...

Odensee hat recht

 

vor 44 Minuten von Belgien:

Ein typischer Fall ist Besteuerung per Ersatzbemessungsgrundlage, wenn der Bank keine Anschaffungsdaten vorlagen, dann muss der Steuerpflichtige die Werte korrigieren.

...wenn er sie denn hat und wenn er mit der ErsatzBMG Steuern sparen würde.

 

vor 44 Minuten von Belgien:

Da der deutsche Neobroker Scalable Transaktionskosten nicht bei der Berechnung der Abgeltungssteuer berücksichtigt und diese daher auch nicht in die Jahressteuerbescheinigung auftauchen, muss man die Aussage auf „bei fast allen Banken in D“ ändern.

Wow! Da stellt sich mir allerdings die Frage, ob das legal ist. Da würde ich sofort klagen.

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oktavian
vor 17 Minuten von kleinerfisch:

Nein. Banken übernehmen schlicht die Daten ihres Dienstleisters, auch steuerlich. Meist ist das WM-Daten, die haben fast ein Monopol. Wenn WM-Daten einen Fehler macht, zeiht sich der durch die gesamte deutsche Bankenlandschaft (vor einigen Jahren zB beim Carmignac Patrimoine). Wenn die Rechtslage unklar ist, versucht WM-Daten das mit dem BMF zu klären. Allerdings liegt auch das BMF nicht immer richtig und vertritt auch nicht unbedingt die Interessen der Steuerzahler. Gerichte sehen das dann im Einzelfall halt mal anders.

Kennst du Fälle, wo WM-Daten günstiger für den Steuerzahler war, als die endgültige Rechtsprechung? Also ist da die Verteilung so 50/50 oder wird aufgrund der Wm-Daten Lieferung meistens erst einmal vorsichtig/hoch angesetzt (vermutlich um die Kunden also die Bank zu schützen).

 

vor 25 Minuten von kleinerfisch:

Nein. Für beide genannten Fälle fibt es eigene Felder.

Schaue dir Anlage KAP mal genau an. Bei Depotübertragungen kann es da zum Beispiel zu Problemen seitens der Bank mit dem Merkmal Altbestand gekommen sein:

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Ich bin hier mal raus. Mit diesen unsachlichen Kommentaren will ich mich nicht auseinandersetzen und halte dieses bashing für grenzwertig.

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Matunus
vor 28 Minuten von kleinerfisch:

Wow! Da stellt sich mir allerdings die Frage, ob das legal ist. Da würde ich sofort klagen.

Genauer: Bei der depotführenden Baader Bank fallen keine Transaktionskosten für den Wertpapierhandel an und werden entsprechend steuerlich nicht berücksichtigt. Die 99 Cent pro Trade bzw. die verschiedenen monatlichen/jährlichen Flatrates werden seitens Scalable Capital für die »Abschlussvermittlung« berechnet.
 

Ist zumindest ungewöhnlich und wenig kundenfreundlich.

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beamter97
vor 2 Stunden von kleinerfisch:
vor 2 Stunden von Belgien:

Ein typischer Fall ist Besteuerung per Ersatzbemessungsgrundlage, wenn der Bank keine Anschaffungsdaten vorlagen, dann muss der Steuerpflichtige die Werte korrigieren.

...wenn er sie denn hat und wenn er mit der ErsatzBMG Steuern sparen würde.

Bei ErsatzBMG gibt es eine Kontrollmitteilung der Bank an die Finanzverwaltung und du bist verpflichtet eine Anlage KAP mit der Richtigstellung abzugeben.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 3 Stunden von dw_:

Tipp: Wenn man den Sparerfreibetrag "richtig" verteilt, dann lässt sich der Aufwand am Jahresende sparen.

Nein. Wer (warum auch immer) die Günstigerprüfung beantragen will, muß grundsätzlich alle Kapitalerträge angeben – völlig unabhängig davon, ob bereits ein Steuerabzug stattgefunden hat oder nicht.

 

Ob es eine kluge Idee ist, die Günstigerprüfung einfach so (ohne guten Grund) zu beantragen, möge jeder für sich entscheiden.

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Belgien
vor 48 Minuten von beamter97:

Bei ErsatzBMG gibt es eine Kontrollmitteilung der Bank an die Finanzverwaltung und du bist verpflichtet eine Anlage KAP mit der Richtigstellung abzugeben.

Die Verpflichtung gilt jedoch nur dann, wenn durch Zugrundelegung der ErsatzBMG dem FA mehr als 500€ Steuern entgehen.

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