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Long_The_Short

Gründung einer Crypto-Trading-Firma: Hilfe mit unklarer Steuer-Situation

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Long_The_Short

Guten Tag Zusammen,

 

es geht um Gründung einer Crypto-Trading-Firma. Hier ist es mir etwas unklar wie man Währungs-Gewinn versteuern soll. Ansonsten ist dies kein Buy-and-Hold (HODL) Modell, sondern passieren hunderten von Trades pro Tag.

 

Ein Hypothetisches Beispiel:

 

1. Ich kaufe Crypto-A mit X Euro am Zeitpunkt-1.

2. Ich kaufe dann Crypto-B mit Crypto-A am Zeitpunkt-2. 

3. Ich kaufe dann Crypto-C mit Crypto-B am Zeitpunkt-3.

 

Mir ist es hier schon klar, dass ich meine Gewinne ((Verkaufskosten - Anschaffungskosten) bei 2. and 3.) versteuern muss. Aber dazu, wie ich es verstanden habe, muss ich auch Euro-Gewinn bei 2. and 3. versteuern.

D.h:

* Bei 2. Euro-Wert von Crypto-A vom Zeitpunkt-2 minus Euro-Wert von Crypto-A vom Zeitpunkt-1, und

* Bei 3. Euro-Wert von Crypto-B vom Zeitpunkt-3 minus Euro-Wert von Crypto-B vom Zeitpunkt-2.

 

Erste Frage an euch: Habe ich es hier richtig verstanden? 

Wenn ja, entsteht das Problem, dass es keinen Kurs gibt, der EURO gegen Crypto-A oder Crypto-B tauscht. Daher habe ich keine explizite Möglichkeit, um es zu versteuern.

 

Ansonsten, gibt es noch welche steuerliche Gefährde, die ich überschaue? 

 

 

Ich bin an jeder hilfenden Antwort sehr dankbar!

 

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Steuerlich ist die Betrachtung vielleicht einfacher, wenn du es so siehst, dass steuertechnisch Crypto-A, Crypto-B und Crypto-C keine Währungen im eigentlichen Sinne sind. Du kannst damit also auch nichts kaufen. Beim Tausch von einer Kryptowährung in eine andere liegt daher ein entgeldliches Geschäft vor. Im Endeffekt veräußerst du also erst Crypto-A und kaufst danach sofort Crypto-B.

 

Die entsprechenden Buchungen würden also wie folgt aussehen:

vor 28 Minuten von Long_The_Short:

1. Ich kaufe Crypto-A mit X Euro am Zeitpunkt-1.
2a. Verkauf von Crypto-A (Realisierung von Gewinnen/Verlusten in EURam Zeitpunkt-2. 

2. Ich kaufe dann Crypto-B mit Crypto-A EUR am Zeitpunkt-2. 

3a. Verkauf von Crypto-B (Realisierung von Gewinnen/Verlusten in EURam Zeitpunkt-3.

3. Ich kaufe dann Crypto-C mit Crypto-B EUR am Zeitpunkt-3.

 

Um eine sonst wie geartete Umrechnung in EUR kommst du daher nicht vorbei. Die Logik wäre m.M.n. die gleiche, wenn du Crypto-A, Crypto-B und Crypto-C mit Weizen, Mais und Kartoffeln ersetzen würdest. Auch hier müsstest du immer den Preis in EUR bestimmen, wenn du einen Rohstoff gegen einen anderen tauschst.

  

vor 28 Minuten von Long_The_Short:

Ansonsten, gibt es noch welche steuerliche Gefährde, die ich überschaue? 

 

Wer soll denn überhaupt deine Buchhaltung machen? Wenn du eine derartige Menge an Trades vornimmst und daher auch extrem viele Buchungen hast, kommst du m.M.n. an einem spezialisierten Steuerberater mit einem automatischen System für solche Anwendungsfälle eh nicht vorbei.

 

Ob du behelfsweise einen Euro-Kurs für Crypto-B aus dem Euro-Kurs von Crypto-A und dem Umtauschverhältnis von Crypto-A zu Crypto-B errechnen darfst, könnte dir so jemand dann garantiert auch verraten ...

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 40 Minuten von Long_The_Short:

Ansonsten ist dies kein Buy-and-Hold (HODL) Modell, sondern passieren hunderten von Trades pro Tag.

Das ist ein Job für Buchhaltung und Steuerberatung – oder?

 

P.S.: Das Verrechnungskonto soll hoffentlich tatsächlich in EUR geführt werden und nicht etwas in USD?

 

vor 23 Minuten von s1lv3r:

Wer soll denn überhaupt deine Buchhaltung machen? Wenn du eine derartige Menge an Trades vornimmst und daher auch extrem viele Buchungen hast, kommst du m.M.n. an einem spezialisierten Steuerberater mit einem automatischen System für solche Anwendungsfälle eh nicht vorbei.

Wer an der Stelle Geld sparen will, dem ist sowieso nicht zu helfen.

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Long_The_Short
37 minutes ago, s1lv3r said:

Steuerlich ist die Betrachtung vielleicht einfacher, wenn du es so siehst, dass steuertechnisch Crypto-A, Crypto-B und Crypto-C keine Währungen im eigentlichen Sinne sind. Du kannst damit also auch nichts kaufen. Beim Tausch von einer Kryptowährung in eine andere liegt daher ein entgeldliches Geschäft vor. Im Endeffekt veräußerst du also erst Crypto-A und kaufst danach sofort Crypto-B.

 

Die entsprechenden Buchungen würden also wie folgt aussehen:

 

Um eine sonst wie geartete Umrechnung in EUR kommst du daher nicht vorbei. Die Logik wäre m.M.n. die gleiche, wenn du Crypto-A, Crypto-B und Crypto-C mit Weizen, Mais und Kartoffeln ersetzen würdest. Auch hier müsstest du immer den Preis in EUR bestimmen, wenn du einen Rohstoff gegen einen anderen tauschst.

  

 

Vielen Dank für die detailierte Erklärung. Es hilft definitiv das Problem klarer zu verstehen. Aber das Endziel bleibt gleich wie vorher, indem ich irgendwie einen Euro-CryptoXYZ Kurs bräuchte.

 

37 minutes ago, s1lv3r said:

 

 

Wer soll denn überhaupt deine Buchhaltung machen? Wenn du eine derartige Menge an Trades vornimmst und daher auch extrem viele Buchungen hast, kommst du m.M.n. an einem spezialisierten Steuerberater mit einem automatischen System für solche Anwendungsfälle eh nicht vorbei.

 

Ob du behelfsweise einen Euro-Kurs für Crypto-B aus dem Euro-Kurs von Crypto-A und dem Umtauschverhältnis von Crypto-A zu Crypto-B errechnen darfst, könnte dir so jemand dann garantiert auch verraten ...

Buchhaltung muss ich (die Firma) leider selbst machen. Ich muss meine eigene automatisierte Buchhaltungs-Software schreiben (siehe Grund unten; naturlich tue ich es aber mit Hilfe von einem Steuerberater). Zurzeit habe ich die Schwierigkeit, dass ich keinen Fachexperten in dem Bereich ohne eine 3-Monatige Warteliste erreichen kann. Ich schaue mal, wie ich weitere Informationen bekomme...

 

21 minutes ago, bondholder said:

Das ist ein Job für Buchhaltung und Steuerberatung – oder?

 

P.S.: Das Verrechnungskonto soll hoffentlich tatsächlich in EUR geführt werden und nicht etwas in USD?

 

Wer an der Stelle Geld sparen will, dem ist sowieso nicht zu helfen.

Genau, aber leider fällt Buchhandlung innerhalb des Verantwortungsbereiches der Firma. Es geht hier nicht um Geld-sparen, sondern um IP-Schutz. Keine Information (inkl. welche Währungen getradet werden) darf mit Dritten geteilt werden, und das gilt leider auch für Steuerberater (ich bekomme dann Hilfe von einem Berater ohne empfindliche Details zu teilen). Die einzige Leute, die idealerweise die Details sehen dürfen, sind die von F.A. 

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Totti3004
vor 39 Minuten von Long_The_Short:

Buchhaltung muss ich (die Firma) leider selbst machen. Ich muss meine eigene automatisierte Buchhaltungs-Software schreiben (siehe Grund unten; naturlich tue ich es aber mit Hilfe von einem Steuerberater).

 

vor 40 Minuten von Long_The_Short:

Genau, aber leider fällt Buchhandlung innerhalb des Verantwortungsbereiches der Firma. Es geht hier nicht um Geld-sparen, sondern um IP-Schutz. Keine Information (inkl. welche Währungen getradet werden) darf mit Dritten geteilt werden, und das gilt leider auch für Steuerberater (ich bekomme dann Hilfe von einem Berater ohne empfindliche Details zu teilen). Die einzige Leute, die idealerweise die Details sehen dürfen, sind die von F.A. 

 

Wenn ich das lese, kann ich nur sagen: Der Humbug ist zum Scheitern verurteilt. 

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Long_The_Short
1 hour ago, Totti3004 said:

 

 

Wenn ich das lese, kann ich nur sagen: Der Humbug ist zum Scheitern verurteilt. 

ok.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wer soll denn überhaupt deine Buchhaltung machen? Wenn du eine derartige Menge an Trades vornimmst und daher auch extrem viele Buchungen hast, kommst du m.M.n. an einem spezialisierten Steuerberater mit einem automatischen System für solche Anwendungsfälle eh nicht vorbei.

Sehe ich nicht so. Denn eine ordnungsgemäße Buchführung gehört doch zu jedem Unternehmen. Wenn man das nicht selber macht wird es nur fehlerträchtiger.

 

Und so schwierig ist das nun auch wieder nicht. Ich würde zu jedem Geschäft folgende Daten festhalten:

- eine laufende Nummer

- Datum

- Kauf- oder Verkaufsgegenstand (also die Kryptowährung)

- Anzahl (in Krypto-Einheit)

- Kurs in Euro

- Wert in Euro (entspricht Anzahl mal Kurs)

Mit einer solchen Tabelle kann man dann eigentlich alles ausrechnen.

 

Anmerkung: Ein Tausch zweier Währungen beinhaltet natürlich 2 Geschäfte (Verkauf und Kauf).

 

Zitat

Aber dazu, wie ich es verstanden habe, muss ich auch Euro-Gewinn bei 2. and 3. versteuern.

Du buchst sowohl den Kauf als auch den Verkauf in Euro, da gibt es keinen weiteren Währungsgewinn.

 

Zitat

Wenn ja, entsteht das Problem, dass es keinen Kurs gibt, der EURO gegen Crypto-A oder Crypto-B tauscht.

Gibt es denn auch keinen Kurs in USD (beispielsweise)?

 

Zitat

Ansonsten, gibt es noch welche steuerliche Gefährde, die ich überschaue?

Weißt du was fifo ist und wie du damit umgehen musst? Das dürfte nämlich regelmäßig der schwierigste Teil sein.

 

Zitat

P.S.: Das Verrechnungskonto soll hoffentlich tatsächlich in EUR geführt werden und nicht etwas in USD?

Naja. Wenn dann wären die USD auch nur wieder eine Währung. Rechnet sich nicht anders. Und Euro-USD-Kurse sind ja leicht zu bekommen.

Du musst hier auch bedenken, dass nicht per Hand gebucht wird, sondern automatisch (davon gehe ich jedenfalls aus).

 

Stefan

 

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s1lv3r
vor 43 Minuten von reckoner:

Sehe ich nicht so. Denn eine ordnungsgemäße Buchführung gehört doch zu jedem Unternehmen. Wenn man das nicht selber macht wird es nur fehlerträchtiger.

 

Ja, das sehe ich ebenso. Falls ich es missverständlich formuliert haben sollte, der OP braucht meiner Auffassung nach zwei Dinge:

  • Ein automatisches System zur Verbuchung (manuell wird zu aufwändig sein). Wobei "festhalten" nicht ausreichend ist, es muss schon korrekt  verbucht (doppelte Buchführung) und revisionssicher archiviert werden.
  • Einen Steuerberater, der einem zum Jahresende den entsprechenden Jahresabschluss erstellt (das kann man auch bei Kapitalgesellschaften selber machen, aber das wird nur in einem von tausend Fällen sinnvoll sein). Einen "spezialisierten" Steuerberater deshalb, weil ein Steuerberater natürlich für seine Leistung haftet und seinen Stempel daher nur unter seinen Jahresabschluss setzen wird, wenn er das Geschäft auch versteht.

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Long_The_Short
2 hours ago, reckoner said:

Hallo,

 

Sehe ich nicht so. Denn eine ordnungsgemäße Buchführung gehört doch zu jedem Unternehmen. Wenn man das nicht selber macht wird es nur fehlerträchtiger.

 

Und so schwierig ist das nun auch wieder nicht. Ich würde zu jedem Geschäft folgende Daten festhalten:

- eine laufende Nummer

- Datum

- Kauf- oder Verkaufsgegenstand (also die Kryptowährung)

- Anzahl (in Krypto-Einheit)

- Kurs in Euro

- Wert in Euro (entspricht Anzahl mal Kurs)

Mit einer solchen Tabelle kann man dann eigentlich alles ausrechnen.

 

Anmerkung: Ein Tausch zweier Währungen beinhaltet natürlich 2 Geschäfte (Verkauf und Kauf).

 

Du buchst sowohl den Kauf als auch den Verkauf in Euro, da gibt es keinen weiteren Währungsgewinn.

 

Gibt es denn auch keinen Kurs in USD (beispielsweise)?

 

Weißt du was fifo ist und wie du damit umgehen musst? Das dürfte nämlich regelmäßig der schwierigste Teil sein.

 

 

Hallo Stefan,

 

danke schön für deine Erklärung. Ja genau, so eine Berichtform wie du beschrieben hast habe ich auch vor. Es gibt keinen Euro-Kurs, aber es gibt einen USD Kurs. Ich nehme dann einfach eine USD-EUR Kurs und leite den Euro Wert ab. 

Ich muss nur aufpassen, dass die "Timestamps" bis zu der Minute passen. FIFO kenne ich, und FIFO-Algorithmus habe ich schon in meiner Software programiert (wegen einer anderen Anwendung). Dann bräuchte ich nur eine zweite Software schreiben, die das ganze Info-Paket als Bericht verarbeitet und dann raus schreibt. 

 

 

1 hour ago, s1lv3r said:

 

Ja, das sehe ich ebenso. Falls ich es missverständlich formuliert haben sollte, der OP braucht meiner Auffassung nach zwei Dinge:

  • Ein automatisches System zur Verbuchung (manuell wird zu aufwändig sein). Wobei "festhalten" nicht ausreichend ist, es muss schon korrekt  verbucht (doppelte Buchführung) und revisionssicher archiviert werden.
  • Einen Steuerberater, der einem zum Jahresende den entsprechenden Jahresabschluss erstellt (das kann man auch bei Kapitalgesellschaften selber machen, aber das wird nur in einem von tausend Fällen sinnvoll sein). Einen "spezialisierten" Steuerberater deshalb, weil ein Steuerberater natürlich für seine Leistung haftet und seinen Stempel daher nur unter seinen Jahresabschluss setzen wird, wenn er das Geschäft auch versteht.

 

Danke nochmal für deine Hinweise. 

 

* Genau, das ist wohl der Plan. Ich bin gerade dran das automatisierte System zu gestalten, weswegen ich das System zuerst lerne. Doppelte Buchführung verstehe ich, aber was meinst du mit "es muss revisionssicher archiviert werden"?

* Ich werde schon Hilfe von einem Steuerberater nehmen, aber brauche ich unbedingt den Jahresabschluss von ihm bzw. seinen Stempel? Ich würde gerne das alles selber führen und mit dem F.A. arbeiten. Das ist wirklich hier ein Sonderfall; das höchste Risiko für mein Geschäft ist IP-Schutz.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 55 Minuten von Long_The_Short:

[...] aber was meinst du mit "es muss revisionssicher archiviert werden"?

 

Das eine Exceltabelle für die Buchhaltung einer Kapitalgesellschaft nicht reicht: :lol:

Zitat

In Deutschland müssen elektronische Archivsysteme den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO), den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und weiteren steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit

 

vor 55 Minuten von Long_The_Short:

[...] aber brauche ich unbedingt den Jahresabschluss von ihm bzw. seinen Stempel?

 

Geht schon das selber zu machen. In der Praxis macht das aber so gut wie keiner (der nicht zufällig selber Steuerberater ist oder einen entsprechenden Studienabschluss in die Richtung hat), weil man dafür soviel Wissen braucht, dass Aufwand/Kosten sich das selber beizubringen in keinem Verhältnis steht.

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Buell

Das sollte helfen https://cointracking.info

 

Es gibt aber auch noch andere Anbieter.

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Totti3004
vor 23 Stunden von Long_The_Short:

* Ich werde schon Hilfe von einem Steuerberater nehmen, aber brauche ich unbedingt den Jahresabschluss von ihm bzw. seinen Stempel?

Allein diese Frage zeigt schon, dass du meilenweit vom notwendigen Know-How entfernt bist, um dich selbsständig zu machen! Nein, du kannst den Jahresabschluss auch selber machen. Schon mal gemacht? 

Welche Rechtsform soll diese Unternehmung eigentlich bekommen?

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Long_The_Short
On 5/21/2021 at 10:37 PM, s1lv3r said:

 

Das eine Exceltabelle für die Buchhaltung einer Kapitalgesellschaft nicht reicht: :lol:

https://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit

 

 

Geht schon das selber zu machen. In der Praxis macht das aber so gut wie keiner (der nicht zufällig selber Steuerberater ist oder einen entsprechenden Studienabschluss in die Richtung hat), weil man dafür soviel Wissen braucht, dass Aufwand/Kosten sich das selber beizubringen in keinem Verhältnis steht.

 

Alles klar, danke schön nochmal für deine hilfreiche Tipps und Links. :)

ch steige mal ein, und lerne Schritt für Schritt. Alles was in Richtung Studium / Wissen geht kann ich persönlich lernen und einsetzen (habe ich auch bei verschiedenen komplexen Bereichen schon gemacht und beweiesen...also die Herausforderung ist mir nichts neues). Was ich in diesem Fall nicht selber ersetzen kann ist der Erfahrungswert ein Fachreferent mitbringen würde. Dafür macht es auf jeden Fall Sinn Beratung von einem Experten zu holen.

 

On 5/22/2021 at 11:04 AM, Buell said:

Das sollte helfen https://cointracking.info

 

Es gibt aber auch noch andere Anbieter.

Vielen lieben Dank für den Tipp; solche Dienstleistung macht die Aufgabe etwas leichter :)

 

18 hours ago, Totti3004 said:

Allein diese Frage zeigt schon, dass du meilenweit vom notwendigen Know-How entfernt bist, um dich selbsständig zu machen! Nein, du kannst den Jahresabschluss auch selber machen. Schon mal gemacht? 

Welche Rechtsform soll diese Unternehmung eigentlich bekommen?

Ich weiß, dass ich meilenweit vom Ziel bin, und verstehe deine Skepsis auch. Trotzdem mache ich weiter. Du darfst schon diese Art und Weise verurteilen, aber bis jetzt habe ich keine neue Informationen von dir gelernt (was ich früher nicht wusste), die eine Änderung meiner Vorgehensweise verlangt. Fast Jeder auf dieser Thread hat deutlich klar erwähnt, wie schwierig es ist. Es gibt aber einen Unterschied zwischen schwer und unmöglich.


Als der Gründer weiß ich auch (wie jeder Gründer wissen soll), wie viel Risiko (zum scheitern) ich mittrage. Ich habe Daten, die du nicht hast. Daher kommt die Selbstsicherheit (kann als Arroganz falsch interpretiert werden). Wie vorher erwähnt, ist es nicht mein Wunsch, dass ich es alles selber mache, sondern die Bedingungen von dem Geschäftsmodell, die es verlangen. Überleg mal: jemand schreibt, dass er bereit ist, eine fast-unmögliche Aufgabe selber zu machen, statt Daten zu Dritten zu veroffentlichen. Warum?

 

Ich weiß nicht ob du wirklich helfen möchtest oder einfach hier trollst, aber ich gebe einfach die Antworten zu deinen Fragen:

1. Nein, ich habe einen Jahresabschluss bis jetzt nicht selber erstellt, sondern mit Hilfe von Software.

2. Rechtsform - GmbH

 

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MeinNameIstHase

Solange die Buchhaltung für Dich selbst kryptisch ist ...

 

bei der VHS z.B. unter dem Stichwort Finanzbuchführung

https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/BusinessPages/CourseDetail.aspx?id=600330

 

Vorher lohnt es sich nicht, hier darüber zu diskutieren, wie man Crypto-Handel in einer Firma abbildet.

 

 

 

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Halicho
vor 47 Minuten von Long_The_Short:

Nein, ich habe einen Jahresabschluss bis jetzt nicht selber erstellt, sondern mit Hilfe von Software.

Was Software so alles kann. :D

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phlp112
vor 49 Minuten von Long_The_Short:

 

Alles klar, danke schön nochmal für deine hilfreiche Tipps und Links. :)

ch steige mal ein, und lerne Schritt für Schritt. Alles was in Richtung Studium / Wissen geht kann ich persönlich lernen und einsetzen (habe ich auch bei verschiedenen komplexen Bereichen schon gemacht und beweiesen...also die Herausforderung ist mir nichts neues). Was ich in diesem Fall nicht selber ersetzen kann ist der Erfahrungswert ein Fachreferent mitbringen würde. Dafür macht es auf jeden Fall Sinn Beratung von einem Experten zu holen.

 

Vielen lieben Dank für den Tipp; solche Dienstleistung macht die Aufgabe etwas leichter :)

 

Ich weiß, dass ich meilenweit vom Ziel bin, und verstehe deine Skepsis auch. Trotzdem mache ich weiter. Du darfst schon diese Art und Weise verurteilen, aber bis jetzt habe ich keine neue Informationen von dir gelernt (was ich früher nicht wusste), die eine Änderung meiner Vorgehensweise verlangt. Fast Jeder auf dieser Thread hat deutlich klar erwähnt, wie schwierig es ist. Es gibt aber einen Unterschied zwischen schwer und unmöglich.


Als der Gründer weiß ich auch (wie jeder Gründer wissen soll), wie viel Risiko (zum scheitern) ich mittrage. Ich habe Daten, die du nicht hast. Daher kommt die Selbstsicherheit (kann als Arroganz falsch interpretiert werden). Wie vorher erwähnt, ist es nicht mein Wunsch, dass ich es alles selber mache, sondern die Bedingungen von dem Geschäftsmodell, die es verlangen. Überleg mal: jemand schreibt, dass er bereit ist, eine fast-unmögliche Aufgabe selber zu machen, statt Daten zu Dritten zu veroffentlichen. Warum?

 

Ich weiß nicht ob du wirklich helfen möchtest oder einfach hier trollst, aber ich gebe einfach die Antworten zu deinen Fragen:

1. Nein, ich habe einen Jahresabschluss bis jetzt nicht selber erstellt, sondern mit Hilfe von Software.

2. Rechtsform - GmbH

 

Warum hast du Bedenken davor, dass ein Steuerberater deine Geschäftsgeheimnisse sehen könnte? 
 

Ein Steuerberater guckt beim Erstellen der Buchhaltung immer hinter die Kulissen; jedoch ist das wertvollste, was ein Steuerberater hat, seine Reputation und die damit verbundene berufsübliche Verschwiegenheitspflicht. 

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Totti3004
vor 1 Stunde von Long_The_Short:

Wie vorher erwähnt, ist es nicht mein Wunsch, dass ich es alles selber mache, sondern die Bedingungen von dem Geschäftsmodell, die es verlangen.

Das ist totaler quatsch! Du kannst ohne Probleme einen Steuerberater mit der laufenden Buchhaltung betrauen. Das solltest du auch unbedingt, da du augenscheinlich von davon null Plan hast!

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bondholder
vor 2 Stunden von Long_The_Short:

Wie vorher erwähnt, ist es nicht mein Wunsch, dass ich es alles selber mache, sondern die Bedingungen von dem Geschäftsmodell, die es verlangen.

Falls dein Geschäftsmodell so konstruiert ist, dass jeder Steuerberater zu einer Anzeige verpflichtet wäre, solltest du von dem Vorhaben bitte in Gänze absehen.

:narr:

 

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Long_The_Short
2 hours ago, MeinNameIstHase said:

Solange die Buchhaltung für Dich selbst kryptisch ist ...

 

bei der VHS z.B. unter dem Stichwort Finanzbuchführung

https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/BusinessPages/CourseDetail.aspx?id=600330

 

Vorher lohnt es sich nicht, hier darüber zu diskutieren, wie man Crypto-Handel in einer Firma abbildet.

 

 

 

Danke schön; ich werde da reinschauen.

 

Wegen Crypto-Handel: Die Firma wird eine sogenannte vermögensverwaltende GmbH sein. Dazu werden auch u.a. Wertpapiere und Derivaten gehandelt. Ich hätte das besser im Posttitel schreiben können. Aber ja, die andere Anteile sind schon etabilierter als Crypto-Trading.

2 hours ago, phlp112 said:

Warum hast du Bedenken davor, dass ein Steuerberater deine Geschäftsgeheimnisse sehen könnte? 
 

Ein Steuerberater guckt beim Erstellen der Buchhaltung immer hinter die Kulissen; jedoch ist das wertvollste, was ein Steuerberater hat, seine Reputation und die damit verbundene berufsübliche Verschwiegenheitspflicht. 

Das ist ein fairer Argument. Ich habe schon mit kleineren Modellen das Verhalten von Steuerberater persönlich erfahren. Also, die Entscheidung ist aus eigener Erfahrung. Wir als Menschen sind immer neugierig, und reden über Sachen wir einzigartig finden.

Steuerberater sind keine Ausnahme. Sie nennen keinen Namen, aber trotzdem werden einzigartigen Fällen diskutiert. Das ist für mein Geschäftsmodell zu vermeiden.

 

49 minutes ago, Totti3004 said:

Das ist totaler quatsch! Du kannst ohne Probleme einen Steuerberater mit der laufenden Buchhaltung betrauen. Das solltest du auch unbedingt, da du augenscheinlich von davon null Plan hast!

Dies gilt immer noch. Also wenn dies deine Meinung wäre, würde ich weiterhin eine Diskussion vermeiden, da ich es eher nicht als eine produktive sehe. Was hast du sonst zu verlieren? Lass es "scheitern". ;)

 

3 hours ago, Long_The_Short said:

 

Du darfst schon diese Art und Weise verurteilen, aber bis jetzt habe ich keine neue Informationen von dir gelernt (was ich früher nicht wusste), die eine Änderung meiner Vorgehensweise verlangt.

 

 

23 minutes ago, bondholder said:

Falls dein Geschäftsmodell so konstruiert ist, dass jeder Steuerberater zu einer Anzeige verpflichtet wäre, solltest du von dem Vorhaben bitte in Gänze absehen.

:narr:

 

Danke; aber das ist nicht der Fall.

 

 

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Totti3004
vor 4 Stunden von Long_The_Short:

Dies gilt immer noch. Also wenn dies deine Meinung wäre, würde ich weiterhin eine Diskussion vermeiden, da ich es eher nicht als eine produktive sehe. Was hast du sonst zu verlieren? Lass es "scheitern". ;)

ich rate dir dazu, dich in die Hände von Profis zu begeben, da du von grundlegenden Dingen keine Ahnung hast. Du willst ein Unternehmen gründen, welches im Auftrag von Dritten mit Finanzprodukten handeln soll, hast aber selber keine Ahnung von Buchhaltung. Willst aber trotzdem eine eigene Software dafür entwickeln. Du sagst, dass du damit zu keinem Stb. gehen kannst, weil die deine Geschäftsgeheimnisse ausplaudern würden. Einen Jahresabschluss hast du noch nie selber gemacht, nur mit Hilfe von "Software" (der Satz ist in sich schon unlogisch). 

 

Wenn du weiter so kryptisches Zeug von dir lässt, kann man dir auch nicht vernünftig antworten. 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor einer Stunde von Totti3004:

Du willst ein Unternehmen gründen, welches im Auftrag von Dritten mit Finanzprodukten handeln soll,

Das hat der TO nicht geschrieben; er will sein eigenes Vermögen verwalten. Sonst würde er nämlich nach KWG eine Genehmigung (BAFin) brauchen.

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