Rubberduck Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von Rubberduck Ich bin gerade völlig verwirrt. Seit ein paar Wochen bin ich Eigentümer meiner ersten ETW. Gestern habe ich die Verwaltung kontaktiert. Der Verwalter wusste noch nicht, dass ich (und meine Frau) gekauft hatten. Wer hätte dem das sagen müssen? Makler, Ex-Eigentümer, Notar? Oder doch ich/wir? BTW: Die Teilungserklärung sieht keine Zustimmung der Verwaltung vor. Mir wurde dann mitgeteilt, dass der Ex-Eigentümer das Hausgeld bislang ohne die Rücklage zahlt. SEIT JAHREN. (Und ich wäre wohl ein bisi bled, weil ich das nicht wüsste....) Ein Blick in die beiden letzten Jahresabrechnungen zeigte dann, dass das wohl alle Parteien der WEG so machen. Die fehlende Summe wird dann NACHTRÄGLICH entrichtet. Also mit über einem Jahr Verspätung! Wichtigste Frage meinerseits: Ist das üblich? Ich verstehe das jetzt so, dass bis zu unserer Eintragung im Grundbuch noch die Abrechnungen an den Ex-Eigentümer gehen. Für das laufende Wirtschaftsjahr (begann im Februar) müsste ich mit ihm dann das auseinanderknobeln. Ich würde ihm dann mitteilen, dass ich das Hausgeld ab jetzt überweise. Dem Verwalter schien das klar. Da habe ich jetzt die Bankverbindung und nochmal den Wirtschaftsplan. Die Abrechnung für 2020 gibts übrigens noch nicht. Hat mich auch etwas überrascht. Ich würde das Hausgeld mit den Rücklagen überweisen. Oder soll ich davon einen MSCI World ETF kaufen? (*SPÄSSLE!!!*) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tenno Mai 18, 2021 Was steht denn in der Teilungserklärung? Da gibt es manchmal den Passus, dass die Hausverwaltung dem Wechsel des Eigentümers zustimmen muss, genau um das zu vermeiden, dass der alte sich mit Verbindlichkeiten vom Acker macht. Da kann dann schon mal die Zustimmung von der Zahlung von alten Forderungen abhängig gemacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von Rubberduck Am 18.5.2021 um 06:26 von Tenno: Was steht denn in der Teilungserklärung? Da gibt es manchmal den Passus, dass die Hausverwaltung dem Wechsel des Eigentümers zustimmen muss, genau um das zu vermeiden, dass der alte sich mit Verbindlichkeiten vom Acker macht. Da kann dann schon mal die Zustimmung von der Zahlung von alten Forderungen abhängig gemacht werden. Das hatte ich bereits beantwortet. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Das wäre wenn dann auch Aufgabe des Notars gewesen. Die Teilungserklärung sieht nix zu Rückständen vor. Im Kaufvertrag steht, dass für Rückstände der Ex-Eigentümer aufkommt. Bis auf die Überraschung der Verwaltung ist das auch unproblematisch. Kurios finde ich den Umgang mit den Hausgeldzahlungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarkyMark787 Mai 18, 2021 Eine ETW zu kaufen, ohne vorher einen Blick in den Wirtschaftsplan und die Abrechnungen der letzten Jahre zu werfen, ist aber auch zumindest blauäugig. Vermutlich ist das dem heissgelaufenen Immomarkt geschuldet, denn irgendwer kauft die Bude halt immer ohne Unterlagen... Wenn keine Verwalterzustimmung erforderlich ist und man mit dem auch vorher nicht gesprochen hat, stellt man sich da selbst vor. Den Verkäufer oder Notar sehe ich hier nicht in der Pflicht, es sei denn, es wäre vertraglich so vereinbart. Bzgl. der Rücklagen verstehe ich das so, dass sich alle Eigentümer verständigt haben, keine Rücklagen einzuzahlen. Das können die durchaus so machen, denn eine Pflicht, Rücklagen zu bilden, gibt es nicht. Insofern sehe ich hier auch keine Rückstände, die der Ex-Eigentümer noch begleichen müsste. Du hast schlichtweg eine Immobilie ohne Instandhaltungsrücklage gekauft und die Gemeinschaft muss alle Investitionen somit direkt umlegen. Nicht schön aber nachträglich auch nicht zu ändern, es sei denn der Kaufvertrag sieht etwas anderes vor. Steht zu dem Thema noch mehr im Vertrag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bavarese Mai 18, 2021 Ich kenne Fälle wo die Instandhaltungsrücklagen nicht gezahlt werden müssen und stattdessen wird bei einer größeren Maßnahme eine Sonderumlage erhoben. Wie schon geschrieben, gibt es keine Pflicht zur Bildung einer Rücklage. Das wäre jetzt zwar nicht mein Fall, aber ok. Du kannst in der nächsten Versammlung den Punkt auf die TOP setzen lassen und den Antrag stellen, dass die Instandhaltungsrücklage aufgebaut werden soll. Das kommt natürlich auf die anderen Eigentümer an, was sie wollen, aber versuchen kann man es ja. Gruß Bavarese Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von CorMaguire Wieso keine Instandhaltungsrücklage? Die zahlen nur jährlich nachträglich .... das würde bedeuten es gibt auch keinen Rückstand. also darf der TO dann die Rücklage zahlen. Ist aber natürlich nur meine Meinung und ianal .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Mai 18, 2021 Ist im Wirtschaftsplan tatsächlich keine Instandhaltungsrücklage vorgesehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von Rubberduck Am 18.5.2021 um 07:13 von MarkyMark787: Eine ETW zu kaufen, ohne vorher einen Blick in den Wirtschaftsplan und die Abrechnungen der letzten Jahre zu werfen, ist aber auch zumindest blauäugig. Vermutlich ist das dem heissgelaufenen Immomarkt geschuldet, denn irgendwer kauft die Bude halt immer ohne Unterlagen... Absichtlich alles falsch verstanden? Troll oder Flamer? Am 18.5.2021 um 07:45 von CorMaguire: Wieso keine Instandhaltungsrücklage? Die zahlen nur jährlich nachträglich .... das würde bedeuten es gibt auch keinen Rückstand. also darf der TO dann die Rücklage zahlen. Ist aber natürlich nur meine Meinung und ianal .... Eben. Das hatte ich auch ausführlich geschrieben. Am 18.5.2021 um 07:53 von Akaman: Ist im Wirtschaftsplan tatsächlich keine Instandhaltungsrücklage vorgesehen? Nein. Es gibt natürlich einen Wirtschaftsplan und es gibt auch eine Rücklage. Aber fast sämtlich Parteien der WEG zahlen den jährlichen Beitrag NACH Ablauf des Wirtschaftsjahres als NAchzahlung. Obwohl im Wirtschaftsplan was anderes steht... Mir ist klar, dass die Vorauszahlung mit den tatsächlichen Kosten nie 100% passen kann, Aber so laufen je nach Wohnung z.T. über 1000 Euro an Nachzahlungen auf. Und das finde ich schräg. Nachtrag: Wer meine Beiträge hier in Serie gelesen hat, weiß dass ich in der Wohnung selbst 15 Jahre als Mieter gewohnt habe. Ich glaube besser kann man eine Wohnung von der Bausubstanz her nicht kennen. Aber das Wirtschaften der WEG kriegt man als Mieter natürlich nicht mit. Der Ex-Eigentümer/Ex-Vermieter ist etwas kauzig. Ich habe in 15 Jahren nie eine Nebenkostenabrechnung gesehen. Der hat umgekehrt aber auch nie die NK erhöht. Vielleicht hat er mal am Anfang ein paar Groschen damit Plus gemacht. Am Ende hat er sicher draufgezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von CorMaguire Am 18.5.2021 um 08:12 von Rubberduck: .... Mir ist klar, dass die Vorauszahlung mit den tatsächlichen Kosten nie 100% passen kann, Aber so laufen je nach Wohnung z.T. über 1000 Euro an Nachzahlungen auf. Und das finde ich schräg. Häh? Die Instandhaltungsrücklage ist eine Rücklage für "größere" Sachen, nicht eine Vorauszahlung für die jährlichen Sachen. Also doch keine Rücklage und nur Umlage des jährlichen anfallenden Aufwands? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 08:12 von Rubberduck: Nein. Es gibt natürlich einen Wirtschaftsplan und es gibt auch eine Rücklage. Aber fast sämtlich Parteien der WEG zahlen den jährlichen Beitrag NACH Ablauf des Wirtschaftsjahres als NAchzahlung. Obwohl im Wirtschaftsplan was anderes steht... Ich war noch nie Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft, daher folgende Fragen: - Welche negativen Konsequenzen hätte es für Dich, wenn Du alleine einfach anfängst und Einzahlungen tätigst, dass sich bei Dir eine Rücklage bildet? - Oder sind Deine Einzahlungen bzw. Rücklagen im Falle einer Insolvenz (der Verwaltung, eines anderen Eigentümers) dann nicht vor Zugriff durch andere geschützt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von Rubberduck Am 18.5.2021 um 08:26 von CorMaguire: Häh? Die Instandhaltungsrücklage ist eine Rücklage für "größere" Sachen, nicht eine Vorauszahlung für die jährlichen Sachen. Also doch keine Rücklage und nur Umlage des jährlichen anfallenden Aufwands? Die Nachzahlungen entstehen größenteils schon, weil die Instandhaltungsrücklage nachträglich gezahlt wird. Das ist tatsächlich so. Und das finde ich schräg. Am 18.5.2021 um 08:29 von Holgerli: - Welche negativen Konsequenzen hätte es für Dich, wenn Du alleine einfach anfängst und Einzahlungen tätigst, dass sich bei Dir eine Rücklage bildet? Nochmal zum Mitmeißeln: Es gibt eine Rücklage. der WEG. Und die ist auch recht hoch. Und natürlich sind die Zahlungen an die Verwaltung zu leisten. Nur kommen die nachträglich... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengeflüster Mai 18, 2021 Weiß nicht obs dir noch hilft: Ich kenne es nicht so, dass die Rücklage nachträglich berechnet wird. Ist mir persönlich noch nie so untergekommen. Frage an die Verwaltung: Warum leisten die Eigentümer erst nachträglich? Gerne auch mal auf einer Versammlung ansprechen. Zu mir: Ich leiste jeden Monat 1/12 der Rücklage mit dem Hausgeld. Bei außerordentlichen Ausgaben kann es am Ende des Jahres zu einer Einmalzahlung kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 08:47 von Börsengeflüster: Ist mir persönlich noch nie so untergekommen. Meinen Eltern auch nicht. Die kommen in Summe auf ein knappes Dutzend ETWs (selbstbewohnt oder vermietet) im Laufe ihres Lebens. Am 18.5.2021 um 08:47 von Börsengeflüster: Frage an die Verwaltung: Warum leisten die Eigentümer erst nachträglich? Gerne auch mal auf einer Versammlung ansprechen. Im Prinzip habe ich ihn das ja gefragt. Und er hat mich wie einen dummen Jungen beschieden. Deshalb die Frage hier im Forum. Ich lerne ja gerne dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von CorMaguire Am 18.5.2021 um 08:29 von Rubberduck: Die Nachzahlungen entstehen größenteils schon, weil die Instandhaltungsrücklage nachträglich gezahlt wird. ... Ich komme mit Deinen Voraus- und Nachzahlungsbegriffen nicht klar. Nach meinem Verständnis hat eine Instandhaltungsrücklage erstmal nix mit "tatsächlichen Kosten" zu tun. Sie ist eine Rücklage die aufgebaut wird, für den Fall das Heizung, Dach, Fassade oder sonstwas größeres erneuert werden muss. Das kann, muss aber nicht, eine WEG machen. Alternativ kann die WEG natürlich sagen, dass die jährlichen Instandhaltungskosten jährlich abgerechnet und umgelegt werden und auf die erwarteten Kosten eine monatliche Vorauszahlung zu leisten ist. Das wäre für meine Begrifflswelt aber keine Instandhaltungsrücklage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von Rubberduck Am 18.5.2021 um 08:53 von CorMaguire: Nach meinem Verständnis hat eine Instandhaltungsrücklage erstmal nix mit "tatsächlichen Kosten" zu tun. Ich habe doch die Abrechnungen für die letzten Jahre und den Wirtschaftplan. Der Wirtschaftsplan hat zwei Teile. Die "Nebenkosten" und die Rücklage. Die "Nebenkosten" für Verbrauch etc. wurden monatlich bezahlt. Die Rücklage in einem Rutsch. (Obwohl im Wirtschaftsplan monatliche Zahlungen vorgesehen sind.) Letzteres ist mir - mea culpa - erst aufgefallen als ich genau hingeschaut habe. Am 18.5.2021 um 08:53 von CorMaguire: Sie ist eine Rücklage die aufgebaut wird, für den Fall das Heizung, Dach, Fassade oder sonstwas größeres erneuert werden muss. Das kann, muss aber nicht, eine WEG machen. Es gibt eine Rücklage. Die ist recht hoch. Dazu sind Zahlungen (der Wirtschaftsplan sagt monatlich) an die Verwaltung zu leisten. Bei Vorauszahlung könnte ja das Geld zumindest teilweise auf einem Tagesgeldkonto geparkt werden. Dann gäbe es Zinserträge. Nur ist das aktuell halt nur noch theoretisch so. Hat man aus diesem Grunde davon abgesehen? Grundsätzlich sehe ich das Risiko, dass man sich eventuell mal was von einer Erbengemeinschaft wiederholen muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 08:57 von Rubberduck: Ich habe doch die Abrechnungen für die letzten Jahre und den Wirtschaftplan. Der Wirtschaftsplan hat zwei Teile. Die "Nebenkosten" und die Rücklage. Die "Nebenkosten" für Verbrauch etc. wurden monatlich bezahlt. Die Rücklage in einem Rutsch. (Obwohl im Wirtschaftsplan monatliche Zahlungen vorgesehen sind.) Letzteres ist mir - mea culpa - erst aufgefallen als ich genau hingeschaut habe. Da ich mit einige ETWs angesehen habe habe ich auch einige Wirtschaftspläne / Teilungserklärungen / Eigentümerversammlungsprotokolle gesehen. Dabei war es nicht ungewöhnlich das rein rechtlich die Instandhaltungsrücklage jährlich nachträglich fällig wird. Tatsächlich wurde sie jedoch von den meisten Eigentümern monatlich gezahlt. Würde ich eine ETW verkaufen wollen würde ich die Zahlung noch nicht fälliger Instandhaltungsrücklagen auch nicht mehr monatl. zahlen - sondern jährlich nachträglich. Sollte es vor Fälligkeit einen Eigentümerwechsel geben ist der neue Eigentümer für die jährliche Zahlung dann verantwortlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von Rubberduck Am 18.5.2021 um 09:20 von whister: Sollte es vor Fälligkeit einen Eigentümerwechsel geben ist der neue Eigentümer für die jährliche Zahlung dann verantwortlich. Das stimmt in dieser plumpen Vereinfachung einfach nicht. Au contraire: Tatsächlich geht bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erstmal alles an den Ex-Eigentümer/Verkäufer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 09:26 von Rubberduck: Das stimmt in dieser plumpen Vereinfachung einfach nicht. Au contraire: Tatsächlich geht bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erstmal alles an den Ex-Eigentümer/Verkäufer. Aber nur alles was zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich fällig war. Für welchen Zeitraum eine Zahlung ist spielt keine Rolle - es kommt auf die Fälligkeit an (es sei denn der Vertrag sieht etwas anderes vor). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 09:49 von whister: Aber nur alles was zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich fällig war. Für welchen Zeitraum eine Zahlung ist spielt keine Rolle - es kommt auf die Fälligkeit an (es sei denn der Vertrag sieht etwas anderes vor). Das ist so oberflächlich und falsch wie es nur geht. Ich empfehle Google. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 08:57 von Rubberduck: .... Bei Vorauszahlung könnte ja das Geld zumindest teilweise auf einem Tagesgeldkonto geparkt werden. .... Die Verwaltung berechnet also ein monatliches Hausgeld inkl. Instandhaltungsrücklage. Die (meisten) Eigentümer zahlen aber monatlich das Hausgeld abzgl. Instandhaltungsrücklage und einmal jährlich dann eine Nachzahlung. Das wird von der Verwaltung und WEG auch so toleriert. Richtig? Dabei bleibt aber die Frage, woher Du das so genau weisst. Da du ja eigentlich bestenfalls einen Einblick in das WEG-Konto des Verkäufers haben dürftest... Vom Rest dürftest Du ja nur die ggf. ausstehende Summe sehen. Ich denke man würde die monatliche "Vorauszahlungen" auf einem KK sammeln und ein- oder zweimal jährlich der Instandhaltungsrücklage zuführen. Was auch die Quelle für ein Mussverständnis sein könnte. Du siehst nur die Zuführungsbuchung und schließt daraus, dass der bisherige Eigentümer nur jährlich bezahlt hat. Ist ohne die Unterlagen irgendwie ein stochern im Nebel. Also musst Du schauen was ihr im Kaufvertrag zum Übergang von Rechten und Pflichten und was die WEG genau bezüglich des Hausgeldes vereinbart hat. Vielleicht einen Anwalt fragen der sich damit auskennt und die Unterlagen einsehen kann. Falls sich das lohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 10:47 von CorMaguire: Die Verwaltung berechnet also ein monatliches Hausgeld inkl. Instandhaltungsrücklage. Nein, so nicht. Das ist durchaus aufschlüsselt. Die Rücklage ist als solche im Wirtschaftsplan ausgewiesen. "All inclusive" wäre wohl grundsätzlich zulässig, das macht aber keine seriöse Verwaltung. Am 18.5.2021 um 10:47 von CorMaguire: Die (meisten) Eigentümer zahlen aber monatlich das Hausgeld abzgl. Instandhaltungsrücklage und einmal jährlich dann eine Nachzahlung. Das wird von der Verwaltung und WEG auch so toleriert. Richtig? Dabei bleibt aber die Frage, woher Du das so genau weisst. Da du ja eigentlich bestenfalls einen Einblick in das WEG-Konto des Verkäufers haben dürftest... Vom Rest dürftest Du ja nur die ggf. ausstehende Summe sehen. Vom Ex-Eigentümer kenne ich die einzelnen Zahlungen. Und darauf bin ich ja vom Verwalter gestoßen worden. Das ist mir per Email bestätigt. Von den anderen Parteien kenne ich nicht nur die Gesamtsumme (alle zusammen), sondern was jeder EINZELN in der Kreide steht. Und das für die letzten beiden Jahre. Von den Beträgen her passt es. Die Wohnungen sind ja unterschiedlich groß. Und es geht nicht um Peanuts. Bei 15 Parteien reden wir dann von ca. 20.000 Euro. Das sind keine Abrechnungsspitzen, weil Warmwasser Zwo Fuffzig mehr kostet. Im Verhältnis zur gesamtem Rücklage ist das schon ein Wort. Warum Anwalt? Was soll sich lohnen? Im Kaufvertrag steht klipp und klar, dass der Ex-Eigentümer für seine Vergangenheit gerade steht. Von diverser Gesetzgebung und Rechtsprechung mal abgesehen... Einfach verschwinden geht nicht. Das ist jetzt auch doof vereinfacht. Mea culpa. Und Abrechnungsspitzen durch Warmwasser/Heizung hätte ich ja als vormaliger Mieter sogar selbst produziert.^^ Mir geht es einfach darum zu wissen, ob die Nachzahlung der Instandhaltungsrücklage für ein komplettes Jahr üblich ist. Der Verwalter tat so, als wäre ich ein dummer Junge, der solche Usancen nicht kennt. Der Ex-Eigentümer hat es getan. Punkt. Das wurde durch den Verwalter bestätigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 09:51 von Rubberduck: Das ist so oberflächlich und falsch wie es nur geht. Ich empfehle Google. Du möchtest es wohl einfach nicht wahrhaben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mai 18, 2021 · bearbeitet Mai 18, 2021 von CorMaguire Am 18.5.2021 um 11:46 von Rubberduck: Nein, so nicht. Das ist durchaus aufschlüsselt. .... Natürlich aufgeschlüsselt, sonst könnte man den Instandhaltungsrücklagenteil ja nicht abziehen .... Also hier ist die Instandhaltungsrücklage ca. 7€/qm Wohnfläche im Jahr. und macht einen Anteil von knapp 20% der Umlage aus. Und diese 20% zahlen die meisten Eigentümer nachträglich? 20.000 € jährlich Instandhaltungsrücklagenachzahlung kommen mir demzufolge üppig vor. Wenn also die Hausveraltung (sagen wir mal) 400/Monat will und der Ex-Eigentümer zahlt nur 320 (um bei den 20% von oben zu bleiben) kannst Du ja mal einen Rückstand von 80€/Monat annehmen. Wenn die Hausverwaltung aber nur 320/Monat will und einmal jährlich mit der Jahresabrechnung auch die Instandhaltungsrücklage abrechnet, denke ich, dass Du das dann bezahlen darfst. Was letztlich auch wurscht wäre, weil der Verkäufer die aufgelaufene Instandhaltungsrücklage ja, wenigstens gedanklich, auf den Kaufpreis aufschlägt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IndexP Mai 18, 2021 Wenn, wie Du sagst, das zentrale Instandhaltungs-Rücklagen-Konto recht üppig gefüllt ist...dann ist es doch nahezu völlig Wurst, ob diese Instandhaltungs-Rücklage von den Eigentümern nun: a) am Anfang des Jahres (im vorhinein) b) monatlich oder c) am Ende des Jahres (nachträglich) gezahlt wird... Oder sehe ich da was falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mai 18, 2021 Am 18.5.2021 um 12:58 von IndexP: Wenn, wie Du sagst, das zentrale Instandhaltungs-Rücklagen-Konto recht üppig gefüllt ist...dann ist es doch nahezu völlig Wurst, ob diese Instandhaltungs-Rücklage von den Eigentümern nun: a) am Anfang des Jahres (im vorhinein) b) monatlich oder c) am Ende des Jahres (nachträglich) gezahlt wird... Oder sehe ich da was falsch? Wenn jeder zahlt wie er lustig ist, ist iwie auch komisch.... Am 18.5.2021 um 12:00 von whister: Du möchtest es wohl einfach nicht wahrhaben. Sorry, aber Deine Anmerkungen sind einfach Quark. Das ergibt bereits sehr oberflächliche Recherche. Da schreibe ich nichts zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag