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Herr H.

Überwiesenes Geld verschwunden - was tun?

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Rendito
Am 14.5.2021 um 18:55 von Herr H.:

Ich habe vor ca. zwei Wochen Geld von meinem Konto (bei einer "normalen" Filialbank) auf ein "N26"-Konto einer anderen Privatperson überwiesen. Die Überweisung erschien innerhalb der üblichen Frist  in meinen Kontoauszügen als getätigt. Laut Auskunft des Empfängers ist sie bis heute nicht angekommen. Er habe es nach einiger Mühe geschafft, in dieser Sache Kontakt mit der Bank aufzunehmen. Man habe ihm mitgeteilt, daß das Geld nicht auf seinem Konto verbucht worden sei und an mich zurückgehe. Grund hierfür sei ein wie auch immer gearteter Verdacht, daß er mißbräuchlich mit seinem Konto umgehe. Bis heute ist nichts zu mir zurückgekommen.

Praktischer Tipp: Überweis noch einmal 10 Cent auf das gleiche Konto. Wenn diese 10 Cent auch nicht zurückkommen, kannst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sie zusammen mit dem Betrag der 1. Überweisung auf dem Empfängerkonto angekommen sind.

 

Am 15.5.2021 um 23:42 von Herr H.:

Und so bleiben immer noch die Fragen:

- Ich möchte von der Empfängerbank wissen, was mit dem Geld ist, die reagiert aber nicht, wenn ich den Überweisungsbeleg schicke und danach frage. Sind die verpflichtet, auf so etwas zu reagieren, und wenn ja, wie fordert man das am schnellsten ein?
- Meine Bank bietet einen Rückholversuch an, garantiert aber nicht, daß ich eine Auskunft erhalten werde, was in der Zwischenzeit mit dem Geld war. Sie stellt klar, daß so ein Versuch für mich kostenpflichtig ist, und zwar auch dann, wenn es Bankverschulden ist und wenn das Geld tatsächlich nicht auf dem Empfängerkonto war. Sie unternimmt den Rückholversuch nur, wenn ich dem zustimme. Was ist zu tun, wenn so eine Zustimmung für mich nicht infrage kommt? Wenn das Geld nachweislich beim Empfänger ist/war, gehen die Gebühren klar (wobei es mir lieber wäre, bei der N26 fragen zu können, so daß dann nur einmal Gebühren anfallen würden), aber Gebühren bei Bankverschulden sind für mich üble Wegelagerei, so etwas kann ich doch nicht zustimmen.

Vergiss es. Mit der Empfängerbank hast Du überhaupt keine Vertragsbeziehung und sie ist Dir gegenüber nicht auskunftspflichtig. Und Deine eigene Bank hat Dir ja einen Vorschlag gemacht, der nachvollziehbarerweise ohne Erfolgsgarantie und mit Kosten für Dich verbunden ist. Es ist Dein Risiko, wenn Du an unbekannte Privatpersonen vorab Geld überweist in der Erwartung, im Gegenzug eine Ware zu erhalten. Im konkreten Fall bleibt Dir nur übrig (wie von den meisten Vorrednern geraten), Dich an Ebay und/oder an den Verkäufer zu wenden, ggf. mit juristischer Hilfe. Und künftig vielleicht solche Ebay-Geschäfte zu meiden.

 

 

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Der Verkäufer weiß also seitens der Bank, dass das Geld  korrekt abgeschickt wurde und der Käufer seriös ist.

 

Da ist es doch naheliegend für einen kundenorientierten Verkäufer, das man dann auch die Ware los schickt und den Käufer

nicht seine Probleme ausbaden läßt.

Schließlich darf man auch davon ausgehen, das der Käufer nach der Rückzahlung durch die Bank

erneut bezahlen wird.

 

Wo liegt also das Problem?

Das liegt in doppelter Hinsicht beim Verkäufer.

Einerseits das Problem mit der Bank-und andererseits misstraut er dem Käufer trotz Zahlung.

 

Also genau das Gegenteil von dem, was der Käufer vom Verkäufer hält.

 

Erkenne den Fehler.

 

Ich hatte mal eine alte Kontoverbindung in meinem Ebay-Konto vergessen-

das nach einem Verkauf bemerkt und den Verkäufer gebeten, an eine andere Bankverbindung zu zahlen.

Eine nachträgliche Änderung war nicht mehr über Ebay möglich. Der Käufer wollte das nicht akzeptieren-

daher bin ich mit dem Käufer so verblieben, das ich die Ware schicke und der Käufer nach Erhalt bezahlt,

da es ja mein Fehler war.

Hat dann auch geklappt.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Im Zweifelsfall bleibt noch die folgende Möglichkeit:

 

https://bankenombudsmann.de/

 

Allerdings scheint die N26 dort nicht teilzunehmen.

 

Zitat

 

Ablauf des Verfahrens

 

Als Erstes prüft die Geschäftsstelle Ombudsmann der privaten Banken alle eingegangenen Beschwerden auf Zulässigkeit und Zuständigkeit. Sind diese Kriterien erfüllt, sichtet sie die Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein, setzt sich die Geschäftsstelle Ombudsmann der privaten Banken mit Ihnen in Verbindung und fordert die fehlenden Informationen an.

 

Sobald die Unterlagen von Kundenseite vollständig sind, leitet sie die Beschwerde an die Geschäftsleitung der betroffenen Bank weiter. Die Bank hat binnen eines Monats zur Beschwerde Stellung zu nehmen.

 

Gibt die Bank Ihnen als Beschwerdeführer recht und regelt die Meinungsverschiedenheit im Sinne des Kunden, ist das Schlichtungsverfahren erledigt. Andernfalls werden Sie von der ablehnenden Äußerung der Bank unterrichtet und auf die Möglichkeit verwiesen, sich innerhalb eines Monats nochmals zu äußern. Viele Beschwerdeführer machen hiervon Gebrauch.

 

Danach wird der Vorgang dem Schlichter zur Entscheidung vorgelegt. Reichen dem Schlichter die bisher vorgelegten Stellungnahmen oder Unterlagen für einen Schlichtungsspruch nicht aus, kann er von den Parteien weitere Informationen einholen.

 

Der Schlichter leitet seine Entscheidung den Parteien unmittelbar zu. Damit ist das Schlichtungsverfahren beendet. Ein Rechtsmittel gegen den Schlichtungsspruch gibt es nicht. Ist der Beschwerdeführer mit dem Schlichtungsspruch nicht zufrieden, kann er jeder Zeit den Streit vor Gericht austragen.

 

Kostenlos und ohne Risiko

 

Das Verfahren ist für Bankkunden nicht nur kostenlos, sondern auch ohne Risiko. Sind die Kunden mit den Entscheidungen der Schlichter nicht einverstanden, steht ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten weiterhin offen.

 

Hat die Beschwerde Erfolg, kommen sie schnell und einfach zu ihrem Recht. Rechtsnachteile, etwa durch Verjährung, können während des Schlichtungsverfahrens nicht eintreten, da die Verjährung für die Dauer des Verfahrens als gehemmt gilt.

 

Die Banken haben sich verpflichtet, Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 € zu akzeptieren. Diese Bindungswirkung ist keine Selbstverständlichkeit; verbindliche Entscheidungen gehören nicht zum allgemeinen Standard bei freiwillig von der Wirtschaft getragenen Schlichtungseinrichtungen. Wie die Praxis zeigt, akzeptieren die Banken oftmals auch die gegen sie ergangenen unverbindlichen Schlichtungssprüche mit einem Streitwert, der über 10.000 € liegt.

 

Alle Informationen zum Ablauf des Ombudsmannverfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung. Weitere Beschreibungen befinden sich im aktuellen Tätigkeitsbericht.

 

Diese Informationen können dem Antragsteller auch auf Antrag in Textform übermittelt werden.

 

 

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monopolyspieler
vor 5 Minuten von Malvolio:

Im Zweifelsfall bleibt noch die folgende Möglichkeit:

 

https://bankenombudsmann.de/

 

Allerdings scheint die N26 dort nicht teilzunehmen.

Die werden schon wissen, warum.

Aber wie gesagt- der Käufer ist kein Bankkunde bei dem Verein.

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Bassinus
Am 14.5.2021 um 18:55 von Herr H.:

Ich habe vor ca. zwei Wochen Geld von meinem Konto (bei einer "normalen" Filialbank) auf ein "N26"-Konto einer anderen Privatperson überwiesen.

 

Am 15.5.2021 um 23:42 von Herr H.:

Ich hatte es schonmal bei einer Überweisung auf ein eigenes Anlagekonto, daß diese aus unklaren Gründen nicht geklappt hat. Und da ist es nämlich so gelaufen, daß die Überweisung ganz normal in meinem Girokontoauszug stand, obwohl das Geld nie das Anlagekonto erreicht hat! Nach zwei, drei Tagen ist es wieder zurückgekommen und das Ganze wurde auf Seiten des Girokontos einfach wieder storniert

 

Finde den Fehler :thumbsup:

 

Und damit bleibt:

Am 15.5.2021 um 23:42 von Herr H.:

Daß der Überweisungsbeleg oder der Eintrag in meinem Kontoauszug beweist, daß das Geld beim Empfänger ist, stimmt definitiv nicht:

Stimmt eben doch. Einen besseren Anscheinsbeweis wo das Geld gerade ist, gibt es nicht. Der Ball liegt auf der Verkäuferseite. Nicht bei ihnen. Nicht bei der Bank. Solange sie weiter versuchen zu Passen, wird nichts dabei raus kommen, weil sie in die Luft treten und keinen Ball vor den Füßen haben.

 

vor 23 Stunden von monopolyspieler:

Ich hatte auch mal jemanden, der mit gefälschten Papieren ein Bankkonto eröffnet hatte (das geht ja mit Postident in fast jedem Blumenladen) und seinen Namen

an einen ungenutzten Briefkasten in einem MFH geklebt hatte.Das ergab dann aber erst die Ermittlung der Staatsanwaltschaft.

Willkommen im Club ;) hatte ich auch. Sogar mit dem Bonbon, dass ein Postmitarbeiter die falschen Idents mitgemacht hat - ihm konnte aber nicht bewiesen werden dass er mittelbar Täter war in den Betrugsserien über eBay. Und den Täter dahinter hat man nicht gefunden. Geld direkt vom Bankkonto per Western Union ins Drittland.

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CorMaguire
vor 9 Minuten von Bassinus:

Finde den Fehler :thumbsup:....

Ich meine SEPA sagt zu Rücküberweisungen je nach Fehlergrund

* taggleich

* +2 (Bankarbeits)Tage

* +5 (Bankarbeits)Tage

 

Bedeutet natürlich nicht, dass das N26 auch hinkriegt, kann man aber erstmal annehmen.

 

 

 

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Bassinus
vor 4 Minuten von CorMaguire:

Bedeutet natürlich nicht, dass das N26 auch hinkriegt, kann man aber erstmal annehmen.

Und bei der Berichtserstattung würde ich erst Recht eher von Betrug ausgehen. N26 ist sicherlich kein Musterknabe von Bank. Aber automatisierte Standardprozesse sollten laufen, sonst gäbe es die Bank nicht mehr.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden von Bassinus:

hatte ich auch. Sogar mit dem Bonbon, dass ein Postmitarbeiter die falschen Idents mitgemacht hat - ihm konnte aber nicht bewiesen werden dass er mittelbar Täter war in den Betrugsserien über eBay. Und den Täter dahinter hat man nicht gefunden.

Bei professionellen Ebay-Scammern gibt es den einen Täter in der Regel nicht. Die Arbeitsverteilung existiert schon sehr lange – dieser Artikel ist von 2007:

Rumänien – Der Ort, aus dem die Ebay-Betrüger kommen

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YingYang

Natürlich ist ein Kontoauszug ein Beweis, dass das Geld überwiesen wurde.

Wenn die Gegenpartei behauptet, das Geld sei zurücküberwiesen worden, dann muss sie ihrerseits einen Auszug vorlegen der das beweist.

 

Also rechtlich ist erstmal deine Bank außen vor. Sie hat deinen Auftrag deinen Wünschen gemäß ausgeführt.

Für mich gibt es hier 2 Möglichkeiten:

 

1. Der Empfänger erzählt Mist

2. N26 hat Mist gebaut.

 

Ich weiß nicht um was für eine Art Vertrag es bei dem Deal zwischen dir und dem Empfänger geht. Aber nehmen wir an, es ist ein Kaufvertrag. Dann würde ich gegenüber dem Empfänger anmahnen, dass er dir die gekaufte Ware zusendet. Macht er das nicht: gerichtliches Mahnverfahren. Behauptet er die Bank hat ihm nichts gutgeschrieben, muss ER sich an SEINE Bank wenden. Er hat einen Kontovertrag mit der Bank. Wenn diese willkürlich Zahlungen zurück hält, verstößt sie gegen diesen Vertrag und macht sich schadensersatzpflichtig.



Durch den Girovertrag wird das Kreditinstitut verpflichtet, für den Kunden ein Konto einzurichten, eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben und abgeschlossene Überweisungsverträge zu Lasten dieses Kontos abzuwickeln.

§676f BGB

 

Eine andere Möglichkeit wäre N26 direkt anzumahnen. Schriftlich per Einschreiben mit Frist und gegebenenfalls dann mit Mahnverfahren. Dann muss N26 nachweisen, dass sie die Überweisung zurückgeschickt oder gutgeschrieben haben. 

 

Hier die Adresse von N26:

N26 Bank GmbH

Klosterstraße 62

10179 Berlin

vor 3 Stunden von CorMaguire:

Ich meine SEPA sagt zu Rücküberweisungen je nach Fehlergrund

* taggleich

* +2 (Bankarbeits)Tage

* +5 (Bankarbeits)Tage

 

Bedeutet natürlich nicht, dass das N26 auch hinkriegt, kann man aber erstmal annehmen.

5% über Basiszins kann man in diesen Zeiten auch gerne mitnehmen.

 

Wenn N26 die Fristen nicht einhält, scheinen sie das auch gerne zahlen zu wollen.

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Herr H.

Grüß Gott!

 

Frage zur Bankenseite: ANGENOMMEN, das Geld käme irgendwann zu mir zurück und es würde sich herausstellen, daß es nie auf dem Empfängerkonto gewesen wäre: Würden Sie dann zustimmen, daß ich der Geschädigte, ggf. Schadenersatzberechtigte und einer Veruntreuung zum Opfer Gefallene wäre, weil ja mein Geld entgegen seiner Bestimmung einbehalten worden wäre? Oder gäbe es da am Ende gar die Ansicht, das Geld sei vom Übergang zur N26 an dem Verkäufer zuzurechnen (auch wenn es von meinem Konto über die N26 zu meinem zurückgelaufen wäre, ohne seines je zu erreichen), ich könne mich folglich über gar nichts beklagen und er sei der allein Geschädigte?

 

Zu Ebay: Nach wie vor erscheint es mir unergiebig, das dortige Vorgehen hier zu besprechen, aber da Sie es anders sehen, dazu noch dies:

 

Mein "Schutz" dagegen, dort durch Betrug geschädigt zu werden, sieht ganz anders aus, als es viele hier vorschlagen, und zwar wie folgt:

- Bei Verkäufern, die nicht anhand des Profils als große Gewerbetreibende oder sonstwie "stabil" zu identifizieren sind, die also gut unverfolgbar verschwinden könnten, kaufe ich nur, wenn es deutlich billiger als über "stabilere" Quellen ist. Aus den gesammelten Einsparungen kann ich mich bei Betrug entschädigen. Bis dato ist der "Topf" ganz gut gefüllt. Läge diesesmal ein Schadensfall vor, käme er erstmals in den roten Bereich. Damit er aus diesem wieder herauskommen könnte, dürfte kein weiterer ähnlich großer Schaden passieren, was mehr oder weniger darauf hinausliefe, entsprechend große Privatkäufe über Ebay zu meiden.

- Natürlich achte ich vor dem Kaufen auf Auffälligkeiten in einer etwaigen vorherigen Kommunikation und im Konto, aber wie Sie schon sagen, hilft das nur beschränkt, weil man z. B. kaum erkennen kann, wenn gerade jetzt über ein bislang intaktes Konto eine Betrugsoffensive gestartet wird.

- Im Schadensfall werden nur Maßnahmen getroffen, deren erwarteter Nutzen höher als Kosten und Aufwand ist, und nicht Dinge getan, nur weil man die vage Hoffnung haben kann, vielleicht irgendwie doch dem Täter zeigen zu können, daß man sich wehren kann. 

(Das heißt hier: Ginge ich doch von Betrug aus, verwürfe ich sofort Pläne einer Nachverfolgung oder Rückholung durch die Bank, weil ich die Erfolgswahrscheinlichkeit dann noch geringer als das Verhältnis aus Gebühren und verlorener Summe einschätzen würde. Polizei auch eher nicht wegen des angesichts einer zu erwartenden Verfahrenseinstellung zu hohen Aufwandes.)

 

Ratschläge zu Ebay hülfen also nur, wenn sie dem Rechnung trügen. Vielleicht gibt es aber, gegeben diese Voraussetzungen, zum Ebay-Vorgehen gar nicht viel mehr zu sagen.

 

vor 12 Stunden von YingYang:

Eine andere Möglichkeit wäre N26 direkt anzumahnen. Schriftlich [...]

 

Auf diesem Weg werde ich es nun versuchen. Oder auch über meine Bank, dann stellt sich auch heraus, ob diese Aussagen über Gebühren auch im Fall von Bankverschulden nur Phantasien der Telefonistinnen sind oder etwas, was man schriftlich wiederholt. Bei diesem Weg ist das Ärgerliche, das ich gerne vermieden hätte, daß es auf jeden Fall etwas länger dauern wird, aber das ist auch nur ärgerlich und nicht weiter schlimm...

 

Am 16.5.2021 um 22:49 von west263:

War das ein Sofort Kauf Artikel oder hast Du diesen ersteigert?

Gewissermaßen nichts oder beides - ein Angebot an mich als unterlegenen Bieter. Warum? (Das Auktionsende war aber nicht so lange her, daß der ursprüngliche Höchstbietende wegen ähnlicher Probleme abgesprungen sein könnte.)

 

Am 15.5.2021 um 02:50 von stagflation:

Schicke deshalb eine Kopie der Überweisungsbestätigung an den EBay-Partner und fordere ihn auf, Dir die Ware zu übergeben.

Das fällt mir ein... Versand nach Geldeingang auf dem Empfängerkonto war vereinbart, wie üblich, nicht nach Geldausgang bei mir oder Geldeingang bei der Empfängerbank. Pacta sunt servanda! Solche Grundsätze eines seriösen Miteinander gilt es unter seriösen Menschen zu beherzigen, und im Betrugsfall würde eine solche Aufforderung eh nichts bringen.

 

Am 16.5.2021 um 23:41 von Matunus:

Trotzdem bleibt die Frage, was denn nun der Plan ist? Auslieferung der Ware?

Optimalerweise Auslieferung nach Geldeingang.

 

Am 17.5.2021 um 00:21 von Rendito:

Überweis noch einmal 10 Cent auf das gleiche Konto. Wenn diese 10 Cent auch nicht zurückkommen,

.. ist die Frage, was man daraus schließt, aber versuchen kann man es immerhin. Danke.

 

vor 16 Stunden von monopolyspieler:

Schließlich darf man auch davon ausgehen, das der Käufer nach der Rückzahlung durch die Bank

erneut bezahlen wird.

Dieses Vertrauen vom Verkäufer zu erwarten ist keine geringere Zumutung, als von mir Vertrauen zu ihm zu erwarten.

 

Am 16.5.2021 um 22:40 von stagflation:

Dann ist ja alles in Ordnung!

Ja, fast. Mal schauen, was aus dem Geld wird. Ich werde mich melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

H.

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bondholder
vor 6 Minuten von Herr H.:

Versand nach Geldeingang auf dem Empfängerkonto war vereinbart, wie üblich, nicht nach Geldausgang bei mir oder Geldeingang bei der Empfängerbank.

Also nie, wenn der Empfänger behauptet, kein Geld erhalten zu haben?

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Matunus
vor 9 Minuten von Herr H.:

- Im Schadensfall werden nur Maßnahmen getroffen, deren erwarteter Nutzen höher als Kosten und Aufwand ist, und nicht Dinge getan, nur weil man die vage Hoffnung haben kann, vielleicht irgendwie doch dem Täter zeigen zu können, daß man sich wehren kann. 

(Das heißt hier: Ginge ich doch von Betrug aus, verwürfe ich sofort Pläne einer Nachverfolgung oder Rückholung durch die Bank, weil ich die Erfolgswahrscheinlichkeit dann noch geringer als das Verhältnis aus Gebühren und verlorener Summe einschätzen würde. Polizei auch eher nicht wegen des angesichts einer zu erwartenden Verfahrenseinstellung zu hohen Aufwandes.)

Dieser Thread dürfte bereits jetzt mehr Aufwand gekostet haben als eine Meldung bei eBay und eine Online-Anzeige bei der Polizei.

 

vor 11 Minuten von Herr H.:

Gewissermaßen nichts oder beides - ein Angebot an mich als unterlegenen Bieter. Warum?

Wird ja immer besser… Hoffentlich über die offizielle Funktion? Aber auch dann kann es eine Masche sein. https://www.ebay.de/help/buying/bidding/auf-angebote-unterlegene-bieter-antworten?id=4017&mkevt=1&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&campid=5337487965&customid=&toolid=10001

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monopolyspieler
vor 8 Stunden von Herr H.:

Dieses Vertrauen vom Verkäufer zu erwarten ist keine geringere Zumutung, als von mir Vertrauen zu ihm zu erwarten.

Seine Bank hat ihm ja "offiziell" bestätigt, dass das Geld eingegangen ist.

Also wurde bereits Vertrauen in den Verkäufer bewiesen- in umgekehrter Richtung ist das allerdings nicht so.

vor 9 Stunden von Herr H.:

, kaufe ich nur, wenn es deutlich billiger als über "stabilere" Quellen ist

Das ist genau das Geschäftsmodell von Betrügern- sei es auf Ebay oder auf gefakten Online-Shops.

Durch "Rabatt" wird das Belohnungssystem im Gehirn aktiviert- volkstümlich auch als "Gier frisst Hirn" bezeichnet.

vor 9 Stunden von Herr H.:

Versand nach Geldeingang auf dem Empfängerkonto war vereinbart, wie üblich, nicht nach Geldausgang bei mir oder Geldeingang bei der Empfängerbank. Pacta sunt servanda!

Es ist ja auf dem Konto eingegangen, sonst hätte es nicht angehalten werden können- das hat Dir der Empfänger sogar bestätigt- es ist nur nicht verbucht worden.

 

Wenn Du in einem Cafe ein Getränk bezahlst- dann hat doch der Kellner das Geld erhalten.

Es ist aber noch nicht über die Kasse gebucht worden.

Man könnte Dich nach Deiner Lesart solange am weggehen hindern, bis der Kellner genug Zeit gehabt hätte, das Geld zu buchen.

Das Du eine Quittung vom Kellner über die ausgehende Zahlung aus Deiner Geldbörse hast, wäre unerheblich.

 

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Holgerli

Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht, wie der O-Poster soviel Zeit in das Thema investieren kann:

- Kommunikation mit dem Verkäufer

- Kommunikation mit der eigenen Bank

- Kommunikation mit der fremden Bank

- Kommunikation mit dem WPF

- Kommunikation mit ???

 

Ehrlich gesagt: Keine Möglichkeit der Ausübung von Hobbies aufgrund Corona?

Irgendwie erinnert mich das Ganze an den Thread mit den australischen Abzockern, wo dem Opfer hier im Forum mehrfach geschrieben wurde, dass die Kohle weg ist und er sich und dann später noch ein anderer quasi im Monolog im Thread Mut sich selber zugeredet zugeredet hat, dass dem nicht so wäre.

 

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west263
vor 10 Stunden von Herr H.:

Gewissermaßen nichts oder beides - ein Angebot an mich als unterlegenen Bieter.

Bei eBay reklamieren kann er ja nicht, da der Kauf privat an eBay vorbei gelaufen ist. Na das ist mal ganz dumm gelaufen und Du solltest dich schon mal damit anfreunden, das das Geld weg ist.

 

vor 10 Stunden von Herr H.:

Warum? (Das Auktionsende war aber nicht so lange her, daß der ursprüngliche Höchstbietende wegen ähnlicher Probleme abgesprungen sein könnte.)

das war doch vor etlichen Jahren schon eine bekannte Masche und ich muss zugeben, für einen Arbeitskollegen habe ich es auch mal gemacht, geboten auf seinen Artikel, um den Preis nach oben zu treiben. Man musste nur schauen, nicht am Ende der Höchstbietende zu sein. Gut möglich, das das hier auch so abgelaufen ist und jetzt hast Du doch noch die Möglichkeit zum Kauf bekommen. Allerdings ohne die Möglichkeit zu bewerten, zu reklamieren und den Käuferschutz zu haben. und der Verkäufer ist seinen Artikel los, ohne die Verkaufsgebühren bezahlen zu müssen.

 

was bleibt dann noch zu sagen, nichts. Viel Glück

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden von west263:

Bei eBay reklamieren kann er ja nicht, da der Kauf privat an eBay vorbei gelaufen ist.

Es gibt eine offizielle ebay-Funktion mit dem Namen:

ebay: Angebote an unterlegene Bieter senden

 

Falls der "Verkäufer" dagegen einfach ohne offizielle Kaufabwicklung eine Kontonummer gesendet hat, ist ebay völlig außen vor. Und einen ebay-Käuferschutz gibt es bei Überweisung sowieso nicht.

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west263
vor einer Stunde von bondholder:

Es gibt eine offizielle ebay-Funktion mit dem Namen:

ebay: Angebote an unterlegene Bieter senden

ahja, kannte ich nicht.

Ist bei mir aber auch schon lang lang her, das ich bei eBay in einer Auktion was ersteigern wollte oder habe.

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Matunus
vor einer Stunde von bondholder:

Falls der "Verkäufer" dagegen einfach ohne offizielle Kaufabwicklung eine Kontonummer gesendet hat, ist ebay völlig außen vor.

Auch bei Nutzung der offiziellen Funktion hat der Verkäufer allerdings schon ca. die Hälfte der nötigen Hinhaltezeit für den ersten Schritt der (noch) mögliche Klärung über eBay bereits absolviert.

 

https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/reporting-item-didnt-receive?id=4042

Zitat

Sie haben nach dem voraussichtlichen Lieferdatum 30 Tage Zeit, dem Verkäufer mitzuteilen, dass Sie den Artikel nicht erhalten haben.

Danach läuft die nächste Frist:

Zitat

Wenn der Verkäufer die Angelegenheit nach 3 Werktagen nicht geklärt hat, können Sie eBay einschalten. Verwenden Sie dazu den „Artikel nicht erhalten“-Prozess. Diese Möglichkeit steht Ihnen maximal 21 Werktage nach dem Senden der Anfrage an den Verkäufer offen.

Wobei der eBay-Käuferschutz hier dank Überweisung vermutlich eh nicht greift:

Zitat

Ihr Artikel wurde nicht geliefert? Wenn Sie ihn mit PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder per Rechnung bezahlt haben, sind Sie über den eBay-Käuferschutz abgesichert. In diesem Fall sorgen wir dafür, dass Sie entweder den gekauften Artikel erhalten oder Ihr Geld zurückbekommen. Für Artikel mit der eBay-Garantie greift der Käuferschutz auch bei Zahlungen per Überweisung.

 

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bondholder
vor 44 Minuten von Matunus:

Wobei der eBay-Käuferschutz hier dank Überweisung vermutlich eh nicht greift:

Das ist richtig.

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Halicho
· bearbeitet von Halicho
Am 14.5.2021 um 23:32 von Herr H.:

Es war ein Ebay-Kauf. Der Verkäufer hat ein intaktes langjähriges Ebay-Konto, er hat keine teuren Artikel in zeitlicher Nähe zu meinem Kauf verkauft und es erschiene wenig lohnend, sein Ebay-Konto und Bankkonto aufzugeben, nur um mit meiner dafür eigentlich zu geringen Summe türmen zu können...

 

Mit freundlichen Grüßen

H.

Dass eine Bank Sepa-,Überweisungen verschwinden lässt ist nahezu ausgeschlossen. Du kannst dir nahezu absolut sicher sein, dass der Verkäufer lügt. Bei eBay melden und wenn das nichts bringt würde ich den Empfänger verklagen und bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Das Geld ist spätestens einen Bankarbeitstag nach deiner Überweisung verbucht worden. SEPA ist sicher.

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Walter White
· bearbeitet von Walter White

Hallo Herr. H, Dein Geld ist futsch, finde dich damit ab. Mir erging es vor einigen Jahren auch mal so, ich hatte es dann zähneknirschend als Spende an einen Armen Mann der es nötig hat abgestempelt und gut war es. 

 

vor einer Stunde von Halicho:

Bei eBay melden und wenn das nichts bringt würde ich den Empfänger verklagen und bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.

Da du ja in 90% deiner Posts davon ausgehst das niemand in die Zukunft blicken kann (oh, welch schwache Erfahrung und Anlegererfahrung deinerseits, der einerseits sagt irgendwelche ohne Sinn und Verstand zusammengewürfelten  80 Aktien im Depot zu halten, andererseits felsenfest und fälschlicher Weise davon ausgehst das niemand die Zukunft zu kennen scheint, obwohl an der Börse die Zukunft gehandelt wird, ist schon ein  Paradoxon.  ) übernehme ich das mal für Dich.

Ich hatte auch geklagt und nach sechs Monaten flatterte dann die Post von der Staatsanwaltschaft ins Haus und schrieb, Verfahren eingestellt, der Täter konnte nicht ermittelt werden.  Mein Blick in die Zukunft sagt mir, das Herr H. dieses Schreiben auch bekommen wird, oder zu besseren Verständlichkeit für dich in Futur II, er wird dieses Schreiben in den nächsten acht Monaten erhalten haben.

 

Was habe ich aus diesem Fehler gelernt und welche Erkenntnis daraus gezogen? Niemals Vorkasse bei nicht vertrauenswürdigen Personen wie bei eBay , Amazon u.s.w. Erst Ware, dann Geld, so einfach ist das.

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Allesverwerter
Am 18.5.2021 um 00:33 von Herr H.:

... ein Angebot an mich als unterlegenen Bieter. Warum? (Das Auktionsende war aber nicht so lange her, daß der ursprüngliche Höchstbietende wegen ähnlicher Probleme abgesprungen sein könnte.) ...

 

 

Das wäre auch eine Option mit einer Auktion/Angebot mehrere Leute reinzulegen... es heisst ja nicht das der Höchstbieter, der Threatersteller und noch andere nicht auch überwiesen haben. Um wieviel Geld geht es eigentlich?

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Demim
Am 16.5.2021 um 22:13 von Herr H.:

Es geht nur um eine Antwort auf die Frage, ob das Geld auftragsgemäß dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden ist und, wenn nicht, wo es ist und warum es nicht augenblicklich zurückgegangen ist. Würden Sie in einer Antwort darauf irgendwelche Datenschutzprobleme sehen?

 

Die Empfängerbank wird keine Auskunft geben, hier schon mehrfach geschrieben.

Für die Frage gibt es einen Nachforschungsauftrag, hier noch nicht geschrieben. Je nach Kaufbetrag und Interesse am Verbleib kann man das machen und je nach Ergebnis weitere Schritte verfolgen. Bei der Bank sind falsche Kontoinhaber und "Finanzagenten" auch wohl nicht selten.

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Joe32
· bearbeitet von Joe32

Vor paar Jahren hatte ich über ebaykleinanzeigen 2 Goldmünzen in immerhin kleinen 4 stelligen Betrag gekauft.

Bezahlung erfolgte per Überweisung.

 

Nachdem nichts gesendet wurde und mein Ultimatum an dem Verkäufer abgelaufen war, hatte ich die ganzen Chatverläufe, Bankdaten und alles was ich rausbekommen habe, der Polizei weitergegeben. Betrugsanzeige wurde gestellt.

 

Nach genau 1 Jahr !! wurde die komplette Summe auf mein Konto wieder erstattet. Hatte es schon abgeschrieben. Glück gehabt.

 

Vielleicht klappt das auch hier und „Freund und Helfer“ kann es herausfinden, egal ob Betrug oder nicht.

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bondholder
vor 1 Stunde von Demim:

Bei der Bank sind falsche Kontoinhaber und "Finanzagenten" auch wohl nicht selten.

Unabhängig davon, ob das Konto bei N26 mit komplett erfundenen Daten eröffnet worden ist, es sich um Identitätsdiebstahl handelt oder ein naiver Mensch sein eigenes Konto zur Verfügung gestellt hat („Finanzagent“) – ohne Kenntnis des Betrugs können diese Konten munter weiter verwendet werden. Das sollte Grund genug sein, eine Anzeige zu stellen.

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