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GrafKonrad

Wechsel Bisex zu Unisex-Tarif ohne Gesundheitsprüfung - ja oder nein?

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Der Dom

Danke für die Infos hilft mir auf jeden fall weiter :-)

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DeusX
Am 18.5.2021 um 01:17 von DeusX:

So ein Wechsel von Bisex zu Unisex sollte zum nächsten Monat möglich sein. Und man sollte glaub noch ca. 10% gesetzliche Zuschläge beachten, sofern man sie bezahlt - ist glaub seit dem Jahr 2000 so.

kvfux.de: "Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10%, um Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu verringern. Die Tarifkalkulation in der privaten Krankenversicherung muss immer auf der Grundlage empirischer Daten die Realität abbilden. Treten zum Beispiel Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt auf, muss nachkalkuliert werden (zur Deckung der erhöhten Ausgaben und Nachfinanzierung der Alterungsrückstellungen ). Dies kann dann zu Beitragsanpassungen führen.

Um Beitragssteigerungen im Alter zu verringern, wurde zum 1. Januar 2000 in der privaten Krankenversicherung per Gesetz ein Zuschlag in Höhe von 10% auf den Beitrag eingeführt. Dieser Zuschlag wird in der Regel von privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr bezahlt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres werden die verzinslich angelegten Beiträge zur Beitragsstabilisierung eingesetzt."

 

"Seit dem Jahr 2000 ist der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag bei allen Neuverträgen der PKV verpflichtend. In Altverträgen wurde er freiwillig in Zweiprozent-Schritten eingeführt. Seitdem darf die PKV also auch Vorsorge für etwas betreiben, was es noch gar nicht gibt: die unbekannten, teuren medizinischen Innovationen von Morgen, die garantiert kommen!"

 

"Die Altersvorsorge in der PKV besteht aus drei Säulen: Alterungsrückstellungen, Zinserträge und gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 %."

 

Das war mir vorher nicht so klar, dass die 10 % gesetzl. Zuschlag (nur) ein Teil der Altersrückstellungen sind. Kann man den 10 % auch weiterhin widersprechen und diese z. B. mit einem ETF kompensieren, auf den man jederzeit zugreifen kann?

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chirlu
vor 7 Stunden von DeusX:

Kann man den 10 % auch weiterhin widersprechen?

 

Was soll denn hieran wieder uneindeutig sein?

vor 7 Stunden von DeusX:

"Seit dem Jahr 2000 ist der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag bei allen Neuverträgen der PKV verpflichtend."

 

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DeusX
vor 29 Minuten von chirlu:

Kann man den 10 % auch weiterhin widersprechen?

Ok, "verpflichtend" heißt: "Nein, kann man nicht." Kapiert.

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DeusX
Am 14.5.2021 um 17:56 von Follow Me:

Ich glaube, (ganzdeutlich: ich weiß es nicht) Optionstarife gibt es nur für Nicht- Mitglieder der PKV, also solche, die es irgendwann werden wollen. Ist man bereits PKV Kunde, dürften solche Optionstarife nicht zugänglich sein.

 

Ist aber eine interessante Frage!

Inzwischen weiß ich, dass das wohl geht. Man kann gegen einen geringen Mehrbetrag Optionstarife für den Wechsel innerhalb des PKV-Unternehmens abschließen (z. B. R+V Agil, Deutscher Ring futura, Hallesche Jokerflex und Universa).

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DancingWombat
vor 6 Stunden von DeusX:

Inzwischen weiß ich, dass das wohl geht. Man kann gegen einen geringen Mehrbetrag Optionstarife für den Wechsel innerhalb des PKV-Unternehmens abschließen (z. B. R+V Agil, Deutscher Ring futura, Hallesche Jokerflex und Universa).

Das ist durchaus üblich. In vielen Tarifen ist das auch so mit dabei (meist zeitlich befristet und zu gewissem Stichtag, z.B. nach 5 Jahren). 

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yuser
Am 14.5.2021 um 19:08 von yuser:

Barmenia „Mehr Optionen“ (OPTION heißt der) - werde ich für mein Kind vermutlich zeichnen,

Falls es jemand interessiert - ist mittlerweile für das Kind abgeschlossen. Sehr pingelig in der Risikovoranfrage, ging ein paar mal hin und her aber jetzt ohne Erschwernisse gezeichnet. 

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