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GrafKonrad

Wechsel Bisex zu Unisex-Tarif ohne Gesundheitsprüfung - ja oder nein?

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GrafKonrad

Hallo liebes Forum, 

 

nach langer Zeit der Inaktivität wende ich mich heute mit einem Anliegen an Euch und hoffe auf qualifizierten Input, der mir bei der Entscheidungsfindung hilft. Dafür Euch allen schon einmal vorab besten Dank. 

 

Kurz zu mir: Ich bin männlich, 40 Jahre alt und Beamter in Rheinland-Pfalz. Ende letzten Monats ist meine zweite Tochter auf die Welt gekommen. Ergo ändert sich nach rheinland-pfälzischem Beihilferecht mein persönlicher Beihilfeanspruch von derzeit 50% auf nunmehr 70%. Folglich muss ich bei meiner privaten Krankenversicherung, der Debeka, nunmehr nur noch 30% versichern. Aktuell bin ich in der Debeka in den nachstehenden Tarifen versichert:

 

- P30 + P20A

- Z30 + Z20A

- BE / S1

- PVB

 

Es handelt sich um die alten Bisex-Tarife. Meine Versicherung in diesen Tarifen besteht seit dem Jahr 2001, wenn auch in der Zwischenzeit für knapp 4 Jahre ruhend gestellt. 

 

Ein Bekannter hat mich darauf hingewiesen, dass aufgrund meiner beihilferechtlichen Statusänderung, ein Wechsel vom Bisex-Tarif in den Unisex-Tarif ohne Gesundheitsprüfung möglich sei. 

Der für mich zuständige "beratende" Debeka-Mitarbeiter kannte diese Regelung zunächst nicht. Auf Nachfrage hat er mir jedoch bestätigt, dass dies in der Tat der Fall sei. Eine Rechtsgrundlage hierfür konnte er mir jedoch leider nicht nennen. 

 

Nunmehr stehe ich also vor der Frage, ob ich diesen Wechsel in den Unisex-Tarif wahrnehmen soll. Ich habe über die Vor- und Nachteile schon einiges hier im Forum gelesen, jedoch bin ich weiterhin zweifelhaft, was ich in meiner Situation konkret machen soll. 

Die bisherigen Erfahrungen bzgl. Erstattungen im Bisex-Tarif waren durch die Bank positiv. Glücklicherweise war ich aber bisher auch noch nicht ernsthaft krank. Als Brillenträger hat man mich natürlich direkt auf die deutlich besseren Konditionen im Unisex-Tarif im Hinblick auf Brillen hingewiesen. Auch nach mehrmaligem Lesen sehe ich diese Vorteile noch nicht, so dass dies für mich vernachlässigbar ist. Auf der anderen Seite ist wohl einhellige Meinung, dass die Vertragsbedingungen im Unisex-Tarif denen im Bisex-Tarif überlegen sind und letztlich mehr Klarheit bringen. Also nur bezogen auf die Vertragsbedingungen spricht wohl einiges für den Unisex-Tarif. 

 

Für mich überhaupt nicht abschätzbar ist jedoch, wie perspektivisch die Beitragssteigerungen aussehen. Hier im Forum hat der von mir geschätzte @Matthew Pryorirgendwann einmal geschrieben, dass die Vertragsbedingungen im Unisex-Tarif fast schon zu gut seien und folglich deutliche Beitragssteigerungen zumindest nicht ausgeschlossen sind. Der Debeka-Mitarbeiter argumentiert nunmehr genau andersherum und sagt, dass aus seiner Sicht der Bisex-Tarif künftig stärker steigen würde, da keine neuen Versicherten mehr nachrücken würden und die Versicherten älter werden. 

Wenn ich das richtig überblicke, waren von der letzten deutlichen Beitragserhöhung zu Beginn diesen Jahres sowohl Bisex als auch Unisex-Tarif betroffen. Ich habe bei der Debeka eine Darstellung der prozentualen Steigerungsraten in den jeweiligen Tarifen angefragt. Aber offenkundig gibt es das nicht bzw. man möchte es mir nicht zur Verfügung stellen. 
 

 

Bliebe ich im Bisex-Tarif würde mein monatlicher Beitrag aufgrund der Beihilfeanpassung (30% statt 50% versichert) von derzeit rd. 260 Euro auf dann rd. 180 Euro sinken. 

Bei einem Wechsel in den Unisex-Tarif läge der monatliche Beitrag bei rd. 210 Euro, ergo 360 Euro / Jahr teurer als der derzeitige Tarif. 

Meine erste Tochter wird noch mindestens 14 Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert sein. Danach würde mein Beihilfeanteil wieder auf 50% sinken und ich müsste entsprechend mehr bei der Debeka versichern. Das Delta zwischen den beiden Tarifen würde folglich größer. 

 

Würde ich in den Unisex-Tarif wechseln, wäre ein künftiger Wechsel zum Standardtarif wohl ausgeschlossen. Ob das für mich als Beamter eine ernsthafte Option gewesen wäre, vermag ich heute nicht final beurteilen. Tendenziell aber wohl eher nicht. 

Ob sich ein Wechsel in den Unisex-Tarif negativ auf meine Altersrückstellungen auswirkt, weiß ich z. B. auch nicht. 

 

Alles in allem kaue ich nun schon seit Tagen auf diesem Thema herum und habe Not, eine grundlegend falsche Entscheidung zu treffen, weil ich ggf. irgendwelche relevanten Entscheidungsgründe übersehe. Die "Beratung" seitens der Debeka ist mir leider auch keine riesige Hilfe, weswegen ich auf Eure Unterstützung hoffe. Könnt Ihr mir eine Empfehlung geben, welche Entscheidung in dieser Situation die vermeintlich richtige wäre? 

 

Beste Grüße

Konrad

 

 

 

 

 

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DeusX

Ich habe auch noch nen Unisex-Tarif von vor > 30 Jahren und frage mich, ob ich im Zuge der Verbeamtung in einen aktuellen Tarif wechseln sollte. Kann aber noch nichts Qualifiziertes zu Deiner Frage beitragen, bin aber gespannt auf antworten und lese mit. :)

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Okabe

Meine persönliche Meinung: unbedingt wechseln wenn gesundheitlich nicht tiptop und dennoch ohne Zuschlag möglich.

 

Ich schätze es zwar ein wie Matthew und denke dass der Tarif kostenmäßig eher zu gut kalkuliert ist. Aber diese Mehrkosten sollte man sich leisten, denn dafür bekommt man vertraglich garantierte Leistungen (anstatt auf Kulanz angewiesen zu sein) und hat generell ein besseres Leistungsspektrum abgedeckt. Und eine Krankenversicherung hat man eben für den Fall, dass man krank wird. Solange man gesund ist, ist der Tarif völlig egal. Psychotherapie ist hier ein gutes Beispiel, einfach mal angucken, wieviel Bisex und Unisex leisten.

 

Wenn die Mehrkosten des Tarifs (wegen der besseren Leistungen, Rechnungszins und Geschlechtsneutralität) dazu führen, dass man sich nicht sicher ist, ob man sich das dauerhaft leisten kann, dann sollte man darüber nachdenken, ob man in der PKV richtig aufgehoben ist.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Debeka hat im Zuge der Umstellung von Bi-Sex auf Uni-Sex diverse Leistungen, die sie vorher ohne verpflichtende Formulierungen in den Vertragsbedingungen erbracht haben, jetzt in den Bedingungen verankert.

Daraus ergeben sich jetzt zwei Handlungs-Optionen:

- im alten Bi-Sex bleiben und darauf hoffen, dass die Debeka auch zukünftig gewisse Dinge leisten wird, dafür ein paar Euro sparen jeden Monat (sehe hier im Hintergrund schon die ETF Fraktion die Excel-Tabelle hoch fahren :D )

- in den Unisex wechseln, nix sparen, aber klarer Rechtsanspruch auf die Leistungen.

 

Weiterhin zu berücksichtigen: Von Bi-Sex nach Unisex kann man wechseln, zurück geht nicht mehr.

Zudem verliert man den Anspruch darauf, ggfls. notfalls in den Standardtarif  wechseln zu können - ist man einmal in der Unisex Welt, bleibt dann nur der Basistarif.

EDIT: sehe gerade, war schon bekannt.. 

 

Die ganzen Zukunftsprognosen-Hochrechnereien, welcher Tarif sich besser entwickelt, sind wilde Kaffeesatzleserei und als Entscheidungskriterium völlig ungeeignet. 

Einen Vertreter der davon schwafelt, dass die Tarife teurer werden, weil "kein junges Blut mehr nach kommt" sollte man schnellstmöglich vor die Tür setzen - im eigenen Interesse.

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Bassinus
vor 10 Stunden von GrafKonrad:

Meine erste Tochter wird noch mindestens 14 Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert sein. Danach würde mein Beihilfeanteil wieder auf 50% sinken ...

Bist du dir da sicher? In Bawü geht der "Rückschritt" erst bei Beendigung des Kindergeldanspruchs beim jüngeren Kind. In deinem Alter wäre dann quasi fast Übergang bis Pension (dort wieder zu 70% vom Dienstherr). 

 

Ich würde mich nicht auf irgendwelche Weissagungen zu Tarifsteigerungen einlassen. Vergleiche die Tarife und schau ob dir Preis/Leistung von 260€ zu 360€ gerechtfertigt vorkommen.

 

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chirlu
vor 40 Minuten von Bassinus:

In Bawü geht der "Rückschritt" erst bei Beendigung des Kindergeldanspruchs beim jüngeren Kind.

 

Sicher? Ab drei Kindern gibt es in Baden-Württemberg gar kein Zurück, aber bei zwei Kindern müßte der erhöhte Satz mit dem Wegfall eines Kindes sofort enden. (Betrifft in jedem Fall nur Altfälle, die vor 2013 Beamte wurden.)

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Okabe
vor 5 Stunden von Peter Wolnitza:

Die ganzen Zukunftsprognosen-Hochrechnereien, welcher Tarif sich besser entwickelt, sind wilde Kaffeesatzleserei und als Entscheidungskriterium völlig ungeeignet. 

Einen Vertreter der davon schwafelt, dass die Tarife teurer werden, weil "kein junges Blut mehr nach kommt" sollte man schnellstmöglich vor die Tür setzen - im eigenen Interesse.

Man kann aber schon sagen, dass ein unterschiedlicher Rechnungszins eine Auswirkung haben wird. Irgendwann(TM) wird entweder der eine Zins erhöht oder der andere gesenkt.

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GrafKonrad
vor 14 Stunden von DeusX:

Ich habe auch noch nen Unisex-Tarif von vor > 30 Jahren und frage mich, ob ich im Zuge der Verbeamtung in einen aktuellen Tarif wechseln sollte. Kann aber noch nichts Qualifiziertes zu Deiner Frage beitragen, bin aber gespannt auf antworten und lese mit. :)

Meinst Du Unisex oder Bisex-Tarif? Ich hoffe, dass der Thread auch Dir eine Hilfestellung bringen wird. 

 

vor 6 Stunden von Peter Wolnitza:

Debeka hat im Zuge der Umstellung von Bi-Sex auf Uni-Sex diverse Leistungen, die sie vorher ohne verpflichtende Formulierungen in den Vertragsbedingungen erbracht haben, jetzt in den Bedingungen verankert.

Daraus ergeben sich jetzt zwei Handlungs-Optionen:

- im alten Bi-Sex bleiben und darauf hoffen, dass die Debeka auch zukünftig gewisse Dinge leisten wird, dafür ein paar Euro sparen jeden Monat (sehe hier im Hintergrund schon die ETF Fraktion die Excel-Tabelle hoch fahren :D )

- in den Unisex wechseln, nix sparen, aber klarer Rechtsanspruch auf die Leistungen.

 

Weiterhin zu berücksichtigen: Von Bi-Sex nach Unisex kann man wechseln, zurück geht nicht mehr.

Zudem verliert man den Anspruch darauf, ggfls. notfalls in den Standardtarif  wechseln zu können - ist man einmal in der Unisex Welt, bleibt dann nur der Basistarif.

EDIT: sehe gerade, war schon bekannt.. 

 

Die ganzen Zukunftsprognosen-Hochrechnereien, welcher Tarif sich besser entwickelt, sind wilde Kaffeesatzleserei und als Entscheidungskriterium völlig ungeeignet. 

Einen Vertreter der davon schwafelt, dass die Tarife teurer werden, weil "kein junges Blut mehr nach kommt" sollte man schnellstmöglich vor die Tür setzen - im eigenen Interesse.

Herzlichen Dank noch einmal für die Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede. Kann ich zwischen den Zeilen eine Empfehlung Deinerseits herauslesen, den Wechsel in den rechtssichereren Unisex-Tarif vorzunehmen?

 

vor 5 Stunden von Bassinus:

Bist du dir da sicher? In Bawü geht der "Rückschritt" erst bei Beendigung des Kindergeldanspruchs beim jüngeren Kind. In deinem Alter wäre dann quasi fast Übergang bis Pension (dort wieder zu 70% vom Dienstherr). 

 

Ich würde mich nicht auf irgendwelche Weissagungen zu Tarifsteigerungen einlassen. Vergleiche die Tarife und schau ob dir Preis/Leistung von 260€ zu 360€ gerechtfertigt vorkommen.

 

Du hast Recht, danke für den Hinweis. Die Beihilfeberechtigung besteht in RLP solange, wie das Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist. Das wiederum ist grundsätzlich an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Bei gleicher rechtlicher Ausgangslage wäre die Möglichkeit zum Wechsel in den Unisextarif (ohne Gesundheitsprüfung) somit dann, wenn für das älteste Kind kein Kindergeldanspruch besteht. Dies wäre natürlich durchaus eine Wette auf a) weiter kulantes Erstattungsverhalten der Debeka und b) meine Gesundheit als solches. 

 

Die Mehrkosten von 360 Euro pro Jahr beziehen sich ja tatsächlich sogar auf das Jahr und nicht auf den Monat. 

 

vor einer Stunde von Okabe:

Man kann aber schon sagen, dass ein unterschiedlicher Rechnungszins eine Auswirkung haben wird. Irgendwann(TM) wird entweder der eine Zins erhöht oder der andere gesenkt.

 

Wahrscheinlich ist es tatsächlich zum jetzigen reine Kaffeesatzleserei und das Fazit kann man erst rückwirkend betrachtet ziehen. Aber gerade diese Dinge wie Rechnungszinsen und Beitragsentwicklung und deren - zumindest auf den ersten Blick - intransparente Darstellung machen mir die Entscheidung schwer. 

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Hallo an alle!

 

Da würde ich mich gerne einklinken.

 

Ich bin Beamter in Berlin und gehe demnächst in den Ruhestand

Meine aktuelle Vertragssituation bei der Debeka ist identisch mit dem Threadopener GarfKonrad.

 P30+P20W   (Das W steht hier für "keine Wahlleistung" wofür steht das A?)

Z30-Z20W

BE/ S2  (S2 statt S1 beruht wohl auf unterschiedlichen Beihilfevorschriften)

PVB

 

Mein Vertrag läuft seit 1981 im Bisex-Tarif. Angesichts der Umstellung auf 70% Beihilfe wegen Ruhestand wurde auch mir ein Wechsel in einen Unisex- Tarif angeboten, OHNE Gesundheitsprüfung !

 

Hier mal die Angebote:

 

Umstellung der alten Verträge von 260 EUR/Monat auf 175 EUR, alles liefe unverändert weiter im Bisextarif.

 

Neuer Unisextarif  B30 + BG  (BG ist wohl Beihilfeergänzung im Zahnbereich)  184 EUR      

 

Alle Beträge sind ohne PVB, da die Kosten immer gleich sind. und für dieses Thema keine Rolle spielen.

 

Bei den Leistungen sehe ich eigentlich auch nur Vorteile. Besonders interessant wären die Leistungen bei allem was mit Zahn zu tun hat, z.B. Erstattungsfähigkeit von Implantaten.

Brillen  sind natürlich besser gestellt, aber auch Impfungen sind dann geregelt (bisher freiwilig) und weitergehende Vorsorgeuntersuchungen.

 

Ich suche immer noch den Haken. Das ist ja eine einmalige und unumkehrbare Entscheidung und deshalb tue ich mich so schwer.

 

Okay: es wird immer gesagt, bedenke, dass du nicht zurück kannst. Aber aus welchem Grund sollte man denn zurück wollen?

 

Dass der Standarttarif mal nötig werden könnte, kann ich mir nicht vorstellen. Ich weiß was ich nach 40 Dienstjahren an Pension bekomme.

 

Die Altersrückstellungen nehme ich ja wohl komplett mit, oder wird hier irgendwas für die Umstellung auf Unisex verbraucht um den Beitrag jetzt für das Angebot niedrig zu halten?

Da blicke ich tatsächlich nicht so richtig durch.

 

Wie sich die Beiträge ( Bi und Uni) künftig entwickeln ist ja nicht vorherzusehen. Bei der letzten Anpassung waren es bei mir 23 %, ich glaube der Unisextarif ist einige

Prozentpunkte weniger gestiegen.

 

Der Unisextarif ist wohl von Anfang an mit einem niedrigeren Rechnungszins kalkuliert worden.

 

Also, wer kann mir helfen, was habe auch ich übersehen, oder gibt es bei dieser Konstellation wirklich keine Haken?

 

 

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 3 Stunden von Follow Me:

Neuer Unisextarif  B30 + BG  (BG ist wohl Beihilfeergänzung im Zahnbereich)  184 EUR

Vorsicht, du willst mutmaßlich B30 und BC - nicht BG!! Auf BG würde ich mich nicht einlassen wenn du aktuell den BE versichert hast. Schau dass es mit dem BC klappt.

Nach allem was ich lese hast du keine Wahlleistungen versichert, deshalb wird Dir wohl auch der WL nicht angeboten.

Schon mal überlegt, den WL mit Wahlleistungen ebenfalls zu zeichnen? Ggf. kannst Du durch den Statuswechsel und die Änderung im Bemessungssatz auch den WL nachversichern.

 

P.S.: bei meiner Frau haben wir den Wechsel nach B, WL und BC aus den alten Bisex-Tarifen vollzogen - vor ca. 4 Jahren. Aber mit neuer Risikoprüfung, im Rahmen der Kindernachversicherung in einem Abwasch mitgemacht. Obwohl sie seit Geburt bei der Debeka versichert ist, hat sich der Risikoprüfer nicht (war aber fast logisch) auf die der Debeka bekannten Gesundheitsdaten verweisen lassen- probieren kann man es ja mal..Der Beihilfebemessungssatz hat sich damals aber auch nicht verändert… 

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Der BG Tarif wurde mir von dem Debeka Mitarbeiter vorgeschlagen, in Verbindung mit dem B30.

 

Es gibt einen weitern Vorschlag für den B30 Tarif der dann Wahlleistungen enthält, Dazu würde dann der BC Tarif gehören (laut Angebot)

Das würde im Monat aber 100 EUR mehr kosten, Als Pensionär bekommt man aber weniger im Monat aufs Konto als vorher und nicht mehr...:rolleyes:

Also im Ernst, das kommt nicht in Frage.

 

Für mein Verständniss ist der BC Tarif auf die Wahlleistungen zugeschnitten und ergänzt diese, wenn man die WL nicht haben möchte, passt wohl eher der Tarif BG

 

Das kann ich aber mit dem Debeka Vertreter besprechen, und ist ja eigentlich auch nicht das Problem.

 

Ich suche halt eine ehrliche Antwort, ob ich mich beim Wechsel von Bi- auf Unisex Tarif irgendwo verschlechter. Und da erwarte ich von der Debeka nicht so vollkommene Offenheit, die sind halt

logischer Weise befangen.

 

Daher hier mein Beitrag in der Hoffnung, hier Hilfe zu bekommen.

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yuser
vor 45 Minuten von Follow Me:

Und da erwarte ich von der Debeka nicht so vollkommene Offenheit, die sind halt

logischer Weise befangen.

Und du glaubst ernsthaft beim Vorschlag BG anstatt BC sind die dann plötzlich „auf deiner Seite“, um es mit deinen Worten zu sagen?

 

Auf den BG würde ich mich nicht einlassen und ganz ehrlich, die 100 Euro mehr würde ich an deiner Stelle investieren - wenn es Dir um Leistung geht. 
Aber muss ja jeder selber entscheiden, nur sei dir bewusst was dann von deiner Versicherung eben nicht geleistet wird…

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vor 27 Minuten von yuser:

Und du glaubst ernsthaft beim Vorschlag BG anstatt BC sind die dann plötzlich „auf deiner Seite“, um es mit deinen Worten zu sagen?

 

 

Erstens sagte ich nicht "auf meiner Seite" sondern sinngemäß er wäre nicht objektiv.

 

Und im Übrigen kostet der Tarif BC mehr, was wäre also sein Interesse, mir einen Billigeren zu verkaufen? Und falsche Angaben zu geziehlten Fragen nach erstattungsfähigen Aufwendungen wären eine grobe Pflichtverletzung

 

Aber wir können uns das sparen.

 

Nach wie vor geht es mir um Nachteile beim Wechsel in den Unisextarif. Dazu hast Du ja offenbar auch keine Antwort ...

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yuser
vor 10 Minuten von Follow Me:

was wäre also sein Interesse, mir einen Billigeren zu verkaufen?

Weniger Leistung, also potenziell weniger Leistungsausgaben für die Debeka und im Vergleich zum aktuellen BE wärst Du meiner Meinung nach in einigen Aspekten schlechter gestellt, da Du mit dem BG ein Downgrade machst und kein Upgrade - wie es mit BC der Fall wäre.

 

Aber hey, ich sagte dir was meine Meinung ist. Ich bin für ein Höchstmaß an vertraglich garantierten Leistungen und das spricht eindeutig für die neuen Unisex-Tarife mit B, WL und BC. Und damit für einen Wechsel, zumal man dir das augenscheinlich ohne neue Risikoprüfung anbietet. Das kann eine einmalige Chance sein, zumal du kurz vor dem Ruhestand stehst und sicher nicht jünger wirst und Vorerkrankungen wahrscheinlicher werden… wir kennen deinen Gesundheitszustand nicht, deshalb kann man keine Aussage treffen, ob Du so eine Möglichkeit zum Wechsel mit einem deutlichen Upgrade nochmals bekommst. Allerdings würde man dir das nicht anbieten, wenn bildlich das Haus schon lichterloh brennen würde.
Ich muss es aber nicht bezahlen sondern Du. Da Du aktuell keine Wahlleistungen versichert hast, bist du wohl eher der preissensitive Typ und willst „sparen“. 
 

Ich dagegen bin der Typ, der sich gerne bestmögliches versichert - abspecken kannst Du immer, denn dafür musst du keine Gesundheitsprüfung bestehen. Sollte das mal notwendig werden. 
Wenn Du aber ernsthaft krank wirst und dir dann plötzlich mehr als die Regelversorgung vorschwebt wenn’s eben um die Wurst geht, dann hast du entweder genügend Geld um Wahlleistungen (also z.B. Spezialisten) aus der eigenen Tasche zu bezahlen oder eben nicht und damit verzichtest Du.

Wer soll Dir diese Entscheidung abnehmen? Die kannst ausschließen Du treffen, sonst keiner.

 

 

vor 25 Minuten von Follow Me:

Nach wie vor geht es mir um Nachteile beim Wechsel in den Unisextarif. Dazu hast Du ja offenbar auch keine Antwort ..

Wurden ja schon aufgezählt: kein Zugang in den Standardtarif, ggf. höhere Beitragssteigerungen aufgrund höheren garantierten Leistungsversprechen. 

vor 27 Minuten von Follow Me:

Aber wir können uns das sparen.

Absolut, ich bin kein Missionar. Wenn Du mit Grundschutz klar kommst und das passt, bitte. You get what you pay for.

vor 31 Minuten von Follow Me:

Erstens sagte ich nicht "auf meiner Seite" sondern sinngemäß er wäre nicht objektiv

Spitzfindigkeit. Der Debeka Außendienst ist angestellt bei der Debeka, vertritt also in erster Linie die Interessen der Debeka.

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DeusX
vor 12 Stunden von GrafKonrad:

Meinst Du Unisex oder Bisex-Tarif? Ich hoffe, dass der Thread auch Dir eine Hilfestellung bringen wird. 

Bisex meinte ich!

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vor 13 Stunden von yuser:

 

 Wenn Du mit Grundschutz klar kommst und das passt, bitte. You get what you pay for.

 

Also  auch wenn das nach wie vor nichts mit dem Thread zu tun hat (es ging nicht darum, ob Tarif BG oder BC!)

ist es jetzt mal Zeit, hier etwas klarzustellen:

 

Du vermittelst den Eindruck, der Tarif B - BG wäre fast sowas wie eine Basisversorgung mit der Absicherung des Allernötigstens ("Grundschutz" - Deine Worte!))

Weder der alte Tarif  P/Z30 W + BE noch der neue B30 + BG sind soetwas, ganz im Gegenteil , sie bieten eine vollumfängliche und hervoragende Versorgung in Verbindung mit der Beihilfe!

Um jetzt mal den Vergleich mit dem Tarif BC anzustellen müssen wir uns also die einzelnen Punkte anschauen.

 

Doch zunächst der Tarif WL 100:

das ist im groben die sogenannte Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einbettzimmer.

Das Einbettzimmer hat durchaus seinen Reiz, das gebe ich zu, es hat aber auch seinen Preis in den moantl. Prämien.

Ob man nun wirklich ein Chefarztbehandlung braucht, sei jetzt mal dahingestellt, es ist ja nun wirklich nicht so, dass der Rest der Ärzte nur minderqualifizeirte Mediziner sind.

Da wird meiner Meinung nach eine Sache gehypt, um unverschämt hohe privatärztliche Abrechnungen zu rechtfertigen. Aber sei´s drum, das ist eine persönliche Entscheidung

und muss hier nicht diskutuert werden!

 

Bleiben wir also bei den Fakten, sprich Unterschied zwischen BC und BG:

 

Tarif BC führt 10 Leistungspunkte auf BG nur 2

 

1. Laborleistungen und Praxiskosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz

   Bis auf Beschränkung bei BG auf GOÄ und GOZ identisch (bei BG wären Leistungen außerhalb GO freiwillig)

 

2.  Auslandsreise

    Ich sehe keinen Unterschied

 

3. Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise

   BG leist nichts, muss alleine getragen werden

 

4. Gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeuti-sche stationäre Behandlung im Krankenhaus

   nur in Verbindung mit Tarif WL (s.o.  "Chefarztbehandlung")

   BG leistet nichts

 

5. Einbettzimmer bei stationärer Krankenhausbehandlung, ersatzweise Kranken-haustagegeld

  nur bei Tarif WL (siehe ebenfalls oben)

  BG leistet nichts

 

6. Stationäre Behandlung in einer Privatklinik

   Tarif BG leistet nichts, aber meine Meinung: naja, wer´s braucht...

 

7. Heilpraktiker und

9. Beihilfefähige Hilfsmittel

 

Tarif BG leistet nichts, wie ich aber hier ausführe sehe ich auch nicht die Notwendigkeit (lasse mich aber gerne mit konkreten beispielen belehren)

 

Der Tarif B alleine ergänzt die Beihilfe auf 100%

 

Ich fasse mal 7 und 9  zusammen, weil es ziemlich ähnliche ist. Hier ist die jeweilige Beihilfeordnung des Bundeslandes entscheidend um einen Überblick zu bekommen.

Ich kann jetzt nur für Berlin sprechen. Die Beihilfe zahlt grob zusammengefasst alles was ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist.

Weder die Anzahl der Heilbehandlungen noch die Höhe der Erstattung bei Hilfsmitteln sind beschränkt. Bei Reparaturen gibt es allerdings

einen Jahreshöchstbetrag von 1500 EUR.

Es mag  Heilbehandlungen geben und auch Hilfsmittel die nicht Beihilfefähig sind, tatsächlich habe ich aber keine Idee was das wäre und ob das dann auch

wichtig wäre.

 

8. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

 

nettes Gimmick

Tarif BG leistet nichts

 

10. Brillen einschließlich Reparature  (wenn man nicht gerade 6 Dioptrien hat leistet die Beihilfe Berlin nichts)

 

Tarif BG leistet nichts Vorteil bie BC max. 1 x pro Jahr 150 EUR Erstattung

 

Zusammengefasst: wenn man die Punkte 4 und 5 außen vor lässt, da sie es nur in Verbindung mit den Wahlleistungen (Tarif WL) gibt

sehe ich echte Vorteile nur bei:

 

Impfungen für Auslandsreisen

 

geringfügig höhere Erstattung bei Sehhilfen

 

Hier von "Grundschutz" bei Tarif B + BG zu sprechen ist lächerlich, geradezu grotesk.

Was entgegnest Du denn dem Kunden der GKV?

 

 

 

 

  

 

 

Ach so, ich vergaß:

 

BC ist 7 mal so teuer wie BG

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor einer Stunde von Follow Me:

ist es jetzt mal Zeit, hier etwas klarzustellen:

 

Deine Meinung, nicht meine!

Die darfst Du haben, du darfst dich auch versichern wie Du möchtest - ich sagte ja, das ist eine individuelle Entscheidung, die jeder für sich trifft. 
 

B und BG ist für mich Grundschutz (in der PKV, wir sprechen ja nicht von GKV).

B, WL, BC ist für mich die optimale Absicherung bei der Debeka - man könnte es auch „Komfort-Schutz“ nennen. Allerdings sehe ich, vor allem bei Hilfsmitteln, hier auch noch Defizite. Leistung nur bis zur beihilfefähigen Höhe!

 

vor einer Stunde von Follow Me:

Bleiben wir also bei den Fakten

Habe ich vor, ja.

 

vor einer Stunde von Follow Me:

Ob man nun wirklich ein Chefarztbehandlung braucht, sei jetzt mal dahingestellt,

Der Klassiker, für mich geht es nicht um „Chefarzt“. Ich möchte mir gerne den qualifizierten Spezialisten raussuchen und dort hingehen und das auch bezahlt bekommen. Ohne versicherte Wahlleistungen - zahlst du selbst oder lässt es. Es ist immer eine verkürzende Darstellung auf „Chef“, was man ja nicht brauchen würde etc… bitte, dann einfach den Diensthabenden Arzt akzeptieren und fertig. 

 

vor einer Stunde von Follow Me:

Weder der alte Tarif  P/Z30 W + BE

Schon mal gelesen was da alles nicht in den Bedingungen steht? Vergleiche das mal mit der Barmenia oder anderen Bisex-Tarifen, die deutlich besser konfiguriert sind.

 

vor einer Stunde von Follow Me:

hervoragende Versorgung

Finde ich nicht! Hervorragend und vollumfänglich ist definitiv was anderes als Debeka in den alten Bisex-Tarifen oder dem neuen B und BG. 
Bei B, WL und BC stimme ich zu - hat meine Frau ja auch. 

 

vor einer Stunde von Follow Me:

ist lächerlich, geradezu grotesk.

Naja, deine Meinung. Darfst du gerne haben. 

vor einer Stunde von Follow Me:

9. Beihilfefähige Hilfsmittel

B:Zum versicherten Prozentsatz Hilfsmittel. Keine Aufwendungen für die Erhaltung beziehungsweise Wartung oder Inbetriebnahme von Hilfsmitteln, z.B. Pflegehilfsmittel, Ersatzbatterien, Ladegeräte usw.

BC: 100% der verbleibenden Restkosten für Hilfsmittel. Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe.

 

Quelle: KV-Fux (keine Lust es selbst zu tippen). 
 

Auch hier präferiere ich ganz klar den BC.

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GrafKonrad

Herzlichen Dank für Eure bisherigen Antworten. Ich sehe, dass das Thema auch für den ein oder anderen von Interesse ist und durchaus auch kontrovers diskutiert werden kann. Ein Stück weit haben wir uns in der Diskussion von meiner Ausgangsfrage entfernt. 

 

Nach dem Lesen der Beiträge tendiere ich aktuell eher dazu, den Wechsel in den Unisextarif vorzunehmen. Aber das schwankt derzeit noch je nach Tagesform. Die Frage, die ich mir letztendlich immer stelle: Mal die höheren Monatsbeiträge außer Betracht gelassen: Gibt es darüber hinaus irgendwelche anderen Gründe, die gegen den Wechsel in den Unisex-Tarif (ohne Gesundheitsprüfung) sprechen?

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Follow Me
· bearbeitet von Follow Me

Ich hatte ja schon geschrieben:

Am 12.5.2021 um 15:39 von Follow Me:

Okay: es wird immer gesagt, bedenke, dass du nicht zurück kannst. Aber aus welchem Grund sollte man denn zurück wollen?

 

 

und weiter, dass man nicht in den Standardtarif zurück kann:

 

Am 12.5.2021 um 15:39 von Follow Me:

 

Dass der Standarttarif mal nötig werden könnte, kann ich mir nicht vorstellen. Ich weiß was ich nach 40 Dienstjahren an Pension bekomme.

 

 

Dann wäre die Frage, wie sich die Tarife der alten und neuen Welt entwickeln. Das kann natürlich keiner voraussagen.  Oft wird gesagt, die Tarife der neuen Welt sind zu gut und zu knapp kalkuliert, die müssen zwangsläufig stark steigen.

2020/21 sind die Tarife der alten Welt um 23% gestiegen, ich glaube mich zu erinnern, die der neuen Welt "nur" um17 oder 18%. Das sich das umkehrt in Zukunft, ist eigentlich auch nicht wirklich zu erwarten, oder???

 

Bleibt der Punkt mit den Altersrückstellungen bei Tarifwechsel:

Das ist meine persönliche Achillesferse: auch wegen zwielichtiger Internetinhalte war mir nicht ganz klar, ob evtl. mit den Altersrückstellungen mir ein günstiger Wechsel angeboten wird und die Rückstellungen dafür  teilweise benutzt werden. Wahrscheinlich habe ich das aber zeimlich verpeilt, will sagen, falsch verstanden.

 

Hier mal eine Seite, die das gut erklärt: 

Erklärung Altersrückstellung

 

Meine bisherigen (nicht abschließenden) Erkenntnisse: es dürfte wenig geben, das gegen einen Wechsel in die neue Welt (Unisex- Tarif) spricht.

 

Ich hoffe aber, dass hier noch weitere Betroffene oder Mitleser ihre Meinung äußern

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Okabe
vor 4 Stunden von GrafKonrad:

Mal die höheren Monatsbeiträge außer Betracht gelassen: Gibt es darüber hinaus irgendwelche anderen Gründe, die gegen den Wechsel in den Unisex-Tarif (ohne Gesundheitsprüfung) sprechen?

Unter der Annahme dass "ohne Gesundheitsprüfung" auch "ohne Leistungsreduzierung" bedeutet: ja, denn wie bereits gesagt verlierst du damit Option auf den Standardtarif. Je nachdem wie sicher du finanziell aufgestellt bist kann das ein relevanter Punkt sein. Ansonsten würde mir da nichts einfallen.

 

Übrigens, dein Alter ist auch nicht unwichtig. Je jünger desto eher ist ein Wechsel wichtig - denn man kann eben nur Bisex -> Unisex und nicht umgekehrt. Das kann zu einer gewissen Entmischung führen. Wenn z.B. der Bisex-Tarif mal stark ansteigen sollte, dann könnte es sein dass so einige gesunde Bisexler sagen "okay, dann wechsle ich jetzt zu Unisex, wenn Bisex eh ein gutes Stück teurer wird". Die Kranken können das aber (ohne Leistungsausschlüsse in Unisex) nicht tun. Also besteht tendenziell ein Risiko, dass über die Zeit die Gesunden aus Bisex nach Unisex gehen und die Kranken zurückbleiben. Ist man 60, dann ist das wohl egal, ist man 20 dann ist das schon eher relevant, weil sich der Effekt über viele Jahre hinziehen kann und man in dieser Zeit vielleicht selbst krank wird und nicht mehr wechseln kann.

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DeusX
· bearbeitet von DeusX
vor 14 Stunden von Okabe:

Wenn z.B. der Bisex-Tarif mal stark ansteigen sollte, dann könnte es sein dass so einige gesunde Bisexler sagen "okay, dann wechsle ich jetzt zu Unisex, wenn Bisex eh ein gutes Stück teurer wird". Die Kranken können das aber (ohne Leistungsausschlüsse in Unisex) nicht tun. Also besteht tendenziell ein Risiko, dass über die Zeit die Gesunden aus Bisex nach Unisex gehen und die Kranken zurückbleiben.

Das war auch mein Gedanke: Warum nicht einfach später wechseln? Könnte man den Gesundheitszustand (wenn tipptopp) nicht einfach mit einem Optionstarif beim selben oder einem anderen Versicherer konservieren und dann später mal (wenn man sich z. B. mehr informiert hat oder der Beitrag bei Bisex (zu) stark steigt) in die Neue Welt und die Unisex-Tarife wechseln? So würde man die Gesundheitsprüfung in Zukunft umgehen und der Optionstarif ist ja in der Regel recht günstig (< 10 €/Monat).

 

@GrafKonrad: Vielleicht kennst Du das schon (ist von einem Versicherungsberater und spricht in meinen Augen eher für Bisex): https://www.kv-fux.de/wissenswertes/private-krankenversicherung/3-tarifwelten-der-pkv/

 

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vor 16 Minuten von DeusX:

Das war auch mein Gedanke: Warum nicht einfach später wechseln? Könnte man den Gesundheitszustand (wenn tipptopp) nicht einfach mit einem Optionstarif beim selben oder einem anderen Versicherer konservieren und dann später mal (wenn man sich z. B. mehr informiert hat oder der Beitrag bei Bisex (zu) stark steigt) in die Neue Welt und die Unisex-Tarife wechseln? So würde man die Gesundheitsprüfung in Zukunft umgehen und der Optionstarif ist ja in der Regel recht günstig (< 10 €/Monat).

 

@GrafKonrad: Vielleicht kennst Du das schon (ist von einem Versicherungsberater und spricht in meinen Augen eher für Bisex): https://www.kv-fux.de/wissenswertes/private-krankenversicherung/3-tarifwelten-der-pkv/

 

Ich glaube, (ganzdeutlich: ich weiß es nicht) Optionstarife gibt es nur für Nicht- Mitglieder der PKV, also solche, die es irgendwann werden wollen. Ist man bereits PKV Kunde, dürften solche Optionstarife nicht zugänglich sein.

 

Ist aber eine interessante Frage!

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Okabe
vor 29 Minuten von DeusX:

Das war auch mein Gedanke: Warum nicht einfach später wechseln? 

Die Debeka hat mWn. keine Gestaltungsmöglichkeit, die das so erlauben würde - insbesondere reden wir hier ja über einen einmalig möglichen Wechsel aufgrund Änderung des Beihilfe-Status.

 

vor 37 Minuten von DeusX:

Vielleicht kennst Du das schon (ist von einem Versicherungsberater und spricht in meinen Augen eher für Bisex): https://www.kv-fux.de/wissenswertes/private-krankenversicherung/3-tarifwelten-der-pkv/

Erstens steht darin nichts Neues. Und Zweitens: wo steht da, dass das von einem Versicherungsberater ist? Da ist kein Autor erkennbar. Nichtmal ein Datum hat der Artikel. Nicht sehr professionell.

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor einer Stunde von Follow Me:

Ist man bereits PKV Kunde, dürften solche Optionstarife nicht zugänglich sein.

Barmenia „Mehr Optionen“ (OPTION heißt der) - werde ich für mein Kind vermutlich zeichnen, um so weitere Möglichkeiten für GKV Zusatzversicherungen (da ist die Debeka recht schwach, wenn es um mehr als eine stationäre Zusatzversicherung geht).

Tarif ist auch für ein vollversichertes Kind einer anderen Gesellschaft abschließbar (in meinem Fall: Debeka Beihilfetarife). Bietet meinem Kind dann neben der bereits bestehenden Anwartschaft auf den ARAG 182 Kostenerstattungstarif nochmals ein Bündel an Möglichkeiten.. auch für eine Vollversicherung bei der Barmenia, nicht nur Zusatz.. Und die Debeka kann (und wird) auch, falls mal nötig, auf Anwartschaft umgestellt werden bei GKV Pflicht.

 

Doch, das gibt es also!

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DeusX
vor 20 Stunden von Okabe:

Die Debeka hat mWn. keine Gestaltungsmöglichkeit, die das so erlauben würde - insbesondere reden wir hier ja über einen einmalig möglichen Wechsel aufgrund Änderung des Beihilfe-Status.

 

Erstens steht darin nichts Neues. Und Zweitens: wo steht da, dass das von einem Versicherungsberater ist? Da ist kein Autor erkennbar. Nichtmal ein Datum hat der Artikel. Nicht sehr professionell.

Bei dem Artikel selbst steht nicht, dass es ein VB geschrieben hat, im Impressum aber, dass einer verantwortlich ist für die Seite.

vor 19 Stunden von yuser:

Tarif ist auch für ein vollversichertes Kind einer anderen Gesellschaft abschließbar (in meinem Fall: Debeka Beihilfetarife).

Was meinst Du mit "Tarif"? Der Optionstarif? Du hast also Optionstarife für Dein Kind (wie alt, wenn ich fragen darf?) bei verschiedenen PKV-Versicherern abgeschlossen, um ihm möglichst viele Möglichkeiten offen zu halten? Kannst Du genau aufdröseln, wie Du das geregelt hast: Im Moment PKV-versichert bei Debeka mit Optionstarifen bei ARAG und Barmenia. Im Falle einer GKV-Phase dann Anwartschaft bei Debeka. So?


Bist Du selbst im Bank- oder Versicherungsbereich tätig?

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