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Betriebskosten im Mietvertrag Verteilerschlüssel

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50cent
· bearbeitet von 50cent

Hallo,

 

ich habe vor 1,5 Jahren eine ETW gekauft und habe nun meinen ersten Mieterwechsel. Das Wohnhaus mit 11 Wohnungen hatte ursprünglich einem Eigentümer allein gehört. Es wurde aufgesplittet in 11 Wohneinheiten. Die Betriebskosten-Abrechnung erfolgt daher nun über eine Hausverwaltung. Der alte Mietvertrag hat noch die alten Verteilerschlüssel bei den Betriebskosten, als der Eigentümer alleine das komplette Wohngebäude besaß. Ich bin mir nun unsicher, ob ich die Verteilerschlüssel für den neuen Mietvertrag einfach so übernehmen kann. Alternativ könnte ich die Miteigentümeranteile der Betriebskosten-Abrechnung der Hausveraltung als Verteilerschlüssel nehmen. Ich denke, dass wäre einfacher für mich umsetzbar bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Aber ich weiß leider nicht, bei welchen Punkten ich wie die Verteilerschlüssel am Besten eintragen kann.

 

Es wäre prima, wenn mir jemand hier helfen könnte.

 

Im alten Mietvertrag steht:

 

Wasser:                                                              nach Personen

Kanal-Entwässerung:                                          nach Personen

Oberflächenentwässerung:                                 nach qm Wohnfläche

Beleuchtung, Allgemeinstrom:                            nach qm Wohnfläche

Müllabfuhr:                                                        nach Personen

lfd. öff. Lasten des Grundstücks:                         nach qm Wohnfläche

Straßenreinigung:                                               nach qm Wohnfläche

Schornsteinreinigung:                                         nach qm Wohnfläche

Sach- und Haftpflichtversicherung:                      nach qm Wohnfläche

Hauswart:                                                           nach qm Wohnfläche

Gartenpflege:                                                      nach qm Wohnfläche

Schneebeseitigung und Streuen:                          nach qm Wohnfläche

Personen- Lastenaufzug:                                      entfällt

Gemeinschaftsantenne + Breitbandanschluss:      nach Wohnungen

maschinelle Wascheinrichtung:                              entfällt

Hausreinigung, Ungeziefer:                                   nach qm Wohnfläche

Wartungskosten Feuerlöscher etc.:                        nach qm Wohnfläche

Bürgersteigreinigung:                                           nach qm Wohnfläche

Heizung:                                                               50% nach qm Wohnfläche, 50 % nach Verbrauch

Warmwasser:                                                         nach Verbrauch

Reinigung von Warmwassergeräten etc.:                entfällt

Überprüfung und Waetung von Gas- und

Elektroinstallation, Garagen etc.:                            nach qm Wohnfläche

 

 

Die letzte Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung (umlegbar auf den Mieter) sieht so aus:

 

Pflege Außenanlage:                                             Anzahl Einheiten gesamt: 11 Ihr Anteil:1

Gehsteig Winterdienst:                                         Miteigentumsanteile: 1000 Ihr Anteil: 87

Hausmeistertätigkeit:                                            Anzahl Einheiten: 11 : ihr Anteil: 1

Treppenhausreinigung:                                         Anzahl Einheiten: 11 ihr Anteil: 1

Abrechnung laut TECHEM Heizkosten                  gesamt: 8717,85 Ihr Anteil: 758,22

Wartung Feuerlöscher:                                         Anzahl Einheiten: 11 Ihr Anteil: 1

Trinkwasseruntersuchung:                                    Anzahl Einheiten: 11 Ihr Anteil: 1

Niederschlagswasser:                                          Miteigentumsanteile: 1000 Ihr Anteil: 87

Allgemeinstrom: Miteigentumsanteile:                 1000 Ihr Anteil: 87

Versicherungen: Miteigentumsanteile                   1000 Ihr Anteil: 87

Kabelfernsehen:                                                    Einheit: 13 Ihr Anteil: 1

 

Wäre es schlüssig, wenn ich die Verteilerschlüssel im Mietvertrag folgendermaßen angebe, oder ist da etwas grob falsch bzw. verbesserungsbedürftig:

 

Wasser:                                                              nach Personen

Kanal-Entwässerung:                                          nach Personen

Oberflächenentwässerung:                                 MEA 87/1000

Beleuchtung, Allgemeinstrom:                            MEA 87/1000

Müllabfuhr:                                                        nach Personen

lfd. öff. Lasten des Grundstücks:                         Einheiten 1/11

Straßenreinigung:                                               Einheiten 1/11

Schornsteinreinigung:                                         Einheiten 1/11

Sach- und Haftpflichtversicherung:                      MEA 87/1000

Hauswart:                                                           Einheiten 1/11

Gartenpflege:                                                      Einheiten 1/11

Schneebeseitigung und Streuen:                          MEA 87/1000

Personen- Lastenaufzug:                                      entfällt

Gemeinschaftsantenne + Breitbandanschluss:      Einheiten 1/11

maschinelle Wascheinrichtung:                              entfällt

Hausreinigung, Ungeziefer:                                   Einheiten 1/11

Wartungskosten Feuerlöscher etc.:                        Einheiten 1/11

Bürgersteigreinigung:                                           Einheiten 1/11

Heizung:                                                               50% nach qm Wohnfläche, 50 % nach Verbrauch

Warmwasser:                                                         nach Verbrauch

Reinigung von Warmwassergeräten etc.:                entfällt

Überprüfung und Wartung von Gas- und

Elektroinstallation, Garagen etc.:                            Einheiten 1/11

 

Wäre echt super, wenn mir jemand Tipps geben könnte. Am Dienstag soll der neue Mietvertrag unterschrieben werden und ich bin gerade dabei, einen Haus und Grund-Mietvertrag vorzubereiten.

 

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hilflos

Wenn alle bisherigen Mietverträge diesen Verteilschlüssel hatten, dann wird die Hausverwaltung auch so abrechnen. Ich würde mir das nicht antun die Abrechnung anders aufzuschlüsseln. Die Nebenkosten Abrechnung wird einfach so weitergeleitet wie sie von der Hausverwaltung kommt. (umlagefähige NK plus Grundsteuer). Bei einigen Aufteilungen bin ich mir aber nicht sicher ob sie überhaupt zulässig sind.

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Ramstein

Die Abrechnung sollte nach der Betriebskostenverordnung erfolgen.

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Kezboard

Ich würde mir auch keinen Stress antun wollen und mich einfach am "Standard" der Hausverwaltung orientieren. Sollte dein Mieter seine Nebenkostenabrechnung mal mit dem Nachbarn vergleichen und sich Ungereimtheiten auftun, kommst du evtl. in Erklärungsnot. Ganz richtig machen kann man es vermutlich eh nie, da ja angeblich jede 2. Nebenkostenabrechnung in D falsch sein soll.

 

Hast du mal mit der Hausverwaltung gesprochen? Vermutlich können die dir noch am ehesten helfen.

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Halicho
vor 13 Stunden von 50cent:

Hausmeistertätigkeit:                                            Anzahl Einheiten: 11 : ihr Anteil: 1

Die ist meist nicht komplett umlagefähig. Ich würde mir die aufschlüsseln lassen.

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50cent
· bearbeitet von 50cent
vor 5 Stunden von hilflos:

Wenn alle bisherigen Mietverträge diesen Verteilschlüssel hatten, dann wird die Hausverwaltung auch so abrechnen. Ich würde mir das nicht antun die Abrechnung anders aufzuschlüsseln. Die Nebenkosten Abrechnung wird einfach so weitergeleitet wie sie von der Hausverwaltung kommt. (umlagefähige NK plus Grundsteuer). Bei einigen Aufteilungen bin ich mir aber nicht sicher ob sie überhaupt zulässig sind.

Die Hausverwaltung verwaltet das Gebäude erst seit 1,5 Jahren und rechnet ab, wie ich es beschrieben habe:

 

Pflege Außenanlage:                                             Anzahl Einheiten gesamt: 11 Ihr Anteil:1

Gehsteig Winterdienst:                                         Miteigentumsanteile: 1000 Ihr Anteil: 87

Hausmeistertätigkeit:                                            Anzahl Einheiten: 11 : ihr Anteil: 1

Treppenhausreinigung:                                         Anzahl Einheiten: 11 ihr Anteil: 1

Abrechnung laut TECHEM Heizkosten                  gesamt: 8717,85 Ihr Anteil: 758,22

Wartung Feuerlöscher:                                         Anzahl Einheiten: 11 Ihr Anteil: 1

Trinkwasseruntersuchung:                                    Anzahl Einheiten: 11 Ihr Anteil: 1

Niederschlagswasser:                                          Miteigentumsanteile: 1000 Ihr Anteil: 87

Allgemeinstrom: Miteigentumsanteile:                 1000 Ihr Anteil: 87

Versicherungen: Miteigentumsanteile                   1000 Ihr Anteil: 87

Kabelfernsehen:                                                    Einheit: 13 Ihr Anteil: 1

 

Die alten Mietverträge sind noch vom Vorbesitzer und da wird hauptsächlich über qm Wohnfläche abgerechnet.

Ich habe das letzte mal auch einfach die Nebenkosten-Abrechnung wie oben weiter geleitet plus Müllgebühren und Grundsteuer, obwohl im alten Mietvertrag noch Abrechnung nach qm steht. Für den neuen Mietvertrag will ich das gerne glatt ziehen.

vor 4 Stunden von Ramstein:

Die Abrechnung sollte nach der Betriebskostenverordnung erfolgen.

Danke für den Link

vor 4 Stunden von Kezboard:

Ich würde mir auch keinen Stress antun wollen und mich einfach am "Standard" der Hausverwaltung orientieren. Sollte dein Mieter seine Nebenkostenabrechnung mal mit dem Nachbarn vergleichen und sich Ungereimtheiten auftun, kommst du evtl. in Erklärungsnot. Ganz richtig machen kann man es vermutlich eh nie, da ja angeblich jede 2. Nebenkostenabrechnung in D falsch sein soll.

 

Hast du mal mit der Hausverwaltung gesprochen? Vermutlich können die dir noch am ehesten helfen.

Ja, ich habe vorhin  mit der Hausverwaltung gesprochen und die haben mir ein paar Tipps gegeben. Ich möchte mich definitiv am Standard der Hausverwaltung orientieren, weil es für mich am einfachsten ist. Und ich wäre schon gerne recht nah an 100%, Richtigkeit aber je mehr ich mich damit beschäftige, desto utopischer kommt es mir vor, dass ich das erreiche ;-)

vor 3 Stunden von Halicho:

Die ist meist nicht komplett umlagefähig. Ich würde mir die aufschlüsseln lassen.

Ich frage mal bei der Hausverwaltung an, ob die das machen können.

 

 

Ich glaube, ich werde mir ein bisschen zusätzlich Zeit verschaffen, indem ich den Paragraph, dass ich die Verteilungschlüssel nach "billigem Ermessen" festlegen kann" in den Mietvertrag rein nehme. Scheinbar kann ich dann die Verteilungsschlüssel einfach mit der ersten Abrechnung definieren. Und dann leite ich einfach die Abrechnung mit den Verteilungsschlüsseln der Hausverwaltung weiter. Vielleicht ist das am einfachsten und elegantesten.

 

Oder kennt sich jemand damit aus und rät mir von dieser Vorgehensweise ab?

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ika
vor 4 Stunden von Ramstein:

Die Abrechnung sollte nach der Betriebskostenverordnung erfolgen.

Die Betriebskostenverordnung regelt nur die Art der umlegbaren Kosten, nicht den Maßstab.

 

Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten ist in § 556a BGB geregelt.

Tl;dr:

(1) Regelmäßig nach Wohnfläche, es sei denn, verursachungsgerecht(ere) Verteilung ist möglich, dann so.

[ Kabelanschluss nach Anzahl der Wohneinheiten, das wird aus den Regelungen zum Sozialen Wohnungsbau (dort ist es so vorgeschrieben) abgeleitet ]

(2) Für zukünftige Abrechnungszeiträume kann der Maßstab zu einem verursachungsgerechten hin einseitig durch den Vermieter geändert werden.

(3) Seit der letzten WEG-Novelle kann bei vermieteten Eigentumswohnungen auch der zwischen den Wohnungseigentümern vereinbarte Maßstab zu Grunde gelegt werden (solange er billigem Ermessen entspricht), sonst siehe (1).

(4) Alles zum Nachteil des Mieters davon abweichende ist unwirksam.

 

Ohne die Liegenschaft zu kennen würde ich die von dir vorgeschlagenen / von der WEG-Verwaltung angewandten Verteilerschlüssel mietrechtlich erstmal für unzulässig halten (soweit es nicht nach MEA / Verbrauch geht). Und diese Unsitte mit "nach Personen" würde ich an deiner Stelle auch ganz schnell vergessen ;)

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50cent
vor 3 Stunden von ika:

 

Ohne die Liegenschaft zu kennen würde ich die von dir vorgeschlagenen / von der WEG-Verwaltung angewandten Verteilerschlüssel mietrechtlich erstmal für unzulässig halten (soweit es nicht nach MEA / Verbrauch geht). Und diese Unsitte mit "nach Personen" würde ich an deiner Stelle auch ganz schnell vergessen ;)

Oha. Ich hatte die Hoffnung, die Hausverwaltung bewegt sich in einem mietrechtlich zulässigen Rahmen.

Was trägt man denn als Verteilungsschlüssel am Besten bei Müllabfuhr und Grundsteuer ein? Das ist ja zu 100% umlegbar.

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ika

Man muss da leider die Verwaltungsebenen differenzieren. Was du mit Hausverwaltung meinst ist ja der nach dem WEG bestellte Verwalter.

 

Der weist zwar idR die Kosten als „umlagefähig“ aus, die nach der BetrkV auf den Mieter umgelegt werden können, hat sich bezüglich der Verteilungsschlüssel aber an die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung oder die Gemeinschaftsordnung zu halten. Die Wohnungseigentümer untereinander können in gewissen Grenzen recht frei beschließen, wie sie die Kosten verteilen wollen. Der vermietende Eigentümer muss mitunter einen anderen Schlüssel wählen, dabei kann es zu Unter- oder Überdeckungen kommen.

 

Müllabfuhr würde ich nach Fläche/MEA machen. Grundsteuer muss im Prinzip auch nach Fläche verteilt werden, sebst bei vermieteten Eigentumswohnungen. Also alle Grundsteuerbescheide addieren und durch die Gesamtfläche teilen. Soweit jedenfalls die herrschende Meinung.

 

In der Praxis spricht tatsächlich viel dafür, die Wohngeldabrechnung ebenso wie den Grundsteuerbescheid 1:1 durchzureichen, die meisten Mieter machen da auch mit (und sei es, weil sie es nicht besser wissen).

 

Ich finde diesen Maßstab von 1/11 hier nur irgendwie sehr komisch. Was hat es damit auf sich?

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chirlu
vor 2 Minuten von ika:

Ich finde diesen Maßstab von 1/11 hier nur irgendwie sehr komisch. Was hat es damit auf sich?

 

Das ist gleichmäßige Aufteilung auf die Wohnungen:

vor 21 Stunden von 50cent:

Das Wohnhaus mit 11 Wohnungen hatte ursprünglich einem Eigentümer allein gehört. Es wurde aufgesplittet in 11 Wohneinheiten.

 

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hattifnatt

Gibt es keine Wasserzähler? Mich würde am meisten die Berechnung von Wasser/Abwasser nach Personen stören.

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ika
vor 17 Minuten von chirlu:

 

Das ist gleichmäßige Aufteilung auf die Wohnungen:

 

Sorry, überlesen / vergessen. Wenn 11 Wohnungen, warum dann 1/13 für Kabelfernsehen?

vor 19 Minuten von hattifnatt:

Gibt es keine Wasserzähler? Mich würde am meisten die Berechnung von Wasser/Abwasser nach Personen stören.

Ist tatsächlich im Altbau nicht so unüblich. Würde mich persönlich zwar auch stören, ist aber zulässig 

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50cent
vor einer Stunde von chirlu:

 

Das ist gleichmäßige Aufteilung auf die Wohnungen:

 

Genau

 

vor einer Stunde von hattifnatt:

Gibt es keine Wasserzähler? Mich würde am meisten die Berechnung von Wasser/Abwasser nach Personen stören.

Laut Hausverwaltung soll da in der Zukunft was installiert werden.

 

vor einer Stunde von ika:

Wenn 11 Wohnungen, warum dann 1/13 für Kabelfernsehen?

 

Das kam mir ebenfalls komisch vor und hatte ich bei der Hausverwaltung nachgefragt. Scheinbar haben Eigentümer mit größeren Wohnungen diese irgendwie nochmal aufgeteilt. Warum dann nur bei Kabelfernsehen 1/13 ist, erschließt sich mir auch nicht. Angeblich soll das demnächst aber auch wieder 1/11 werden. Ein bisschen seltsam ist es schon.

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Halicho
vor 8 Stunden von 50cent:

Ich glaube, ich werde mir ein bisschen zusätzlich Zeit verschaffen, indem ich den Paragraph, dass ich die Verteilungschlüssel nach "billigem Ermessen" festlegen kann" in den Mietvertrag rein nehme.

Bei Neuvermietung?

vor 2 Stunden von 50cent:

Laut Hausverwaltung soll da in der Zukunft was installiert werden.

Gerichte Zähler plus Baukosten dürften extrem unwirtschaftl

ich sein.

 

Ich messe aus Wirtschaftlichkeitsgründen noch nicht einmal das warme Wasser.

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ika
vor 3 Minuten von Halicho:

 

Gerichte Zähler plus Baukosten dürften extrem unwirtschaftlich sein.

 

Naja, wenn die baulichen Gegebenheiten nicht ganz außergewöhnlich sind ist es idR mit 1, selten mal 2, (Kalt-)Wasserzählern pro Wohnung getan. Je nachdem ob Messkapsel mit Unterteil oder nen einfacher Aufputz-Zähler so 50-100 € für den Zähler, zwei bis drei Stunden Lohn, bisschen Kleinmaterial, Anfahrt. 300 - 350 € brutto insgesamt. Danach alle sechs Jahre für knapp 100 € den Zähler tauschen oder gleich vom Messdienstleister für ca. 15 € p.a. (inkl. Austausch) mieten.. Find ich jetzt nicht wild.

 

Mittelfristig kommt eh die Nachrüstpflicht im Bestand.

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50cent
· bearbeitet von 50cent
vor 11 Minuten von Halicho:

Bei Neuvermietung?

Gerichte Zähler plus Baukosten dürften extrem unwirtschaftl

ich sein.

 

Ich messe aus Wirtschaftlichkeitsgründen noch nicht einmal das warme Wasser.

Ja, ich habe einen Mieterwechsel und vermiete ab 01.06. neu.

Mit der Wirtschaftlichkeit von Messeinrichtungen kenne ich mich nicht aus. Aber das wird schon was kosten. Laut Hausverwaltung bekommen demnächst z.B. alle Waschmaschinen im Waschraum einen eigenen Wasserzähler, damit der Verbrauch den Wohnungen zugeordnet werden kann.

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Halicho
· bearbeitet von Halicho
vor 54 Minuten von 50cent:

Ja, ich habe einen Mieterwechsel und vermiete ab 01.06. neu.

Mit der Wirtschaftlichkeit von Messeinrichtungen kenne ich mich nicht aus. Aber das wird schon was kosten. Laut Hausverwaltung bekommen demnächst z.B. alle Waschmaschinen im Waschraum einen eigenen Wasserzähler, damit der Verbrauch den Wohnungen zugeordnet werden kann.

Die müssen alle sechs Jahre ausgewechselt und jährlich abgelesen/abgerechnet werden. Solange da keiner eine gewerbliche Wäscherei betreibt ist das exzellente Geldvernichtung bzw Verschiebung von deinem Geld zu Techem, Sanitärinstallateuren, der Hausverwaltung, die möglicherweise kickback bekommt, und den Wasserzähleranbietern.

 

Mietvertrag beim Wechsel:

den Stand des NK-Schlüssels, der bekannt ist /von der HV verwendet wird aufnehmen und dann die Klausel einfügen, dass der Maßstab geändert werden kann.

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oktavian

Nur aus Interesse: Wie kann man denn nach Personen umlegen? Habt ihr da einen Privatdetektiv? Wenn jeder nur eine Person angibt, läuft es auf Wohneinheiten hinaus. Was steht dann in deinem Mietvertrag- ab wann muss Person gemeldet werden?

 

@Halichofinde ich lobenswert. Denn wenn alle Mieter in etwa gleich verbrauchen, spart das Geld für alle.  Am besten dann bei Waschmaschinen noch je einen Schlüssel für den Stromanschluss, damit man nicht "fremdwaschen" kann :-). Also man muss schon mal Gesamtkosten und Zählerkosten vergleichen und nur wesentliche Kosten nach Verbrauch abrechnen.

 

Generell fände ich es auch schön, wenn du die absetzbaren Kosten für den Mieter ausweist (haushaltsnahe Dienstleistung). Also mal die Hausverwaltung fragen, ob sie das ausweisen könnten.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor einer Stunde von oktavian:

Nur aus Interesse: Wie kann man denn nach Personen umlegen? Habt ihr da einen Privatdetektiv? Wenn jeder nur eine Person angibt, läuft es auf Wohneinheiten hinaus. Was steht dann in deinem Mietvertrag- ab wann muss Person gemeldet werden?

 

1. Anno dunnemal war das ein übliches Abrechnungsverfahen. Und da wäre Falschmeldung an Vermieter oder Verwaltung natürlich Fehlverhalten (Betrug?) gewesen.

 

2. Du bist Single oder? Wie kommst Du auf die Idee, dass beliebig viele Personen in einer Wohnung wohnen dürfen. Und dass man dieses verschweigen dürfte??

Der Vermieter hat das letzte Wort. Bestimmungsgemäßer Gebrauch (also wo man nicht nachfragen muss) sind nur Zuzug der Ehepartners oder von minderjährigen Kindern (bespielhaft Geburt).

 

Dir ist auch klar, dass der Vermieter bei Zuzug von Personen, die seiner Erlaubnis bedürfen, die Wohnungsgeber-Bescheinigung unterschreiben muss?? 

(Alles andere mag möglich sein, führt aber spätestens auf der Meldestelle zu Rückfragen. Ehepartner dürfen hingegen Wohnungsgeber sein.)

 

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oktavian
vor 9 Minuten von Rubberduck:

 

1. Anno dunnemal war das ein übliches Abrechnungsverfahen. Und da wäre Falschmeldung an Vermieter oder Verwaltung natürlich Fehlverhalten (Betrug?) gewesen.

 

2. Du bist Single oder? Wie kommst Du auf die Idee, dass beliebig viele Personen in einer Wohnung wohnen dürfen. Und dass man dieses verschweigen dürfte??

Der Vermieter hat das letzte Wort. Bestimmungsgemäßer Gebrauch (also wo man nicht nachfragen muss) sind nur Zuzug der Ehepartners oder von minderjährigen Kindern (bespielhaft Geburt).

 

Dir ist auch klar, dass der Vermieter bei Zuzug von Personen, die seiner Erlaubnis bedürfen, die Wohnungsgeber-Bescheinigung unterschreiben muss?? 

 

1. wenn sich alle an alle Regeln/Gesetze(Hausordnung) etc. halten, hat man generell auch kaum Probleme. Aus Erfahrung mit drogenabhängigem Nachbarn, kann ich sagen, dass die Realität anders aussehen könnte. Daher meine Frage wie man das rechtssicher/schnell/einfach umsetzen würde. (bin damals umgezogen)

2.was bedeutet wohnen/Zuzug im Vergleich zu Besuch - wie weist du es nach? Nur Ehepartner - wann bist du denn geboren?

3.Wohnungsgeber-Bescheinigung kann auch der Hauptmieter machen, aber das war nicht Thema.

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Ramstein

Wenn du -wie hier- nur eine ETW in einem Mehrfamilienhaus hast, nimmst du für die Abrechnung den gleichen Schlüssel wie der Hausverwalter. Sonst hast du nur zusätzlichen Aufwand und Ärger. So easy.

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Rubberduck
vor einer Stunde von oktavian:

Nur Ehepartner - wann bist du denn geboren?

Für mich ist das dasselbe.... ICH habe da NIE unterschieden.

 

vor einer Stunde von oktavian:

2.was bedeutet wohnen/Zuzug im Vergleich zu Besuch - wie weist du es nach? 

3.Wohnungsgeber-Bescheinigung kann auch der Hauptmieter machen, aber das war nicht Thema.

 

ad 2: Besuch behält seine alte Meldeadresse. In Corona-Zeiten kontrolliert das Ordnungsamt das auch gerne.

ad 3:  Du bist wirklich Single, oder?

 

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ika
vor 27 Minuten von Ramstein:

Wenn du -wie hier- nur eine ETW in einem Mehrfamilienhaus hast, nimmst du für die Abrechnung den gleichen Schlüssel wie der Hausverwalter. Sonst hast du nur zusätzlichen Aufwand und Ärger. So easy.

Ich würde dem entgegenhalten: Zusätzlichen Ärger/Aufwand macht das Begründen der Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Schlüssel. Das ist Fläche (Abs. 1) bzw. MEA (Abs. 3). Wenn du hier dann 1/11 nimmst bedeutet das für die konkrete Wohnung eine zu rechtfertigende Mehrbelastung.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 14 Minuten von ika:

Ich würde dem entgegenhalten: Zusätzlichen Ärger/Aufwand macht das Begründen der Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Schlüssel. Das ist Fläche (Abs. 1) bzw. MEA (Abs. 3). Wenn du hier dann 1/11 nimmst bedeutet das für die konkrete Wohnung eine zu rechtfertigende Mehrbelastung.

 

Also bei mir im Haus werden diverse Positionen auch nach Parteien abgerechnet.

Beispielhaft Müll. Aber: 1 Person in großer Wohnung macht weniger Müll als 2 Personen in kleiner WOhnung.

Oder Hausmeister. Hausmeister räumt auch die Tiefgarageneinfahrt. Sowohl große als auch kleine WOhnung haben nur einen Stellplatz.,

Etc. Etc. Ultimative Gerechtigkeit wirds nicht geben.

 

Da ich hier demnächst auch vermiete, interessiert mich die Diskussion. Ich habe aber ehrlich gesagt wenig Lust, die Verwaltung zu verschlimmbessern.

Grundsätzlich will ich ja auch die Nebenkosten, die die Verwaltung von mir haben will, wieder reinkriegen.

Von der Steuererklärung mal ganz zu schweigen. Das dürfte das Kuddelmuddel nochmal steigern.

 

BTW: Es gibt ein gutes Vermieter-Forum. Was sagen die eigentlich?

 

 

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oktavian

Wenn der Fragesteller nach Personen aufschlüsselt, müsste er das auch überprüfen. Vermutlich also Personenzahl melden in den Mietvertrag. Schauen wie das bei der Wohnungsverwaltung definiert ist und dann auch dorthin Änderungen melden. Wenn von anderen Mietern dann Leute nicht gemeldet werden, muss der Vermieter hier aber seinem Mieter evtl. Kosten erstatten, die er selbst dann auch nicht so leicht wieder bekommt. Gut wenn der Hausverwalter dann solvent und schadensersatzpflichtig ist. Denn der Mieter muss das Überprüfen können / der Vermieter die Personenzahl glaubhaft machen können. Ich kann mir das eher in einem Zweifamilienhaus vorstellen.

 

Wenn im Extremfall alle anderen Wohnungen leer stünden (oder als leerstehend angegeben werden), müsste sein Mieter 100% dieser Posten bezahlen. In der Praxis mag das gut gehen. Aber generell sehe ich da eben theoretische Probleme.

Praktisch würde ich hier mal schauen, ob man nicht eine Überdeckung erreichen könnte durch geschickte Wahl der Schlüssel oder wie viel man selbst zahlen würde wenn man nach qm geht.

@50centBeim Gehsteig könntest du doch mit 1:11 Schlüsselung Gewinn machen und eh keinen Plan wie man auf 87/1000 kommt. Also 1000/87 sind 11,5.

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