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mike351

Regelbesteuerungsoption (Tarifbesteuerung): Dividenden und Bitcoingewinne über 1 Jahr Haltezeit gemischt. Steuerfrei oder nicht? (Steuerrecht AT)

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mike351

Angenommen ich erhalte pro Jahr 11.000€ durch Dividendeneinnahmen von meinen Aktienportfolio. Das Ganze besteuere ich mit der Regelbesteuerungsoption (Tarifbesteuerung). Bis 11.000€ Einkommen zahlt man 0% Steuern, deshalb sind die Dividenden ja steuerfrei.
Ich verkaufe im selben Jahr auch Bitcoin mit 5000€ Gewinn. Diese Bitcoin habe ich jedoch schon 2 Jahre lang gehalten. Nach 1 Jahr Haltezeit sind Kryptogewinne ja steuerfrei laut österreichischem Steuerrecht. 

 

Doch müssen die Bitcoingewinne nicht auch als “Einkommen” gezählt werden, die ich in der Einkommenssteuererklärung angeben muss (trotz dem ich sie 2 Jahre lang gehalten habe)?

Wenn das so wäre , dann müsste ich die 5000€ Bitcoingewinne ja mit dem 20%-Steuersatz versteuern (weil 20% Steuer für das Einkommen von 11.000€ bis 18.000€) .

 

Ist das so oder muss ich diese nicht in der Einkommenssteuererklärung angeben weil sie nach 2 Jahren Haltezeit ja theoretisch sowieso steuerfrei sein müssten?

 

Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht ganz sicher was da jetzt genau stimmt, hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

 

Gruß

Mike

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Norica
vor 54 Minuten von mike351:

Angenommen ich erhalte pro Jahr 11.000€ durch Dividendeneinnahmen von meinen Aktienportfolio. Das Ganze besteuere ich mit der Regelbesteuerungsoption (Tarifbesteuerung). Bis 11.000€ Einkommen zahlt man 0% Steuern, deshalb sind die Dividenden ja steuerfrei.
Ich verkaufe im selben Jahr auch Bitcoin mit 5000€ Gewinn. Diese Bitcoin habe ich jedoch schon 2 Jahre lang gehalten. Nach 1 Jahr Haltezeit sind Kryptogewinne ja steuerfrei laut österreichischem Steuerrecht. 

 

Doch müssen die Bitcoingewinne nicht auch als “Einkommen” gezählt werden, die ich in der Einkommenssteuererklärung angeben muss (trotz dem ich sie 2 Jahre lang gehalten habe)?

Wenn das so wäre , dann müsste ich die 5000€ Bitcoingewinne ja mit dem 20%-Steuersatz versteuern (weil 20% Steuer für das Einkommen von 11.000€ bis 18.000€) .

 

Ist das so oder muss ich diese nicht in der Einkommenssteuererklärung angeben weil sie nach 2 Jahren Haltezeit ja theoretisch sowieso steuerfrei sein müssten?

 

Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht ganz sicher was da jetzt genau stimmt, hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

 

Gruß

Mike

Soweit ich weiß, ist eine Steuererklärung ja dafür da, Steuern zu erklären, von denen das FA nichts weiß. Demnach würde ich die Bitcoin überhaupt nicht in die Steuererklärung aufnehmen, denn es fallen nach deiner Darstellung keine Steuern an. Es gibt ja auch keine Kennzahl, bei der Einkünfte angegeben werden, auf die (grundsätzlich) keine Steuern zu zahlen sind. Alternativ beim FA nachfragen oder einen Steuerberater zu dieser Frage konsultieren. Das dürfte noch in die kostenlose Erstberatung fallen;)

 

Etwas anders sehe ich deine Dividendeneinnahmen. Ich denke es ist nicht möglich, für Dividenen die Regelbesteuerung zu wählen. Sie sind m.W.n. grundsätzlich mit KESt belegt. Auch hier kannnst Du sicher im Rahmen einer Erstberatung nachfragen. Alternativ einfach mal online deine Steuern mit und ohne Regelbesteuerungsoption vorberechnen lassen uns schauen, ob das was ausmacht.

 

 

 

SG

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Doch müssen die Bitcoingewinne nicht auch als “Einkommen” gezählt werden, die ich in der Einkommenssteuererklärung angeben muss (trotz dem ich sie 2 Jahre lang gehalten habe)?

Die Logik verstehe ich nicht.

Wie stellst du dir denn dann überhaupt Steuerfreiheit vor?

 

Zitat

Ich denke es ist nicht möglich, für Dividenen die Regelbesteuerung zu wählen.

In Deutschland wäre das möglich. Und es würden nur mit den Beispielzahlen überhaupt keine Steuern anfallen.

 

Da es hier aber offenbar um Österreich geht ... (keine Ahnung, ob es dort so etwas wie die Günstigerprüfung gibt)
 

Stefan

 

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