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Funkadelic

Hilfe bei PKV

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Herr H.

Eine Ergänzung zur Beitragsentlastung (die freilich für den Fragesteller nicht das Hauptthema sein wird):

 

- Zumindest bei mir wird ein hoher Teil der Beiträge dafür als steuerlich begünstigte Basisabsicherung geführt. Dies führt zur Bilanz: Von jedem Euro, den ich gegenüber dem GKV-Beitrag z. B. durch Reduzieren oder Streichen der Beitragsentlastung einsparen könnte, würden 50 Cent beim Arbeitgeber, gute 15 beim Finanzamt und nur gute 30 bei mir landen. Das scheint mir selbst dann ein schlechtes Geschäft zu sein, wenn ich berücksichtige, daß die Beiträge in einer Art verwendet werden, die meinen Vorstellungen von sinnvoller Geldanlage völlig zuwiderläuft, daß laufend unnötige Kosten für den Versicherungsmantel anfallen und daß es mir, wenn schon „zusätzliche Rentenversicherung“, lieber wäre, daß diese nicht an das Bestehen der Krankenversicherung gekoppelt ist und nach Art einer solchen kalkuliert wird. Es gefällt mir überhaupt nicht, durch die Regeln zu AG-Beiträgen und Steuern stark zu einem Produkt mit diesen unerwünschten Eigenschaften gedrängt zu werden, aber es ist halt so...

 

- In meinem Vertrag ist es - bis auf, soweit ich mich erinnere, die ersten und letzten fünf Jahre - auch jederzeit möglich, diese Komponente beitragsfrei zu stellen. Wenn man das macht, wird einfach der Ermäßigungsbetrag immer auf den Betrag herabgesetzt, der gerade für die bisherigen Rückstellungen und null  Euro weitere Beiträge zu haben ist. Wenn die Vertragsbedingungen beim gewählten Unternehmen so sind, kann Beitragsermäßigung also auch sinnvoll sein, wenn man erwartet, irgendwann keine Arbeitgeberbeiträge mehr zu erhalten und das dann sinnvollerweise nicht weiterführen will. (Zu kurz darf die Einzahlphase freilich nicht sein, sonst frißt danach der Versicherungsmantel zu viel auf.)

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Okabe

Volle Zustimmung zu @Herr H.

 

Meiner Meinung nach wieder ein Beispiel von einer völlig absurden und unnötigen Einmischung des Staates, wodurch dann solche Stilblüten entstehen.

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DancingWombat
vor 3 Stunden von Peter Wolnitza:

KT sollte man erstmal immer so bemessen, dass KT minus KV Beitrag ausreicht, den Wegfall des Gehaltes möglichst zu 100% zu kompensieren. Dann kann man ggfls. um Gehaltsunabhängige Einkunftsarten reduzieren. (EK aus VuV, Zinserträge etc.)

Zunächst mal sind daher für jemanden, der oberhalb der JAEG verdient, 100.- € am Tag definitiv zu wenig.

Das kann man so machen. Die Frage ist ob man wirklich 100% des Gehalts kompensieren muss. Insbesondere bei bei Gutverdienern dürfte es ja regelmäßig so sein, dass nur ein Bruchteil des Gehalts überhaupt benötigt wird um Lebensunterhalt und Altersvorsorge zu bezahlen. Hinzu kommen häufig passive Einkommen aus Zinsen, Dividenden, Mieterträgen... Bei länger andauernden Krankheiten kommt zudem das Thema BU auf. Das 100€ definitiv zu wenig kann man meiner Meinung nach aus den Gründen nicht sagen - wahrscheinlich wird das so sein, wirklich wissen kann man es aber mangels Daten nicht.

Im vergleich zum Krankengeld in der GKV welches dem Progessionsvorbehalt unterliegt ist das Krankentagegeld in der PKV ja steuerfrei.

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Thomas_384

Würde persönlich KT auch immer so abschließen wie von Peter Wolnitza erwähnt.

Warum da wegen 50 Euro rumknausern wenn man schon in die PKV geht?

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