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Biggi

Wie Kapitalertragsteuer vom FA zurückerstatten lassen, Verkauf Altanteile?

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Biggi

Hallo, ich habe auch ein Problem: Habe 2019 Altanteile vom BGF Emerging Europe verkauft.

Freistellung war 1.000 Euro. Summe der als zugeflossenen gem. § 56 bescheinigt. Dennoch habe ich Kapitalertragsteuer abgezogen bekommen. Die ausschüttungsgleichen Erträge habe ich jedes Jahr in der Steuererklärung angegeben (lag jedoch immer im Rahmen des Steuerfreitbetrags).

 

Die zugeflossenen Erträge hat das Buhl Steuerprogramm automatisch von der Höhe der Gesamtkapitalerträge abgezogen.

 

Wo muss ich in der Anlage KAP Angaben machen, damit mir die Kapitalertragssteuer zurückerstattet wird?

Oder muss ich diese bezahlen, obwohl in der Vergangenheit die ausschüttungsgleichen Erträge jedes Jahr angegeben wurden?

 

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Biggi

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MeinNameIstHase

Hi Biggi,

um abschließend zu beurteilen, ob bankseitig alles richtig lief, fehlen ein paar Angaben.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden. Ich lese aus Deinen Angaben folgendes.

BGF Emerging Europe ist - wenn ich das richtig sehe - thesaurierend und wurde 1995 aufgelegt ... d.h. alle steuerliche Konstellationen sind möglich - von einfach bis kompliziert.

 

Altanteile: zwischen 2009 und 2017 gekauft. Richtig?

 

Freisstellung 1000,-?
Meinst Du bei Zusammenhang hattet ihr in Höhe von 1000,- einen Freistellungsauftrag (möglich sind da 1602,-) bei der Bank hinterlegt.

Oder meintest du den 100.000 Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile nach dem InvStG? Das ist eine Regel, die nur für Anteile greift, die vor 2009 gekauft wurden.

 

§56 InvStG enthält sehr viele Einzelregelungen für diverse Fall-Konstellationen. Eine pauschale Angabe "§56" hilft nicht weiter. Das sagt mir nur, dass die Anteile vor dem 31.12.2017 gekauft wurden.

 

***

 

Bei durchgehend inländischer Verwahrung und Kauf nach 2009 dürfte die Bank alles richtig abgewickelt haben. Vielleicht dass man noch unverbrauchte 602 Euro Freibetrag (1602 bei Zusammenveranlagung - 1000) geltend machen kann.

Ansonsten ... Einzelheiten zu erläutern lohnt sich erst, wenn obiges abgeklärt ist.

Korrekturen laufen via Anlage KAP, sofern Du sie bei einer inländischen Bank im Depot hattest. Grundlage ist die Steuerbescheinigung der Bank für das Jahr 2019.

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Biggi

ja richtig, Altanteile

Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro wurde in Anspruch genommen, da der Rest schon ausgeschöpft war.

Zu §56 habe ich folgenden Text: Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenenxxx,xx EUR ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.)

Dieser Betrag sind kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge.

Ich wollte wissen, ob ich die Kapitalertragsteuer wieder zurückbekommen kann und in welchen Feldern in der Anlage KAP ich dies eintragen muss.

Hoffentlich konnte ich klar machen was ich meine? Vielen Dank.

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chirlu
vor 1 Minute von Biggi:

ja richtig, Altanteile

 

Die Frage war, ob vor 2009 oder nicht.

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Biggi

Ja, vor 2009 gekauft.

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Rendito
· bearbeitet von Rendito
vor 9 Stunden von MeinNameIstHase:

Altanteile: zwischen 2009 und 2017 gekauft. Richtig?

 

vor 1 Stunde von Biggi:

ja richtig, Altanteile

 

vor einer Stunde von chirlu:

Die Frage war, ob vor 2009 oder nicht.

 

vor 38 Minuten von Biggi:

Ja, vor 2009 gekauft.

Bist Du Dir darüber im klaren, dass die steuerliche Behandlung von Anteilen, die vor 2009 gekauft wurden, und solchen, die zwischen 2009 und 2017 gekauft wurden, komplett unterschiedlich ist? Mit Deinen fehlerhaften Antworten auf konkrete Nachfragen machst Du es Deinen Helfern nicht gerade einfach...

 

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Biggi

Tut mir leid wenn ich mich nicht so klar ausgedrückt hatte. Die Anteile wurden vor 2009 gekauft.

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west263
vor 10 Stunden von Biggi:

Habe 2019 Altanteile vom BGF Emerging Europe verkauft.

Das hättest Du doch schon 2020 in der Steuererklärung angeben müssen.

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Biggi

Oh man, was ist mit mir los? Habe die Anteile 2020 verkauft und mache jetzt die Steuererklärung für 2020.

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west263
vor 8 Minuten von Biggi:

Oh man, was ist mit mir los?

Vielleicht wäre es eine gute Idee, das Du deine Abrechnung, mit geschwärzt pers. Daten, mal hoch lädst.

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Tooni

@BiggiTipp: Einfach das machen, was in der Steuerbescheinigung bereits erläutert wurde: "Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen".
Voraussetzung wäre allerdings, dass die ausschüttungsgleichen Erträge in der Vergangenheit auch immer versteuert worden sind...

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Biggi

gekauft vor 2009 ....

 

Dann schau mal, wie hoch die Erträge ab der fiktiven Veräußerung vom 31.12.2017 sind. Also vom 1.1.2018 bis zum Verkauf.

 

Hintergrund:

Der Veräußerungsgewinn setzt sich zusammen aus dem Anteil der Wertsteigerung vom Kauf bis zum 31.12.2017 und einer Wertsteigerung danach ab dem 1.1.2018 bis zum Verkauf. Der Anteil bis 31.12.2017 ist für bestandsgeschützte Alt-Anteile (gekauft vor 2009) komplett steuerfrei (und wird auch so von der Bank behandelt), für die Wertsteigerungen danach greift der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro, den man via Anlage KAP 2020 Zeile 10 geltend machen kann. Die Bank wird diese im Vorfeld erst mal besteuern.

 

In der Anlage KAP 2020 heißt die Zeile 10: "Erträge aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 6 Nr. 2 InvStG". Genau diesen Wortlaut solltest du in der Steuerbescheinigung der Bank auch finden.

 

Verwechsle das  nicht mit den aufgelaufenen ausschüttungsgleichen Erträgen, die (auch) in der Wertsteigerung bis zum 31.12.2017 enthalten sind. Ausschüttungsgleiche Erträge (so der steuerrechtliche Begriff bis 2017) wurden ja nie ausgeschüttet; der Fonds thesauriert ja. Deshalb tragen sie zur Wertsteigerung bei. Aber das FA die Bank besteuert diese per Sonderregel sicherheitshalber beim Verkauf, wenn man sie früher nicht jährlich in seiner Steuererklärung angegeben hatte, was viele aus Unwissenheit bei ausländischen thesaurierenden Fonds nicht taten. Hat man die aber immer jährlich versteuert, darf man sie wieder rausrechnen. Gedanklich werden thesaurierende Fonds vom FA so behandelt, als ob sie diese Erträge jährlich ausgeschüttet hätten und der Anleger diese dann wieder reinvestiert hätten. Daher der Begriff "ausschüttungsgleich".

 

Das ist das, was du nachfolgend in der Steuerbescheinigung findest:

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenenxxx,xx EUR ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.)

Dieser Betrag sind kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge.

 

Wenn Du diese also immer brav versteuert hast, dann nutze die Korrekturspalte in Zeile 7 der Anlage KAP und trage dort einen Betrag ein, der genau um diesen Betrag kleiner ist, als was in der Steuerbescheinigung unter "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" für Zeile 7 steht.

Ganz gut erklärt auch hier:

https://www.gevestor.de/details/was-anleger-bei-der-besteuerung-ausschuettungsgleicher-ertraege-beachten-muessen-717948.html

 

Du hast also zwei verschiedene Sachverhalte, wie du mit der Anlage KAP steuern sparen kannst. Ich vermute aber, dass du die ausschüttungsgleichen Erträge früher nie versteuert hast. Der Fonds sitzt ja in Luxembourg und hat selbst in D nichts versteuert. ... dann fällt diese Korrektur halt aus. (Wenn du Dich da gut auskennen würdest, würdest du jetzt hier nicht danach fragen). 

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Moneycruncher
vor 7 Stunden von MeinNameIstHase:

Der Veräußerungsgewinn setzt sich zusammen aus dem Anteil der Wertsteigerung vom Kauf bis zum 31.12.2017 und einer Wertsteigerung danach ab dem 1.1.2018 bis zum Verkauf. Der Anteil bis 31.12.2017 ist für bestandsgeschützte Alt-Anteile (gekauft vor 2009) komplett steuerfrei (und wird auch so von der Bank behandelt), für die Wertsteigerungen danach greift der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro, den man via Anlage KAP 2020 Zeile 10 geltend machen kann.

Das ist der springende Punkt und hier scheint nicht immer alles korrekt von den Banken berechnet zu werden. Mir wurden bei Verkauf im Januar 2018 von Altanteilen vor 2009 30% vom kompletten Veräußerungserlös versteuert, weil angeblich die Anschaffungsdaten (Kaufwert) nicht vorlagen. Diese sind aber im Finanzreport 2017 glasklar und korrekt ausgewiesen. Habe ich leider jetzt erst bemerkt.

 

Generell vermute ich einige fehlerhafte Besteuerungen, insbesondere wenn im Januar 2018 Transaktionen stattfanden. Zu diesem Zeitpunkt gab es meines Wissens Komplikationen mit dem fiktiven Verkauf und Wiedereinbuchung.

 

Ich empfehle in diesen Fällen einen Steuerberater aufzusuchen, gerade bei größeren Beträgen. Ich reklamiere auf eigene Faust, ist aber ziemlich aufwändig und zeitintensiv.

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chirlu
vor 18 Minuten von Moneycruncher:

Mir wurden bei Verkauf im Januar 2018 von Altanteilen vor 2009 30% vom kompletten Veräußerungserlös versteuert, weil angeblich die Anschaffungsdaten (Kaufwert) nicht vorlagen.

 

Wohl eher, weil der Thesaurierungsbetrag für 2017 noch nicht bekannt war.

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MeinNameIstHase

Moneycruncher,

ich befürchte, dass die Fristen zur Berichtigung des 2018er ESt-Bescheids abgelaufen sind. Ansonsten, Anlage KAP ausfüllen und mit von Dir berechneten Korrekturwerten im Wege der Berichtigung/Einspruch erklären. Der Aufwand ist nicht höher als bei jedem Auslandsdepot diverser Onlinebroker. Man muss sich halt in der Materie auskennen. Ansonsten ja, StB aufsuchen.

 

Beim fiktiven Verkauf wurde nichts ausgebucht. Das ist eine rein steuerliche Berechnung.

 

"30%" hört sich nach Ersatzbemessungsgrundlage an, wenn Daten nicht vorliegen (oder von der Bank-IT verschlampt wurden). Das könnte sogar ein Haftungsfall für die Bank dann sein. Auch da laufen zivilrechtliche Verjährungsfristen.

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Biggi

Ganz herzlichen Dank für Eure Ausführungen. Ich werde das in Ruhe einmal alles überprüfen.
Die thesaurierten Beträge habe ich in der Steuererklärung immer angegeben. Wenn der Freistellungsbetrag
immer nicht ausgeschöpft war, dann sind die Thesaurierungen doch damit immer abgegolten gewesen oder?

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MeinNameIstHase
vor 3 Minuten von Biggi:

Die thesaurierten Beträge habe ich in der Steuererklärung immer angegeben. Wenn der Freistellungsbetrag immer nicht ausgeschöpft war, dann sind die Thesaurierungen doch damit immer abgegolten gewesen oder?

Klar doch, davon gehe ich mal aus. Vor 2009 hieß das Sparerfreibetrag, seit 2009 Sparerpauschbetrag. Deine Anteile haben schließlich eine lange Geschichte.

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Moneycruncher
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

ich befürchte, dass die Fristen zur Berichtigung des 2018er ESt-Bescheids abgelaufen sind. Ansonsten, Anlage KAP ausfüllen und mit von Dir berechneten Korrekturwerten im Wege der Berichtigung/Einspruch erklären.

 

vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

"30%" hört sich nach Ersatzbemessungsgrundlage an, wenn Daten nicht vorliegen (oder von der Bank-IT verschlampt wurden). Das könnte sogar ein Haftungsfall für die Bank dann sein. Auch da laufen zivilrechtliche Verjährungsfristen.

Danke, sind ja schöne Aussichten. Ich werde jetzt auf der Hut sein. Zum Glück hatte ich nur eine Position aus dem Altbestand verkauft, aber immerhin geht es um ca. 2.500.- € Kapitalertragsteuer, die zu unrecht erhoben wurden. Erstmal sehen, was die Bank antwortet, habe reklamiert und die Belege beigefügt. 

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Moneycruncher
Am 26.4.2021 um 20:09 von chirlu:

 

Wohl eher, weil der Thesaurierungsbetrag für 2017 noch nicht bekannt war.

Bezüglich des Verkaufs von Altbeständen im Januar 2018 habe ich nun Rückmeldung von der codi erhalten. Nach Durchsicht der unzähligen Steuermitteilungen und Storno-Mitteilungen im Januar 2018 bin ich gutgläubig und gehe nun davon aus, dass die Besteuerung korrekt war. Sicher bin ich mir nicht. Die sachliche und zeitliche Folge des ganzen Besteuerungsprozederes ist kaum nachvollziehbar, selbst für Betriebswirte nicht.

 

Wenn ich allerdings an künftige Verkäufe von größerem Volumen aus dem Altbestand denke, wird es mir ganz schummrig. Ich werde vorher in jedem Fall einen Steuerberater aufsuchen. Es gibt ja einen speziellen Thread zu dieser Thematik, da werde ich nun Stammgast. 

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