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Thomas

Rentnerin verkauft Immobilie; Steuerfrage

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Thomas

Hallo zusammen,

Die Immobilie wurde 2015 erworben, aufgrund von Krankheit und Tod steht die Immobilie nun leer und soll innerhalb der Familie für einen fairen Wert den Besitzer wechseln.

Die Großmutter ist Eigentümerin der Immobilie, Kauf damals in 2015 50.000,00€.

Die Immobilie ist heute geschätzt 250.000,00€ Wert.

Im Fall eines Verkaufs würden hier also 200.000,00€ an Gewinn versteuert werden.

 

Hintergrund ist, dass abzüglich der möglichen Steuerlast die Immobilie zum Enkel übertragen werden soll und die anderen Kinder der Großmutter vom Enkel den Erbschaft-Anteil ausgezahlt bekommen.

Wo ich jetzt nicht schlau werde, welche Steuerlast hier anzurechnen wäre.

Nach meinem Kenntnisstand ist der Gewinn gleichzusetzen wie ein Zusatzeinkommen. Nur mit den Rechnern im Internet komme ich hier auf eine Steuerlast von ca. 73.000,00€ für dieses Beispiel.

Kommt dies so grob hin? Teils kommen einige Rechner auf bedeutend mehr, ca. 120.000,00€, was mich verwirrt.

(Renteneintritt 2006, Brutto 900,00€ pro Monat + Witwen-Rente 900,00€ pro Monat)

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bobby13

Du solltest dir erstmal klar werden, ob du die Einkommensteuer oder die Erbschaftsteuer berechnen möchtest.

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Thomas

Einkommenssteuer.

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Wusel83
· bearbeitet von Wusel83
Mehr infos

Hat die aktuelle Eigentümerin in den letzten Jahren etliche weitere Immobilien veräussert????

 

Wenn nein dann müsste der Verkauf steuerfrei sein da die drei Objektregel gelten müsste.

 

Alle Immobilien die länger als 10 Jahre im Bestand waren gelten in der Regel nicht für die 3 Objektregel, sowie alle Immobilien die selbst bewohnt oder zumindest die letzten 3 Kalenderjahre selbst bewohnt wurden.

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MeinNameIstHase

Thomas,

es geht in Dir letztlich um die Frage, ob §23 Abs. 1 Nr. 1 EStG einschlägig ist oder nicht:

 

§23 Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

Absatz 1

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume.

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

 

Konkret, der markierte Satz 3 - Entweder Alternative 1 vor dem "oder" oder Alternative 2 nach dem "oder". Die Großmutter muss mindestens im Verkaufsjahr und den beiden vorangehenden Jahren darin gewohnt haben, in 2021 (geplantes Verkaufsjahr) min. 1 Tag  und das min. seit dem 31.12.2019, so dass sie in 2019, 2020 und 2021 dort gewohnt hat.
Wenn sie in 2020 bereits ausgezogen ist und die Immobilie in 2021 erst verkauft wird, könnte es teuer werden. Für die Leerstandszeit geht es um die Frage, ob die Immobilie ihr als Wohnung nach wie vor zur Verfügung stand. Siehe auch BFH-Urteil vom 27. Juni 2017, IX R 37/16

Du sprichst außerdem von "Tod". Ohne genaues Wissen, wer wann dort gewohnt hat, wer gestorben ist und wer was geerbt hat, kann man die Frage nicht abschließend beantworten. Weil mit "eigenen Wohnzwecken" ist der- oder diejenige gemeint, dem/der die Immobilie aktuell gehört. 

Vielleicht war schon bei der Erbauseinandersetzung die Immobilie Gegenstand von Dispositionen unter den Erben.


Deshalb gehst du mit der Frage dann besser zu einem StB.

 

Und falls alle Stricke reissen, täte ich prüfen, ob nach dem Kauf 2015 Reovierungskosten entstanden waren, die als nachträgliche Anschaffungskosten gelten. Die  würden den Spekulationsgewinn dann schmälern. Siehe dazu auch BFH-Urteil vom 14. Juni 2016, IX R 22/15 - Anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG - Einbeziehung von sog. Schönheitsreparaturen.

 

 

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Nikwalla
vor 9 Stunden von Thomas:

Die Immobilie wurde 2015 erworben, aufgrund von Krankheit und Tod steht die Immobilie nun leer und soll innerhalb der Familie für einen fairen Wert den Besitzer wechseln.

Die Großmutter ist Eigentümerin der Immobilie, Kauf damals in 2015 50.000,00€.

Die Immobilie ist heute geschätzt 250.000,00€ Wert.

Im Fall eines Verkaufs würden hier also 200.000,00€ an Gewinn versteuert werden.

Hallo Thomas,

ist die Großmutter noch am Leben? Dann besteht doch keine Notwendigkeit den Kaufpreis auf 250' zu setzen.

Preis auf 100' setzen, das sind 100% Gewinn.

 

Oder:

Wenn man sich grün ist, kann man doch auch Verträge / Abmachungen anders regeln. Der Enkel macht einen Schenkungsvertrag an die Großmutter über die Differenz und Oma gibt an die anderen Enkel entsprechend aus.

Schenkungen und Erbe haben recht hohe Freigrenzen, da kann man die Verträge entsprechend formulieren.

 

Auch kann man den Wert durch gewisse Auflagen deutlich mindern - Nießbrauch für Oma eintragen und die Hütte hat nur noch 50%Wert.

 

Nur mal so andenken ob man durch Gestaltung die 70' Steuerlast den Erben zu Gute kommen lassen kann und nicht die teuerste Variante wählen.

Der Nettowert für den Enkel und die anderen Erben beträgt nach Steuern nicht 250' sondern 180'. Folglich sind auch die Zahlungen an die anderen etwas kleiner.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor einer Stunde von Nikwalla:

Dann besteht doch keine Notwendigkeit den Kaufpreis auf 250' zu setzen.

Preis auf 100' setzen, das sind 100% Gewinn.

Sind bisschen mehr als 100% Gewinn, da du von den 50.000€ (bzw. vom Gebäudeanteil ) auch noch 5-6 Jahre fiktive AFA abrechnen müsstest (wenn teilweise steuerlich genutzt - danke an Hase - korrigiert).

 

vor einer Stunde von Nikwalla:

Oma gibt an die anderen Enkel entsprechend aus.

Schenkungen und Erbe haben recht hohe Freigrenzen

Die sind allerdings nicht so hoch, wenn die Eltern der Erben, also die Kinder der Oma noch leben. Hier könnte dann aber eine Kettenschenkung geprüft werden um die Freibeträge Ideal zu nutzen. Geht aber nur mit Wissen um alle Vermögenswerte, da dies sonst innerhalb von 10 Jahren nur zu Verschiebungen führt.

 

@MeinNameIstHase hat es schon richtig dargestellt was als erstes geprüft werden sollte.

 

Erst danach würde ich mir steuerliche Gedanken zur Schenkungssteuer machen. Wenn die Oma es noch steuerfrei veräußern kann, sollte sie es auch tun. Cash ist leichter zu verteilen als Dinge mit not. Kaufvertrag.

 

Grundsätzlich würde auch bei einer Schenkung (und Fußstapfen Theorie) die Haltefristen auf die Beschenkten über gehen und diese könnten dann eventuell steuerfrei veräußern (wenn Grenzen zu meinhaseistname Beitrag eingehalten).

 

Wichtigstes Thema neben Steuer könnte aber Schenkung/Verbilligter Verkauf sein, wenn die Oma dann pflegebedürftig wird und die Pflegeleistungen aus eigenen Mitteln nicht mehr tragen kann.

 

Das sollte alles berücksichtigt werden um abwägen zu können, was der beste Weg wäre um das Vermögen erstens zu schützen, so wenig wie möglich Steuern zu zahlen (keine Hinterziehung) und das beim Erbe soviel wie möglich ankommt.

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MeinNameIstHase
vor 23 Minuten von Bassinus:

auch noch 5-6 Jahre fiktive AFA abrechnen müsstest (egal ob steuerlich genutzt oder nicht)

Hi Bassinus,

ähmmm ... kleiner Einwand:

Afa wird nur dann vom Anschaffungswert abgezogen, wenn sie tatsächlich auch steuerwirksam als WK bei LuF, Vermietungen, als Arbeitszimmer und dergleichen geltend gemacht wurden.

Siehe §23 Abs. 3 Satz 4 EStG: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 abgezogen worden sind.

 

Also keine fiktive Afa-Korrektur bei Eigennutzung zu Wohnzwecken.

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Bassinus
vor 5 Minuten von MeinNameIstHase:

Also keine fiktive Afa-Korrektur bei Eigennutzung zu Wohnzwecken.

Ja, da hast du Recht. Man sollte im Gesetz immer weiter lesen :-*

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Quailman
vor 11 Stunden von Thomas:

Die Immobilie wurde 2015 erworben, aufgrund von Krankheit und Tod steht die Immobilie nun leer

Wer hat in er Immobilie gewohnt? Eigennutzung oder Vermietung? Bei Eigennutzung fällt keine Einkommensteuer auf den Gewinn an!

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Nikwalla
vor 4 Stunden von Bassinus:
vor 5 Stunden von Nikwalla:

Oma gibt an die anderen Enkel entsprechend aus.

Schenkungen und Erbe haben recht hohe Freigrenzen

Die sind allerdings nicht so hoch, wenn die Eltern der Erben, also die Kinder der Oma noch leben.

Hallo,

naja der Freibetrag würde doch reichen nicht wahr? Ist ja nur ein kleines Sümmchen, das auch noch auf mehrere Köpfe verteilt wird...

 

"Denn für Schenkung von Oma und Opa an den Enkel beträgt der Schenkungssteuerfreibetrag nur noch jeweils 200.000 Euro. Ein Freibetrag von 400.000 Euro je Großelternteil steht einem beschenkten Enkel nur dann zu, wenn dessen Elternteil bereits verstorben ist."

 

Aber vielleicht rückt der Themenstarter ja noch ein oder zwei Info heraus,

dann braucht man nicht zu raten, sondern kann 'Rat geben'.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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Thomas

Vielen Dank zunächst für vielen Antworten. Ich gebe zu, dass mein Eröffnungsbeitrag nicht sonderlich viele Informationen enthält, was Spielraum für viele Interpretationen zulässt. Sorry dafür.

Also die Immobilie wurde 2015 für 50t€ gekauft. Gewohnt hatte darin der Sohn der Großmutter zur Miete, dieser ist leider krankheitsbedingt verstorben. Eigentümerin ist immer die Großmutter.

vor 13 Stunden von Nikwalla:

Der Enkel macht einen Schenkungsvertrag an die Großmutter über die Differenz und Oma gibt an die anderen Enkel entsprechend aus.

Korrekt. Die Großmutter möchte die Immobilie über eine Schenkung an das Enkelkind übertragen.

Da es noch andere Kinder von der Großmutter gibt, ist es natürlich nur fair, wenn diese einen Ausgleichsbetrag (für die spätere Erbminderung) erhalten.

 

Und um einen fairen Wert zu ermitteln, soll so gerechnet werden, was im Falle eines Verkaufs netto noch zur Verfügung stünde.

Und dieser Nettobetrag soll dann vom Enkel an die Kinder der Großmutter gezahlt werden.

So hätten die Kinder keinen finanziellen Nachteil und das Enkel den Vorteil halbwegs günstig eine Immobilie zu erwerben.

 

Daher die Frage, ob die Rechnung so passt.

 

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Bassinus
vor 9 Stunden von Thomas:

zur Miete

Ha... Hatte ich doch Recht mit der Afa :narr:

 

vor 9 Stunden von Thomas:

Die Großmutter möchte die Immobilie über eine Schenkung an das Enkelkind übertragen.

Das ist möglich. Er erhält als Wert dann den gemeinen Wert im Zeitpunkt der Schenkung und könnte unter Schenkungssteuerfreibetrag liegen. Für spätere Afa oder steuerfreien Verkauf tritt er in die Rechtsnachfolge der Oma - also entweder selbst nochmal drin wohnen oder so oder so steuerfrei in 2026.

 

vor 9 Stunden von Thomas:

Da es noch andere Kinder von der Großmutter gibt, ist es natürlich nur fair, wenn diese einen Ausgleichsbetrag (für die spätere Erbminderung) erhalten.

Das ist problematisch. Da hier Seitenlinien bedient werden, schrumpft der Freibetrag auf 20.000€. weiterhin ist bei einer Schenkung keine Anrechnung möglich wie beim Erbfall. Da wären Zahlungen an andere Erben begünstigt.

 

vor 9 Stunden von Thomas:

Und um einen fairen Wert zu ermitteln, soll so gerechnet werden, was im Falle eines Verkaufs netto noch zur Verfügung stünde.

Und dieser Nettobetrag soll dann vom Enkel an die Kinder der Großmutter gezahlt werden.

So hätten die Kinder keinen finanziellen Nachteil und das Enkel den Vorteil halbwegs günstig eine Immobilie zu erwerben.

Das versteh ich jetzt noch nicht ganz. Soll jetzt der Wert ermittelt werden und alle ausgezahlt? Oder soll im Erbfall erst die Zahlung erfolgen? Oder soll erst im Falle eines Verkaufs durch Schenkungsempfänger die anderen bedacht werden?

 

Größtes Problem ist das "finden" des echten Werts ohne Verkauf. Da müssen auf alle Fälle alle an einen Tisch. Der Schenkungssteuerliche einfachste Weg wäre - Schenkung der Großmutter an alle potentielle Erben zu gleichen Teilen und dann kauft Erbe der das Haus haben will allen anderen ihr Anteil ab. Vorteil wäre, er hat die tatsächlichen Anschaffungskosten, der Wert wurde fixiert im Notarvertrag und es entsteht keine Schenkungssteuer. Nachteil wären die Kosten - da zwei Vorgänge (lässt sich aber in einem Termin machen) und die Grunderwerbssteuer

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi,

gewöhnlich lässt man steuerliche Effekte bei der Wertermittlung außen vor. Denn diese Effekte sind abhängig von der Person und dessen Situation. Unter Umständen kann er die Steuer ja vermeiden, indem er die Immobilie selbst bewohnt und gar nicht verkauft oder ins Ausland zieht, wo es eine vergleichbare Steuer auf Veräußerungen gar nicht gibt.

 

Wenn man den Schenkungsvertrag richtig formuliert, wird die Schenkung als vorweggenommene Erbfolge auf die Erbquoten angerechnet. Wenn der Empfänger Ausgleichszahlungen an mögliche Miterben leistet, wird es kompliziert. Da weiß ich grad nicht, ob das dann nicht ein teilentgeltlicher Übertrag (Verkauf) ist oder nur eine Schenkung unter Auflage. Ich hab' da aber so ein Bauchgefühl, dass man da viel falsch machen kann; unbedingt dann mit einem StB vorab besprechen. Man könnte alternativ die Immobilie vorher mit einem Kredit belasten, so dass sie netto gar nicht so viel wert ist. 

 

Thema Miete/Afa (relevant für §23 EStG) bei Verwandten: Da kommt es halt drauf an, ob das überhaupt marktüblich war (Grenze war 66% der ortsüblichen Miete, aktuell 50%). Insofern könnte auch eine mögliche Afa gekürzt worden sein, wenn das Mietverhältnis teilweise unentgeltlich war. Der Enkel bekommt im Falle einer Schenkung auch diese Steuerverhaftung "geschenkt". 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Wenn der Empfänger Ausgleichszahlungen an mögliche Miterben leistet, wird es kompliziert. Da weiß ich grad nicht, ob das dann nicht ein teilentgeltlicher Übertrag (Verkauf) ist oder nur eine Schenkung unter Auflage. Ich hab' da aber so ein Bauchgefühl, dass man da viel falsch machen kann; unbedingt dann mit einem StB vorab besprechen.

Ich war kürzlich in einen ähnlichen Fall involviert. Der anzusetzende Wert des Hauses wurde von allen Beteiligten am runden "Familientisch" vereinbart. Auf Anraten der Notarin wurde das Haus an eine Person ("Enkel") "verkauft" und gleichzeitig ein Teil geschenkt. Die kaufende Person musste dann den nicht geschenkten Teil formal an die Besitzer ("Oma") zahlen und die "Oma" hat die entsprechenden Ausgleichsschenkungen dann an die anderen "Enkel" gemacht. Es war dann im Notarvertrag sogar so definiert, dass die Zahlung nicht wirklich an die "Oma" lief sondern direkt von einem "Enkel" an die anderen "Enkel".

 

In diesem Fall fielen weder Einkommenssteuer (>10 Jahre selber drin gelebt) noch Schenkungssteuer (Freibeträge groß genug) an.

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MeinNameIstHase

Hi Sparfuchs,

ob der Notar da die richtige Ansprechperson ist ...? Für Steuerfragen eher der StB, aber ein Notar wird aufgrund seiner Berufspflichten dann schon darauf hinweisen, was er nicht weiß. Da gibt es viele Varianten, die auch von den Familienverhältnissen und anderen Aspekten abhängig sind. Die erste Frage ist: Ob der Begünstigte da überhaupt wohnen will. Manchmal laufen die Interessen der Oma und des Enkels auseinander. Die Oma möchte vielleicht in Wirklichkeit, dass er in der Nähe wohnt und nicht wegzieht.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 3 Minuten von MeinNameIstHase:

ob der Notar da die richtige Ansprechperson ist ...?

Erachtest Du irgendetwas an der obigen Vorgehensweise als nicht stimmig oder nicht richtig?

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MeinNameIstHase

Solche Fragen lassen sich nicht verallgemeinern. Was in dem einen Fall optimal ist, mag für einen anderen Fall halt nur suboptimal sein. Und Notare haben höchst unterschiedliches steuerliches Fachwissen, je nach Ausbildung und Schwerpunkt der Beschäftigung. In einigen Bundesländern arbeiten die zusätzlich als Rechtsanwälte, in anderen dürfen sie nur "Notar" sein (Stichwort franz. Notarordnung).

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Bassinus
vor 33 Minuten von sparfux:

Erachtest Du irgendetwas an der obigen Vorgehensweise als nicht stimmig oder nicht richtig?

Das die Oma höchstwahrscheinlich für den verkauften Anteil Est zahlen muss. Das wäre bei meiner Variante nicht der Fall. 

Grunderwerbssteuer war bei euch frei wegen Familienangehörige?

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sparfux
vor 36 Minuten von Bassinus:

Das die Oma höchstwahrscheinlich für den verkauften Anteil Est zahlen muss. Das wäre bei meiner Variante nicht der Fall. 

Grunderwerbssteuer war bei euch frei wegen Familienangehörige?

Meine Frage bezog sich auch auf meinen Fall und nicht auf Thomas' Fall. In dem von mir beschriebenen Fall musste keiner irgendwelche Steuern zahlen. Auch keine Grunderwerbssteuer, weil es sich, wie Du richtig vermutest, bei dem Erwerber um einen Familienangehörigen handelt.

 

Aber zu Thomas' Fall: Müssten denn bei Deinem Vorschlag nicht die Enkel dann bei dem Verkauf and den übernehmenden Enkel Einkommssteuer zahlen? Unter der Annahme, dass die ein höheres Einkomen als die Oma haben, wäre es da nicht besser die Steuer bei der Oma anfallen zu lassen?

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Bassinus
vor 9 Minuten von sparfux:

Müssten denn bei Deinem Vorschlag nicht die Enkel dann bei dem Verkauf and den übernehmenden Enkel Einkommssteuer zahlen? Unter der Annahme, dass die ein höheres Einkomen als die Oma haben, wäre es da nicht besser die Steuer bei der Oma anfallen zu lassen?

Natürlich. Abzüglich AK. Umso mehr Beteiligte, umso günstiger wird es, da die Oma bei 150.000€ Gewinn natürlich im Spitzensteuersatz wäre. Bei Verteilung auf 4 Nasen steigt die Progression aber nicht so stark wie bei einer Einzelperson. Außerdem könnte man noch was mit Krediten machen und ebenfalls Teilschenkungen mit einbeziehen. Würde die Last extrem senken ggü. Variante Oma versteuert.

Gäbe glaub auch noch andere Möglichkeiten. Aber immer vorausgesetzt alle Gegebenheiten sind bekannt und alle spielen mit.

Wahrscheinlich wäre es tatsächlich das beste sich einen RA mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer zu suchen. Oder den Hauspreis möglichst niedrig zu besprechen um sich anderweitig einig zu werden (Stichwort Enterbung von Enkel 1 zugunsten der anderen Beteiligten, falls noch mehr Vermögen vorhanden). Oder der Vorschlag der auch schon kam - Kredit aufs Haus und damit alle auszahlen - Schenkung an Enkel 1 mit Belastung die dem Ausgleich an alle entsprechen. 

 

Ideen und Möglichkeiten gibts viele. Nur im konkreten Einzelfall kann man anfallende Steuer und Gebühren genau ausrechnen wenn alle Parameter bekannt sind.

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beamter97
vor 4 Stunden von Bassinus:

Der Schenkungssteuerliche einfachste Weg wäre - Schenkung der Großmutter an alle potentielle Erben zu gleichen Teilen und dann kauft Erbe der das Haus haben will allen anderen ihr Anteil ab.

Hat den Nachteil, dass durch die Schenkung eine Grundstückseigentümergemeinschaft (GbR) entsteht, für die die Regeln einer Erbengemeinschaft nicht gelten. Die Auflösung der Gemeinschaft durch Ankauf der anderen Anteile löst in jedem Fall Grunderwerbsteuer aus, da kein Erwerbsvorgang in gerader Linie innerhalb der Familie vorliegt.

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MeinNameIstHase

Sparfuchs,

Dein Fall ist halt nur "ähnlich gelagert". Es ist eine Variante von vielen. Soll die Immobilie letztlich doch veräußert werden, lassen sich die meisten Steuern dadurch sparen, dass der Verkäufer in drei aufeinander folgenden Jahren (Jahr des Verkaufs, das ganze Jahr davor und min. 1 Tag im Vorvorjahr) dort wohnt oder die Immobilie insg. 10 Jahre gehalten wird. Die 10 Jahre könnte man auch durch zwischenzeitliche Vermietung noch abwarten.

Schädlich ist eine Teilveräußerung der dort nicht wohnenden Oma innerhalb des Familienverbands und innerhalb der 10 Jahre, weil darauf Spekulationssteuern anfallen. Und die 10 Jahresfrist fängt wieder bei null an.

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sparfux
vor 10 Minuten von MeinNameIstHase:

Die 10 Jahre könnte man auch durch zwischenzeitliche Vermietung noch abwarten.

Das war auch mein Gedanke: Vielleicht könnte der eine Enkel ja erstmal zur Miete einziehen, bis die 10 Jahre abgelaufen sind und die Übertragung gemacht wird. Das ganze sollte man dann sicherlich auch noch testamentarisch festhalten, falls die Oma vor Ablauf der 4 Jahre stirbt.

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Thomas
vor 15 Stunden von Bassinus:

Soll jetzt der Wert ermittelt werden und alle ausgezahlt?

Das ist soweit korrekt.

Von Großmutter zu Enkel wäre eine Schenkung von 200.000€ steuerfrei. Ebenso kann das Enkel doch an die Geschwister des verstorbenen Kindes mit einem Freibetrag von je 20.000€ (+2. mal Partner) zahlen.

 

Der fiktive Verkauf soll daher berechnet werden, da das Enkel der einzige Interessent für die Immobilie in Frage kommt. Würde das Enkel ablehnen, würde die Immobilie eh verkauft.

Wieder vermieten, irgendwelche Sodnerrollen zur Überbrückung bis 2025 will die Großmutter nicht.

 

Die grundlegende Frage wurde nur leider nicht beantwortet - Wie berechne ich bei der Rentnerin die Einkommenssteuer für einen fiktiven Hausverkauf mit Spekulationssteuer? Ich dachte alles soweit zu haben - Rentenbetrag, Gewinn der Immobilie, Pauschbeträge und mögliche Gegenrechnungen (z.B. Kosten für Verkauf) mal außenvor gelassen.

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